Es gibt unterschiedliche Gelegenheiten, bei denen es notwendig sein kann, einen Kredit aufzunehmen. Dazu gehören beispielsweise ein Kredit für den Autokauf, eine neue Waschmaschine, ein Haushaltsgerät, einen Urlaub oder auch eine Immobilie.
Erfreulicherweise können Sie einige Aufwendungen für die Kredite bei der Steuer absetzen und damit den steuerpflichtigen Gewinn im betreffenden Jahr (im Jahr der Entstehung) mindern! Doch, bei welchen Krediten ist das möglich und unter welchen Voraussetzungen? Wir haben Ihnen alle wichtigen Infos hier zusammengestellt.
Welche Kredite und Kosten sind steuerlich absetzbar?
Bei der Steuer können Sie keine privaten Kredite zum Kauf von Möbeln, Haushaltsgeräten oder Fahrzeugen geltend machen. Solche Ratenkredite sind für das Finanzamt rein private Kosten. Zudem lassen sich Tilgungskosten ebenfalls nicht von der Steuer absetzen. Die einzige Möglichkeit, Kosten bei der Steuer anzugeben, sind in dem Fall die Zinsen – und das auch nur unter bestimmten Umständen.
- Autokredit für Außendienstmitarbeiter (nur Zinsen!) oder Selbstständige
- Möbelkredit für die Ausstattung einer Zweitwohnung sowie Umzugskosten dorthin. Lohnend ist das allerdings nicht unbedingt, denn Sie müssen dafür eine Zweitwohnsitzsteuer bezahlen.
- Beruflich genutzte PCs oder Laptops
- Bildungskredite (für Azubis oder Studenten)
- Baufinanzierung für den Kauf und die Vermietung einer Immobilie – allerdings nicht für eine private Immobilie.
Wo finden Sie die passenden Kredite für diese Zwecke?
In der Regel können Sie den gewünschten Kredit immer vorab mit Ihrer Hausbank besprechen. Dort kennt man Sie und es besteht bereits ein gewisses Vertrauensverhältnis. Außerdem können Sie als langjähriger Kunde häufig von besonders günstigen Konditionen profitieren. Besser ist es allerdings, wenn Sie mehrere Angebote vergleichen, um das für Sie beste Angebot zu erhalten.
Bei renommierten Anbietern können Sie z.B. von der Targobank oder ING einen Kredit online im Vergleich finden. Sie müssen dazu lediglich einige Eckdaten wie den Verwendungszweck oder die gewünschte Ratenhöhe eingeben und einige persönliche Angaben samt Kontaktdaten eingeben. Sie erhalten dann einen individuell auf Sie zugeschnittenen Kreditvorschlag, den Sie auch gleich online akzeptieren und einen Vertrag darüber abschließen können.
Welche Voraussetzungen sind notwendig für die Geltendmachung der Kreditkosten?
Die bezahlten Zinsen (nicht die Tilgung!) können bei der Steuer abgesetzt werden, wenn sie im Zusammenhang mit erzielten Einkünften stehen. Dazu ist es aber notwendig, dass Sie durch den Kredit Einkünfte (Gehalt, Lohn, Miete) erzielen.
- Die Kreditkosten gelten als Betriebs- und Werbungskosen
- Die Beschaffung von Arbeitsmitteln (Wirtschaftsgüter) läuft über die AfA als Werbungskosten
- Private Kredite sind möglicherweise als außergewöhnliche Belastung absetzbar
Tipp: Wie Sie mit anderen speziellen Kosten, beispielsweise für die Krankenkasse oder Kindergartenbeiträge umgehen, haben wir für Sie ebenfalls in verschiedenen interessanten Blogartikeln dazu zusammengestellt.
Welche Kosten können neben den Zinsen noch abgesetzt werden?
Sie können alle Finanzierungskosten, die für den Kredit anfallen, als Betriebsausgaben oder Werbungskosten absetzen. Wie erwähnt, muss diesen Ausgaben aber eine beabsichtigte Einkunftserzielung gegenüberstehen.

Diese Kosten können neben den Zinsen noch abgesetzt werden!
- Anfallende Provisionen für die Vermittlung des Kredites
- Bei Hypotheken die Kosten für den Grundbucheintrag
- Disagio
- Zinsen
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, wo Sie die Kosten auf der Steuererklärung eintragen können, finden Sie im Online-Finanzportal ELSTER an verschiedenen Stellen Hilfe. Hier gibt es alle Formulare, Erklärungen zum richtigen Ausfüllen sowie ein Forum, in dem Sie Ratschläge anderer Nutzer erhalten.
