Wer von einer Pfändung betroffen ist, für den ist es empfehlenswert ein P-Konto einzurichten. Doch was verbirgt sich dahinter und wie eröffnet man ein P-Konto? Genau auf diese Fragen werden Sie im folgenden Text die passenden Antworten finden.
Was ist ein P-Konto?
Das P-Konto ist ein Pfändungsschutzkonto. Als Kontoinhaber hat jeder Bürger in Deutschland das Recht, sein eigenes Girokonto bei der Bank in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Dies soll dem Kontoinhaber einen Schutz im Falle einer Kontopfändung bieten.
Wird das Konto gepfändet, besteht ein Schutz vor dieser Pfändung in Höhe von 1.133,88 Euro pro Monat, damit der Kontoinhaber in der Lage ist, trotz Schulden seine Lebenshaltungskosten selbst bestreiten zu können. Dieser Freibetrag kann (z. B. wenn man unterhaltspflichtig ist) erhöht werden.
Vor- und Nachteile eines P-Kontos
Die Eröffnung eines P-Kontos hat einige Vorteile. Allerdings bringt das P-Konto auch Nachteile mit sich. Diese haben wir hier für Sie zusammengefasst:
- Schutz des Freibetrags zur Deckung der Lebenshaltungskosten
- Schutz des Kontoguthabens auch bei Privatinsolvenz
- Jeder hat das Recht auf ein P-Konto, die Bank muss es auf Antrag des Kontoinhabers einrichten
- Die Einrichtung eines P-Kontos ist relativ unbürokratisch
- Die Bank kann den pfändbaren Teil des Guthabens einbehalten, auch wenn keine Pfändung vorliegt
- Bestimmte Bankleistungen sind nicht möglich (Dispokredit, Kreditkarte etc.)
- Unterschiedliche Gebühren für P-Konten bei verschiedenen Banken
Wozu braucht man ein P-Konto?
Ein P-Konto ist insbesondere dann sinnvoll und notwendig, wenn man eine Kontopfändung zu erwarten hat oder diese bereits vorliegt. Es dient dem Schutz und der Sicherung des eigenen finanziellen Überlebens. Ohne das P-Konto könnte ein Gläubiger das gesamte Bankguthaben zum Ausgleich der offenen Schulden pfänden. Dies würde bedeuten, dass man selbst kein Geld mehr für die Ausgaben des täglichen Bedarfs hat.
Liegt keine Kontopfändung vor und hat man diese nicht zu erwarten, weil es keine offenen Schulden gibt, so ist die vorsorgliche Einrichtung eines P-Kontos nicht sinnvoll.
Was sind die Voraussetzungen, um ein P-Konto zu eröffnen?
Jeder Kontoinhaber hat das Recht, sein Girokonto in ein P-Konto umzuwandeln. Bestimmte Voraussetzungen muss man dafür nicht erfüllen. Allerdings gibt es einige Regeln im Zusammenhang mit dem P-Konto zu beachten.
Zum einen darf man pro Person nur ein P-Konto besitzen. Das Ausnutzen mehrerer Freibeträge durch die Eröffnung mehrer P-Konten bei unterschiedlichen Banken ist also nicht möglich.
Auch können nur Einzelkonten in P-Konten umgewandelt werden. Bei gemeinschaftlich geführten Konten ist dies nicht möglich.
Hier finden Sie mehr zum Thema Gemeinschaftskonto:
Ratgeber: Was ist ein Gemeinschaftskonto?
Ratgeber: Gemeinschaftskonto Pfändung
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Ratgeber: Gemeinschaftskonto mit mehreren Personen
Ratgeber: Gemeinschaftskonto umwandeln
Ratgeber: Gemeinschaftskonto Kosten
Ratgeber: Gemeinschaftskonto Vergleich
Zur Eröffnung eines P-Kontos muss man einen Antrag bei der eigenen Bank stellen. Mehr dazu erfahren Sie weiter unten.
P-Konto eröffnen trotz negativer Schufa
Ein negativer Schufa-Eintrag hindert einen nicht daran, das eigene Girokonto in ein P-Konto umwandeln zu lassen. Allerdings wird die Eröffnung eines P-Kontos auch in den Daten der Schufa gespeichert. Im Zuge der Eröffnung fragt die Bank die über die eigene Person gespeicherten Daten bei der Schufa ab. Dies soll verhindern, dass mehrere P-Konten eröffnet werden.
