Payback-Kunden haben die Möglichkeit, bei jedem Einkauf bei einem Payback-Partner wertvolle Bonuspunkte zu sammeln. Anschließend können die im stationären oder im Onlinehandel gesammelten Payback-Punkte gegen Sachprämien, Einkaufsgutscheine oder sogar gegen Bargeld eingetauscht werden. Doch was passiert, wenn der Kunde nicht mehr am Bonusprogramm teilnehmen und sein Payback- Konto löschen lassen möchte? Wie sich die Mitgliedschaft bei Payback kündigen lässt, zeigen wir hier.
Einfach per Post oder online: Payback kündigen
Um das eigene Payback-Konto zu löschen, ist es erforderlich, den Payback-Kundenservice zu kontaktieren. Die Kontaktaufnahme, um die Teilnahme an Payback zu kündigen, kann dabei per Post oder online erfolgen. Das Payback-Konto selbstständig etwa über das Payback-Kundenkonto zu löschen, ist hingegen nicht möglich.
Wer die endgültige Entscheidung getroffen hat, sein Payback-Konto zu löschen, kann dies dem Payback-Kundenservice per Post mitteilen. Hierzu reicht ein kurzes, formloses Kündigungsschreiben aus.
Kündigung per Post senden
Die schriftliche Kündigung kann per Post an:
PAYBACK Service Center
Postfach 23 21 02
85330 München-Flughafen
versendet werden.
Alternativ dazu ist es außerdem möglich, die Teilnahme am Payback-Programm online und mit Hilfe des Payback-Kontaktformulars zu kündigen. Eine bestimmte Kündigungsfrist ist in beiden Fällen selbstverständlich nicht einzuhalten.
Vorlage für das Kündigungsschreiben
Für die Kündigung reicht ein einfaches Schreiben, in dem Sie Ihre Payback-Kundennummer nennen.
Absender Vorname & Name
Straße & Hausnummer
PLZ & Ort
PAYBACK Service Center
Postfach 23 21 02
85330 München-Flughafen
Datum
Kündigung meines Payback-Kontos mit der Nummer ____________________
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit bitte ich um Löschung meines Payback-Kontos.
Bitte bestätigen Sie mir die Beendigung der Vertragsbeziehung.
Mit freundlichen Grüßen
________________________________________
Unterschrift
Name
Download: Vorlage als PDF und Word-Doc
Payback-Konto deaktivieren im Todesfall
Ist ein Familienangehöriger, der zuvor Payback-Kunde war, gestorben, besteht für seine Angehörigen die Möglichkeit folgendermaßen vorzugehen.
Payback-Konto von Verstorbenen auflösen
- Kontaktieren Sie den Payback-Kundenservice schriftlich oder per Telefon.
- Informieren Sie Payback über den Todesfall.
- Payback sendet dem Hinterbliebenen dann die Unterlagen zur Auflösung des betreffenden Payback-Kontos zu.
- Senden Sie die Unterlagen ausgefüllt zurück.
Hierbei haben Hinterbliebene zum einen die Möglichkeit, das Payback-Konto des Verstorbenen zu kündigen und es löschen zu lassen. Zum anderen können sie das betreffende Konto aber auch mit dem eigenen Payback-Konto zusammenlegen. Wird die Kontenzusammenlegung gewählt, überträgt Payback die Bonuspunkte des Verstorbenen auf das Punktekonto des Hinterbliebenen.
Payback kündigen: Was gibt es sonst noch zu beachten?
Wer sein Payback-Konto löschen möchte, kann das jederzeit unkompliziert tun. Zuvor sollte allerdings daran gedacht werden, sich sämtliche Payback-Punkte auszahlen zu lassen. Ist das Konto nämlich einmal gelöscht, lassen sich die Punkte später nicht „wiederherstellen“. Nichtsdestotrotz ist es aber selbstverständlich möglich, sich nach der Löschung zu einem späteren Zeitpunkt wieder bei Payback anmelden.