Die meisten Banken bieten bei einem Wechsel an, das alte Konto bei der alten Bank zu kündigen. Im Grunde genommen ein praktischer Service, der Ihnen Zeit und Arbeit erspart. Wie sieht es aber aus, wenn Sie nicht einfach ein Girokonto, sondern ein P-Konto kündigen wollen? Vielleicht haben Sie sich auch schon die Frage gestellt, ob Sie ein P-Konto in ein normales Girokonto zurückverwandeln können. Rund um die Kündigung eines P-Kontos kommt es immer wieder zu Fragen, die in diesem Artikel geklärt werden sollen.
Das Wichtigste in Kürze
- Ein P-Konto kann so einfach wie ein normales Girokonto gekündigt werden.
- Ein P-Konto kann wieder in ein normales Girokonto umgewandelt werden.
Sie sollten jedoch bedenken, wenn Sie ein P-Konto kündigen, dass Sie bereits ein neues Konto haben sollten. Unter Umständen kann es vorkommen, dass Sie Ihr altes Konto kündigen und kein neues Konto bei einer anderen Bank eröffnen können. Im schlimmsten Fall haben Sie dann gar kein Konto.
Mustervorlagen für Kündigung und Auflösung eines P-Kontos
Möchten Sie Ihr Konto kündigen, dann können Sie auf folgende Vorlage zugreifen:
Mustervorlage für Kontokündigung
Wollen Sie nur Ihr P-Konto in ein normales Girokonto umwandeln, dann ist ebenfalls eine Vorlage hilfreich.
Mustervorlage für die Umwandlung eines P-Kontos in ein Girokonto
Was genau ist ein P-Konto?
P-Konto ist die Kurzform für Pfändungsschutzkonto. Ein P-Konto ist sinnvoll, wenn Ihnen eine Pfändung droht. Mit einem P-Konto wird gewährleistet, dass Ihnen genug Geld bleibt, um Ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. Zum aktuellen Zeitpunkt beträgt der monatliche Grundfreibetrag auf einem P-Konto 1.178,59 €.
Leben Kinder in Ihrem Haushalt oder müssen Sie Unterhalt zahlen, dann kann der Freibetrag auch erhöht werden. Auch unter anderen wichtigen Voraussetzungen können Sie den Freibetrag Ihres P-Kontos erhöhen.
Vorgehen für P-Konto-Kündigung
Zuerst einmal müssen Sie sich im Klaren darüber sein, ob Sie Ihr P-Konto kündigen, weil Sie zu einer anderen Bank wechseln wollen oder ob Sie Ihr P-Konto nur in ein Girokonto umwandeln wollen. Beides ist möglich.
Die Kündigung des P-Kontos bei einem Bankenwechsel
Am einfachsten können Sie Ihr P-Konto auf dem schriftlichen Weg per Post kündigen. Versenden Sie die schriftliche Kündigung hier am Besten per Einschreiben mit Rückschein, denn so haben Sie jederzeit einen Beweis für Ihre Kündigung. Die Bank muss den Eingang des Schreibens bestätigen.
Haben Sie sich eine neue Bank ausgesucht, dann muss Ihnen klar sein, dass Banken nicht dazu verpflichtet sind Neukunden anzunehmen. Aus diesem Grund sollte im Vorfeld klar sein, zu welcher Bank Sie wechseln möchten. Im Idealfall haben Sie dort bereits ein Konto.
Haben Sie Ihr P-Konto gekündigt und es befindet sich ein Guthaben drauf, dann steht Ihnen dieses Geld zu. Allerdings sollten Sie bedenken, dass dies nur für die Summe des Freibetrages gilt.
- Sie überweisen das Geld auf ein anderes Konto.
- Sie heben das Geld an einem Bankautomaten ab.
- Haben Sie persönlich in der Bank gekündigt, dann können Sie sich das Guthaben auch in bar auszahlen lassen.
P-Konto in Girokonto umwandeln
Möchten Sie die Bank nicht wechseln, dann raten Experten zu einer Umwandlung des P-Kontos in ein normales Girokonto. In diesem Fall geht jedoch der Pfändungsschutz verloren. Aus diesem Grund sollten Sie vor der Umwandlung des Kontos ein persönliches Gespräch mit dem Kundenberater der Bank führen. Diese wird dann gemeinsam mit Ihnen nach der besten Lösung suchen.
