Können Sie laufende Forderungen nicht begleichen und finden nicht zu einer Einigung mit Ihren Gläubigern, dann dürfen die Ihr Konto pfänden, bis deren Forderungen beglichen sind. Damit Ihnen als Schuldner jedoch noch so viel Geld bleibt, damit Sie Ihren Lebensunterhalt bestreiten können, raten Experten zu einem P-Konto. Was es mit dem P-Konto auf sich hat und ob ein solches Konto gepfändet werden darf, erfahren Sie im folgenden Artikel.
Das Wichtigste in Kürze
- Im Falle einer Kontopfändung schützt Sie das P-Konto.
- Um Ihren monatlichen Lebensunterhalt zu bestreiten beträgt der monatliche Freibetrag 1.178,59 €.
- Diesen Freibetrag können Sie erhöhen, wenn Kinder in Ihrem Haushalt leben oder wenn Sie Unterhalt zahlen müssen.
- Beträge auf Ihrem P-Konto, die über dem Freibetrag liegen werden laut der Pfändungstabelle zwischen Ihnen als Schuldner und den Gläubigern aufgeteilt.
- Sind alle offenen Forderungen vollständig beglichen, dann erlischt die Möglichkeit der Pfändung.
Was bedeutet P-Konto?

P-Konto schützt Schuldner
Bei einem P-Konto handelt es sich um ein Pfändungsschutzkonto. Jeder, der in Deutschland lebt, kann bei seiner Bank sein Girokonto mittels eines Antrags in ein P-Konto umwandeln. Die Bank ist gesetzlich verpflichtet diesem Antrag zu entsprechen.
Aufgrund eines monatlichen Freibetrages von aktuell 1.178,59 € darf exakt dieser Betrag nicht von Ihrem P-Konto gepfändet werden. Mit diesem Freibetrag wird Ihr finanzielles Überleben gesichert. Unter gewissen Voraussetzungen können Sie den Freibetrag erhöhen lassen. Dies ist immer dann der Fall, wenn unterhaltspflichtige Personen (z. B. Kinder) in Ihrem Haushalt leben oder Sie Unterhalt zahlen müssen.
Können Sie trotz Pfändung Geld von Ihrem P-Konto abheben?
Diese Frage kann klar mit ja beantwortet werden. Bis zur Höhe des Freibetrages können Sie Geld von Ihrem P-Konto abheben bzw. darüber verfügen. Guthaben, das über dem Freibetrag liegt, wird von der Bank einbehalten und dient der Tilgung von Forderungen an Ihre Gläubiger. Viele Banken lassen Ihnen beim P-Konto Ihre Giro-Karte, sodass Sie auch Geld an einem Automaten von Ihrem P-Konto abheben können. Sie sollten jedoch bedenken, dass es auch Banken gibt, die Ihre Girokarte einbehalten. Sie müssen dann immer persönlich am Schalter der Bank erscheinen, wenn Sie Geld von Ihrem P-Konto abheben möchten. Viele Banken bieten Ihnen keine zusätzlichen Leistungen wie Dispo-Kredit oder Kreditkarte für Ihr P-Konto an.
Kann eine Pfändung des P-Kontos erfolgen?
Ganz klar kann Ihr P-Konto gepfändet werden. Jedoch bietet Ihnen das P-Konto einen deutlich besseren Schutz als das herkömmliche Girokonto. Von Ihrem P-Konto können nur Beträge gepfändet werden, die den festgelegten Freibetrag nicht überschreiten. Mit dem Freibetrag ist nicht der aktuelle Kontostand gemeint, sondern die Summe aller Zahlungseingänge innerhalb eines Monats.
Wer darf Ihr P-Konto pfänden?

Pfändung muss beantragt werden
Jeder Ihrer Gläubiger kann die Pfändung Ihres Kontos beantragen. Bei einer Kontopfändung handelt es sich im Grunde genommen um eine Art Beschlagnahmung Ihres Bankkontos. Diese besondere Art der Zwangsvollstreckung ist die in Deutschland, am häufigsten vorkommende Methode. Neben Ihren Guthaben auf Konten können auch Ihre Spareinlagen oder andere Wertpapiere von Ihnen gepfändet werden. Sie können Einzelheiten dazu in den Paragrafen 828 ff. ZPO nachlesen. Hier finden Sie unter anderem auch die Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Ihr Konto gepfändet werden darf.
Als Erstes muss Ihr Gläubiger einen vollstreckbaren Titel erwirken. Dies kann sowohl ein Gerichtsurteil oder ein Vollstreckungsbescheid sein. Auch andere Vollstreckungsbehörden, wie zum Beispiel das Finanzamt oder das Ordnungsamt können einen Vollstreckungstitel erlassen. Sobald der Titel an Ihre Bank zugestellt wird, ist er wirksam. Ihre Bank muss dann dem Vollstreckungstitel nachkommen.
