In der Gastronomie gibt es je nach Betrieb unterschiedliche Absprachen, was das Trinkgeld betrifft. Teilweise wird von Mitarbeitern erwartet, dass sie ihr Trinkgeld abgeben oder es mit Kollegen teilen. Doch wie sieht es hier aus: Darf ein Chef verlangen, dass man das Trinkgeld abgibt? Wir haben die Regeln für Sie zusammengefasst.
Wem gehört das Trinkgeld?
Trinkgeld wird von Kunden und Gästen freiwillig und zusätzlich zur regulär zu zahlenden Summe gegeben. Dabei steht es in der Regel der Person zu, die es erhält – sofern der Gast nicht explizit etwas anderes sagt (z. B. ”Das ist für Sie und die Küche,” oder ”Für das gesamte Serviceteam”).
Für viele Beschäftigte in der Gastronomie, aber auch in anderen Gewerben, gehört das Trinkgeld zum Gehalt dazu und wird fest eingeplant, auch wenn die Höhe variiert. In manchen Fällen wird es vom Kunden oder Gast bar gegeben, in anderen Fällen wird es gemeinsam mit dem Rechnungsbetrag vom Konto abgebucht und muss später ausgezahlt werden.
In einigen Betrieben verlangt der Chef aber die Herausgabe des Trinkgeldes oder zahlt per Kartenzahlung erhaltenes Trinkgeld nicht an die Mitarbeiter aus. Das ist – so viel schon an dieser Stelle – nicht erlaubt. Was in den einzelnen Fällen gilt, klären wir im Folgenden.
Trinkgeld abgeben: Muss ich das?
Kurz gesagt: Nein. Das Trinkgeld ganz oder in Teilen abzugeben, darf nicht verlangt werden. Es können zwar innerbetriebliche Absprachen getroffen werden, diese aber zur Pflicht zu machen (gar nachträglich), ist nicht erlaubt. Am besten sollte hierzu ein schriftliches Dokument aufgesetzt werden.
- Trinkgeld wird erst eingesammelt, später erhält die Servicekraft einen gewissen Prozentsatz als Umsatzbeteiligung.
- Trinkgeld wird vom Chef als „Kaution“ betrachtet, und weniger ausbezahlt, sollten Gläser oder Geschirr zu Bruch gehen.
- Trinkgeld wird nur abzüglich „Bearbeitungsgebühr“, z. B. bei Kartenzahlung ausgezahlt.
- Trinkgeld, das per Karte gezahlt wurde, wird nie ausgezahlt.
- Trinkgelder, die einen bestimmten Betrag überschreiten (z. B. 10 Euro) müssen abgegeben werden.
All diese Fälle sind nicht erlaubt, Trinkgelder sind eine freiwillige, persönliche Zahlung, die nicht für den Betrieb, sondern für die Servicekräfte gedacht sind.. Bei einer derartigen Praxis sollten Arbeitnehmer mit ihrem Chef sprechen.
Trinkgeld teilen: Ist das verpflichtend?
Es gibt verschiedene Gerichtsurteile, die nahelegen, dass das Trinkgeld nicht nur einer Einzelperson zustünde, sondern dem gesamten Team, da nur durch das Zusammenspiel aller Beteiligten ein zufriedenstellendes Ergebnis erzielt würde, das den Gast dazu bewegt, Trinkgeld zu geben. Diese Gerichtsurteile sollten aber immer unter Berücksichtigung des jeweiligen Einzelfalls betrachtet werden und sind nicht zwingend mit der Situation in anderen Betrieben vergleichbar.
Klar ist aber: Persönlich erhaltenes Trinkgeld muss nicht geteilt werden. Gibt es im Betrieb aber Vereinbarungen, die eine gemeinsame Trinkgeldkasse beinhalten und wurde dem zugestimmt, müssen sich Arbeitnehmer auch daran halten.
