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Bezahlen.net Ratgeber Banking P-Konten P-Konto keine Auszahlung

P-Konto keine Auszahlung trotz Guthaben

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Kommt es irgendwann in Ihrem Leben einmal so weit, dass Sie Ihre Schulden nicht mehr bezahlen können, droht Ihnen die Pfändung Ihres Kontos. Sie müssen in dieser Situation jedoch noch Ihren Lebensunterhalt bestreiten. Aus diesem Grund empfehlen Experten die Einrichtung eines P-Kontos (Pfändungsschutzkonto). Jedoch kann es vorkommen, dass Sie trotz Guthaben auf Ihrem P-Konto kein Geld ausgezahlt bekommen. Was steckt dahinter?

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Das Wichtigste in Kürze
  • 2 Was genau ist ein P-Konto?
  • 3 Wie hoch ist der monatliche Grundfreibetrag auf dem P-Konto?
  • 4 Aus welchem Grund bekommen Sie kein Geld von Ihrem P-Konto ausgezahlt?
    • 4.1 Ihr monatlicher Freibetrag ist überschritten
    • 4.2 Buchungen sind zu sehen, aber noch nicht wertgestellt
    • 4.3 Eine Belastungsbuchung ist vorgemerkt
  • 5 Was können Sie tun, damit Geld ausgezahlt wird?

Das Wichtigste in Kürze

  • Mit dem P-Konto steht Ihnen monatlich ein bestimmter Grundbetrag zur Verfügung, der nicht gepfändet werden darf.
  • Wird der Grundbetrag von Ihnen überschritten, kann die Auszahlung von weiterem Geld verhindert werden, sofern eine Pfändung vorliegt.
  • Manchmal muss der Vorgang vor einer Auszahlung auch erst geprüft werden.
  • Unter bestimmten Bedingungen kann der Grundfreibetrag auch erhöht werden.
  • Bekommen Sie kein Geld und Sie können sich das nicht erklären, sprechen Sie mit Ihrer Bank.

Was genau ist ein P-Konto?

Bei einem P-Konto handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto. Mit einem P-Konto haben Sie dank des Grundfreibetrages immer genügend Geld zur Verfügung, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Der monatliche Grundfreibetrag darf nicht gepfändet werden. Sie dürfen nur maximal ein P-Konto eröffnen. Für ein Gemeinschaftskonto darf ein Antrag auf Eröffnung eines P-Kontos erfolgen.

Wie hoch ist der monatliche Grundfreibetrag auf dem P-Konto?

Pro Monat steht Ihnen auf dem P-Konto ein Grundfreibetrag von 1.178,59 € zur Verfügung. Bis zu dieser Summe dürfen Zahlungseingänge nicht gepfändet werden. Der Grundfreibetrag ermöglicht es Ihnen, Ihren Lebensunterhalt auch weiterhin zu bestreiten. Auf Antrag kann der Grundfreibetrag erhöht werden, wenn zum Beispiel Kinder in Ihrem Haushalt leben oder wenn Sie Unterhalt zahlen müssen.

Aus welchem Grund bekommen Sie kein Geld von Ihrem P-Konto ausgezahlt?

Wird es finanziell bei Ihnen kurzfristig etwas schwierig, dann sind Sie auf die Verfügbarkeit von Geld angewiesen. Jedoch kann es passieren, dass Sie trotz eines Guthabens auf Ihrem P-Konto kein weiteres Geld ausgezahlt bekommen. Unterschiedliche Gründe können hier zugrunde liegen.

Ihr monatlicher Freibetrag ist überschritten

Für den monatlichen Freibetrag werden alle Gutschriften innerhalb eines Monats addiert. Es kommt also nicht auf ihren tatsächlichen Kontostand an. Bekommen Sie ausnahmsweise einen Monat viele Gutschriften und Sie wissen nicht, wie viel Sie vom monatlichen Freibetrag verbraucht haben, kann es vorkommen, dass Ihnen kein weiteres Geld ausbezahlt wird.

Buchungen sind zu sehen, aber noch nicht wertgestellt

Gutschriften bei einem P-Konto müssen manuell geprüft werden. So kann es vorkommen, dass Sie beim Online-Banking eine Buchung sehen, diese aber von einem Mitarbeiter der Bank noch nicht freigegeben wurde. Der Mitarbeiter muss bei jeder Gutschrift überprüfen, ob damit Ihr Freibetrag überschritten wird.

Eine Belastungsbuchung ist vorgemerkt

Selbst wenn Ihr Kontostand ein Plus anzeigt, kann es sein, dass eine neue Belastung schon vorgemerkt ist. Sie können daher nicht mehr über das gesamte Guthaben verfügen. Vorgemerkte Buchungen sind nicht immer beim Online-Banking oder auf dem Kontoauszug sofort zu sehen.

