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Freibetrag auf das P-Konto » Welche Pfändungsschutzgrenze gilt?

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Sie können Ihr Girokonto jederzeit kostenfrei in ein P-Konto umwandeln. Das P-Konto oder auch Pfändungsschutzkonto ermöglicht es Ihnen durch den monatlichen Freibetrag, dass Sie Ihren Lebensunterhalt auch weiterhin bestreiten können. Aktuell beträgt dieser Freibetrag pro Monat 1.178,59 €. Dieser Betrag darf Ihnen unter keinen Umständen gepfändet werden. Es gibt bestimmte Voraussetzungen, bei denen es Ihnen möglich ist, den Freibetrag erhöhen zu lassen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Jedes Girokonto kann in ein P-Konto umgewandelt werden
  • Freibetrag von 1.178,59 € hilft den Lebensunterhalt zu bestreiten
  • Auf Antrag kann der Freibetrag auch erhöht werden
  • Für die Erhöhung wird eine Bescheinigung benötigt

Welche Voraussetzungen gelten für eine Erhöhung des Freibetrages?

Sollten Sie mit dem monatlichen Grundfreibetrag Ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten können und wird der Freibetrag regelmäßig überschritten, dann können Sie zusätzlich Geld über den Freibetrag hinaus erhalten. Jedoch müssen hierfür bestimmte Voraussetzungen vorliegen.

Zu den Voraussetzungen zählen

  • Kinder, die in Ihrem Haushalt leben
  • Unterhaltsverpflichtungen, denen Sie nachkommen müssen

Für jede dieser Voraussetzungen benötigen Sie eine Bescheinigung, damit der Freibetrag erhöht werden kann. Laut § 850k Abs. 5 ZPO steht Ihnen das Formular eine solche Bescheinigung zu. Bei Kindern im Haushalt müssen Sie nur zum zuständigen Jugendamt gehen, um eine Bescheinigung für das Erhöhen des Freibetrages zu bekommen.

Maximal können Sie mit fünf Bescheinigungen Ihren monatlichen Freibetrag erhöhen lassen.

Aktuell gelten folgende Freibeträge:

  • Für die erste Person, welche mit Ihnen im Haushalt lebt (z. B. Ehepartner, Kind) erhöht sich der Freibetrag um 443,57 €
  • Für jede weitere Person, welche mit Ihnen im Haushalt lebt, erhöht sich der Freibetrag nochmals um 247,12 €

Durch die Erhöhung der Freibeträge kann Ihr monatlicher Grundfreibetrag auf bis zu 2.610,64 € ansteigen. Wird der monatliche Freibetrag nur einmal aufgrund einer Sonderausgabe wie Schulausflug, Konfirmation oder Ähnlichem überschritten, können Sie den Bewilligungsbescheid der Bundesagentur für Arbeit als Bescheinigung vorlegen.

Wer stellt Bescheinigungen, um den Freibetrag zu erhöhen, aus?

Es gibt eine Reihe von unterschiedlichen Stellen, die Ihnen die Bescheinigung für das Erhöhen des Freibetrages ausstellen dürfen.

Diese sind:

  • Gemeinnützige Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen
  • Jobcenter
  • Sozialamt
  • Arbeitgeber
  • Vollstreckungsgericht / Amtsgericht
  • Anwalt
  • Steuerberater

Je nach ausstellender Stelle müssen Sie einiges beachten.

Bescheinigung von gemeinnützigen Stellen erhalten

Gemeinnützige Insolvenz- und Schuldnerberatungsstellen Stellen Ihnen eine Bescheinigung für die Erhöhung der Freibeträge meist problemlos aus. Sind Sie Klient einer solchen Stelle, dann bekommen Sie die Bescheinigung kostenlos. Sollten Sie noch nicht Klient sein, klären Sie am besten im Vorfeld ab, ob Sie eine Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages bekommen und was diese kostet. Vorsicht geboten ist hingegen bei einer gewerblichen Schuldnerberatung, denn hier müssen Sie meist eine Gebühr für das Ausstellen der nötigen Bescheinigung zahlen.

