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Strom bezahlen: Wie bezahlt man Strom? Nachzahlung & Rückerstattung ✓

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Wer aus dem Elternhaus aus- oder auch nur in eine neue Wohnung einzieht, muss sich um einen eigenen oder einen neuen Stromvertrag kümmern. Außerdem ist es bei Umzügen oft möglich, einen vorhandenen Versorgungsvertrag am neuen Wohnort vorzuführen. Was es rund um den Stromvertrag zu beachten gibt und wie Strom bezahlt wird, zeigen wir hier.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Wie meldet man sich bei einem Stromanbieter an?
  • 2 Ist ein Wechsel des Stromanbieters bei jedem Umzug nötig?
  • 3 Wann sollte die Strom-Anmeldung spätestens erfolgen?
  • 4 Wie werden die Stromkosten abgerechnet?
  • 5 Wann sendet der Stromanbieter eine Stromrechnung?
    • 5.1 Was tun, wenn sich eine Nachzahlung ergibt?
    • 5.2 Welche Folgen hat eine Stromkostenrückerstattung?
  • 6 Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es bei Strom?

Wie meldet man sich bei einem Stromanbieter an?

Wer aus dem Elternhaus auszieht oder die Wohnung wechselt, muss sich in den allermeisten Fällen um eine Stromanmeldung kümmern. Das gilt auch dann, wenn im Zusammenhang mit einem Umzug der Wechsel des Stromanbieters angestrebt wird.

Um einen passenden Stromanbieter zu finden, der die neue Wohnung kostengünstig beliefern kann, ist es zuerst einmal sinnvoll, die Angebote mehrerer Anbieter miteinander zu vergleichen. Das gelingt schnell und einfach mithilfe von speziellen Vergleichsportalen. Sie helfen dabei, Anbieter zu finden, das neue Wohngebiet mit Strom beliefern. Außerdem machen es die Portale möglich, den Anbieter zu finden, der die günstigsten Tarife am neuen Wohnort anbieten kann.

Ist ein günstiger Anbieter gefunden, können sich Verbraucher direkt über die Webseiten der Anbieter als Kunden registriere und für die Strombelieferung anmelden.

Für die Anmeldung benötigt der neue Stromanbieter üblicherweise folgende Daten:

  • Vor- und Nachname des Neukunden
  • Die mit Strom zu beliefernde Wohnanschrift
  • Den zu erwartenden Stromverbrauch in kWh
  • Die Zählernummer des Stromzählers in der neuen Wohnung
  • Den aktuellen Zählerstand
  • Die Bankverbindung des Neukunden

Ist ein Wechsel des Stromanbieters bei jedem Umzug nötig?

Bei einem Umzug den Stromanbieter zu wechseln ist nicht immer nötig. Mehr noch: Manchmal ist ein Wechsel sogar gar nicht erst möglich. In jedem Fall ist es jedoch wichtig, sich vor einem Umzug rechtzeitig um den alten Stromvertrag zu kümmern. Andernfalls kann es im ungünstigsten Fall passieren, dass der Strom sowohl beim alten als auch bei einem neuen Lieferanten gleichzeitig bezahlt werden muss.

Fortführungspflicht im Vertrag beachten

Ob bei einem Umzug ein neuer Stromvertrag abgeschlossen werden kann oder ob der bestehende Vertrag in der neuen Wohnung fortgeführt werden muss, hängt von den vertraglichen Vereinbarungen mit dem Stromanbieter ab. Oft ist hier nämlich im „Kleingedruckten“ vorgesehen, dass der Vertrag für eine gewisse Zeit bestehen soll und im Falle eines Umzugs an der neuen Adresse fortgeführt werden muss. Die „Fortführungspflicht“ gilt zumindest dann, wenn der Stromanbieter auch die neue Adresse mit Strom beliefern kann.

Liegt eine solche vertragliche Regelung vor, ist eine Kündigung des Vertrags aufgrund eines Umzugs nicht möglich. Vielmehr wird der bestehende Vertrag am neuen Wohnort fortgeführt. Damit das reibungslos klappt, sollte der Stromanbieter einige Wochen vor dem Umzug über den Wohnortwechsel informiert werden.

Kann der bisherige Anbieter die neue Wohnung hingegen nicht mit Strom beliefern, kann der bestehende Vertrag kurzfristig gekündigt werden. Aufgrund des Umzugs ergibt sich für den Kunden dann nämlich ein Sonderkündigungsrecht. Ist der alte Vertrag gekündigt, kann nach einem neuen Stromanbieter gesucht und eine Neuanmeldung durchgeführt werden.

Wann sollte die Strom-Anmeldung spätestens erfolgen?

6 Wochen vor Einzug Strom anmelden

6 Wochen vor Einzug Strom anmelden

Um sicherzustellen, dass die Stromlieferung durch den bisherigen oder einen neuen Anbieter direkt ab Einzug in eine neue Wohnung stattfinden kann, sollten der Stromanbieterwechsel rechtzeitig vorgenommen werden. „Rechtzeitig“ meint in diesem Zusammenhang etwa sechs Wochen vor dem Umzugstermin.

