Durch die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto soll sichergestellt werden, dass Sie im Falle einer Pfändung noch in der Lage sind Ihren Lebensunterhalt finanziell zu bestreiten. Zurzeit liegt der Grundfreibetrag bei 1.178,59 € pro Monat. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den Grundfreibetrag auch erhöhen lassen. Dies ist dann der Fall, wenn in Ihrem Haushalt Kinder leben oder Sie Unterhalt zahlen müssen. Damit Sie diese besonderen Voraussetzungen nachweisen können, müssen Sie eine Bescheinigung vorlegen. Worauf Sie bei einer solchen Bescheinigung achten müssen, erfahren sie im folgenden Text.
Das Wichtigste in Kürze
- Der Grundfreibetrag darf nicht gepfändet werden, sodass Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können.
- Der Freibetrag kann unter bestimmten Voraussetzungen erhöht werden.
- Sie benötigen dazu eine Bescheinigung.
Wozu benötigen Sie die Bescheinigung für Ihr P-Konto?
Sie möchten den monatlichen Grundfreibetrag auf Ihrem P-Konto erhöhen lassen. Mithilfe der kostenlosen Bescheinigung kann Ihre Bank das pfändungsfreie Guthaben erhöhen.
Welche Gründe müssen für die P-Konto Bescheinigung vorliegen?
Als Inhaber eines P-Kontos steht Ihnen ein monatlicher Grundfreibetrag von 1.178,59 € zu. Hierzu benötigen Sie keine extra Bescheinigung. Sie müssen nur einen Antrag bei Ihrer Bank auf die Umwandlung Ihres Girokontos in ein P-Konto stellen.
Es gibt jedoch auch Voraussetzungen, die es ermöglichen, dass der monatliche Grundfreibetrag erhöht wird. Damit Sie diese Voraussetzungen nachweisen können, benötigen Sie nach § 850k Abs. 5 ZPO eine entsprechende Bescheinigung.
Maximal können Sie fünf zusätzliche Freibeträge mit einer Bescheinigung beantragen. Solche extra Freibeträge stehen Ihnen immer dann zu, wenn in Ihrem Haushalt noch weitere Personen mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben oder wenn Sie einer dritten Person Unterhalt zahlen müssen.
Für Personen, die mit Ihnen in häuslicher Gemeinschaft leben stehen Ihnen folgende Freibeträge zu:
- Für die erste Person, die in Ihrem Haushalt lebt (Ehepartner, Lebensgefährte) sind dies 443,57 €
- Für jede weitere Person, die in Ihrem Haushalt lebt, sind dies 247,12 €
Leben Sie zum Beispiel mit fünf weiteren Personen in Ihrem Haushalt in häuslicher Gemeinschaft, kann sich der monatliche Grundfreibetrag auf bis zu 2.610,64 € erhöhen.
Für Kinder erhalten Sie eine solche Bescheinigung kostenlos beim zuständigen Jugendamt.
Auch für Personen, denen Sie Geldleistungen (Unterhalt) zum Ausgleich des Mehraufwandes aus einer gesundheitlichen Beeinträchtigung oder Behinderung zahlen, können Sie eine kostenlose Bescheinigung erhalten, um Ihren monatlichen Freibetrag zu erhöhen.
Monatlicher Freibetrag wird einmalig überschritten
Wird der monatliche Freibetrag einmalig überschritten, weil Ihre Kinder einen Zuschuss von der Bundesagentur für Arbeit für eine bevorstehende Klassenfahrt bekommen, können Sie ebenfalls eine einmalige Bescheinigung beantragen. Der bewilligungsbescheid des Zuschusses gilt dann als Bescheinigung für das P-Konto. Der Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit ist kostenlos.
Wer kann eine Bescheinigung für das P-Konto beantragen?
Als Inhaber des P-Kontos können Sie die Bescheinigung zur Erhöhung des monatlichen Freibetrages beantragen. Im Rahmen der Beantragung werden die Voraussetzungen natürlich gewissenhaft überprüft. Daher ist es nur sinnvoll, dass Sie eine Bescheinigung beantragen, wenn Sie klar wissen, dass die Voraussetzungen für den oder die Freibeträge auch erfüllt werden.
Wo können Sie die Bescheinigung für das P-Konto beantragen?
Eine Bescheinigung für das P-Konto können Sie bei den unterschiedlichsten Stellen beantragen.
- Gemeinnützige Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen
- Jobcenter
- Sozialamt
- Arbeitgeber
- Vollstreckungsgericht
- Anwalt
- Steuerberater
Bescheinigung durch Gemeinnützige Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen
Sofern Sie von einer gemeinnützigen Insolvenz- und Schuldnerberatungsstelle Klient sind, bekommen Sie problemlos eine Bescheinigung, um Ihre Freibeträge zu erhöhen. Sind Sie jedoch noch kein Klient, sollten Sie vorher abklären, ob Sie eine Bescheinigung dort bekommen. Die gemeinnützigen Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen sind vom Gesetzgeber nicht verpflichtet Ihnen eine solche Bescheinigung auszustellen. Die gemeinnützigen Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen stellen die Bescheinigung kostenlos aus. Sie können sich jedoch auch an eine gewerbliche Schuldnerberatungsstelle wenden, dann müssen Sie eine Gebühr für das Ausstellen der Bescheinigung zahlen.
