Bargeld in Form von Euro-Banknoten und -Münzen ist hierzulande gesetzliches Zahlungsmittel. Von Verbrauchern wird es nach wie vor gerne verwendet – oft aber nicht mehr gerne angenommen. Nicht selten stellt sich darum die Frage, ob Händler und Dienstleister die Annahme von Bargeld verweigern können und ob es ein Recht auf Barzahlung gibt.
Bargeld ist nicht mehr überall beliebt
Nach wie vor lieben die Deutschen ihr Bargeld und möchten Waren und Dienstleistungen in bar bezahlen können. Anders als in vielen skandinavischen Ländern können sich hierzulande nur die wenigsten vorstellen, ganz auf Scheine und Münzen zu verzichten.
Viele Händler und Dienstleister hingegen würden Bares gerne komplett verbannen. Hierfür gibt es sogar gleich mehrere triftige Gründe: Die Barzahlung kostet während des Kassiervorgangs mehr Zeit und Scheine und Münzen machen zusätzliche Arbeit. Außerdem muss Bargeld nicht nur bereitgehalten und sicher verwahrt werden. Es muss außerdem auch wieder zur Bank transportiert werden. Insbesondere in Form von Münzen erzeugt Bargeld außerdem Zusatzkosten. Oft erheben Banken für die Einzahlung großer Münzmengen nämlich Gebühren.
Nicht zuletzt im Rahmen der Corona-Krise und aus Hygienegesichtspunkten haben sich viele Händler und Dienstleister darum dazu entschieden, Barzahlungen so gut es geht zu vermeiden. Viele Anbieter weisen ihre Kunden darum darauf hin, dass Zahlungen bevorzugt digital vorzunehmen sind. Andere hingegen gehen sogar noch einen Schritt weiter und akzeptieren Bares schlichtweg nicht mehr. Doch ist es überhaupt rechtlich zulässig, Barzahlungen abzulehnen?
Euro-Scheine und -Münzen sind gesetzliches Zahlungsmittel
Euro Banknoten und Münzen sind gemäß § 14 I Satz 2 BbankG gesetzliches Zahlungsmittel der Bundesrepublik Deutschland. Das bedeutet, dass die Banknoten und Scheine prinzipiell von jedermann zur Begleichung von Geldforderungen akzeptiert werden müssen. Andere Zahlungsmittel oder Geldsurrogate können hingegen prinzipiell abgelehnt werden.
Eine Ausnahme gilt allein für Euro-Münzen. Gemäß der Verordnung (EG) Nr. 974/98 ist nämlich niemand – mit Ausnahme der Deutschen Bundesbank – dazu verpflichtet, mehr als 50 Münzen zur Zahlung einer Geldschuld zu akzeptieren.
Mehr zur Annahmepflicht von Bargeld
Lesen Sie hier mehr darüber, wann ein Händler Scheine oder Münzen ablehnen darf:
Annahmepflicht von Bargeld im Überblick
Doch bedeutet der Umstand, dass Bargeld als gesetzliches Zahlungsmittel gilt, dass jeder Händler und Dienstleister zwingend Bargeld annehmen muss? Aus dieser Verpflichtung würde sich nämlich faktisch ein Recht auf Barzahlung ergeben.
Kein Recht auf Barzahlung bei privatrechtlichen Verträgen
Obwohl Bargeld in Deutschland gesetzliches Zahlungsmittel ist, besteht ein Recht auf Barzahlung bei privatrechtlichen Verträgen dennoch nicht. Zwar muss Bargeld grundsätzlich zur Begleichung einer Geldschuld akzeptiert werden – bei privatrechtlichen Verträgen wird dieser Grundsatz jedoch durch den Grundsatz der Privatautonomie überlagert.
Das ist der „Grundsatz der Privatautonomie“
Privatautonomie bedeutet, dass privatrechtliche Verträge und sonstige Rechtsverhältnisse prinzipiell nach dem Willen der Vertragsparteien gestaltet werden können. Dementsprechend können im Rahmen von Kauf-, Werk- oder sonstigen Verträgen auch mögliche Zahlungsmittel zwischen den Vertragsparteien frei vereinbart werden. Auch Tauschgeschäfte oder sogar die Zahlung mit Kieselsteinen sind dabei (theoretisch) denkbar.
Außerdem hat die Privatautonomie zur Folge, dass eine Partei von der anderen nicht dazu gezwungen werden kann, bestimmte Zahlungsmittel zu akzeptieren. Möchte eine Vertragspartei lediglich digitale Zahlungen annehmen, ist sie dazu durchaus berechtigt. Sofern der anderer Vertragsteil der Zahlungsvereinbarung nicht zustimmen möchte, kommt im Zweifelsfall schlichtweg kein Vertrag zustande.
Das bedeutet also, dass ein Händler oder eine Privatperson frei entscheiden kann, welche Zahlungsart er bei einem Geschäft akzeptiert.
