Ausreichend Bewegung und Sport sind die Grundlage für einen gesunden Körper und den Erhalt der eigenen Beweglichkeit. Doch insbesondere im Alter oder nach einem Unfall beziehungsweise bei einer Erkrankung ist es gar nicht so einfach, ausreichend Bewegung zu bekommen oder Sport auszuüben. Genau dafür gibt es Rehasport. Doch was kostet Rehasport?
Inhaltsverzeichnis des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Rehasport wird in Gruppen unter Anleitung geschulter und erfahrener Trainer ausgeübt und dient der Rehabilitation sowie dem Erhalt der Beweglichkeit.
- Wird Rehasport ärztlich verordnet, übernehmen die Krankenkassen die Kosten für den Rehasport.
- Werden die Kosten für den Rehasport nicht von der Krankenkasse übernommen, müssen Patienten die Kosten selbst tragen.
Was versteht man unter Rehasport?

Das ist Rehasport
Vor allem für Menschen mit einer schweren Herzerkrankung, starken Einschränkungen des Stütz- und Bewegungsapparates sowie nach einer schwerwiegenden medizinischen Behandlung oder Rehabilitation ist es entscheidend, die körperliche Belastbarkeit und Beweglichkeit wieder aufzubauen. Nur ist eine aktive Teilnahme am sozialen und beruflichen Leben wieder dauerhaft und nach Möglichkeit ohne Einschränkungen möglich. Regelmäßige und gezielte Bewegung sind dabei der Schlüssel zum Wiederaufbau der eigenen Fitness.
Menschen mit körperlichen Einschränkungen sowie von einer Behinderung bedrohte Patienten haben nach einer Reha auch Anspruch auf Rehasport. Dabei handelt es sich um speziell entwickelte Maßnahmen, die bestehende Beschwerden lindern sowie die eigene körperliche Leistungsfähigkeit wiederherstellen und die Selbsthilfe und Eigenverantwortung stärken sollen.
Das von speziell geschulten Übungsleitern angeleitete sportliche Training wird dabei in Gruppen durchgeführt und zielt auf die Beseitigung funktionaler Einschränkungen und Beschwerden.
Unterschied zwischen Rehasport und Funktionstraining
Abhängig von der medizinischen Indikation sowie der körperlichen Verfassung des Patienten kann vom behandelnden Arzt Rehasport oder Funktionstraining verordnet werden. Sowohl Rehasport als auch Funktionstraining können im Anschluss an eine Reha durchgeführt werden. Rehasport verfolgt einen ganzheitlichen Ansatz, bei dem der Aufbau von Kraft und Ausdauer sowie die Förderung der Koordination im Mittelpunkt stehen. Das Funktionstraining hingegen geht durch Krankengymnastik oder Ergotherapie gezielt und schonend auf einzelne Körperpartien ein, um diese zu stärken.
In beiden Fällen werden unter der fachlichen Anleitung speziell geschulter Übungsleiter verschiedene Übungen und Bewegungsspiele aus den Bereichen Gymnastik, Leichtathletik oder Schwimmen in einer Gruppe durchgeführt. Die Ziele der sportlichen Rehabilitationsmaßnahmen werden individuell anhand der Internationalen Klassifikation der Funktionsfähigkeit, Behinderung und Gesundheit (ICF) festgelegt. Die Durchführung des Rehasports muss in einer dafür geeigneten Einrichtung unter der Anleitung von qualifiziertem Fachpersonal erfolgen. In der Regel dauert eine Einheit Rehasport mindestens 45 Minuten.
Was kostet Rehasport?
Rehasport wird durch den behandelnden Arzt verordnet. Dieser bescheinigt die medizinische Notwendigkeit des Rehasports für den Patienten. Damit muss der Patient selbst nichts für Rehasport bezahlen.
Kostenträger für den Rehasport ist in den meisten Fällen die Deutsche Rentenversicherung. Zu deren Aufgaben gehört neben der Zahlung von Rentenbezügen auch die Sicherstellung und Finanzierung von Rehabilitationsmaßnahmen, zu denen auch der Rehasport gehört. In den Fällen, in denen die Ursache für die vorangegangene Reha-Maßnahme in einer Berufskrankheit oder einem Arbeitsunfall liegt, werden die Kosten des Rehasports durch die gesetzliche Unfallversicherung getragen.
Sind dem Rehasport keine medizinischen Rehabilitationsmaßnahmen vorangegangen und wird die medizinische Notwendigkeit des Rehasports trotzdem durch den behandelnden Arzt verordnet, so tragen die Krankenkassen die Kosten für den Rehasport.
