Wer an Trinkgeld denkt, dem kommen viele Bereiche des öffentlichen Lebens in den Sinn. In der Gastronomie beispielsweise gehört ein Trinkgeld für viele Gäste schließlich zum guten Ton. Ganz anders sieht das hingegen in der Autowerkstatt aus: Während das Trinkgeld für den Kellner eine Selbstverständlichkeit ist, kommen Werkstattmitarbeiter als Trinkgeldempfänger kaum jemandem in den Sinn. Doch bedeutet das auch, dass Trinkgelder in der Autowerkstatt nicht gerne gesehen sind?
In der Autowerkstatt Trinkgeld geben – erlaubt oder nicht?

Trinkgeld eher unüblich
Grundsätzlich gelten für Trinkgeld in der Autowerkstatt, die „Trinkgeld-Regeln“, die auch in allen anderen Bereichen Anwendung finden: Niemand ist verpflichtet, Trinkgeld zu geben. Ein Trinkgeld ist immer ein freiwilliges Geldgeschenk, mit dem besondere Zufriedenheit mit dem Service ausgedrückt wird. Gleichzeitig ist es aber selbstverständlich auch nicht verboten, besonders gute Leistungen mit einem Trinkgeld zu honorieren. Lediglich der mit dem Trinkgeld bedachten Person kann es eventuell (arbeitsvertraglich) untersagt sein, ein Trinkgeld anzunehmen.
Diese „Regel“ gilt dabei auch in der Autowerkstatt. Obwohl Trinkgeld hier weniger selbstverständlich ist, ist es erlaubt, den Rechnungsbetrag bei besonders gutem Service um ein Trinkgeld für die Mitarbeiter aufzustocken.
In diesen Situationen ist ein Trinkgeld in der Autowerkstatt angebracht
Oftmals ist ein Besuch in der Autowerkstatt nicht lange Zeit im Voraus geplant. Vielmehr ergibt sich die Notwendigkeit für einen Besuch dann, wenn plötzlich Probleme mit dem Fahrzeug auftreten, die möglichst schnell behoben werden sollen. Gerade in diesen Fällen sind Kunden auf einen flexiblen, zügigen Service angewiesen, um ihr Auto schnell wieder nutzen zu können.
Nehmen sich die Mitarbeiter in der Autowerkstatt spontan Zeit, führen die erforderlichen Arbeiten schnell aus und überraschen mit besonderer Freundlichkeit, rechtfertigt der Service ein Trinkgeld. Gleiches gilt auch dann, wenn Kunden etwa beim Warten in der Werkstatt ein Getränk angeboten oder sie auf andere Weise besonders zuvorkommend behandelt werden.
Außerdem erscheint ein Trinkgeld auch dann angebracht, wenn die Reparatur schneller als gedacht ausgeführt worden ist. Schließlich steht dem Kunden sein Auto dann zügiger wieder zur Verfügung und er kann sich Zusatzausgaben für den öffentlichen Nahverkehr oder das Taxi sparen.
Welche Trinkgeldhöhe ist in der Autowerkstatt angebracht?
Bei einem Restaurantbesuch ist ein Trinkgeld in Höhe von etwa 10 Prozent des Rechnungsbetrags üblich. Dennoch bleibt es aber jedem Kunden selbst überlassen, wie hoch das Trinkgeld ausfallen soll. Statt von einem festen Prozentsatz sollte die Trinkgeldhöhe daher immer von der persönlichen Zufriedenheit abhängig gemacht werden.
In der Autowerkstatt ist außerdem zu beachten: Rechnungsbeträge können in einer Werkstatt deutlich höher ausfallen als es bei einem Besuch im Restaurant. Bei einem vierstelligen Rechnungsbetrag wäre ein Trinkgeld in Höhe von 5 oder 10 Prozent des Rechnungsbetrags allerdings vollkommen überzogen. Je nach Höhe des Rechnungsbetrags und Grad der Zufriedenheit, sind in der Autowerkstatt daher Trinkgeldsummen von 5 bis 50 Euro eher als angebracht zu erachten.
Wer bekommt das Trinkgeld in der Autowerkstatt?

Wenn möglich persönliche Übergabe
Oftmals sind es gerade die Mitarbeiter der Autowerkstatt, die besonderen Service überhaupt erst möglich machen oder durch besondere Freundlichkeit auffallen. Ist der Kunde von einem bestimmten Mitarbeiter bedient und beraten worden, ist es daher angebracht, dem Mitarbeiter das Trinkgeld direkt persönlich zu übergeben.
Weiß der Kunde hingegen nicht, welchem Mitarbeiter oder welchen Mitarbeitern ein besonders schneller Service zu verdanken war, ist es möglich, das Trinkgeld beim Begleichen der Rechnung etwa an den Chef der Autowerkstatt zu übergeben. Hierbei darf allerdings ein Hinweis nicht fehlen, dass der finanzielle Obolus unter den verantwortlichen Mitarbeitern aufgeteilt werden soll.
Nicht üblich ist es hingegen, das Trinkgeld direkt an den Inhaber der Autowerkstatt zu übergeben. Genau wie in anderen Branchen, gilt auch in der Autowerkstatt die (ungeschriebene) Regel, dass der Inhaber oder Geschäftsführer regelmäßig nicht mit einem Trinkgeld bedacht wird.