- Supermärkten, Discountern, Drogerien & anderen Ladengeschäften
- Transportdienstleistern wie Bussen, Bahnen, Taxi
- Kiosken
- Bäckereien
- Tankstellen
- Rundfunktbeitrag (ehemals GEZ)
Recht auf Barzahlung kann lediglich gegenüber öffentlichen Stellen bestehen
Wie schon gesehen, kann aufgrund des Grundsatzes der Privatautonomie bei privatrechtlichen Verträgen kein Recht auf Barzahlung bestehen. Schließlich können Händler, Dienstleister, Beförderungsunternehmen und alle anderen nicht-öffentlichen Stellen selbst festlegen, zu welchen Konditionen und Bedingungen sie mit ihrem Gegenüber eine vertragliche Beziehung eingehen möchte.
Etwas anderes kann lediglich gegenüber öffentlichen Stellen gelten. Gegenüber dieses kann durchaus ein Recht auf Barzahlung bestehen. Zu beachten ist dabei jedoch immer, dass nur dann eine Verpflichtung zur Bargeldannahme bestehen kann, wenn es um Zahlungen geht, die ein Privatrechtssubjekt (z. B. ein Bürger) an einen Träger öffentlicher Gewalt zu leisten hat. Dementsprechend kann ein Recht auf Barzahlung etwa bei Steuerzahlungen, nicht aber beim Bezahlen im Supermarkt bestehen. Bei letzterer Vertragsbeziehung handelt es sich nämlich um eine Beziehung privatrechtlicher Natur.
Wer muss Bargeld annehmen?
Allein öffentliche Stellen sind darum zur Annahme von Bargeld verpflichtet. Die Annahmepflicht kann von den öffentlichen Stellen auch nicht selbstständig aufgehoben werden. Vielmehr ist eine solche Aufhebung der Bargeldannahmepflicht nur durch Bundesgesetz möglich.
Fazit
Akzeptiert ein Händler kein Bargeld, ist das sein gutes Recht. Ärgerlich kann es dennoch sein – beispielsweise für Kinder und Jugendliche, die über keine Girocard zum Einkauf verfügen oder für Leute, die ungern mit Karte zahlen. Achten Sie darum schon vor dem Betreten eines Geschäfts auf mögliche Hinweisschilder. Und generell gilt: Freundliches Nachfragen führt häufiger zum Erfolg als Anschuldigungen und Unterstellungen.
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Was für lügen klar besteht das Recht auf Barzahlung bei den GEZ Straftätern die wollen das nur nicht akzeptieren weil sonst ihr mafiöses geldeintreibergeschäftsmodell nicht mehr so reibungslos läuft. Ich bin sicher ihr wurdet von denen bezahlt um hier solche Lügen zu verbreiten. Schämt euch in eure [keine Kraftausdrücke bitte, Bezahlen.net] hinein.
Hallo Hubertus,
bei mir ist bislang kein Geld vom Rundfunkbeitrag eingegangen, da irren Sie sich offenbar. Praktisch ist es mit der Barzahlung aber tatsächlich einfach sehr schwierig.
Freundliche Grüße,
Carolin von Bezahlen.net
Hallo und vielen Dank für diese Info Seite !Thema-Annahme Pflicht von Bargeld bei Ämtern/Behörden. Im Rathaus von WIESBADEN ist mir die Barzahlung am 23.07.21 verweigert worden.O Ton der Angestellten Dame,wenn sie nicht Bargeldlos zahlen,dann ist der gestellte Antrag in Höhe von 30€ Gebühr hinfällig.Das bedeutete,ich muss nochmal kommen.Was nutzt dem Bürger die Annahme Pflicht,wenn Ämter ausschliesslich ihrer Nutzen ziehen.Frage ist dies ein Grundsatzthema was möglicherweise zum Bundesverfassungs Gericht gehört!? Eine Antwort wäre sehr nett.Danke im voraus!
Hallo,
Sie können hier natürlich den Rechtsweg bestreiten. Ich gehe davon aus, dass es hier tatsächlich ähnliche Fälle gibt, die aktuell bereits verhandelt werden. Sie können hier natürlich entsprechende Gerichtsurteile sichten und ggf. beim Rathaus in Wiesbaden vorlegen. Inwiefern solche Entscheidungen allerdings im Einzelfall übertragbar sind, ist natürlich von den Begleitumständen abhängig.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Wenn man sich im Recht auskennt, so wie ich, ist man öfters erstaunt, mit wieviel Rechtsbrüchen man immer wieder zu tun hat.
Behörden z.b. handeln offenbar nach dem Grundsatz: „Wo kein Kläger, da kein Richter“.
Passwesen in einer größeren Stadt in Bayern will nur Zahlung mit EC-Karte. Das halte ich für rechtswidrig, weil es a) kein privatwirtschaftlicher Vertrag zugrunde liegt und b) BARGELD gesetzliches Zahlungsmittel ist und c) es Bürger gibt, die überhaupt kein Konto oder eine EC-Karte haben !
