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Bezahlen.net Ratgeber PaySafeCard paysafecard Guthaben auszahlen

paysafecard Guthaben auszahlen lassen - So geht die Rückzahlung

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Die paysafecard als Prepaid-Zahlungsmittel bei Onlinekäufen ermöglicht den bequemen Einkauf ohne Eingabe von persönlichen Bank- oder Kreditkartendaten. Was passiert bei nicht aufgebrauchtem paysafecard-Guthaben? Wir erklären Ihnen, unter welchen Umständen Sie sich Ihr Restguthaben rückerstatten lassen können.

Das Bezahlen von Onlineinhalten bei Spielen, Sprach- oder Musikdiensten und Wettanbietern ist mit paysafecards einfach und sicher. Der zuvor bezahlte Kaufwert wird beim Bestellabschluss durch die Eingabe einer 16-stellige PIN genutzt und der Kunde muss keine Angaben zu Bankkonten oder Kreditkarten machen. Die Karten, die ähnlich wie Mobilfunkkarten oder Geschenkgutscheine funktionieren, können Sie ab einem Wert von 5 EUR erwerben und für Onlinekäufe bei teilnehmenden Unternehmen nutzen. Mehr Informationen zur paysafecard finden Sie in unserem Ratgeber: Was ist eine paysafecard und wie funktioniert sie?

Nach 12 Monaten fallen für nicht genutzte paysafecard-PINs Gebühren in Höhe von 2 EUR pro Monat an. Haben Sie Ihr Guthaben bislang nicht vollständig genutzt, kann eine Rückerstattung vor Anbruch des 13. Monats sinnvoll sein. Auch wenn Sie eine PIN aus Sicherheitsgründen sperren mussten und nun nicht mehr über den Betrag verfügen können, ist eine Rückzahlung möglich. Grundsätzlich sind Sie aber jederzeit berechtigt, sich auf der PSC verbleibende Beträge auszahlen zu lassen. Damit Sie das Geld zurückerstattet bekommen können, müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt werden.

Voraussetzungen für die Rückerstattung

Formal gibt es keinen Mindestbetrag für die Rückerstattung von paysafecard-Guthaben. Da aber eine Gebühr in Höhe von 7,50 EUR pro Rückzahlung pro PIN anfällt, lohnt sich eine Rückzahlung erst ab einem Restbetrag von mindestens 7,51 EUR auf der PIN.

Bei der Rückerstattung benötigen Sie eine Kopie der betreffenden PIN(s), auf der auf die Seriennummer zu erkennen ist. Außerdem kann die Erstattung nur auf ein deutsches Bankkonto erfolgen. In einigen Fällen ist es nötig, dass Sie auch eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises, wie Personalausweis, Reisepass oder zusätzlich eine Meldebestätigung, einreichen müssen.

Rückerstattung beantragen – So geht’s

paysafecard hat für die Rückerstattung von Guthaben ein Onlineformular eingerichtet, das Sie ausfüllen können, um die Erstattung zu beantragen. Sie finden das Formular auf dieser Seite. Sie können die Rückerstattung aber grundsätzlich auch per E-Mail an info@paysafecard.com anfordern.

So füllen Sie das Rückerstattungsformular korrekt aus:

Rückerstattungsformular ausfüllen – Schritt für Schritt:


  1. Tragen Sie die 16-stellige(n) PIN(s) ein, die Sie sich erstatten lassen möchten. Nach Eingabe von vier Ziffern springt die Eingabe automatisch ins nächste Feld, sodass Sie die Nummer problemlos eingeben können. Fügen Sie jede PIN einzeln hinzu.
  2. paysafecard-PIN

    Hier müssen Sie die PIN eingeben, die Sie sich auszahlen lassen wollen.

  3. Haben Sie einen Tippfehler gemacht oder eine ungültige PIN eingegeben, erhalten Sie eine Fehlermeldung.
  4. Wählen Sie den Grund für die Rückerstattung aus der Liste oder nennen Sie einen eigenen Grund.
  5. Füllen Sie den Bogen mit Ihren persönlichen Daten aus. Eine Rückerstattung von deutschen PSC-PINs ist nur innerhalb Deutschland möglich.
  6. Geben Sie nur das in Ihrem Ausweis genannte Geburtsdatum an und nennen Sie auch eine gültige Handynummer, damit paysafecard Sie bei Rückfragen erreichen kann.
  7. Tragen Sie Ihre Bankverbindung ein. Hier können Sie nur ein deutsches Girokonto eintragen, eine Erstattung auf Konten in anderen Ländern ist nicht möglich. Außerdem können Sie hier nur paysafecard-PINs zurückerstatten lassen, die in EUR gekauft wurden.
  8. paysafecard-bankverbindung

    Hier müssen Sie Ihre Bankverbindung angeben.

