Trinkgeld ist eine freiwillige Zahlung für gute Arbeit und mit 10 % der Gesamtsumme liegt man in der Höhe richtig … oder? Woher Trinkgeld kommt, wann Sie welches geben können oder sogar sollten und welche Höhe angemessen ist, erfahren Sie in diesem Artikel.
Woher kommt ”Trinkgeld”?
Wer Trinkgeld gibt, leistet damit eine Zusatzzahlung und belohnt den Service, den er erhalten hat – sei es im Restaurant, beim Friseur oder von einem Handwerker.
Trinkgeld (zeitweise auch Trankgeld oder Trunkgeld) gibt es in Deutschland seit dem 14. Jahrhundert, als Vorläufer wird das ”Botenbrot” betrachtet, das sich bereits zu dem Zeitpunkt vom Nahrungsmittel zu Münzen gewandelt hatte. Der Name ”Trinkgeld” geht darauf zurück, dass das Geld wohlwollend zugesteckt wurde, um auf das Wohl des Gebenden zu trinken (Trübners Deutsches Wörterbuch [Alfred Götze], T-V, Artikel Trinkgeld, 1956, S. 124 f.).
Der Begriff blieb auch später erhalten, das Geld wandelte sich langsam aber stetig zu einem stillschweigenden Teil der Bezahlung von Servicekräften. Teils war die Entlohnung so gering, dass nur über ein gutes Trinkgeld die Lebenshaltungskosten bezahlt werden können. In einigen Serviceberufen arbeiteten die Dienstleister beispielsweise im 19. Jahrhundert sogar als eine Art Freiberufler ohne geregeltes Einkommen und waren daher auf das Trinkgeld angewiesen.
Auch nach der Einführung des Mindestlohns in Deutschland ist das Trinkgeld in vielen Branchen erhalten geblieben.
Wer bekommt Trinkgeld?
Trinkgeld kann man zwar grundsätzlich jedem geben, üblich ist es aber nur in bestimmten Dienstleistungsbranchen.
- … in der Gastronomie für Servicekräfte oder Barkeeper
- … beim Friseur
- … im Hotel, z. B. für den Zimmerservice oder für Pagen
- … für Zusteller und Lieferfahrer
- … für Reiseleiter oder Fremdenführer
- … bei Taxifahrten
In einigen Branchen gibt es einmal jährlich eine Art Trinkgeld, so oft bei Brief- und Paketzustellern oder Zeitungsboten. Außerdem erwarten Reinigungskräfte von Toiletten in Einkaufscentern oder an Bahnhöfen oft den ”Toilettengroschen” für die Nutzung der öffentlichen Toilette.
Muss man Trinkgeld geben?
Trinkgeld ist in Deutschland zwar in einigen Branchen üblich, aber keineswegs verpflichtend.
In § 107 (3) der Gewerbeordnung heißt es:
“Trinkgeld ist ein Geldbetrag, den ein Dritter ohne rechtliche Verpflichtung dem Arbeitnehmer zusätzlich zu einer dem Arbeitgeber geschuldeten Leistung zahlt.”
Das heißt darüber hinaus, dass ein Arbeitnehmer immer auch ein regelmäßiges Gehalt vom Arbeitgeber erhalten muss, eine Entlohnung rein über ein zu erwartendes Trinkgeld ist nicht erlaubt.
Früher haben Servicekräfte oder Lieferfahrer oft nur ein reguläres Gehalt von vier oder fünf Euro erhalten, durch den mittlerweile eingeführten Mindestlohn sind es seit dem 1.1.2020 9,35 Euro pro Stunde. Trinkgeld gehört für sie trotzdem oft noch dazu, als eine Belohnung für Service, Freundlichkeit und Schnelligkeit.
Trinkgeld ist kulturelle Norm, aber nicht Pflicht
Wo und in welchen Branchen wir Trinkgeld geben, hat sich kulturell entwickelt. Im Restaurant hat sich das Bewusstsein dafür fast immer etabliert – so sehr, dass man, wenn man kein Trinkgeld gibt, als ”geizig” oder ”unhöflich” angesehen wird. In anderen Bereichen ist es weniger üblich und wird vom entsprechenden Dienstleister nicht von jedem Kunden erwartet.
In einigen Restaurants gibt es aber ein ”Bedienungsgeld”, das von vornherein klar kommuniziert werden und dann auch gezahlt werden muss.