Aber sie fordern das einfach, einfach mal so. Und es hat auch nichts mit Corona zu tun, denn Viren können auf Banknoten und Münzen überhaupt nicht überleben. Ich schätze, man ist einfach zu faul, Kasse zu führen mit Bargeld.
Hallo Marion,
vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung mit Behörden und Bargeld.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Wie sieht es beim ÖPNV aus? In Nürnberg werden nach und nach die Möglichkeit der Barzahlung zurückgefahren. Bin halt nur Gelegenheitsfahrer und wollte letztens mit dem Bus fahren und da war keine Barzahlung (hatte es sogar gepasst bei) möglich. Habe dan versucht Online ein Ticket zu kaufen. Da waren dan Angaben wie Geburtsdatum usw. nötig, was absolut gegen die Datensparsamkeit der DSGVO spricht.
Hallo Michael,
dazu planen wir demnächst separate Beiträge. Im ÖPNV gibt es diese Bestrebungen in vielen Städten. Tatsächlich ist der Kauf mit Bargeld dann nur noch im Voraus, also beispielsweise beim Ticketkauf im Kiosk möglich. Da so grundsätzlich die Möglichkeit zur Barzahlung besteht, kann ich nicht abschätzen, wie eine mögliche Klage ausfallen würde.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Ist doch völliger Humbug, was Sie hier als „triftige Gründe“ für die Verweigerung der Annahme von Bargeld aufführen. Und wenn „Die Barzahlung kostet während des Kassiervorgangs mehr Zeit und Scheine und Münzen machen zusätzliche Arbeit“ extra hervorgehoben wird ist es für Sie wohl der triftigste?
Als ob es diese „Gründe“ nicht schon vorher gab, wo noch keiner auf den Wahnsinn kam, sie zur Disskussion über das RECHT zur Bargeldabschaffung zu nutzen.
Für wen arbeiten Sie eigentlich?
Hallo Tanja,
wir von Bezahlen.net schreiben Ratgeber und sind ein unabhängiges Portal. Wir stellen Ihnen Informationen – übrigens kostenfrei – zur Verfügung. Wenn viele Händler Bargeld nervig finden, empfinden das viele Kunden nicht so. Selbstverständlich können Sie sich gern politisch oder ehrenamtlich engagieren, um das Bargeld zu verteidigen. Wir recherchieren weiterhin Informationen zu Themen, die für Verbraucher interessant sein könnten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Der EuGH entschied Anfang letzten Jahres, dass eine Bargeldzahlung gegenüber öffentlichen Stellen „in der Regel möglich“ sein soll. Diese grundlegende Verpflichtung öffentlicher Stellen zur Annahme von Bargeld kann zwar nicht generell untersagt, „aus Gründen des öffentlichen Interesses“ aber dennoch eingeschränkt werden. Das Bundesverwaltungsgericht urteilte nun am 27. April 2022, dass die Möglichkeit zur Bargeldzahlung des Rundfunkbeitrages eingeräumt werden müsse für den Fall, dass der Beitragszahler den Nachweis erbringt, dass ihm die Eröffnung und Führung eines Kontos bei einem Geldinstitut in Deutschland grundsätzlich versagt wird. Ein Recht auf Bargeldzahlung des Rundfunkbeitrages für diejenigen, die aus eigenen Erwägungen kein Konto führen wollen, gibt es hingegen nicht.
Vielen Dank für diese aktuellen Ergänzungen!
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Wenn ich mit Bargeld bezahle, kann ich direkt nachzählen, ob alles stimmt.
Ich wurde neulich mal, „gezwungen“ ein paar Wochen ohne Bargeld zu leben. Die Abrechnung kam am Schluß und war knapp 1000 Euro zu hoch. War ein Bedienungsfehler am Computer und wurde anstandslos korrigiert, aber die Überprüfung der Rechnung hat für mich Arbeit bedeutet.
Hätte ich gleich mit Bargeld bezahlt, wäre es einfacher gewesen.
Hallo,
vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Ich glaub der Herr möchte seinen Rundfunkbeitrag bar bezahlen.
Vielen Dank für die Informationen!
Bei „meiner“ Bank kostet eine Ec Karte eine extra Gebühr. Die möchten damt erreichen, daß man mit Kreditkarte bezahlt was für die Bank wesentlich lulrativer ist. Es ist möglich sich an fast allen Geldautomaten kostenfrei Bargelf zu holen. Die Frage ist in diesem Fall doch, ob ich eine Ec Karte kaufen muß um mit Ec zahlen zu können, wo Kredit-/Debitkarte nicht funktioniert…. was Ämter angeht.Es geht übrigens auch andersrum, in Hamburg kenne ich ein Restaurante bei dem ausschließlich Barzahlung möglich ist.
Hallo Angelika,
wenn Sie auch dort mit Karte bezahlen möchten, wo Kredit- und Debitkarten nicht akzeptiert werden, sollten Sie tatsächlich darüber nachdenken, ob sich die Girocard Ihrer Bank lohnt.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net