Stehen bei Ihnen keine weiteren Pfändungen ins Haus, weil Sie alle Schulden beglichen haben, dann ist die Umwandlung des P-Kontos in ein normales Girokonto sinnvoll. Sie müssen dazu nur den Pfändungsschutz Ihres P-Kontos bei der Bank kündigen.
Jedoch liegt es im Ermessen der Bank, ob Sie der Umwandlung in ein normales Girokonto zustimmt. Kam es in der Vergangenheit immer wieder zu Pfändungen von Ihrem Konto, dann wird sich die Bank Zeit lassen, um der Umwandlung zuzustimmen.
P-Konto kündigen bei einer Privatinsolvenz?
Haben Sie bereits Privatinsolvenz beantragt, dann macht es wenig Sinn das P-Konto zu kündigen. Ein normales Girokonto wird bei einer Privatinsolvenz immer aufgelöst. Das Guthaben fließt dann in die Insolvenzmasse. Auf einem P-Konto bleibt der monatliche Freibetrag vor einer Pfändung geschützt. Sie sehen, es macht keinen Sinn ein P-Konto zu kündigen, wenn Sie Privatinsolvenz beantragt haben. Die Insolvenzverwalter haben ansonsten Zugriff auf sämtliche Guthaben von Ihnen und Ihnen bleibt nichts mehr zum Leben. Ebenfalls sollten Sie sich überlegen das P-Konto wegen eines Bankenwechsels zu kündigen, denn nicht immer ist sichergestellt, dass eine andere Bank Sie mit einem P-Konto annimmt.
P-Konto kündigen, um ein neues Konto zu eröffnen
Sicherlich können Sie jederzeit Ihr Konto kündigen und bei einer anderen Bank ein neues Konto eröffnen. Schwieriger wird dies bei einem P-Konto, denn die neue Bank ist nicht verpflichtet Sie als Neukunde mit einem P-Konto anzunehmen. Dies gilt insbesondere dann, wenn schon eine Pfändung vorliegt oder droht. Banken nehmen dann in den seltensten Fällen Sie als Neukunde an. Zudem muss Ihnen klar, dass Sie maximal ein P-Konto haben dürfen. Ihr P-Konto wird in Ihren Schufa-Daten gespeichert, sodass Missbrauch nicht möglich ist.
Sie wollen trotz allem die Bank wechseln, dann sind folgende Schritte nötig:
- Neues Konto bei der neuen Bank eröffnen.
- Eventuell vorhandenes Guthaben vom alten Konto auf das neue Konto überweisen.
- Altes Konto kündigen.
- Neues Konto in ein P-Konto umwandeln (wenn sinnvoll).
In der Theorie sieht das alles ganz einfach aus. In Wirklichkeit wird sich diese Entscheidung deutlich schwieriger gestalten. Während des Bankenwechsels kann es passieren, dass Ihr Guthaben kurzfristig nicht dem Pfändungsschutz unterliegt und somit sofort an die Gläubiger fließt.
Darf die Bank ein P-Konto kündigen?
Grundsätzlich dürfen Banken kein P-Konto kündigen. Sicherlich gibt es Ausnahmen.
- Sie haben bei der Eröffnung unwahre Angaben gemacht
- Sie nutzen das Konto für illegale Geschäfte
Zu den illegalen Geschäften gehört sowohl die Geldwäsche wie auch der Betrug. Banken werden in diesen Fällen das Konto kündigen. Ihr Guthaben vom Konto wird eingefroren. Zusätzlich stellt die Bank eine Strafanzeige.
Fazit
Benötigen Sie keinen Pfändungsschutz mehr, können Sie die Bank bitten, Ihr P-Konto wieder in ein normales Girokonto umzuwandeln. Dazu können Sie unsere Vorlage nutzen, am besten ist aber ein persönliches Gespräch mit Ihrem Bankberater.
Ihr Konto kündigen sollten Sie nur dann, wenn Sie bereits ein anderes Konto eröffnet haben.
Muss ich persönlich bei meiner Bank erscheinen, um das P-Konto zu kündigen?
Hallo Kuwi,
nein, normalerweise ist das nicht nötig. Meist reicht der Antrag in schriftlicher Form. Rufen Sie einfach vorab bei Ihrer Bank an und fragen Sie nach, wie üblicherweise vorgegangen wird.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net