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Bezahlen.net Ratgeber Payback Payback-Partnerkarte

Alles Wissenswerte zur Payback-Partnerkarte » Bestellung & TIPPS

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Schon seit dem Jahr 2000 ermöglicht es das Bonussystem Payback auch in Deutschland, für viele Einkäufe wertvolle Payback-Punkte zu sammeln. Nach der kostenfreien Registrierung ist das Punktesammeln dabei beim Einkaufen bei vielen teilnehmenden Einzelhändlern sowie im Online-Handel möglich. Bemerkenswert ist außerdem: Es gehört nicht nur eine einzelne Payback-Karte zu jedem Punktekonto. Vielmehr wird zu jeder Haupt- auch eine Payback-Partnerkarte ausgegeben. Alles Wissenswerte rund um diese Payback-Partnerkarte erfahren Sie hier.

Wozu ist die Payback-Partnerkarte überhaupt gut?

Doppelt punkten mit Partnerkarte

Doppelt punkten mit Partnerkarte

Die Payback- Partnerkarte wird ganz automatisch zu jedem Payback-Punktekonto ausgegeben. Zu jeder Haupt- gehört also immer auch eine Zweitkarte. Sobald Kunden die Haupt- und damit auch die Payback- Partnerkarte aktivieren, sind beide Karten beim Einkaufen verwendbar. Allerdings sammelt nicht jede Karte ihre eigenen Payback-Punkte. Vielmehr werden die Punkte auf nur einem Kundenkonto verbucht, dem Kundenkonto der Hauptkarte.

Die Vorteile der Zweitkarte liegen dabei auf der Hand: Gemeinsam mit einer zweiten Person lassen sich noch schneller viele Payback-Punkte sammeln. So kommt der Inhaber des Kundenkontos noch schneller an viele verlockende Sachprämien oder Einkaufsgutscheine. Besonders lohnenswert ist die Partnerkarte bei Paaren oder Familien, bei denen die Beteiligten auch getrennt einkaufen gehen.

Wie lässt sich die Payback-Partnerkarte bestellen?

Wie schon erwähnt, ist es prinzipiell nicht notwendig, die Payback-Partnerkarte zu bestellen. Vielmehr wird die Zweitkarte automatisch und gemeinsam mit jeder Payback-Hauptkarte ausgestellt.

Nichtsdestotrotz ist es aber dennoch möglich, eine Payback-Partnerkarte nachträglich anzufordern.

Hierzu reichen folgende Bestellschritte aus:


  1. Kontaktieren Sie die Payback-Hotline unter 089 – 540 2080 20. Die Hotline ist montags bis freitags von 8:00 bis 20:00 Uhr erreichbar.
  2. Nennen Sie ihre Kontaktdaten und sowie ihre Payback-Kundennummer
  3. Bitten Sie um die Ausstellung einer neuen Payback-Partnerkarte
  4. Innerhalb von 3 bis 4 Wochen erhalten Sie die neue Partnerkarte

Sind auch mehrere Partnerkarten möglich?

Wie schon gesehen, kann durch eine Kontaktaufnahme mit der Payback-Hotline jederzeit problemlos eine Zweitkarte bestellt werden. Wird eine neue Payback-Partnerkarte geordert, ist es nicht notwendig, eine bereits vorher vorhandene Payback-Partnerkarte zu sperren. Dementsprechend ist es auch möglich, mehrere Partnerkarten zu bestellen, ohne eine vorhandene Payback-Partnerkarte zu löschen. Theoretisch kann sich jeder Payback-Kunde darum mehrere Partnerkarten ausstellen lassen.

Payback-Partnerkarte: Name ändern?

Steht ein Name auf der Karte?

Steht ein Name auf der Karte?

Die Payback-Partnerkarte ist nicht mit personenbezogenen Daten versehen und erlaubt darum auch dann, wenn sie verloren geht, keinen Kontozugriff. Im Verlustfall ist darum keine Sperrung notwendig.

