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Ratenzahlung bei Strafbefehl – Verhängte Strafe einfach in Raten bezahlen? + MUSTER

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Hat jemand gegen das Strafgesetz verstoßen, findet üblicherweise eine Verhandlung vor Gericht statt, um eine gerechte Strafe für den Gesetzesverstoß zu finden. Handelt es sich jedoch um eine minderschwere Straftat, kann auf die mündliche Verhandlung verzichtet und stattdessen ein Strafbefehl erlassen werden. Ob eine im Rahmen des Strafbefehlsverfahrens verhängte Geldstrafe durch den Betroffenen später auch per Ratenzahlung gezahlt werden kann, klären wir hier.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Was ist ein Strafbefehl überhaupt?
  • 2 Eine verhängte Geldstrafe in Raten bezahlen?
  • 3 Zahlungserleichterungen bei Geldstrafe
  • 4 So kann die Ratenzahlung einer Geldstrafe beantragt werden
    • 4.1 Musterschreiben zum Antrag auf Ratenzahlung einer Geldstrafe
    • 4.2 Download: Vorlage als PDF & Word-Doc
  • 5 Fazit zur Ratenrückzahlung einer Geldstrafe

Was ist ein Strafbefehl überhaupt?

Strafbefehl nach Vergehen - was ist das?

Strafbefehl nach Vergehen – was ist das?

Das Strafbefehlsverfahren ist ein vereinfachtes Verfahren zur Sanktionierung leichterer Kriminalität. Wie bei einem „echten“ Strafverfahren, bei dem eine Hauptverhandlung vor Gericht durchgeführt wird, führt auch das Strafbefehlsverfahren zu einer rechtskräftigen Verurteilung – auf eine mündliche Verhandlung wird allerdings verzichtet.

Durch diese rein schriftliche Abwicklung und Sanktionierung leichter Kriminalität sollen Gerichte entlastet und Kosten sowie Zeit eingespart werden. Allerdings liegt es auf der Hand, dass das ausschließlich schriftlich und ohne Anhörung des Angeklagten durchgeführte Verfahren nicht für allen Arten von Strafsachen zur Anwendung kommen kann.

§ 407 I StPO bestimmt darum, dass das Strafbefehlsverfahren nur dann möglich sein soll, wenn es nicht um die Ahndung eines Verbrechens, sondern um die eines Vergehens geht.

Verbrechen vs. Vergehen

Verbrechen sind nach § 12 I StGB solche rechtswidrigen Taten, die mit einer Freiheitsstrafen von mindestens einem Jahr bedroht sind. Macht ein Tatbestand auch eine geringere Strafe möglich (z.B. die Tat wird mit Geldstrafe oder mit Freiheitsstrafe von bis zu X Jahren bestraft), handelt es sich hingegen um ein Vergehen.

Handelt es sich um ein Vergehen, kann die Tat auf Antrag der Staatsanwaltschaft im Rahmen des Strafbefehlsverfahrens geahndet werden. Gemäß § 408 StPO entscheidet dann ein Richter ohne mündliche Verhandlung über den Antrag.

Als Rechtsfolgen können im Strafbefehlsverfahren Geldstrafen, Verwarnungen mit Strafvorbehalt, Fahrverbote und ähnliche Strafen verhängt werden. Sofern der Angeschuldigte einen Verteidiger hat, ist auch die Verhängung einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr möglich.

Eine verhängte Geldstrafe in Raten bezahlen?

Wird im Rahmen des Strafbefehlsverfahrens eine Geldstrafe verhängt, wird das dem Betroffenen schriftlich mitgeteilt. Neben Angaben zur Tat und zur Person des Angeklagten enthält der Strafbefehl dann auch Angaben zur Rechtsfolge.

Geldstrafe bezahlen - auch in Raten?

Geldstrafe bezahlen – auch in Raten?

Das bedeutet: Die Höhe der Geldstrafe und die zur Zahlung vorgesehene Frist kann der Betroffene dem Schreiben direkt entnehmen. Sofern der Betroffene mit dem Strafbefehl nicht einverstanden ist – etwa, weil er die Tat nicht begangen hat oder das zur Bemessung der Geldstrafe angesetzte Einkommen zu hoch ist – , kann er innerhalb von 2 Wochen ab Zustellung Einspruch gegen den Strafbefehl einlegen – § 410 StPO. Tut er dies hingegen nicht, steht der Strafbefehl nach Ablauf der Frist einem rechtskräftigen Urteil gleich.

Ist der Strafbefehl rechtskräftig geworden, muss die geforderte Geldstrafe wohl oder übel vom Betroffenen bezahlt werden. Prinzipiell ist die Geldstrafe im Sinne des § 40 StGB dabei in einer Summe fällig – eine Ratenzahlung ist ohne weiteres nicht möglich.

