Eine Selbstbeteiligung ist bei vielen Versicherungen Standard. Allerdings ist die Selbstbeteiligung des Versicherten im Schadensfall noch unter anderen Bezeichnungen bekannt: Sie wird auch Eigenanteil, Selbstbehalt, Kostenbeteiligung oder Zuzahlung genannt. Wie hoch die Selbstbeteiligung ausfällt und wie sie gezahlt wird, zeigen wir hier.
Was der Begriff der Selbstbeteiligung zu bedeuten hat
Selbstbeteiligungen sind insbesondere in Zusammenhang mit Versicherungsverträgen bekannt und vorgesehen. In diesem Zusammenhang bedeutet eine vereinbarte Selbstbeteiligung, dass sich der Versicherte im Schadensfall mit einem bestimmten, im Vorfeld vereinbarten Betrag an der Schadensregulierung beteiligen muss. Er übernimmt also einen Teil des Schadens selbst.
Insbesondere im Zusammenhang mit Kfz-Versicherungen ist die Vereinbarung einer Selbstbeteiligung gängig – allerdings kann sich auch bei anderen Versicherungen vorkommen. Gemeinsam hat die Selbstbeteiligung bei allen Versicherungsarten, dass der Versicherer dem Geschädigten einen entstandenen Schaden bzw. entstandene Kosten nur abzüglich der Selbstbeteiligung erstattet.
Wie hoch ist die Selbstbeteiligung bei Versicherungen?
Wie schon gesehen: Es ist nicht ungewöhnlich, dass Versicherungsverträge vorsehen, dass sich Geschädigte mit einem bestimmten, vorher festgelegten Betrag an Schadensregulierungskosten beteiligen müssen. Wie hoch die Selbstbeteiligung dabei ausfällt, kann ganz unterschiedlich sein.
Besonders bekannt ist die Selbstbeteiligung im Zusammenhang mit KFZ-Versicherungsverträgen. Hier rangiert die Selbstbeteiligung in ihrer Höhe zwischen 150 und 1.300 Euro. Welcher Selbstbehalt zur Anwendung kommen soll, entscheidet sich dabei bei der Wahl des Versicherungsvertrages.
Ausnahme bei der Kfz-Haftpflicht:
Hiervon zu unterscheiden ist allerdings die Kfz-Haftpflichtversicherung: Bei dieser gibt es nämlich prinzipiell keine Selbstbeteiligung.
Welche Selbstbeteiligungs-Höhe ist sinnvoll?
Welche Selbstbeteiligung gerade bei einer Kfz-Versicherung die passend ist, hängt von mehreren Faktoren ab. Wir das versicherte Fahrzeug beispielsweise von einem Fahranfänger gefahren, scheint eine niedrige Selbstbeteiligung sinnvoll. Schließlich ist bei Fahranfängern das Risiko eines Schadenseintritts höher. Ist der Fahrer jedoch bereits routiniert, erscheint eine höhere Selbstbeteiligung vertretbar.
Außerdem ist zu bedenken, ob das Fahrzeug neuwertig oder bereits älter ist. Bei einem neuen Wagen ist oft das Interesse daran, auch kleine Schäden sofort auszubessern, höher. Hier erscheint eine niedrige Selbstbeteiligung sinnvoll. Bei einem älteren Fahrzeug hingegen erscheint eine besonders niedrige Selbstbeteiligung weniger sinnvoll – schließlich ist oft auch das Interesse daran, jeden Schaden zu beheben, geringer.
- Alter (& Erfahrung) des Versicherungsnehmers
- Alter des zu versichernden Objekts (z. B. Auto)
- Eigenes Budget: sowohl bei Versicherungsprämie als auch im Schadensfall
In vielen Fällen können die Höhe der Voll- und Teilkasko separat gewählt werden.
Wozu dient die Selbstbeteiligung?
Wird im Rahmen einer Kfz- oder einer sonstigen Versicherung eine Selbstbeteiligung vereinbart, werden damit zweierlei Ziele verfolgt: Zum einen soll die Selbstbeteiligung den Versicherungsnehmer dazu veranlassen, sorgsam mit dem Versicherungsgegenstand umzugehen bzw. nicht leichtfertig einen Versicherungsfall herbeizuführen.
Zum anderen profitiert aber auch der Versicherungsnehmer selbst von der Vereinbarung des Selbstbehalts. Je höher dieser ausfällt, desto niedriger ist üblicherweise nämlich die Versicherungsprämie. Das hängt nicht zuletzt damit zusammen, dass dem Versicherer durch den vereinbarten Selbstbehalt viel Arbeitsaufwand erspart wird. Ist ein Selbstbehalt vereinbart, muss der Versicherer Kleinstschäden üblicherweise nicht bearbeiten – sie werden direkt vom Versicherten selbst übernommen. Diese Arbeitserleichterung kann der Versicherer darum in Form eines günstigeren Versicherungsbeitrags an den Versicherten weitergeben.
Wie wird die Selbstbeteiligung gezahlt?
Die vereinbarte Selbstbeteiligung muss im Schadensfall regelmäßig nicht vom Versicherten an den Versicherer überwiesen werden. Vielmehr wird sie im Falle eines Schadensereignisses direkt berücksichtigt und von der Summe abgezogen, die der Versicherte von seiner Versicherung ersetzt bekommt.
Alternativ ist es möglich, dass die Autowerkstatt den Schaden abrechnet: Der Versicherungsnehmer erhält dann von der Werkstatt eine Rechnung über die Selbstbeteiligung und zahlt direkt an die Werkstatt, den Rest zahlt die Versicherung.