Diese Konstellationen sind möglich:
Meist ist es so, dass nicht das gesamte Trinkgeld in einen gemeinsamen Topf wandert, sondern lediglich ein bestimmter Anteil oder das Geld, das einen bestimmten Betrag überschreitet. Intern kann es dann beispielsweise zwischen dem gesamten Service oder zwischen Service, Küche und Theke aufgeteilt werden.
Trinkgeld einbehalten: Ist das erlaubt?
Nicht immer darf die Person, die bedient, auch kassieren. Diese Aufgabe haben teils nur bestimmte Mitarbeiter oder der Chef selbst. Teils wird auch mit Karte gezahlt und das Trinkgeld auf die Rechnungssumme aufgeschlagen und direkt mit abgebucht, also nicht in bar gegeben. In beiden Fällen erhalten Servicekräfte ”ihr” Trinkgeld nicht unmittelbar und direkt. Sie haben aber einen Anspruch darauf zu erfahren, wie viel Trinkgeld aktuell in der Kasse ist und auch Anspruch auf die Auszahlung.
Mitarbeiter kassieren nicht selbst
In einigen Betrieben dürfen nur bestimmte Mitarbeiter (oder der Chef / die Chefin) kassieren oder es gibt eine Zentralkasse. Wer lediglich bedient, aber nicht abkassieren darf, wird Trinkgeld in den seltensten Fällen direkt vom Gast erhalten. Nur wenige Gäste zahlen die Rechnungssumme separat und geben das Trinkgeld vorher oder später bar der tatsächlichen Servicekraft.
Hier sind alle auf innerbetriebliche Regeln und gute Kommunikation angewiesen. Wird das Trinkgeld aber nie vom Chef oder der mit Kasse ausgestatteten Person an Servicemitarbeiter weitergereicht, sollten diese das Gespräch suchen. Das mag unangenehm sein, aber kein Trinkgeld zu erhalten ist ebenfalls unangenehm.
Trinkgeld wird unbar gegeben
Wird das Trinkgeld unbar, also per Karte oder Überweisung (bei Rechnungszahlung) gegeben, landet das Trinkgeld zunächst einmal beim Betrieb. Das ist auch kein Problem, wichtig ist nur, dass es an die Personen weitergegeben wird, denen es zusteht. Prinzipiell haben Arbeitnehmer das Recht, Auskunft über den aktuellen Kassenstand der Trinkgeldkasse zu erhalten.
Viele Kassensysteme ermöglichen es, Trinkgeld separat aufzuführen. Das ist nicht nur wegen der Steuer wichtig (Trinkgeld für Arbeitnehmer ist nämlich zumeist steuerfrei), sondern dient auch der Übersicht.
Trinkgeld auszahlen: Wann und wie oft?
Geht das Trinkgeld zunächst oder generell in eine gemeinsame Trinkgeldkasse, stellt sich auch die Frage, wann, wie und wie häufig es an die Mitarbeiter ausgezahlt wird. Auch hier gibt es keine feste Regel, sondern kann je nach Absprache unterschiedlich gehandhabt werden.
- Am Ende der Schicht, der Woche, des Monats in bar.
- Am Ende des Monats unbar mit der Gehaltszahlung.
- Als unbare Sonderzahlung in regelmäßigen Abständen.
Wird das Trinkgeld gemeinsam mit dem Gehalt ausgezahlt, stellt sich die Frage, ob es zu versteuern ist. Hier gibt es unterschiedliche Auffassungen, Unternehmer sollten daher Rücksprache mit dem Steuerberater halten, um kein Risiko einzugehen. Wichtig ist es dabei auch, das erhaltene Trinkgeld jederzeit zu dokumentieren.
Dieser Beitrag in Kürze
Auch wenn es in vielen Betrieben anders gehandhabt wird: Das Trinkgeld steht in den meisten Fällen nicht Unternehmern, sondern Arbeitnehmern zu. Ausnahmen kann es geben, wenn Unternehmer ebenfalls im Service tätig sind und Trinkgeld für ihre persönliche Leistung erhalten. Wer hier Zweifel hat, ob mit seinem Trinkgeld vom Chef richtig verfahren wird, sollte das Gespräch oder Rat bei Fachpersonen suchen.