Allerdings sieht u.a. § 42 StGB vor, dass einem Verurteilten unter bestimmten Umständen Zahlungserleichterungen zur Begleichung einer Geldstrafe gewährt werden können.

Zahlungserleichterungen bei Geldstrafe

§ 42 StGB i.V.m. § 459a StPO sieht vor, dass dem Verurteilten Zahlungserleichterungen zur Begleichung der Geldstrafe gewährt werden können, sofern es ihm aufgrund seiner persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnissen nicht zuzumuten ist, die Geldstrafe sofort und in einer Summe zu zahlen. In diesen Fällen soll ihm gestattet werden, die Strafe in Raten abzuzahlen.

Stellt der Verurteilte also einen entsprechenden Antrag auf Ratenzahlung, kann die Vollstreckungsbehörde (also die Staatsanwaltschaft) oder der zuständige Rechtspfleger eine Ratenzahlung als Form der Zahlungserleichterung gewähren.

Hält es der Rechtspfleger bzw. die Staatsanwaltschaft im konkreten Fall für den Verurteilten jedoch für zumutbar, die Geldstrafe in einer Summe zu zahlen, kann der Antrag auf Ratenzahlung auch abgelehnt werden.

Zumutbarkeit von Strafzahlungen

Prinzipiell soll eine Ratenzahlungen dann gewährt werden, wenn der Verurteilte eine Strafe nicht aus seinem laufenden Einkommen oder aus Rücklagen zahlen kann. In Einzelfällen kann es allerdings auch als zumutbar erachtet werden, einen Kredit zur Zahlung der Geldstrafe aufzunehmen.

So kann die Ratenzahlung einer Geldstrafe beantragt werden

Sofern es dem Verurteilten nicht möglich sein sollte, die Geldstrafe in einer Summer aufzubringen, kann er bei der zuständigen Staatsanwaltschaft um die Möglichkeit einer Ratenzahlung zur Begleichung der Geldstrafe bitten.

Für den Antrag auf Bewilligung einer Zahlungserleichterung ist keine spezielle Form vorgesehen. Allerdings sollten in dem Schreiben gute Gründe für die Bewilligung einer Zahlungserleichterung sachlich und ausführlich aufgeführt werden. Nur so kann der Antrag Aussicht auf Erfolg haben. Sinnvoll ist es außerdem, dem Schreiben z.B. einen Gehaltsnachweis beizulegen.

Tipp zum Antrag auf Ratenzahlung

Nicht ratsam ist es, in einem Antragsschreiben auf Ratenzahlung darzulegen, sich keiner Schuld bewusst zu sein oder die Strafe als unfair zu empfinden. Das gilt zumindest dann, wenn zuvor nicht versucht worden ist, gegen den Strafbefehl Einspruch einzulegen.

Musterschreiben zum Antrag auf Ratenzahlung einer Geldstrafe

So beantragen Sie die Ratenzahlung einer Geldstrafe nach einem Strafbefehl:

Absender
Name
Adresse
PLZ und Ort

An die
Staatsanwaltschaft XY
Adresse der Staatsanwaltschaft

Datum und Ort

Ratenzahlungsantrag

Sehr geehrte Damen und Herren,

per Strafbefehl wurde ich zu einer Geldstrafe in Höhe von ____ Euro verurteilt. Leider bin ich zur Zeit nicht in der Lage, diesen Betrag in einer Summe zu zahlen. Hierfür liegen insbesondere folgende Gründe vor:
(individuelle Begründung)

Auskunft über meine derzeitigen Einkünfte und meine finanziellen Verpflichtungen gibt auch die beigefügte Einkommensauskunft.

Ich beantrage darum die monatliche Ratenzahlung in der Geldstrafe in Höhe von ___ Euro, zahlbar jeweils zum __ eines jeden Monats.

Ich bin mir darüber bewusst, dass der Restbetrag in voller Höhe fällig wird, sollte ich mit den Raten in Verzug geraten.

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

Download: Vorlage als PDF & Word-Doc

  • Ratenzahlungsantrag Vorlage als PDF
  • Ratenzahlungsantrag Vorlage als als Word-Dokument (docx)

Fazit zur Ratenrückzahlung einer Geldstrafe

Ist in einer weniger schwerwiegenden Strafsache ein Strafbefehl erlassen worden, muss der Betroffene oft eine Geldstrafe zahlen. Sofern ihm die Zahlung der Strafe in einer Summe aber aufgrund seiner persönlichen oder finanziellen Lage als unzumutbar erscheint, kann er einen formlosen Antrag auf Ratenzahlung der Strafe stellen.

Ist der Antrag schlüssig begründet, ist es wahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft bzw. der zuständige Rechtspfleger die Zahlungserleichterung bewilligt. Zu beachten ist jedoch, dass weder Staatsanwaltschaft noch Rechtspfleger hierzu verpflichtet sind.


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