Eine Lastschrift kann für viele Situationen sehr hilfreich sein und erleichtert den Zahlungsverkehr vor allem, wenn Sie monatliche Kosten haben oder in Geschäften etwas kaufen. Was eine Lastschrift ist, wie und wie lange Sie diese zurückbuchen können und wann das nicht geht, haben wir in diesem Artikel für Sie zusammengefasst.
Was ist eine Lastschrift?
Eine Lastschrift ist eine Einzugsermächtigung auf SEPA-Basis innerhalb Europas und erlaubt dem Zahlungsempfänger, einen vorher festgelegten Betrag von Ihrem Konto abzubuchen. Der Vorteil der SEPA-Lastschrift liegt darin, dass man eine Widerrufsmöglichkeit hat und sich dazu nicht um die Überweisung kümmern muss.
- Einzellastschrift (z. B. beim Bezahlen an der Kasse)
- Wiederkehrende Lastschrift (z. B. bei Verträgen)
- Erstlastschrift (erste Lastschrift einer wiederkehrenden Lastschrift)
- Folgelastschrift (jede weitere Lastschrift)
- Firmenlastschrift (Lastschriften zwischen Unternehmen)
Wiederkehrende Lastschrift:
Eine Wiederkehrende Lastschrift wird vor allem bei Handyverträgen, Mitgliedschaften (im Fitnessstudio, Verein, etc.), für Krankenkassenbeiträge und bei Abonnements (Streaming-Dienste, Zeitschriften, etc.) eingesetzt.
Um per Lastschrift zu bezahlen, müssen Sie dem Zahlungsempfänger eine Einzugsermächtigung erteilen. Dies ist jedoch einfacher als es klingt. Hierzu muss kein Schreiben aufgesetzt werden.
An der Kasse genügt beispielsweise eine Unterschrift auf dem Kassenbon oder die Eingabe Ihrer PIN, um die Einzugsermächtigung zu erteilen. Bei Verträgen bestätigen Sie die Lastschrift mit einer Unterschrift.
Inzwischen können Sie bei manchen Unternehmen auch durch Auflegen Ihrer EC- oder Kreditkarte oder gar des Smartphones an das Kartenlesegerät bezahlen – ohne Unterschrift oder PIN. Natürlich gilt dies nur, wenn Sie eine EC- oder Kreditkarte oder ein Smartphone besitzen, welche das kontaktlose Bezahlen unterstützt.
Welche Daten braucht der Empfänger für eine Lastschrift?
Der Empfänger braucht für die Lastschrift meist ein SEPA-Lastschrift-Mandat (Einzugsermächtigung) sowie Ihre IBAN und gegebenenfalls Ihre BIC.
Beim Bezahlen an einer Kasse, wie zum Beispiel im Supermarkt, müssen Sie für eine Lastschrift nur Ihre Unterschrift auf den Kassenbon setzen oder Ihre PIN eingeben. Bei kontaktlosem Zahlen unter 25 € müssen Sie inzwischen nicht einmal mehr eine Unterschrift setzen oder Ihre PIN eingeben.
Warum sollte ich eine Lastschrift zurückbuchen?
Es gibt einige Gründe, weshalb man eine Lastschrift zurückbuchen sollte:
- Doppelte Zahlung
- Zu hohe Abbuchung
- Fehlende Einzugsermächtigung
- Betrug
Ungerechtfertigte Lastschriftrückbuchungen sind teuer:
Wenn Sie eine Lastschriftrückbuchung veranlassen, entstehen dem Buchenden Kosten. Sie brauchen also einen guten Grund, um die Lastschrift zurückzubuchen. Falls dem nicht so ist, werden Ihnen die Kosten der Rückbuchung angelastet, und eventuell kommen noch Mahngebühren hinzu.
Wie buche ich eine Lastschrift zurück?
Sollten Sie eine Lastschrift zurückbuchen wollen, geht das ganz einfach. Sie können eine Rückbuchung entweder in der Filiale Ihrer Haussparkasse, über das Telefon oder über das Online-Banking veranlassen. Beim Online-Banking brauchen Sie dazu zwar noch eine TAN, aber dafür geht dies schnell und unkompliziert und zu jeder Tageszeit.
Filiale: So veranlassen Sie die Rückbuchung in der Filiale
Wenn Sie eine Rückbuchung in der Filiale veranlassen möchten, geht das ganz einfach. Sie müssen allerdings in eine Filiale Ihrer Haussparkasse (die Sparkasse, in der Sie Ihr Konto eröffnet haben) gehen.
Rückbuchung in der Filiale – Schritt für Schritt:
- Gehen Sie in eine Filiale Ihrer Haussparkasse.
- Weisen Sie sich mit Ihrem Personalausweis und Ihrer EC- oder Kreditkarte aus.
- Erklären Sie Ihr Anliegen.
- Der Mitarbeiter wird vor Ort mit Ihnen alles weitere besprechen.
Sparkasse in Ihrer Nähe:
Eine Sparkassenfiliale in Ihrer Nähe können Sie hier finden: Sparkasse Filialfinder
Telefon: So veranlassen Sie die Rückbuchung telefonisch
Möchten Sie eine Lastschrift telefonisch zurückbuchen lassen, weil Sie zum Beispiel über kein Online-Banking verfügen, so ist dies ganz einfach. Rufen Sie einfach den Kundenservice unter 030 – 869 869 69 an und erklären dem Mitarbeiter Ihr Anliegen. Den Rest erledigt der Mitarbeiter am Telefon für Sie.
Online: So lassen Sie eine Lastschrift über das Online-Banking zurückbuchen
Über das Online-Banking können Sie eine Lastschrift ebenfalls zurückbuchen. Dies ist zu jeder Uhrzeit und an jedem Tag möglich.
