Eine Hochzeit ist nicht nur ein ganz besonderer Anlass. Sie ist auch eine der wenigen Gelegenheiten, bei der das Paare mit besonders vielen verschiedenen Dienstleistern, Gewerken und Helfern in Berührung kommen. Ist die Hochzeitsfeier gut organisiert und läuft zur vollsten Zufriedenheit des Brautpaares ab, stellt sich die Frage, welche Dienstleister, Gewerke und sonstige Helfer ein Trinkgeld als Zeichen der Anerkennung erhalten sollen. Dieser Artikel zeigt, wer rund um eine Hochzeit mit einem Trinkgeld bedacht werden sollte und welche Trinkgeldhöhe dabei angemessen ist.
Trinkgeld ist auch bei einer Hochzeit kein Muss

Keine festen Trinkgeld-Regeln
Ob im Restaurant oder nach einer Taxifahrt – hierzulande gehört ein Trinkgeld dann, wenn eine Dienstleistung besonders zufriedenstellend erbracht worden ist, einfach zum guten Ton. Dennoch handelt es sich dabei aber um eine höfliche Geste – nicht aber um eine Pflicht desjenigen, der eine Dienstleistung in Anspruch genommen hat.
Hieran ändert auch ein besonderer Anlass wie eine Hochzeit nichts. Darum gilt: Prinzipiell ist niemand dazu verpflichtet, Dienstleistern, Helfern oder anderen Angestellten ein Trinkgeld zu geben. Geschuldet ist lediglich das zuvor für eine Leistung vereinbarte oder sich ergebende Entgelt. Feste Richtlinien oder gar „Vorschriften“ dazu, wer bei einer Hochzeit ein Trinkgeld erhält und wie hoch dieses ausfallen soll, gibt es daher nicht.
Dennoch existieren aber einige Gewohnheiten bezüglich der Trinkgelder rund um eine Hochzeit. Obwohl es keine Verpflichtung zum Geben eines Trinkgeld gibt, können sich Brautpaare an den Trinkgeld-Gewohnheiten orientieren, die gemeinhin als anerkannt angesehen werden.
Das ist rund um das Trinkgeld bei einer Hochzeit üblich