Sonderfall Autokredit – was gibt es hier zu beachten?
Der Autokredit ist ein Sonderfall, da ein Fahrzeug sowohl privat als auch geschäftlich nutzbar ist und die Anschaffung eines rein privaten PKW nicht von der Steuer absetzbar ist. Es gibt allerdings diverse Optionen, wie man bei der Anschaffung eines PKW Steuern sparen kann, hier vier Beispiele:
- Sie können die Zinsen für den Kredit eines Autokaufs dann absetzen, wenn Sie das Auto nur für betriebliche Zwecke nutzen und das über ein sogenanntes Fahrtenbuch dem Finanzamt nachweisen. Das Fahrzeug gehört in dem Fall zum Betriebsvermögen.
- Sie können sogar den Kaufpreis für ein Fahrzeug bei der Steuer absetzen, wenn es zwar nicht im Betriebsvermögen enthalten, aber wenigstens zu 50% betrieblich von Ihnen genutzt wird.
- Sie können das Privatfahrzeug bei einer Dienstfahrt einsetzen, auch regelmäßig, und dann eine Kilometerpauschale (derzeit 30 Cent pro gefahrenem km) ansetzen. Dies gilt als private Nutzung. Wenn Sie das Privatfahrzeug über einen Kredit kaufen, können Sie die Kreditzinsen nicht geltend machen.
- Sie können als Selbstständiger von einem Autoleasing meist mehr profitieren als von einem Kredit, da Sie die monatliche Leasingrate als Betriebsausgabe erfassen können. Bei der Finanzierung können Sie lediglich die Zinsen oder eventuelle Gebühren steuerlich absetzen.
Tipp: Wenn Sie kein Auto oder keinen Führerschein besitzen, können Sie bei einigen Unternehmen auch von Leasingangeboten für E-Bikes profitieren.
Möglichkeit der steuerlichen Absetzung für Selbstständige und Privatpersonen
Die Voraussetzung, um die Zinsen des Autokredits bei der Steuer abzusetzen, ist, dass Sie sich ein Fahrzeug anschaffen, um es zur Erzielung von Einkünften einzusetzen.
Bei Privatpersonen wäre das beispielsweise möglich, wenn Sie als Angestellter in einem Unternehmen im Außendienst arbeiten oder viele Kundentermine außerhalb des Unternehmens wahrnehmen müssen. Den Einsatz müssen Sie allerdings über ein Fahrtenbuch nachweisen.
Für Selbstständige sind die Kosten bei der Steuer absetzbar, wenn das Auto zum Betriebsvermögen gehört. Es gibt auch Selbstständige, die das Autor für ihre Tätigkeit nicht oft benötigen, daher wird hier weiter unterteilt:
- Wenn Sie das Auto zu weniger als 10% für geschäftliche Angelegenheiten nutzen, gilt es als Privatfahrzeug und Sie können nur die Kilometerpauschale, aber nicht die Kreditkosten bei der Steuer absetzen.
- Wenn Sie das Fahrzeug zu mehr als 50% dienstlich nutzen, können Sie die Kreditkosten bei der Steuer angeben.
Wichtig: Sobald Sie als Selbstständiger das Firmenfahrzeug auch privat nutzen, müssen Sie außerdem den darauf entfallenden privaten Anteil versteuern. Dafür stehen Ihnen zwei Möglichkeiten zur Auswahl: Sie führen ein Fahrtenbuch oder Sie setzen die 1%-Regelung an.
Bei dieser Regelung wird 1% des Bruttolistenpreises des Fahrzeugs (Preis am Zulassungstag) plus Zusatzausstattung als Basis genommen. Der Wert, der sich daraus ergibt, wird als Einkommen angesetzt und versteuert. Beim Fahrtenbuch werden alle Privatfahrten berechnet und besteuert.
Die meisten entscheiden sich für die praktische 1%-Regelung, da das Führen eines Fahrtenbuches aufwendig ist und verschiedenen Vorgaben unterliegt. Vor allem müssen Sie darauf achten, dass das Finanzamt auf detaillierte Eintragungen höchsten Wert legt.
Baufinanzierung – worauf kommt es bei diesem Kredit an?