Lastschrift online zurückbuchen – So geht’s:
- Gehen Sie auf die Webseite Ihrer Sparkasse.
- Loggen Sie sich ein.
- Gehen Sie auf „Online-Banking“ und dann auf „Umsätze“.
- Klicken Sie auf die Lastschrift, die Sie zurückbuchen möchten.
- Klicken Sie auf „Lastschrift zurückgeben“.
- Klicken Sie auf „Weiter“.
- Geben Sie eine TAN ein.
- Klicken Sie auf „Senden“.
App: So lassen Sie eine Lastschrift in der App zurückbuchen
In der App geht es ganz einfach, eine Lastschrift zurückbuchen zu lassen. Dies geht zu jeder Zeit ganz bequem über das Handy aus und braucht nur wenige Klicks.
- Google Play: Sparkassen-App für Android
- App Store: Sparkassen-App für iOS
Lastschrift in der App zurückbuchen – Schritt für Schritt:
- Öffnen Sie die Sparkassen-App.
- Melden Sie sich in der App an.
- Öffnen Sie das Menü.
- Gehen Sie auf „Produkte & Informationen“.
- Öffnen Sie unter „weitere Funktionen“ den Punkt „Lastschrift -Lastschriftwiderruf“.
- Tippen Sie bei der Lastschrift, die Sie zurückbuchen lassen wollen auf das €-Zeichen mit dem Pfeil.
- Wählen Sie „Weiter“, nachdem Sie überprüft haben, ob es die richtige Lastschrift ist.
- Geben Sie die geforderte TAN ein.
- Tippen Sie auf „Senden“.
Wann kann es keine Rückbuchung der Lastschrift geben?
Für die meisten unzulässigen Lastschriften gibt es einen Schutz von der Sparkasse. Haben Sie allerdings fahrlässig gehandelt, zum Beispiel wenn Sie Ihre PIN auf der Rückseite Ihrer Karte notiert haben, haftet die Sparkasse nicht für die unrechtmäßige Lastschriftbuchung.
Fristen: Wie lange habe ich Zeit, eine Lastschrift zurückzubuchen?
Es gibt zwei verschiedene Fristen. Hierbei kommt es darauf an, ob eine Einzugsermächtigung vorlag oder nicht. In den meisten Fällen haftet die Sparkasse und Sie erhalten Ihr Geld zurück.
- Es lag eine Einzugsermächtigung vor:
Wenn es sich zum Beispiel um eine doppelte oder zu hohe Buchung, haben Sie acht Wochen Zeit, um die Lastschrift zurückbuchen zu lassen. - Es lag keine Einzugsermächtigung vor:
Wenn keine Einzugsermächtigung vorlag, können Sie bis zu 13 Monate eine Rückbuchung der Lastschrift veranlassen.
Wie lange dauert es, bis das Geld wieder auf meinem Konto ist?
In der Regel dauert es 1-2 Arbeitstage, bis das Geld wieder Ihrem Konto gutgeschrieben wird.
Was kostet das Rückbuchen einer Lastschrift?
Das Rückbuchen einer ungerechtfertigten Lastschrift ist für Sie kostenlos. Für den Einziehenden der Lastschrift hingegen kostet es ca. 3-4 €, je nachdem bei welcher Bank derjenige sein Konto hat.
Falls die Lastschrift gerechtfertigt oder eine Rückbuchung von der Bank beantragt wurde, weil Ihr Konto nicht gedeckt war, müssen Sie jedoch die Kosten tragen. Dazu veranschlagt der Einziehende oft zusätzliche Kosten für die Bearbeitung. Die Sparkasse veranschlagt dazu noch einen Betrag von 2 €, um Sie darüber aufzuklären, dass eine Lastschrift zurückgebucht wurde. Diesen Betrag müssen Sie ebenfalls zahlen.
Gehen Sie also sicher, dass die Lastschrift wirklich unautorisiert war, bevor Sie sie zurückbuchen lassen. Außerdem sollten Sie immer darauf achten, dass eine Lastschrift ausgeführt werden kann und Ihr Konto ausreichend gedeckt ist, ansonsten wird die Lastschrift automatisch zurückgebucht, was ebenfalls teuer werden kann.
Meldepflicht bei hohen Lastschriften ins oder aus dem Ausland
Sollten Sie Lastschriften in Höhe von 12.500 € oder mehr aus dem Ausland bekommen oder ins Ausland versenden, hat die Sparkasse (wie jede andere Bank) die Pflicht, dies an die Deutsche Bundesbank und das Finanzamt zu melden.
In Deutschland sind Banken dazu verpflichtet, solche Beträge zu melden, weil es bei solch hohen Summen der Verdacht auf Steuerhinterziehung oder Geldwäsche besteht. Diese Pflichten sind im Bundesgesetzbuch als Geldwäschegesetz (GwG) und Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung (SteuerHBekV) festgehalten.
Kontaktdaten der Sparkasse
Falls Sie noch weitere Fragen haben, wenden Sie sich am besten direkt an die Sparkasse.
Kontakt zur Sparkasse
- 24h Service-Hotline: 030 – 869 869 69
- 24h Service Online-Banking: 030 – 869 869 57
- Chat über WhatsApp: 0157 – 924 66 924
- E-Mail: sparkasse@sparkassen-finanzportal.de
- Kontaktbereich und FAQs: www.berliner-sparkasse.de
Funktioniert so nicht in der App
Hallo Amon,
vielen Dank für den Hinweis. Ich lasse das prüfen, damit wir den Artikel überarbeiten können, falls nötig.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net