Sollte die An- bzw. Ummeldung nicht rechtzeitig geklappt haben, muss allerdings niemand im Dunkeln ausharren. Schließlich übernimmt dann automatisch der sogenannte Grundversorger die Versorgung des Haushalts mit Strom. Grundversorger ist dabei der Stromlieferant, der bereits die überwiegende Zahl der Haushalte in einer bestimmten Region mit Strom versorgt.

Wie werden die Stromkosten abgerechnet?

Wer sich bei einem Stromanbieter angemeldet hat, muss für die Versorgung seines Heims mit Elektrizität selbstverständlich bezahlen. Abhängig vom zu erwartenden Stromverbrauch werden von den meisten Stromanbietern sogenannte Abschlagszahlungen verlangt. Diese Art der regelmäßigen Zahlung fällt meist monatlich an. Je nach Vertrag sind aber auch halbjährliche oder jährliche Abschlagszahlungen möglich. In allen Fällen wird die Abschlagssumme vom Bankkonto des Stromkunden eingezogen oder muss von ihm selbst an den Stromanbieter überwiesen werden.

Die Höhe der zu zahlenden Abschläge wird dem erwarteten bzw. dem vergangenen Stromverbrauch angepasst. Nach Ablauf einer Abrechnungsperiode wird dann überprüft, ob der Kunde mehr oder weniger Strom verbraucht hat, als er durch die Abschlagszahlungen bereits bezahlt hat.

Nachzahlungen & Rückerstattungen

Wurde im Laufe der Abrechnungsperiode mehr Strom verbraucht als durch die Abschlagszahlungen bereits bezahlt, muss er eine Nachzahlung geleistet werden. Ist weniger Strom verbraucht worden, erhält der Kunde eine Rückerstattung des zu viel gezahlten Betrags von seinem Stromanbieter.

Wann sendet der Stromanbieter eine Stromrechnung?

Rechnung kommt meist im Frühling

Rechnung kommt meist im Frühling

Die Abschlagszahlungen, die durch den Stromkunden zu zahlen sind, richtet sich nach einer Schätzung des erwartbaren Stromverbrauchs während einer festgelegten Abrechnungsperiode. Am Ende der Abrechnungsperiode ist es darum erforderlich, die geleisteten Abschlagszahlungen und den tatsächlichen Stromverbrauch ins Verhältnis zu setzen. Trotz fester Abschlagszahlungen erhält der Stromkunde darum am Ende einer Abrechnungsperiode eine Stromrechnung.

Wann genau er eine Rechnung für den tatsächlich angefallenen Stromverbrauch erhält, ist vom Stromanbieter abhängig. Viele Anbieter rechnen den tatsächlichen Stromverbrauch jedoch zum 31. Dezember eines jeden Jahres ab und schicken ihren Kunden anschließen im Frühjahr eine Abrechnung zu.

Je nach Stromverbrauch und den bereits geleisteten Abschlagszahlungen kann sich im Rahmen der Stromabrechnung entweder eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung ergeben.

Was tun, wenn sich eine Nachzahlung ergibt?

Übersendet der Stromanbieter nach Ende eines Abrechnungsjahr eine Stromabrechnung kann sich – wie bereits angesprochen – eine Nachzahlung oder eine Rückerstattung bezüglich der bereits geleisteten Zahlungen ergeben.

Wird eine hohe Nachzahlung fällig, hängt das mit mindestens einem dieser Gründe zusammen:

  • Es wird mehr Strom verbraucht als gedacht
  • Der Stromtarif ist vergleichsweise teuer
  • Bei der Ablesung des Stromzählers ist ein Fehler aufgetreten

Besteht die Möglichkeit, dass beim Ablesen des Stromzählers ein Fehler aufgetreten ist, sollten sich Verbraucher mit ihrem Stromanbieter in Verbindung setzen.

Welche Folgen hat eine Stromkostenrückerstattung?

Ergibt sich im Rahmen der jährlichen Stromabrechnung, dass durch die Abschlagszahlungen mehr Strom bezahlt als tatsächlich verbraucht worden ist, erhält der Stromkunde eine Rückerstattung. Die Rückerstattungssumme wird ihm regelmäßig direkt auf sein Konto überwiesen. Alternativ dazu kann das Guthaben auch mit zukünftigen Zahlungen verrechnet werden. Darüber hinaus findet außerdem meist eine Anpassung der Abschlagszahlungen statt. Diese werden gesenkt und so besser an den tatsächlichen Verbrauch angepasst.

Welche Zahlungsmöglichkeiten gibt es bei Strom?

Die meisten Stromanbieter ermöglichen den Begleich der Stromrechnung nur per Lastschrift vom Konto. Eine Überweisung der Abschlagssumme ist nicht möglich, genauso wenig wie die Zahlung per Kreditkarte oder über einen Zahlungsdienstleister wie PayPal oder Klarna.


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2 Kommentare

  1. Michael Bilstein sagt:
    3. Dezember 2021 um 22:27 Uhr

    Ich möchte von Ihnen eine Einzugermächtigung. Das Sie mir die Stromzahlung von meinen Konto einziehen.

    Vertragskonto [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      6. Dezember 2021 um 9:55 Uhr

      Hallo Michael,
      bitte wenden Sie sich bezüglich der Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats direkt an Ihren Stromanbieter.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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