Sobald alle Ihre Schulden beglichen sind, hat sich die Kontopfändung erledigt. Kommt es zu unbegründeten Forderungen oder Pfändungen können Sie beim Vollstreckungsgericht eine Aufhebung der Kontopfändung verlangen.
Was darf von Ihrem P-Konto gepfändet werden?
Jedes Guthaben, das oberhalb des monatlichen Freibetrages liegt, darf von Ihrem P-Konto gepfändet werden. Ihre Bank behält somit alle Beträge, die über dem Freibetrag liegen ein und begleicht damit die Forderungen Ihrer Gläubiger. Dies wird solange praktiziert, bis alle Forderungen beglichen sind.
Bekommt der Gläubiger alles, was über dem Freibetrag liegt?
Hier kann mit einem klaren Nein geantwortet werden. Nicht jeder Euro, der den Freibetrag überschreitet, wird gepfändet. Das Guthaben, welches über dem Freibetrag liegt, wird zwischen Ihnen und Ihren Gläubigern aufgeteilt. Für Sie als Schuldner soll dies als Anreiz dazu dienen, dass Sie sich um ein höheres Einkommen bemühen. Die Aufteilung der Summe erfolgt exakt einer Pfändungstabelle.
Pfändungstabelle einsehen
Das Bundesministerium für Justiz und Verbraucherschutz gibt regelmäßig die Pfändungsfreigrenzen für Arbeitseinkommen als PDF heraus. Diese können Sie online einsehen und herunterladen.
Die seit Juli 2019 geltenden Pfändungsgrenzen finden Sie hier: PDF einsehen
Kann der Kindesunterhalt gepfändet werden?
Leben Kinder in Ihrem Haushalt oder sind Sie Kindern gegenüber unterhaltspflichtig, dann kann der monatliche Freibetrag erhöht werden. Voraussetzung ist natürlich, dass Sie auch wirklich Unterhalt zahlen. Für das erste Kind kann der Freibetrag um 443,57 € erhöht werden. Für jedes weitere Kind sind es dann 247,12 €. Damit Ihre Bank die Freigrenze anheben kann, benötigen Sie eine entsprechende Bescheinigung.
Kann das Kindergeld gepfändet werden?
Kindergeld ist ausschließlich für Ihre Kinder da. Aus diesem Grund kann das Kindergeld auch nicht gepfändet werden. Banken akzeptieren als Nachweis hier in aller Regel den Bewilligungsbescheid der Familienkasse, um den Freibetrag auf Ihrem P-Konto zu erhöhen.
Sie müssen hier natürlich selbst aktiv werden und den neuen Freibetrag bei Ihrer Bank beantragen. Versäumen Sie dies, dann wird das Kindergeld gepfändet.
Alle Forderungen beglichen – was nun?
Sind alle Forderungen Ihrer Gläubiger beglichen, dann steht Ihnen wieder Ihr volles Guthaben zur Verfügung. Sie müssen hier aber wissen, dass Ihre Bank berechtigt ist, Summen, die den Freibetrag überschreiten zuerst einmal für 4 Wochen zurückzuhalten. Kommt es zu einer erneuten Pfändung, dann kann Ihre Bank den Gläubiger sofort bedienen.
Auf Antrag wird Ihr P-Konto dann wieder in ein reguläres Girokonto zurückgewandelt, über das Sie wie zuvor verfügen können.
Guten Tag!
Was ist zu tun wenn die Bank trotz monatlichem Geldeingang (hier Rente 1.358,57 €) unterhalb der Freibetragsgrenze (hier 1.622,12 €) Teilbeträge aus dem Guthaben an einen Gläubiger überweist? Ich freue mich auf eine zeitnahe Antwort.
mfg
H.G.Broggiato
Hallo,
bitte sprechen Sie dringend mit Ihrer Bank darüber und erkundigen Sie sich, warum so verfahren wird.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Hallo zusammen,
ich habe folgendes Problem. Die Pfändung die auf meinem P-Konto war, ist mittlerweile bezahlt. Trotzdem hat meine Bank das Geld über dem Pfändungsfreibetrag einbehalten mit der Begründung, dass mir auch nachdem alles bezahlt ist nur der Pfändungsfreibetrag zusteht. Ist das richtig so? Wenn nicht, wie kann ich meiner Bank beweisen das sie im Unrecht ist?
Hallo,
ja, für vier Wochen nach Zahlung aller Verbindlichkeiten kann Ihre Bank den Betrag noch zurückhalten. Nach Ablauf der Zeit können Sie dann auch beantragen, dass Ihr Konto in ein normales Girokonto zurück-umgewandelt wird. Dann sollte es gar keine Beschränkungen mehr geben.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.