Eine Übersicht über die Beratungsstellen in Ihrer Nähe finden Sie im Internet oder bei der örtlichen Verbraucherzentrale.
Bescheinigung durch Sozialamt oder Jobcenter
Erhalten Sie Sozialleistungen, wenden Sie sich an die jeweilige Behörde, um eine Bescheinigung zu erhalten.
- ALG 1
- ALG 2
- Sozialhilfe
- Rente
Wenden Sie sich wegen der Bescheinigung an das Jobcenter, das Sozialamt oder die gesetzliche Rentenversicherung. Diese Ämter sind zwar nicht gesetzlich verpflichtet Ihnen eine entsprechende Bescheinigung auszustellen, werden es aber in den meisten Fällen tun.
Beziehen Sie Kindergeld, dann können Sie sich auch an die Familienkasse wegen der Bescheinigung wenden. Den meisten Banken reicht in einem solchen Fall der offizielle Bewilligungsbescheid des Kindergeldes.
Bescheinigung durch den Arbeitgeber
Von gesetzlicher Seite darf Ihnen der Arbeitgeber ebenfalls eine Bescheinigung für Ihr P-Konto ausstellen. Er ist jedoch nicht dazu verpflichtet. Leider wissen die wenigsten Arbeitgeber um die gesetzlichen Regelungen für das P-Konto und sind daher auch selten bereit eine Bescheinigung auszustellen. Sollte die Nachfrage bei Ihrem Arbeitgeber für Sie unangenehm sein, dann wenden Sie sich lieber an eine andere Stelle, um eine Bescheinigung zu erhalten.
Bescheinigung durch das Vollstreckungsgericht
Das Vollstreckungsgericht hat das Recht den Freibetrag auf Antrag des Kontoinhabers selbst festzusetzen. Sie müssen dazu natürlich die bereits erwähnten Voraussetzungen erfüllen. In der Regel arbeiten Gerichte sehr langsam, weshalb Experten Ihnen raten, sich eine Bescheinigung auf anderem Wege zu besorgen. Es würde ansonsten zu viel unnötige Zeit verloren gehen, bis der Freibetrag auf Ihrem P-Konto angepasst wird.
Sollte es dennoch vorkommen, dass die pauschalen zusätzlichen Freibeträge immer noch nicht ausreichen, dann können Sie beim Vollstreckungsgericht auch einen individuellen Freibetrag beantragen. Sie müssen in einem solchen Fall glaubhaft darlegen, dass die zusätzlichen Freibeträge für das Bestreiten Ihres Lebensunterhaltes immer noch nicht ausreichen.
Bescheinigung durch Anwalt oder Steuerberater
Laut den gesetzlichen Bestimmungen dürfen auch Anwälte und Steuerberater Bescheinigungen für das P-Konto ausstellen. Im Gegensatz zu den Einrichtungen wie Sozialamt oder Jobcenter erfolgt das Erstellen der Bescheinigung nicht kostenlos und Sie müssen eine Gebühr entrichten. Befinden Sie sich bereits in finanziellen Schwierigkeiten, dann sollten Sie nicht zu einem Anwalt oder einem Steuerberater gehen. Das so gesparte Geld können Sie zum Ausgleich Ihrer Schulden verwenden.
Die Bescheinigung online beantragen
Eine Bescheinigung für Ihr P-Konto können Sie bei einem Anwalt oder einem Steuerberater auch online beantragen. Sie finden im Internet zahlreiche Angebote dazu. Jedoch müssen Sie wissen, dass Sie eine solche Bescheinigung nicht kostenlos bekommen.
Möchten Sie eine Bescheinigung beim Jobcenter, beim Sozialamt oder einer ähnlichen Stelle beantragen, dann sollten Sie den schriftlichen Weg wählen oder besser noch einen persönlichen Termin vereinbaren.
Welche Unterlagen benötigen Sie für eine Bescheinigung?
Dies kommt in erster Linie auf die Art des Freibetrages an. Sie müssen daher die Voraussetzungen glaubhaft mit entsprechenden Unterlagen beweisen. Für im Haushalt lebende Personen reicht in der Regel eine Meldebescheinigung. Für Kinder dient der offizielle Bewilligungsbescheid über das Kindergeld der Familienkasse als Nachweis.
Müssen Sie Unterhalt zahlen, dann reicht in der Regel das entsprechende Gerichtsurteil, damit Sie die Voraussetzungen für den zusätzlichen Freibetrag nachweisen können.
Was kostet die Bescheinigung?
Sowohl Anwälte wie auch Steuerberater und gewerbliche Schuldnerberatungsstellen verlangen für eine Bescheinigung eine Gebühr. Meist beträgt diese Gebühr zwischen 20 und 30 Euro.
Von institutionellen Trägern wie Jobcenter oder Sozialamt erhalten Sie die Bescheinigung kostenlos.
Bescheinigungen für eine Einmalzahlung
Erhalten Sie eine zweckgebundene Einmalzahlung von einem Sozialträger, dann kann der Freibetrag für den entsprechenden Monat einmalig erhöht werden. Die Rede ist hierbei von Geld für eine Klassenfahrt oder für eine Baby-Erstausstattung. Zumeist benötigen Sie hierfür keine gesonderte Bescheinigung, der Bank reicht der Bewilligungsbescheid.