Trinkgeld zu erhalten ist angenehm und besser das Gehalt auf. Doch nicht jeder Arbeitnehmer darf Trinkgelder auch entgegennehmen. Wann ein Arbeitgeber Trinkgelder verbieten darf und wie in solchen Fällen damit umzugehen ist, klären wir in diesem Beitrag.
Kein Trinkgeld erlaubt?
In vielen Branchen ist Trinkgeld üblich und wird als freiwillige Zahlung zusätzlich zum regulären Rechnungsbetrag vom Kunden oder Gast gegeben. Das Trinkgeld ist dann als persönliche Zuwendung für Arbeitnehmer steuerfrei und darf behalten werden.
Manchmal gibt es aber auch betriebliche Anweisungen, kein Trinkgeld anzunehmen oder sogar gesetzliche Grundlagen dafür. Arbeitnehmer sollten sich daran halten, um keine arbeits- oder gar strafrechliche Konsequenzen tragen zu müssen.
Trinkgeld als Fundgeld
Teils wird argumentiert, dass es sich beim Einbehalten von Trinkgeldern um ”Fundunterschlagung” handeln würde. Das ist in den meisten Fällen aber nicht nachvollziehbar. Schließlich wurde das Geld nicht zur Verwahrung anvertraut, sondern explizit oder implizit als Trinkgeld deklariert.
Trotzdem kann es zulässig sein, dass Trinkgeld in die Kasse oder einen Sammelbehälter einbezahlt wird.
Bestechlichkeit vermeiden
Im öffentlichen Dienst dürfen Geschenke wie Trinkgelder meist nur mit Zustimmung des Arbeitgebers angenommen werden. Müllwerker in München beispielsweise dürfen explizit kein Geld als Trinkgeld annehmen (Gutscheine oder Sachgeschenke bis 25 Euro sind aber erlaubt).
Tipp: Vorab nachfragen
Möchten Sie also Trinkgeld geben und sind nicht sicher, ob es in dieser Branche erlaubt oder üblich ist, fragen Sie vorher nach, ob die betreffende Person Trinkgeld annehmen darf. Das erspart eine unangenehme Situation, wenn eine gut gemeinte Zuwendung abgelehnt werden muss.
Trinkgeld höflich ablehnen
Dürfen Sie kein Trinkgeld annehmen, legen Sie sich ein paar Sätze zurecht. Trinkgeld sollte höflich, aber bestimmt abgelehnt werden. Lassen Sie es – wenn es nicht erlaubt ist – auch nicht vom Gast oder Kunden aufnötigen.
- Trinkgelder darf ich leider nicht annehmen, vielen Dank trotzdem!
- Das ist nett gemeint, ich darf aber kein Trinkgeld annehmen.
- Tut mir leid, Trinkgelder sind in unserer Branche / unserem Betrieb nicht erlaubt, ich darf lediglich Sachgeschenke, z. B. Gutscheine oder Pralinen annehmen.
Erklären Sie notfalls die Sachlage, beispielsweise, dass die Annahme von Trinkgeldern als Bestechlichkeit ausgelegt werden könnte oder dass es eine innerbetriebliche Absprache gibt. Die meisten Kunden oder Gäste werden das verstehen und Ihnen das Trinkgeld nicht aufnötigen.
Dieser Beitrag in Kürze
Trinkgeld ist in einigen Branchen üblich, in bestimmten Betrieben aber verboten. Mitarbeiter sollten hier kein Risiko eingehen und verbotenes Trinkgeld auch nicht annehmen, die Konsequenzen können sonst unangenehm sein. Wichtig ist es, das Trinkgeld höflich, aber bestimmt, abzulehnen, damit Gäste oder Kunden nicht beleidigt sind.