Ein Haus zu bauen oder zu kaufen kann sich fast niemand aus eigenen Mitteln leisten, dafür gibt es günstige Baukredite. Wenn Sie diese jedoch bei der Steuer wieder absetzen wollen, müssen Sie einiges beachten, da Zinskosten für Privatimmobilien nicht absetzbar sind.
- Bei einem Immobilienverkauf können die Zinsen für eine notwendige Modernisierung abgesetzt werden
- Bei einer Vermietung des Hauses oder der Wohnung können die Kreditzinsen steuerlich abgesetzt werden
- Auch bei Teilvermietungen, bei denen der Eigentümer selbst mit im Gebäude wohnt, werden die Zinsen vom Finanzamt anerkannt. ABER: Dazu müssen Sie zwei Kredite aufnehmen und die Beträge für den vermieteten Teil separat bei der Steuer angeben.
- Sogar der Kauf eines Baugrundstücks (auf Kredit) kann bei den Steuern geltend gemacht werden, wenn Sie nachweisen können, dass Sie hier ganz konkret Mietwohnungen bauen wollen und bereits in kurzer Zeit Einnahmen dadurch generieren können.
Die Kreditzinsen können Sie bei der Steuererklärung als Werbungskosten angeben.
Weitere Werbungskosten
Hierunter fallen auch die Kosten, die Sie beispielsweise für Reparaturen oder wichtige Sanierungs- und Modernisierungsmaßnahmen hatten. Das wird deshalb anerkannt, weil durch diese Maßnahmen der Wert der Immobilie steigt und Ihnen auch weiterhin Einnahmen durch die einträgliche Vermietung sichert. Weitere Kosten, die Sie ansetzen können, sind daher beispielsweise auch Maklergebühren, da die Suche nach einem Mieter ebenfalls auf die Absicht, Einnahmen zu generieren, abzielt.
Ausnahme zur Absetzung bei privater Nutzung
Es gibt eine Ausnahme, bei der Sie auch die Zinsen des Autokredits für eine private Wohnung absetzen können: Falls Sie aus beruflichen Gründen gezwungen sind, eine Zweitwohnung in einer anderen Stadt zu beziehen. In diesem Fall dürfen Sie zum Kauf der Wohnung die Kosten für einen Privatkredit von der Steuer absetzen.
Weitere Möglichkeiten, um Steuern zu sparen

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Förderungen für energetische Gebäudesanierung
Im Rahmen des Klimaschutzes und im Zusammenhang mit Immobilien haben Sie noch weitere Möglichkeiten, Steuern zu sparen oder von verschiedenen staatlichen Förderungen zu profitieren.
Hier gibt es eine große Auswahl an Förderungen für energetische Gebäudesanierung, die vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) zugelassen sind.
- Wärmedämmung für Dach, Geschossdecken und Wände
- Erneuerung von Fenstern und Türen
- Erneuerung von Heizungs- oder Lüftungsanlagen
- Ersteinbau von Lüftungsanlagen
- Optimierung vorhandener Heizungsanlagen
Diese Kosten können Sie ganz einfach bei der jährlichen Einkommensteuererklärung angeben und die Bescheinigung über die entsprechenden Maßnahmen beifügen. Im Gegensatz zu antragspflichtigen Förderungen der KfW oder BAFA müssen Sie dazu keinen vorherigen Antrag stellen.
FAZIT: Es gibt umfangreiche Möglichkeiten, Kreditkosten bei der Steuer abzusetzen
Wie Sie in unserem Artikel sehen konnten, gibt es diverse Möglichkeiten, zumindest die Zinsen für einen Kredit bei der Steuer abzusetzen. Dazu ist es vor allem wichtig, dass Sie mit dem Kredit Ihre Einnahmen sichern wollen (Verkauf, Vermietung, geschäftliche Einnahmen). Gerade beim Autokauf gibt es hierzu umfangreiche Rechtsprechung, da Sie über ein Fahrtenbuch oder die sogenannte 1%-Regelung die Kosten geltend machen können.
Da es auch verschiedene Ausnahmen und Sonderregelungen gibt, müssen Sie sich im Steuerbereich immer informieren, welche aktuellen Änderungen oder Vorschriften im jeweiligen Steuerjahr gelten. Hilfreich ist es, wenn Sie sich bei komplizierten Fragen mit Ihrem Steuerberater besprechen, der individuell hilfreiche Lösungen für Sie finden kann.