Verbotenes Trinkgeld
In einigen Berufen ist Trinkgeld aber tatsächlich verboten. Das gilt für Mülllader in München, die städtische Angestellte sind und sich bei Annahme von Trinkgeld in Barform (Schokolade oder eine Flasche Sekt wären in Ordnung) der Bestechlichkeit anklagbar machen würden. Diese Regelung gilt generell für öffentliche Amtsträger.
Auch kann es sein, dass ein Arbeitgeber seine Mitarbeiter anweist, kein Trinkgeld anzunehmen. Daran müssen sie sich dann halten und das auch dem Kunden kommunizieren. Das kann sogar soweit führen, dass in Bäckereien auf dem Tisch liegen gelassenes Geld als ”Fundgeld” in die Kasse wandern muss.
Höhe des Trinkgelds
Wie hoch das freiwillig gegebene Trinkgeld ausfällt, ist unterschiedlich und die Höhe des Trinkgeldes unterscheidet sich auch nach Berufsgruppen.
Im Restaurant gehen wir von 10 % der Rechnungssumme aus (bei höheren Rechnungen auch nur 5 %), in vielen Fällen wird aber oft einfach aufgerundet, gleiches gilt für Taxifahrten. Beim Friseur sind es ein oder zwei Euro, ähnlich wie beim Zimmerservice.
Wer nur einmal jährlich Trinkgeld erhält, beispielsweise der Paketfahrer, bekommt teils 5 oder 10 Euro, manchmal auch mehr.
Branche | Angemessenes Trinkgeld |
---|---|
Gastronomie | 10 % (bei höheren Beträgen reichen 5 % aus) |
Lieferdienst | 1 - 2 EUR |
Taxifahrer | 10 % |
Zimmerservice | 1 - 2 EUR pro Nacht |
Hotelpage | 1 EUR pro Gepäckstück |
Friseur | 10 % |
Handwerker | 5 EUR pro Auftrag |
Zusteller & Zeitungsboten | 5 - 25 EUR (meist einmalig als ”Weihnachtsbonus”) |
Sanitärfachkraft (z. B. öffentliche Toiletten) | 50 Cent - 1 EUR (sofern nicht durch eine Preistafel anders geregelt) |
Stadtreinigung | 5 - 25 EUR (meist einmalig als ”Weihnachtsbonus”, in Bayern meist aber verboten!) |
Kreuzfahrt | teilweise inkludiert, wird oft pro Nacht berechnet (teils bis zu 30 EUR) |
Aufteilung von Trinkgeld im Unternehmen
Wird Trinkgeld gegeben, ist es rechtlich betrachtet eine Schenkung des Gastes an den Dienstleister. In der Gastronomie gehört das Trinkgeld dann der Servicekraft, der Arbeitgeber kann die Herausgabe oder das Teilen mit anderen Mitarbeitern nicht verlangen.
Trotzdem gibt es in einigen Betrieben interne Regelungen, die dafür sorgen, dass das Trinkgeld gerecht aufgeteilt wird, beispielsweise auch zwischen Küche und Service.
- Alles für den Service: Wer das Trinkgeld erhält, darf es behalten, sofern der Gast nichts anderes wünscht.
- Alles für alle: Das Trinkgeld geht in eine gemeinsame Kasse und wird am Ende des Tages oder der Woche zwischen allen im Service (und ggf. der Küche, der Bar oder anderen Bereichen) aufgeteilt.
- Ein Teil hier, ein Teil da: Ein bestimmter Prozentsatz des Trinkgeldes wird von der Servicekraft weitergegeben und dann beispielsweise zwischen dem Küchenpersonal aufgeteilt.
Trinkgeld versteuern
Wenn das Trinkgeld als freiwillige Schenkung eines Gastes oder Kunden gegeben wird, ist es für den Empfänger steuerfrei (sofern dieser Arbeitnehmer ist). Bei Geschäftsinhabern wird es zum regulären versteuerbaren Einkommen gezählt. Das gilt auch für Pflichtzahlungen wie Bedienzuschläge.
Wie gibt man Trinkgeld?