P-Konto eröffnen trotz Pfändung
Auch wenn bereits eine Pfändung des Kontos vorliegt, kann das eigene Konto noch in ein Pfändungsschutzkonto umgewandelt werden. Allerdings muss man auch dazu selbst aktiv werden und einen Antrag bei seiner Bank stellen.
Wie funktioniert die Antragstellung zur Eröffnung eines P-Kontos?
Bei den meisten Banken gibt es spezielle Antragsformulare für die Einrichtung eines P-Kontos. Diese sind teilweise auf den auf den Webseiten der Banken zum Download verfügbar und müssen postalisch der Bank zugesendet werden. In einigen Fällen muss die Beantragung persönlich bei einem Termin in der Filiale erfolgen.
Kann man ein P-Konto online eröffnen?
Bei manchen Banken kann die Beantragung der Umwandlung des eigenen Girokontos auch online im Kundenbereich der Webseite der Bank erfolgen. Hierzu loggt man sich in seinem Online-Banking ein und verfolgt die entsprechend angegebenen Schritte.
Da die Wege zur Antragstellung von Bank zu Bank unterschiedlich sind, sollte man sich im Vorfeld informieren, welchen Weg die eigene Bank anbietet. Hierzu reicht oft ein kurzer Anruf in der Kundenhotline oder eine Nachfrage bei einem Mitarbeiter der Bank in einer Filiale. Um diese Mühen zu ersparen, haben wir hier für Sie die Wege bei den gängigsten Banken zusammengefasst:
Bank | Website | Form der Antragstellung |
---|---|---|
Sparkasse | www.sparkasse.de | Schriftlicher Antrag in den Filialen erhältlich |
Postbank | www.postbank.de | Schriftlichen Antrag hier herunterladen: P-Konto Formular der Postbank |
Commerzbank | www.commerzbank.de | Schriftlicher Antrag in den Filialen erhältlich |
Volksbanken Raiffeisenbanken | www.vr.de | Schriftlicher Antrag per Post oder persönliches Gespräch in der Filiale |
Deutsche Bank | www.deutsche-bank.de | Schriftlicher Antrag in den Filialen erhältlich |
ING | www.ing-diba.de | Telefonisch: 01802 - 34 22 24 |
DKB | www.dkb.de | Telefonisch: 030 - 120 300 00 oder online: Kontaktformular DKB (Anmelden und Kontaktformular ausfüllen) |
Sparda-Bank | www.sparda.de | Persönliches Gespräch in der Filiale |
Targobank | www.targobank.de | Schriftlicher Antrag in den Filialen erhältlich |
comdirekt | www.comdirekt.de | Schriftlichen Antrag hier herunterladen: P-Konto Formular der comdirekt |
Kann man neben einem P-Konto ein zweites Konto eröffnen?
Grundsätzlich ist es möglich, ein weiteres Girokonto zu eröffnen, wenn man bereits ein P-Konto besitzt. Das Gesetz schreibt lediglich vor, dass jede Person nur ein P-Konto besitzen darf. Die Anzahl der normalen Girokonten ist hingegen nicht limitiert. Allerdings kann die Führung und auch bereits das Eröffnen eines zusätzlichen Girokontos neben dem P-Konto problematisch sein.
Mögliche Probleme mit einem zweiten Konto neben einem P-Konto:
- Durch die Speicherung des P-Kontos in den Schufa-Daten kann eine neue Bank die Kontoeröffnung verweigern, da diese Daten abgefragt werden.
- Auf dem zweiten Konto besteht kein Pfändungsschutz, das Guthaben könnte vollständig gepfändet werden.
Zusammenfassung
- Jeder Kontoinhaber hat das Recht auf ein P-Konto.
- Das P-Konto schützt ein Guthaben in Höhe von 1.133,88€.
- Die Einrichtung eines P-Kontos funktioniert von Bank zu Bank unterschiedlich.
- Ohne Pfändung ist es nicht sinnvoll ein P-Konto zu eröffnen.
- Pro Person ist nur ein P-Konto erlaubt.
- Die Eröffnung eines P-Kontos wird in den Daten der Schufa gespeichert.