Die Schenkungsteuer wird dann erhoben, wenn es zu größeren unentgeltlichen Zuwendungen (Schenkungen) unter Lebenden kommt. Sie fällt nur für größere Schenkungen an und ist von der Erbschaftssteuer zu unterscheiden. Wie hoch die Schenkungssteuer ist und wer sie bezahlen muss, erklären wir hier.
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Was ist die Schenkungsteuer und wozu dient sie?

Hohe Schenkungen werden besteuert
Die deutsche Schenkungsteuer ist eine Steuerabgabe, die anfällt, wenn eine größere Schenkung unter Lebenden vorgenommen wird. Grund für ihre Erhebung ist dabei insbesondere der Umstand, dass größere Schenkungen oft als eine Art des „vorweggenommenen Erbes“ anzusehen sind. Durch die Schenkung unter Lebenden würde damit die bei einem „echten“ Erbe anfallende Erbschaftssteuer umgangen werden. Um das jedoch zu vermeiden, wird auch bei größeren Vermögensübertragungen zu Lebzeiten eine Schenkungsteuer erhoben.
Insgesamt sind Schenkungsteuer und Erbschaftsteuer eng miteinander verbunden. Sie sind gesetzlich gemeinsam im Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz (ErbStG) normiert.
Der Begriff der Schenkung
Bei der Schenkung handelt es sich um ein einseitig verpflichtendes Rechtsgeschäft. Schließlich ist die Schenkung insbesondere dadurch gekennzeichnet, dass eine Person (der Beschenkte) eine Zuwendung erhält und hierdurch das Vermögen eines anderen (des Schenkers) gemindert wird. Kennzeichnend für die Schenkung ist außerdem, dass sie stets unentgeltlich erfolgt (vgl. § 516 BGB) und der Schenker keine (geldliche) Gegenleistung für seine Zuwendung erhält.
Wird eine Schenkung vorgenommen, fällt für sie bei Überschreiten eines gewissen Schenkungs-Freibetrags eine Schenkungssteuer an. Allerdings kann der Freibetrag für Schenkungen alle 10 Jahre erneut in Anspruch genommen werden.
Schenkungsteuer: Höhe und Schenkungsfreibeträge

Nahe Verwandte zahlen weniger Steuern
Prinzipiell sind auf Schenkungen die Steuersätze anwendbar, die auch für Erbschaften gelten. Das bedeutet: Entsprechend des Schenkungsbetrags und des Verwandtschaftsgrades finden Steuersätze zwischen 7 und maximal 50 Prozent Anwendung.
Zur Berechnung der genauen Steuerlast werden allerdings von der Schenkungssumme zuvor die geltenden Freibeträge abgezogen. Ebenfalls entsprechend des Verwandtschaftsgrades liegen die Freibeträge zwischen 20.000 und 500.000 Euro. Allerdings kann der Freibetrag nicht nur einmalig, sondern alle zehn Jahre erneut geltend gemacht werden.
Übrigens: Eher niedrige Freibeträge gelten für Schenkungen zwischen nichtverwandten Personen oder für nur entfernt miteinander Verwandten. Die höchsten Freibeträge gelten hingegen unter Ehepartnern oder Eltern und Kindern.
Von wem wird die Schenkungssteuer bezahlt?
Prinzipiell muss die Schenkungssteuer bei Überschreitung der entsprechenden Freibeträge von jedem gezahlt werden, der eine unentgeltliche Zuwendung erhält. Steuerschuldner ist dabei prinzipiell der Beschenkte.
Unter bestimmten Umständen kann das Finanzamt allerdings auch den Schenker zur Zahlung der Schenkungsteuer auffordern – § 20 ErbStG. Das kommt allerdings meist nur dann in Frage, wenn der Schenkers dies selbst beantragt hat. (Etwa, weil er sich dem Beschenkten gegenüber dazu verpflichtet fühlt.)
Darüber hinaus kann das Finanzamt die Schenkungsteuer allerdings auch dann beim Schenker eintreiben, wenn der Beschenkten nicht über genügend finanzielle Mittel verfügt. Dieser Fall tritt besonders oft dann ein, wenn statt Geld bestimmte wertvolle Gegenstände verschenkt werden oder eine Person mit dem Erlass einer Forderung „beschenkt“ wurde.
Wie lässt sich die Schenkungssteuer einsparen?
Die Schenkungsteuerzahlung lässt sich – ganz legal und einfach – vermeiden. Hierzu ist es lediglich erforderlich, innerhalb eines Zeitfensters von zehn Jahren lediglich den individuell geltenden Freibetrag zu verschenken. Zwischen Eltern und Kindern sind das beispielsweise 400.000 Euro. Der Vorgang kann dann nach zehn Jahren wiederholt werden.
Müssen Schenkungen dem Finanzamt sofort gemeldet werden?
Jeder, der einen größeren Geldbetrag, eine Immobilie oder wertvolle Gegenstände geschenkt bekommt, muss die Schenkung dem Finanzamt innerhalb von drei Monaten melden. Zusätzlich dazu muss eine Meldung der Schenkung auch durch den Schenker erfolgen.
So wird richtig gemeldet:
Die Meldung an das Finanzamt muss dabei die Personendaten der Schenkungsbeteiligten, den Schenkungsgegenstand sowie eine Mitteilung über das verwandtschaftliche Verhältnis der Beteiligten enthalten. Außerdem wird die Schenkung im Rahmen der Steuererklärung in das dafür vorgesehene Schenkungsformular eingetragen.