Genauso vielfältig wie die Branchen, in denen Trinkgeld gegeben wird, ist auch die Art des Schenkens unterschiedlich. In Restaurants kann es sein, dass die Rechnung erst regulär bezahlt und dann das Trinkgeld auf dem Tisch liegen gelassen wird. Manchen Gästen ist das zu unsicher und zu unpersönlich, sie schlagen den Betrag direkt beim Bezahlen auf die Rechnungssumme auf.
Kassiert jemand anders, als bedient hat, wird das Trinkgeld möglicherweise im Anschluss der betreffenden Servicekraft direkt in die Hände gedrückt. Ähnlich ist es auch beim Lieferdienst oder dem Handwerker.
Trinkgeld bei Kartenzahlung
Wird der Betrag per Karte bezahlt, ist es nicht immer gewünscht, mehr als die Rechnungssumme einzubuchen. Fragen schadet aber nicht: manchmal ist es problemlos möglich. In anderen Fällen wünscht sich das Servicepersonal das Geld in bar, damit das Trinkgeld direkt (und ohne Zahlungsgebühren) bei der richtigen Person ankommt.
Trinkgeld bei Onlinezahlung
Haben Sie die Pizza oder den Burger schon online bezahlt, gibt es sogar hier mittlerweile in einigen Apps die Möglichkeit, Trinkgeld zu hinterlassen. Das betrifft auch Taxifahrten.
Trotzdem freuen sich die Lieferanten und Fahrer auch hier über eine persönliche Wertschätzung, also Bargeld.
Trinkgeld im Ausland
In anderen Ländern hat Trinkgeld sehr unterschiedliche Bedeutungen. In einigen Ländern wie den USA ist es ein wichtiger Teil des Gehalts der Angestellten, in anderen Regionen – besonders in Ostasien – wird Trinkgeld als unhöflich betrachtet.
Vor jeder Reise ist es daher ratsam, sich mit den ortsüblichen Gepflogenheiten auseinanderzusetzen und das Trinkgeld beim Reisebudget einzuplanen. Das gilt auch für Kreuzfahrten und All-inclusive-Urlaube.
Land | Angemessenes Trinkgeld (Gastronomie) |
---|---|
Deutschland | 10 % |
Österreich | 5- 10 % |
Schweiz | 10 - 15 % |
Niederlande | 10 - 15 % |
Belgien | 10 %, prüfen, ob die Servicegebühr bereits im Preis enthalten ist |
Frankreich | 10 %, prüfen, ob als |
Portugal | 5 - 10 % |
USA | 15 - 20 % |
Kanada | 15 - 20 % |
Japan | unüblich, kann als Beleidigung empfunden werden |
China | unüblich, kann als Beleidigung empfunden werden |
Thailand | früher unüblich, heute sind 5 - 10 % angemessen |
Malaysia | unüblich |
Vietnam | unüblich |
Singapur | unüblich |
Italien | unüblich, meist ist Servicepauschale ”coperto” bereits im Preis enthalten |
Spanien | 5 - 10 % |
Polen | 10 % |
Russland | unüblich, in gehobenen Restaurants kann eine Servicegebühr im Preis enthalten sein |
Kroatien | 10 % |
Dänemark, Norwegen, Finnland | unüblich |
Schweden | 10 % |
Griechenland | 10 % in Restaurants, in Tavernas eher 1 EUR |
Großbritannien & Irland | 10 - 15 %, aber unbedingt prüfen, ob ”service charge” schon im Preis enthalten ist |
Island | 10 - 15 % |
Türkei | 10 % |
Ägypten | 10 %, am besten in US-Dollar-Scheinen |
Marokko | 10 % |
Tunesien | 10 % |
Dubai | 10 %, auf ausgewiesene Servicegebühr auf der Rechnung achten |
Mittelamerika | 10 % |
Australien | eher unüblich, 10 % sind in Ordnung |
Neuseeland | 10 % |
In einigen Ländern sollten Sie das Trinkgeld einfach auf dem Tisch liegen lassen, das Aufrunden von Rechnungsbeträgen kann die Servicekräfte verwirren.
Dieser Beitrag in Kürze
Trinkgeld zu geben ist in Deutschland nicht Pflicht, aber in einigen Branchen ein ungeschriebenes Gesetz. Wie viel Trinkgeld angemessen ist, variiert aber von Dienstleistung zu Dienstleistung und außerhalb Deutschlands gibt es noch einmal andere Regeln. Am liebsten ist das Trinkgeld den meisten Arbeitnehmern in bar.