Sollten Sie jemals in die Lage kommen, dass Sie offene Forderungen nicht mehr begleichen können und die Gefahr einer Pfändung besteht, sollten Sie ein P-Konto (Pfändungsschutzkonto) eröffnen. Was es damit auf sich hat und was Sie dabei beachten müssen, erfahren im nachfolgenden Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Mit dem P-Konto sichern Sie sich einen monatlichen Grundbetrag vor der Pfändung.
- Alle Buchungen auf dem P-Konto müssen geprüft werden.
- Bis Geldeingänge verbucht werden, kann es ein paar Stunden dauern.
- Banken dürfen P-Konto Inhaber nicht benachteiligen. In den meisten Fällen gehen die Prüfungen recht zügig vonstatten.
Was bedeutet P-Konto?
Dank eines P-Kontos sind Sie auch im Falle einer Kontopfändung in der Lage Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Mit dem P-Konto steht Ihnen ein monatlicher Grundfreibetrag von aktuell 1.178,59 € zur Verfügung. Diese Summe darf nicht gepfändet werden.
Sie dürfen maximal ein P-Konto besitzen. Dadurch wird der Missbrauch verhindert, dass Sie mittels mehrerer P-Konten Ihre Freibeträge maximieren. Die Eröffnung des P-Kontos wird in Ihren Schufa-Daten gespeichert. Ein Gemeinschaftskonto darf nicht in ein P-Konto umgewandelt werden.
Wie viel Geld dürfen Sie auf Ihrem P-Konto haben?
Zum aktuellen Zeitpunkt beträgt der pfändungsfreie Grundbetrag pro Monat auf Ihrem P-Konto 1.178,59 €. Diese Summe hat jedoch nichts mit dem aktuellen Kontostand zu tun, sondern bezieht sich auf die Zahlungseingänge eines Monats.
Was ist, wenn Sie den Freibetrag nicht ausschöpfen?
Wenn Sie in einem Monat den Freibetrag nicht vollkommen ausgeschöpft haben, dann wird die Differenz in den nächsten Monat mit übernommen. Haben Sie demnach in einem Monat nur 867,60 € für Ihren Lebensunterhalt benötigt, dann bekommen Sie im folgenden Monat 1.489,58 € als Freibetrag.
Diese Übertragung in den nächsten Monat ist aber nur für einen Monat möglich. Nutzen Sie Ihren Freibetrag wieder nicht vollständig, dann behält die Bank das Geld ein und begleicht damit Schulden bei Ihren Gläubigern.
Können Sie den Freibetrag erhöhen?
Als Bürger von Deutschland steht Ihnen ein monatlicher Freibetrag von 1.178,59 € auf Ihrem P-Konto zur Verfügung. Sobald Sie Ihr P-Konto aktivieren, wird dieser Freibetrag automatisch zur Verfügung gestellt. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie den pfändungsfreien Betrag pro Monat erhöhen. Dies gilt insbesondere dann, wenn Kinder in Ihrem Haushalt leben oder wenn Sie Unterhalt zahlen müssen.
Erhöhten Bedarf nachweisen
Um einen erhöhten Freibetrag zu erhalten, müssen Sie den Mehrbedarf nachweisen. Das geht über Bescheinigungen. Wo Sie eine solche erhalten, erklären wir Ihnen in diesem Artikel zu P-Konto-Bescheinigungen.
Wie eröffnen Sie ein P-Konto?
Alle Banken sind nicht dazu verpflichtet Neukunden anzunehmen, die ein P-Konto eröffnen möchten. Haben Sie bereits ein Girokonto bei einer Bank, dann ist Ihre Bank gesetzlich verpflichtet, Ihr Girokonto auf Antrag in ein P-Konto umzuwandeln. Sie müssen dazu bei Ihrer Bank nur einen schriftlichen Antrag stellen. Je nach Bank kann die Antragstellung unterschiedlich erfolgen.
Des Weiteren sind alle Banken vom Gesetzgeber aus verpflichtet, Ihr P-Konto innerhalb von 4 Tagen nach Antragstellung zu aktivieren. Bedenken Sie dabei jedoch, dass Samstage nicht zu den Bankarbeitstagen zählen.
Welche Fristen gelten bei einem P-Konto?
Gegenüber anderen Kunden dürfen Sie als P-Konto-Inhaber grundsätzlich nicht benachteiligt werden. Dies bedeutet, dass Ihre Bank dazu verpflichtet ist, alle Buchungen schnellstmöglich abzuwickeln.
Einzige Besonderheit des P-Kontos ist, dass bei jedem Zahlungseingang geprüft werden muss, ob der Freibetrag dadurch überschritten wird. Sollte dies der Fall sein, dann ist die Bank berechtigt die überschreitende Summe erst einmal einzubehalten.
Die Überprüfung einer jeden Buchung bedeutet einen manuellen Aufwand, der nicht selten etwas länger dauert als üblich, bis ein Zahlungseingang auf Ihrem Konto verfügbar ist. Jedoch handelt es sich in den meisten Fällen hierbei nur um ein paar Stunden.
Machen die Banken bei den P-Konten Unterschiede?
Theoretisch müssen alle Kunden von den Banken gleich behandelt werden. Dies gilt auch für P-Konto-Inhaber. In der Praxis ist es aber oft so, dass jede Bank ihre eigenen Buchungszeiten hat. Somit kann es bei gleichzeitig getätigten Einzahlungen auf Konten zu unterschiedlichen Bearbeitungszeiten kommen. Auch hier bewegt sich der Unterschied in der Regel meist im Bereich von ein paar Stunden.
Kann aus dem P-Konto wieder ein Girokonto werden?
Sobald alle Ihre Schulden beglichen sind, erlischt auch der Pfändungsanspruch. Sind also keine weiteren Pfändungen zu erwarten, dann wird Ihr P-Konto wieder in ein normales Girokonto verwandelt.
Jede Bank ist seit dem Jahr 2015 aufgrund eines Gerichtsurteils zur Rückumwandlung eines P-Kontos in ein Girokonto verpflichtet. Es reicht dazu meist ein formloser Antrag an die Bank. Sie können aber auch ein persönliches Gespräch mit Ihrem Kundenberater führen. Die Kündigung der Zusatzoption „P-Konto“ ist nur auf Antrag möglich, eine automatische Rückumwandlung gibt es nicht.