PayPal wird von vielen Onlineshops als Zahlungsart akzeptiert. Auch, wer beispielsweise im Ausland bestellen möchte, kann oft einfach per PayPal bezahlen, andere ”leicht verfügbare” Zahlungsarten sind hier meist nicht möglich. Doch können Jugendliche eigentlich ein PayPal-Konto eröffnen? Diese Frage haben wir uns gestellt und beantworten sie in diesem Beitrag.
PayPal-Konto nur für Volljährige
Das Bezahlen mit PayPal geht schnell und ist angenehm. Schließlich muss nicht erst abgewartet werden, bis eine Überweisung eingegangen ist. Außerdem haben die meisten Jugendlichen zwar ein Bankkonto, aber keine Kreditkarte dazu, sodass bei einigen Anbietern – vermeintlich – keine andere Zahlungsart als PayPal zur Verfügung steht. Doch letztlich dürfen Jugendliche kein PayPal-Konto eröffnen, denn in den AGB gibt PayPal klar an, dass zur Eröffnung eines PayPal-Kontos ein Mindestalter von 18 Jahren und volle Geschäftsfährigkeit vorausgesetzt werden.
Gibt es ein Jugendkonto bei PayPal?
Da viele Banken Jugendkonten anbieten, stellt sich die Frage, ob man ein solches Jugendkonto mit PayPal verknüpfen kann oder ob es sogar eine Art Jugendkonto bei PayPal selbst gibt?
In den USA hat PayPal vor einigen Jahren mal eine Art “Taschengeldkonto” getestet, allerdings konnte sich das System nicht durchsetzen, in Deutschland gibt es nämlich kein PayPal-Jugendkonto, die Nutzung von PayPal ist Erwachsenen vorbehalten.
Elternerlaubnis für PayPal-Konto möglich?
Um ein Bankkonto in Deutschland zu eröffnen, muss man als Minderjähriger die Erlaubnis seiner Eltern vorweisen. Auch das ist bei PayPal keine Option. Das Erstellen und die Nutzung eines PayPal-Kontos ist für Jugendliche unter 18 Jahren nicht erlaubt.
Minderjährig Account eröffnen: Das sind die Folgen
Bei der Accounterstellung bei PayPal müssen zwar nur ein Name und eine E-Mail-Adresse angegeben werden, allerdings kommt es immer wieder vor, dass PayPal einen Identitätsnachweis fordert. So kommt der Betrug meist schnell ans Licht.
- Kontosperrung, ggf. sogar auf Lebenszeit
- Vorhandenes Guthaben wird (vorerst) einbehalten
- Laufende Zahlungen werden zurückgebucht
- Kaufverträge werden ungültig
PayPal tritt offenbar teils auch mit Shops in Verbindung, in denen eingekauft wurde. Da die meisten Händler in ihren AGB ebenfalls darauf hinweisen, dass der Einkauf nur Volljährigen gestattet ist, kann der Kaufvertrag für ungültig erklärt werden. Nicht zuletzt erfahren so dann auch schnell die Eltern davon, was ihr Sprössling im Internet treibt, was oft weitere unangenehme Folgen haben kann.
Alternative Zahlungsarten als Jugendlicher
Wer als Jugendlicher trotzdem im Internet oder über Apps einkaufen will, sollte zunächst immer prüfen, ob der jeweilige Shop oder Händler überhaupt Verträge mit Minderjährigen eingeht. Ist es auch unter 18 möglich, dort einzukaufen, sollte darauf geachtet werden, dass der Einkaufsrahmen vom ”Taschengeldparagraphen” (§ 110 BGB) bleibt, also nur so viel Geld ausgegeben wird, wie zur freier Verfügung überlassen wurde. Meist ist die Zahlung per Lastschrift oder Überweisung am besten. Aber auch Paysafe-Cards oder Prepaid-Kreditkarten können sich zum Bezahlen eignen.
Wer dennoch in einem Shop einkaufen möchte, der nur PayPal oder andere Zahlungsarten akzeptiert, die nicht verfügbar sind, sollte einfach mit seinen Eltern bzw. Erziehungsberechtigten darüber sprechen. Meist ist es kein Problem, dass sie die Bestellung tätigen und die Zahlung vornehmen.
Dieser Beitrag in Kürze
PayPal bietet kein Jugendkonto an, denn in den AGB ist ausdrücklich geregelt, dass Minderjährigen die PayPal-Nutzung verwehrt bleibt. Wer sich dennoch anmeldet, riskiert eine lebenslange Sperrung und den (zumindest temporären) Verlust des Guthabens. Möchte man unbedingt in einem Shop per PayPal zahlen, sollten darum die Eltern angesprochen werden.