Trinkgeld eher nur für Mitarbeiter, nicht für Chefs
Prinzipiell gilt auch bei einer Hochzeit: Ein Trinkgeld stellt eine freiwillige Anerkennung für besonders zufriedenstellend erbrachte Leistungen dar. Es ist als besondere Aufmerksamkeit oder Geschenk anzusehen – Auch im Rahmen einer Hochzeit ist daher niemand dazu verpflichtet, Mitwirkenden ein Trinkgeld zu geben.
Dennoch sind Trinkgelder für Dienstleister und Servicepersonal aber gerade bei Hochzeiten üblich. Als Faustregel gilt dabei lediglich: Der Chef eines Unternehmens erhält meist kein Trinkgeld. Besitzt ein Hochzeits-Dienstleister sein eigenes Geschäft und führt bestimmte Dienstleistungen am Tag der Hochzeit selbst aus, ist Trinkgeld daher nicht notwendig. Werden die Dienstleistungen hingegen von Angestellten erbracht, ist das Geben eines Trinkgelds angebracht und oft erwünscht. Das Trinkgeld für die Angestellten kann allerdings auch dem Chef überreicht werden, der es dann gerecht unter seinen Mitarbeitern verteilt.
Was die Höhe des Trinkgelds angeht, sollten Brautpaare bedenken, dass das Trinkgeld Wertschätzung für erbrachte Leistungen ausdrücken soll. Seine Höhe hängt daher davon ab, wie viel die erbrachte Leistung dem Brautpaar wert ist. Wem es schwer fällt, die passende Trinkgeldhöhe zu ermitteln, kann sich an den folgenden Ausführungen orientieren.
Wie viel Trinkgeld ist bei einer Hochzeit angemessen?
Es gibt keine festen Richtlinien dazu, welche Trinkgeldhöhe für einzelne Hochzeitsdienstleister als angemessen anzusehen ist. Die folgenden Ausführungen bilden daher lediglich in Form eines groben Leitfadens ab, welche Trinkgeldhöhe für bestimmte Hochzeitsdienstleister üblich ist:
Hochzeitsplaner
Hochzeitsplaner sind regelmäßig selbstständige (Einzel-)Unternehmer, die ihr eigenes Geschäft führen. Ist das der Fall, ist es unüblich bzw. nicht notwendig, ein Trinkgeld zu geben. Wird die Hochzeitsplanung jedoch von einem größeren Unternehmen übernommen und die Betreuung des Events von einem angestellten Wedding Planner oder Event Manager übernommen, kann ein Trinkgeld gegeben werden. Üblich sind hier Summen von 100 bis 500 Euro – je nach Größe der Hochzeitsfeier.
Friseure und Visagisten
Wird das Styling von Braut und Bräutigam von selbstständigen Friseuren oder Visagisten übernommen, ist regelmäßig kein Trinkgeld üblich. Sind Friseure und Visagisten hingegen in einem Salon oder bei einem größeren Unternehmen angestellt, sind 10 bis 15 Prozent des Rechnungsbetrags für die Dienstleistung als Trinkgeld angemessen.
Lieferanten und Aufbauhelfer
Lieferanten und Aufbauhelfer freuen sich regelmäßig über ein kleines Trinkgeld. Je nach Intensität der von ihnen übernommenen Aufgaben sind meist 5 bis maximal 10 Euro pro Person angemessen.
Foto- und Videograf
Wird die Hochzeit von einem selbstständigen Foto- und/oder Videografen begleitet, ist regelmäßig kein Trinkgeld nötig. Ist die Person, die Fotos und Videos erstellt, jedoch angestellt tätig, sind 50 bis 150 Euro als Trinkgeld angemessen.
Trauzeuge
Trauzeugen sind regelmäßig Verwandte oder Freundes des Brautpaares. Ihnen ein Trinkgeld für die Übernahme des Trauzeugenamtes zu geben, wäre verfehlt. Möchte sich das Brautpaar dennoch erkenntlich zeigen, geht das am besten mit einem kleinen und persönlichen Geschenk.
Musiker und DJ
Obwohl viele Hochzeitsmusiker und DJs selbstständig und daher als ihr „eigener Chef“ tätig sind, ist ein Trinkgeld hier dennoch üblich. Handelt es sich um mehrere Musiker, sind meist 25 bis 50 Euro pro Musiker angemessen. Der DJ kann für besonders gute Leistungen bis zu 150 Euro erhalten.
Catering- und Servicepersonal
Damit die Hochzeitsfeier zu einem rauschenden Fest wird, sind üblicherweise besonders viele Servicekräfte involviert. Sie bedienen die Gäste an ihren Plätzen oder betreuen das Buffet. Üblicherweise sind die Catering- und Servicekräfte Angestellte des Unternehmens oder Restaurants, welches die Hochzeit ausrichtet.
Leisten Catering- und Servicekräfte besonders gute Arbeit, ist ein Trinkgeld durchaus angemessen. Es richtet sich in seine Höhe nach dem Gesamtrechnungsbetrag für das Catering bzw. das Restaurant und sollte etwa 10 bis 15 Prozent des insgesamt fälligen Betrages entsprechen.
Wer übernimmt die Übergabe des Trinkgelds?

Trinkgeld-Verantwortlichen auswählen
Obwohl es eigentlich die Brautleute sind, die durch die Übergabe eines Trinkgeld ihre Zufriedenheit mit den erbrachten Leistungen ausdrücken wollen, macht es dennoch Sinn, eine bestimmte Person auszuwählen, die Musikern und Servicepersonal am Tag der Hochzeit ein Trinkgeld anstelle des Brautpaars übergibt. Schließlich ist das Brautpaar an seinem großen Tag oft zu beschäftigt, um an die Übergabe von Trinkgeldern zu denken.
Alternativ ist es selbstverständlich auch möglich, das Trinkgeld später beim Bezahlen der einzelnen Dienstleister an den Chef zu übergeben, sodass er es an seine Angestellten weiterleiten kann.
Bei einer Hochzeit Trinkgeld geben zusammengefasst
Brautpaare sind nicht dazu verpflichtet, den bei einer Hochzeit mitwirkenden Dienstleistern und Servicemitarbeitern ein Trinkgeld zu geben. Dennoch ist ein kleiner finanzieller Obolus – insbesondere für das Servicepersonal – aber durchaus üblich.