  9. Hängen Sie eine Kopie von jeder paysafecard-PIN an, die Sie oben zur Rückerstattung eingetragen haben. Sie können die Dateiformate PDF, JPEG, JPG, PNG und GIF hochladen. Ein gutes, scharfes Handyfoto reicht meist aus. Hier sollten die PIN-Nummer und der Sicherheitscode gut lesbar sein, um Rückfragen zu vermeiden.
  10. Hängen Sie ein Foto von einem gültigen Ausweisdokument (Reisepass, Führerschein oder Personalausweis) an. Dabei muss sowohl die Vorder- als auch die Rückseite abgelichtet worden sein.
  11. Bestätigen Sie die Konditionen für die Rückzahlung und senden Sie das Formular ab.

Sie erhalten die Bestätigung über die Rückzahlung per E-Mail und der Betrag wird auf Ihr Konto überwiesen.

Wie lange dauert es, bis das paysafecard-Guthaben erstattet wird?

Die Rückerstattung von Guthaben findet innerhalb von 11 Werktagen statt. Sie werden per E-Mail darüber benachrichtigt, wenn Ihr Antrag bearbeitet wurde und erhalten dann kurze Zeit später die Auszahlung auf Ihr Bankkonto.

Gibt es hier Probleme, oder dauert die Rückzahlung länger als 11 Werktage, treten Sie unter info@paysafecard.com mit PSC in Kontakt und nennen Sie Ihre Rückerstattungs-Referenznummer. So kann man Ihr Anliegen besser zuordnen und Ihnen schneller helfen.

Lohnt sich die Rückzahlung?

Durch die recht hohen Gebühren von 7,50 EUR pro Rückerstattung stellt sich die Frage, ob sich eine Rückzahlung von PSC-Guthaben lohnt. Wenn Sie Gefahr laufen, ab dem kommenden Monat Gebühren zahlen zu müssen und noch einen hohen Restbetrag auf Ihrer PIN haben, den Sie derzeit nicht nutzen können oder wollen, kann eine Rückerstattung sinnvoll sein. So vermeiden Sie, dass die anfallenden Gebühren den Restbetrag bis auf ein Minimum reduzieren.

Sie können aber auch den Restbetrag Ihrer paysafecard-PIN auf ein Spielekonto übertragen und dort lagern oder nutzen. Manchmal ist hier sogar eine Auszahlung möglich, die geringere oder keine Gebühren mit sich bringt.

Auf einen Blick


  • Guthaben von paysafecard-PINs kann jederzeit zur Rückzahlung angefordert werden
  • Rückerstattung von E-Geld ist nicht kostenlos, es werden 7,50 EUR Gebühren erhoben
  • PSC stellt Formular für Erstattungsantrag bereit, dafür muss Kopie der paysafecard vorliegen
  • Auszahlung nur an in Deutschland lebende Kunden mit deutschem Girokonto
  • Alternative: Geld bei Spieledienst o.ä. einzahlen und nutzen oder mit geringeren Gebühren auszahlen lassen


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8 Kommentare

  1. Andreas Gerlesberger sagt:
    4. August 2017 um 5:56 Uhr

    Rückerstattung des 100€ Guthaben

    Antworten
    1. Jana sagt:
      4. August 2017 um 9:18 Uhr

      Hallo Herr Gerlesberger,

      wir von bezahlen.net haben nicht direkt mit PaySafeCard zu tun. Wenn Sie eine Rückerstattung beantragen wollen, sendne Sie bitte eine E-Mail an info@paysafecard.com.

      Mit freundlichen Grüßen
      Die bezahlen.net-Redaktion

      Antworten
  2. Yasar oezguer sagt:
    24. Februar 2020 um 23:23 Uhr

    Möchte Rückerstattung von mein ganzen paysafe guthaben beantragen können sie das auf meine konto bitte überweisen?

    Antworten
    1. Caro sagt:
      26. Februar 2020 um 16:09 Uhr

      Hallo Yasar,

      tut mir leid, wir von Bezahlen.net haben keinen Zugriff auf Ihr Paysafe-Guthaben und können daher keine Überweisung tätigen. Bitte treten Sie mit Paysafe in Kontakt, um eine Auszahlung zu veranlassen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  3. Larry sagt:
    9. August 2020 um 13:57 Uhr

    Hallo, Ihr habt vergessen zu erwähnen, dass man Kopien von beiden Seiten des Personalausweises anfügen muss, sonst läuft da überhaupt nichts; zumindest wenn man direkt auf die Website von paysafe geht.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      10. August 2020 um 7:08 Uhr

      Hallo Larry,
      danke für den Hinweis. Wir prüfen das und tragen die Info dann nach.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  4. Stanley sagt:
    21. Juni 2021 um 15:30 Uhr

    Verbrecher seit ihr ich werde kein cent mehr fur auch gebeben an mir verdint ihr nichts mehr

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      28. Juni 2021 um 10:26 Uhr

      Hallo Stanley,
      ich bin mir sicher, dass Sie Kontakt zu Paysafecard aufnehmen wollten und nicht zu uns von Bezahlen.net? Wir schreiben lediglich Ratgeber, sind aber nicht für die Geschäftsentscheidungen anderer Unternehmen verantwortlich.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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