Das P-Konto sichert Ihnen im Fall einer Pfändung die Bestreitung Ihres Lebensunterhaltes. Aktuell liegt der monatliche Grundfreibetrag für ein P-Konto bei 1.178,59 €. Sie sind Kunde bei der Deutschen Bank und möchten ein P-Konto eröffnen. Was Sie dabei beachten müssen, lesen Sie im folgenden Artikel.
Inhaltsverzeichnis des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
Die Deutsche Bank ist eine der größten Banken in Deutschland. Als Kunde bietet Sie Ihnen die Eröffnung eines P-Kontos.
- Die Antragstellung muss schriftlich oder persönlich erfolgen
- Die Kontoführungsgebühr beträgt monatlich 6,90 €
- Sie bekommen keine Kreditkarte und keinen Dispokredit
- Die Rückumwandlung ist nur im Rahmen eines persönlichen Gesprächs möglich
Wie können Sie bei der Deutschen Bank ein P-Konto beantragen?
Haben Sie ein Girokonto bei der Deutschen Bank und möchten dies in ein P-Konto umwandeln, dann müssen Sie dies schriftlich beantragen. Die Formulare dazu bekommen Sie in jeder Filiale der Deutschen Bank. Selbstverständlich können Sie die Beantragung auch in einem persönlichen Termin vornehmen.
Wohin müssen Sie den Antrag zur Umwandlung in ein P-Konto senden?
Möchten Sie die Beantragung zur Umwandlung in ein P-Konto schriftlich vornehmen, dann können Sie die Formulare in aller Ruhe ausfüllen und dann auf dem Postweg an die Deutsche Bank schicken.
Die Anschrift lautet:
Deutsche Bank AG
Taunusanlage 12
60262 Frankfurt am Main
Wie lange dauert die Umwandlung in ein P-Konto?
Stellen Sie den Antrag zur Umwandlung in ein P-Konto direkt vor Ort, dann schreibt der Gesetzgeber eine Bearbeitungsdauer von maximal 4 Bankarbeitstagen vor. Zu bedenken gilt hier, dass der Samstag kein Bankarbeitstag ist. Entscheiden Sie sich für den Postweg, dann kann die Umwandlung in ein P-Konto sich um 2 bis 3 Tage verzögern.
Was benötigen Sie für die Umwandlung in ein P-Konto?
Möchten Sie Ihr Girokonto bei der Deutschen Bank in ein P-Konto umwandeln, dann benötigen Sie nur den ausgefüllten Antrag zur Eröffnung eines P-Kontos. Diese Formulare bekommen Sie in jeder Filiale der Deutschen Bank. Wollen Sie bei der Deutschen Bank ein neues Konto eröffnen, das als P-Konto geführt werden soll, dann müssen Sie dies gleich beim Antrag zur Kontoeröffnung bekannt geben.
Was kostet ein P-Konto bei der Deutschen Bank?
Die monatliche Gebühr für die Führung eines P-Kontos bei der Deutschen Bank beträgt 6,90 €. Sie unterscheidet sich somit nicht von den Kosten für ein normales Basiskonto bei der Deutschen Bank. Für die Umwandlung von einem Girokonto in ein P-Konto darf die Deutsche Bank laut Gesetzgeber keine Gebühr verlangen.
Wann ist Ihr Geld auf dem P-Konto verfügbar?
Als Inhaber eines P-Kontos dürfen Sie gegenüber anderen Kunden nicht benachteiligt werden. Jedoch müssen Sie bedenken, dass bei einem P-Konto alle Geldbewegungen manuell von der Bank geprüft werden müssen. Durch diese Prüfung kann es durchaus ein wenig länger dauern, bis die Geldeingänge auf Ihrem Konto verfügbar sind.
Können Sie Geld von Ihrem P-Konto bei der Deutschen Bank abheben?
Bis zum pfändungsfreien Freibetrag von monatlich 1.178,59 € können Sie jederzeit an einem Geldautomaten der Deutschen Bank Bargeld abheben. Sie müssen bei einem P-Konto bei der Deutschen Bank jedoch auf eine Kreditkarte und auf den Dispokredit verzichten.
Wie können Sie Ihr P-Konto bei der Deutschen Bank zurückwandeln?
Sind alle Schulden beglichen und ist keine weitere Pfändung mehr zu erwarten, dann haben Sie das Recht Ihr P-Konto jederzeit wieder in ein Girokonto zurückzuwandeln. Bei der Deutschen Bank ist hierzu ein persönliches Gespräch mit dem Kundenberater erforderlich. Sie können einen Termin dazu in der Filiale ausmachen oder die Online-Terminvereinbarung nutzen.
Für die Online-Terminvereinbarung klicken Sie hier: Termin bei der Deutschen Bank vereinbaren
Die Deutsche Bank verlangt schon seit Jahren keine pauschalen 8,99 € monatlich mehr bei einem Pfändungsschutzkonto.
Nachdem der Bundesgerichtshof die Pauschalbepreisungen für rechtswidrig erklärt hat ( Urteile vom 13.11.2012 sowie vom 16.07.2013 ) hat die Deutsche Bank diese Praxis irgendwann eingestellt.
Beim Basiskonto führte sie diese Praxis dann fort, im Wissen das auch beim Basiskonto der Bundesgerichtshof einschreiten wird. So kam es dann mit Urteil vom 30.06.2020 . Die Deutsche Bank änderte dann die Bepreisungen auf 5,90 € monatlich. Hob jedoch zum 01.10.2020 ihre Gebühren an. Aus 5,90 € wurden demnach 6,90 € .
Reines Kalkül.
Jedenfalls solltet ihr euch mal besser informieren, bevor ihr etwas veröffentlicht.
Hallo Maik,
vielen Dank für Ihren Kommentar und die Information. Ich werde das weitergeben, damit der Beitrag aktualisiert werden kann.
Freundliche Grüße,
Carolin von Bezahlen.net