Nichtsdestotrotz ist die Zweitkarte aber fest mit einem bestimmten Punktekonto verbunden – dem Kundenkonto des Hauptsammlers. Der Hauptsammler wiederum kann die Partnerkarte(n) an Dritte weitergeben, die dann ebenfalls für ihn bzw. sein Kundenkonto Punkte sammeln können. Dabei ist es nicht notwendig, die Nebensammler namentlich zu registrieren. Darum ist es auch nicht erforderlich, im Falle des Weiterreichens der Payback-Partnerkarte, eine Namensänderung vorzunehmen.

Payback-App auch für die Partnerkarte?

Eine spezielle App für die Payback-Partnerkarte gibt es nicht. Selbstverständlich werden aber sämtliche Punkte, die mit der Partnerkarte gesammelt worden sind, bei der Berechnung des Punktekontostands des Hauptsammlers berücksichtigt. Die Punkte sind darum natürlich auch in der Payback-App angezeigt.

Warum hat die Payback- Zweitkarte eine andere Kundennummer?

Dass sich die Kundennummern auf der Payback-Haupt- und den Nebenkarten unterscheiden, hat lediglich interne Gründe. Trotz verschiedener Kundennummern sammeln Haupt- und Partnerkarten dennoch für das gleiche Payback-Punktekonto.


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6 Kommentare

  1. Margarethe Kürti sagt:
    7. Juli 2021 um 17:39 Uhr

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich kann mit mit meiner Payback Karte nicht mehr bezahlen,da mein Geburtstag als Pin nicht mehr funktioniert.

    Was kann ich tun?

    Mit freundlichen Grüßen

    Margarethe Kürti

    Zum Antworten anmelden
    1. Carolin sagt:
      8. Juli 2021 um 8:02 Uhr

      Hallo Margarethe,
      bitte wenden Sie sich zur Klärung direkt an Payback. Dort wird man Ihnen sicher helfen können.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Zum Antworten anmelden
  2. Annett S. sagt:
    30. Mai 2023 um 15:27 Uhr

    Sehr geehrtes PAYBACK Team,
    ich hatte leider mehrfach mein Kennwort falsch eingegeben und mein Konto wurde gesperrt. Daraufhin bekam ich Post mit einem neuem Zugangscode. Dieser funktionierte nicht. Bei meinem tel. Kontaktversuch (ich bin Payback Kontoinhaberin) habe ich erfahren, dass ich wohl nur die ZweitKarte habe, was mir bis dahin nicht bewusst war. Leider hatte ich die s.g. ErstKarte an meinem Sohn ausgehändigt, die unauffindbar ist. Welche Möglichkeiten habe ich nun noch, mein Konto wieder freischalten zu lassen?

    Mit Freundlichen Grüßen
    Annett S.

    Zum Antworten anmelden
    1. Carolin sagt:
      5. Juni 2023 um 9:45 Uhr

      Hallo Annett,
      das klingt ja wirklich unglücklich. Vielleicht finden Sie in Mails oder Briefen von Payback ja die „richtige“ Kartennummer, mit der Sie Ihren Account wieder entsperren lassen können?

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Zum Antworten anmelden
  3. Chris sagt:
    26. August 2023 um 1:56 Uhr

    Hallo ich habe eine Frage zur Partnerkarte. Wer soll/ darf denn bei der Partnerkarte auf der Rückseite unterschreiben ? Der Kontoihaber oder der Partner ?

    Könnte auch Verwechsulungen vorbeugen 🙂

    Lieben Dank un Vauraus für Antwort.

    Zum Antworten anmelden
    1. Carolin sagt:
      28. August 2023 um 8:50 Uhr

      Hallo Chris,
      soweit ich weiß, „gehört“ die Partnerkarte dann dem Partner, der sie auch unterschreibt.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

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