Bescheinigung von Behörden

Erhalten Sie Leistungen vom Jobcenter oder vom Sozialamt, dann bekommen Sie die benötigte Bescheinigung zur Erhöhung des Freibetrages dort. Die Ämter sind zwar nicht verpflichtet Ihnen eine solche Bescheinigung auszustellen, werden es aber in der Regel auch nicht verweigern.

Bescheinigung vom Gericht

Sie bekommen eine Bescheinigung zur Erhöhung der Freibeträge auf Ihrem P-Konto auch beim Amtsgericht oder beim Vollstreckungsgericht. Hier sollte Ihnen jedoch klar sein, dass Gerichte aufgrund der hohen Auslastungen meist viel Zeit dafür benötigen. Experten raten Ihnen, eine andere Stelle aufzusuchen.

Bescheinigung online beantragen

In vielen Fällen können Sie eine solche Bescheinigung nach § 850k Abs. 5 ZPO auch online beantragen, wenn Sie Ihren monatlichen Freibetrag auf dem P-Konto erhöhen müssen. Sie erhalten die Bescheinigung meist innerhalb weniger Minuten, müssen dafür aber meist rund 39,00 € zahlen.

Fazit

Der monatliche Grundfreibetrag ist so festgesetzt, dass eine Person davon den Lebensunterhalt bestreiten kann. Leben mehr Personen in einem Haushalt, der von Pfändungen betroffen ist, kann der Freibetrag mittels Bescheinigungen erhöht werden. Diese Bescheinigungen erhalten Sie sowohl bei Ämtern und Behörden als auch von privaten Ausstellern. Teils fallen dafür Kosten an.


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2 Kommentare

  1. cornelia weber-martin sagt:
    19. Juni 2022 um 0:11 Uhr

    Ich habe ein p-Konto bei der Sparkasse und seit 2 Monaten ist der Wurm drin, meine Konto wurde vom Amtsgericht auf einen Betrag festgesetzt, der nächste Beschluss ist 240€ Betreuungsgeld , das an die Betreuerin geht und unpfändbar ist , den zugestimmten Betrag erreiche ich nicht ganz.
    Meine Einnahmen sind , Grundsicherung, kleine Rente , Pflegegeld.
    Ich bin Schwerbehindert 100% und Pflegegrad 3 , obwohl mein Konto gedeckt ist , überweisen sie nichts mehr. Schlimm ist das ich im Krankenhaus war und sie bezahlen meinen Strom nicht und auch mein Notruf mit 5€ Bezahlen sie auch nicht mehr. Auf beide bin ich angewiesen, habe ein Sauerstoffgerät, brauche von Zeit zu Zeit dringend meinen Notruf. Ich habe jetzt vom Amtsgericht einen Beratung Gutschein zum Anwalt. Ich bin sehr krank und kann mich kaum Bewegen und muss diese Wege zum Amtsgericht , Sparkasse bewältigen aber alle verstehen es nicht, auch nicht die Sparkassenangestellte, versteht ihre Kollegen im Pfändungs bereicht nicht. Für jede Überweisung diese sie zurück schicken, bezahle ich noch mal. es ist für mich unerträglich mit dem allem fertig zu werden. ich fühle mich allein gelassen. die Schulden sind Durch meine Krankheit gekommen, Lungenkrebs nicht operabel, monatelang Chemo und Bestrahlungen, Schulterbruch und Rachenkrebs., Bandscheibenvorfall. ich komme einfach nicht mehr zur Ruhe .

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      19. Juni 2022 um 10:13 Uhr

      Hallo Cornelia,
      das klingt ja alles wirklich unschön. Schade, dass man Ihnen nicht einmal in der Sparkasse selbst weiterhelfen konnte. Haben Sie eventuell Verwandte, die Sie mit einer Vollmacht ausstatten können und die dann derart aufreibende Angelegenheiten für Sie übernehmen könnten?

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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