Was können Sie tun, damit Geld ausgezahlt wird?

In der Regel heißt dies, dass Sie einfach abwarten müssen. Wie erwähnt liegt es meistens an einer Buchung, die noch nicht auf Wertstellung steht oder ein Guthaben wurde Ihnen noch nicht gutgeschrieben. Zumeist erfolgt eine Wertstellung innerhalb weniger Stunden, sodass Sie bereits ein paar Stunden später über die gewünschte Summe verfügen können.


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10 Kommentare

  1. Waldemar Unger sagt:
    21. Juni 2021 um 16:55 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren
    Hiermit soll ich ab sofort meine Aktuell Girokonto –Nr. [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net] in ein P-Konto umwandeln.

    Als Ausnahme lasse ich die Abzuge per SEPA-Lastschrift zu, von:

    1.[Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]
    2.[Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]
    3.[Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]
    4.[Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]
    5.[Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]

    Mit freundliche Grüß
    Waldemar Unger. [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      28. Juni 2021 um 10:25 Uhr

      Hallo Waldemar,
      bitte melden Sie sich bei Ihrer Bank, um Ihr Konto umzuwandeln. Wir von Bezahlen.net schreiben Ratgeber, können aber keine Anträge auf ein P-Konto bearbeiten.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  2. Christin sagt:
    2. August 2021 um 18:27 Uhr

    Der 01. fiel auf einen Sonntag, nun ist am 02. (18:27 Uhr) noch immer kein Freibetrag verfügbar (Guthaben ist vorhanden), Umsätze, die am 02. erfolgen sollten, stehen immer noch als vorgemerkt in der Buchungsübersicht und ich bekomme langsam Panik.
    Muss ich einfach nur noch ein wenig abwarten?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      7. August 2021 um 9:35 Uhr

      Hallo Christin,
      leider kann ich Ihnen hier nicht weiterhelfen. Bitte kontaktieren Sie Ihre Bank direkt, wenn Sie Fragen zu Ihrem Konto haben.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  3. Heidrun Jähnke sagt:
    1. Dezember 2021 um 18:37 Uhr

    Postbank ist das letzte . Bin auf Arbeitslosengeld 1 angewiesen. Geld ist auch drauf kann aber keine Überweisungen tätigen. Hab ein P konto

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      6. Dezember 2021 um 10:08 Uhr

      Hallo Heidrun,
      vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung mit der Postbank.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  4. Ivonne sagt:
    22. Februar 2022 um 12:24 Uhr

    Einen schönen guten Morgen.

    Mein Mann hatte den Betrag bezahlt, die Pfändung wurde aufgehoben und der Gläubiger hat das auch der Sparkasse mitgeteilt. Trotzdem behält die Sparksse eine Sperrubg des Kontis bei. Begründung: Konto war während der Pfändung im Minus und die Sperre wird deshalb nur aufgehoben, wenn er das P in ein normales Girokonto umwandelt oder aber er unterschreibt irgendeine Vereinbarung. Über das + Guthaben dürfen wir also nicht Verfügen.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      28. Februar 2022 um 11:09 Uhr

      Hallo Ivonne,
      das klingt in der Tat ärgerlich. Ob das rechtens ist, sollten Sie vielleicht mit einem Spezialisten besprechen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  5. Karl-Heinz Gilbert sagt:
    2. August 2022 um 6:46 Uhr

    Hallo,
    auf meinem P-Konto hat sich innerhalb der letzten 3 Monate ein blockierter Betrag von etwas über 500 € angesammelt. Dabei handelt es sich um Beträge, welche über die Freigrenze hinausgingen. Aber es lagen und liegen keine Pfändungen vor. Alle Forderungen sind in das Insolvenzverfahren eingebunden. Und seit Juli läuft jetzt die teilweise Pfändung meiner Rente. Da diese von meiner Rente schon abgezogen ist und meine Rente trotzdem mit ca. 120 € über dem Freibetrag liegt, habe ich bei Gericht einen Beschluss erwirkt, dass ich über meine restliche Rente komplett verfügen kann.
    Aber jetzt steht noch der blockierte Betrag bei der Bank. Wie komme ich da ran ? Hat die Bank die Pflicht, das irgendwann freizugeben. Es besteht ja kein Grund, dass sie das Geld zurückhalten

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      8. August 2022 um 8:47 Uhr

      Hallo Karl-Heinz,
      bitte treten Sie diesbezüglich direkt mit Ihrer Bank in Verbindung. Dort wird man Ihnen sagen können, weswegen der Betrag nach wie vor blockiert wird.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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