- Vergütung pro Sportler: 5,54 € bis 18,70 €
- Für Selbstzahler z. B. Kosten für 50 Mal Rehasport:
50 * 6.00 € = 300,00 €
Einige Sportvereine oder Anbieter ermöglichen auch die unbegrenzte Teilnahme an Einheiten im Monat für einen Pauschalbetrag an. Das beinhaltet aber nicht immer die Kurse, sondern manchmal nur freies Training.
Wie lange wird Rehasport bezahlt?
Wie lange die Maßnahme zum Rehasport andauert und die Kosten dafür übernommen werden, ist zum einen abhängig von der medizinischen Notwendigkeit und zum anderen vom jeweiligen Kostenträger. Die Rentenversicherung finanziert Rehasport in der Regel für die Dauer von einem halben Jahr, in einigen Ausnahmefällen auch für bis zu 12 Monate. Das Training muss dafür innerhalb von drei Monaten nach Ende der vorangegangenen Rehabilitationsmaßnahme, also der Entlassung aus der Reha-Klinik, begonnen werden.
Die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen in der Regel die Kosten für 50 Mal Rehasport, meist aber längstens für 1,5 Jahre. Bei einigen Krankheiten können die Kosten auch für bis zu 120 Einheiten Rehasport über eine Dauer von 36 Monaten übernommen werden. Ist die Unfallversicherung Träger der Kosten für den Rehasport, so werden die Kosten in der Regel für unbestimmte Zeit übernommen.
Rehasport beantragen – so geht’s
Nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) besteht für Betroffene ein Anspruch auf Rehasport. Voraussetzung für die Leistung ist das Ziel der Wiedererlangung oder der Erhalt der körperlichen Belastungs- und Leistungsfähigkeit. Patienten mit chronischen Erkrankungen oder starken Beeinträchtigungen nach einem schweren Unfall können von ihrem behandelnden Arzt eine Verordnung zum Rehasport erhalten. Der Arzt stellt diese Verordnung bei medizinischer Notwendigkeit aus und reicht auch den Antrag auf Kostenübernahme beim verantwortlichen Kostenträger ein.
Sobald dieser Antrag durch den entsprechenden Kostenträger bewilligt wurde, muss innerhalb einer festgelegten Frist mit dem Rehasport begonnen werden.
Der Antrag zur Kostenübernahme des Rehasports muss zwingend folgende Informationen enthalten:
- Die Diagnose und eventuelle Nebendiagnosen, welche den Rehasport medizinisch notwendig machen
- Die Ziele und Gründe für die Verordnung zum Rehasport
- Die empfohlene Dauer und Anzahl der Behandlungen des Rehasports
- Eine Empfehlung über die Art des geeigneten Rehasports
Sofern der Rehasport ärztlich verordnet wurde, ist die Genehmigung zur Kostenübernahme obligatorisch. Eine formelle Bestätigung ist dennoch notwendig, um mit dem Rehasport beginnen zu können. Nach erfolgreicher Bestätigung der Kostenübernahme muss der Rehasport innerhalb von sechs Monaten begonnen werden, damit die Genehmigung ihre Gültigkeit nicht verliert.
Passende Rehasport-Einrichtung finden
Rehasport muss in einer dafür geeigneten Einrichtung unter der Anleitung von speziell dafür geschultem Fachpersonal durchgeführt werden. Grundsätzlich hat der Patient dabei die freie Wahl der Einrichtung, in der er den Rehasport durchführen möchte. Welche Rehasport-Einrichtung geeignet ist, hängt zum einen vom Standort, zum anderen aber auch vom jeweiligen Trainingsangebot ab. In jedem Fall muss die gewählte Einrichtung für den Rehasport folgende Kriterien erfüllen:
- Sie muss über geeignete Räumlichkeiten für den Rehasport verfügen.
- Die Trainingseinheiten müssen von qualifizierten Übungsleitern abgehalten werden
- Die Übungsleiter müssen über eine entsprechend gültige Lizenz zum Rehasport in dem jeweiligen Fachgebiet verfügen.
- Sportvereine, welche Rehasport anbieten, müssen Mitglied in einem Behindertensportverband sein.
- Jeder Anbieter von Rehasport muss über eine entsprechende Zertifizierung als Rehasport-Anbieter verfügen.
Zusammenfassung zu den Kosten für Rehasport
Rehasport dient der Wiederherstellung und Stärkung der körperlichen Belastbarkeit, Beweglichkeit und dem Koordinationsvermögen. Für Betroffene, bei denen der Rehasport aufgrund medizinischer Notwendigkeit ärztlich verordnet wird, werden die Kosten übernommen. Je nach Grund für den Rehasport übernehmen die Rentenversicherung, die Krankenkassen oder die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für den Rehasport. Der Antrag auf Kostenübernahme des verordneten Rehasports wird vom behandelnden Arzt gestellt.