In einigen Branchen, wie etwa der Gastronomie, ist Trinkgeld üblich. In vielen Betrieben behält die Person das Trinkgeld, die es erhalten hat. In anderen Fällen wird innerhalb einer Schicht oder auch mit Mitarbeitern in der Küche geteilt. Welche Verteilungsschlüssel es gibt und was rechtlich gilt, haben wir in diesem Beitrag zusammengefasst.
Wie viel Trinkgeld ist üblich?

Trinkgeld: oft 10 %
In der Gastronomie gibt man in Deutschland zwischen 5 und 10 % Trinkgeld – eher 10 % der Gesamtsumme bei niedrigen Rechnungen, ist die Rechnung im dreistelligen Bereich, wird oft auf etwa 5 % reduziert.
Trinkgeld ist dabei für Arbeitnehmer meist steuerfrei und darf nicht an die Stelle einer ordnungsgemäßen Arbeitsvergütung treten, sondern ist immer zusätzlich und wird freiwillig durch den Kunden oder Gast gewährt.
Auch wenn der Mindestlohn mittlerweile dazu führt, dass Servicekräfte und andere Mitarbeiter in der Gastronomie nicht mehr so stark vom Trinkgeld abhängig sind, wie noch vor einigen Jahren, gehört das Trinkgeld doch fest in die monatliche Finanzplanung vieler Gastro-Beschäftigter dazu und kann pro Stunde schon einmal zwischen 5 und 10 Euro liegen. Umso wichtig ist es zu wissen, welche Regeln dabei gelten.
Wem gehört das Trinkgeld?
Rechtlich gesehen gehört das Trinkgeld immer dem, der es freiwillig vom Gast erhält. Ein Unternehmer kann seine Mitarbeiter also nicht dazu zwingen, das Trinkgeld in eine gemeinsame Kasse einzuzahlen oder es gar einbehalten. Oft gibt es aber interne Absprachen, von denen alle Mitarbeiter profitieren.
Das Trinkgeld kann übrigens auch einer anderen Person oder Personengruppe gehören als derjenigen, die es kassiert. Gerade bei größeren Beträgen oder Feiern ist es üblich, dass der Gast einen bestimmter Betrag ”für die Küche” vorsieht. Dieser Betrag sollte dann auch dort landen und nicht vom Servicemitarbeiter einbehalten werden.
Trinkgeld aufteilen: Das gilt
Ein Chef darf seine Mitarbeiter nicht dazu zwingen, das Trinkgeld abzugeben oder mit anderen Mitarbeitern zu teilen. Da aber an einer ”an den Gast gebrachten” Speise nicht nur eine Person beteiligt ist, sondern vielleicht sogar mehrere Mitarbeiter im Service sowie zusätzlich auch Mitarbeiter in der Küche und der Theke, wird in einigen Betrieben das komplette Trinkgeld oder ein vorab vereinbarter Teil gesammelt und zwischen den Mitarbeitern aufgeteilt. Dafür gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, die im Team abgesprochen werden sollten.
Ziel: Gerechtere Verteilung erzielen
Das Ziel des Trinkgeldtopfes ist eine gerechtere Verteilung des Trinkgeldes, beispielsweise in unterschiedlichen Positionen im Betrieb oder innerhalb der Servicekräfte eines Tages oder einer Schicht.
In einigen Betrieben hat es sich als praktikabel erwiesen, ”Trinkgeld-Beauftragte”, z. B. im Service und in der Küche zu benennen, die sich um die Verteilung der Trinkgelder aus dem gemeinsamen Topf kümmern. In anderen Fällen reicht eine gemeinsam erarbeitete Regelung vollkommen aus.
Verteilungsschlüssel & Varianten
Wie das Trinkgeld aufgeteilt wird, kann von unterschiedlichen Faktoren abhängen.
- Jedem das Seine: Jeder behält, was er bekommt. Eine Aufteilung findet nicht statt.
- Ein Teil für alle: Ein Teil des persönlich erhaltenen Trinkgeldes behält die Servicekraft, der Rest fließt in einen gemeinsamen Topf.
- Aufteilung nach der Schicht: Nach jeder Schicht wird das gesamte Trinkgeld (oder ein vorher vereinbarter Prozentsatz) auf alle Mitarbeiter der Schicht (ggf. auch erweitert auf Küche und Theke/Bar) verteilt.
- Aufteilung am Ende des Tages: Das Trinkgeld wird am Ende eines Arbeitstages auf alle Mitarbeiter, die an diesem Tag gearbeitet haben, verteilt. So werden Unterschiede zwischen den Schichten ausgeglichen.
- Aufteilung am Ende des Monats: Das Trinkgeld wird komplett oder teilweise gesammelt und am Ende des Monats auf alle Servicekräfte (plus ggf. Küche und Theke) aufgeteilt. Hier können Urlaubs- und Krankentage ebenfalls berücksichtigt werden.
- Aufteilung nach Verteilungsschlüssel: Das Trinkgeld wird nach einem bestimmten Schlüssel aufgeteilt, beispielsweise nach Position, nach Arbeitsstunden, Anzahl der Schichten, erzieltem Umsatz oder Betriebszugehörigkeit.
Beispiel für Verteilungsschlüssel:
Im Restaurant ”Goldene Meise” arbeiten 20 Servicekräfte und 12 Personen in der Küche. 6 Mitarbeiter sind an der Bar und kümmern sich um die Getränke. Intern ist vereinbart, dass auch Theken- und Küchenpersonal, die nicht kassieren und somit kein eigenes Trinkgeld erhalten können, am Trinkgeld beteiligt werden. Außerdem sollen die Trinkgelder auch zwischen dem Servicepersonal geteilt werden – allerdings soll nicht alles abgegeben werden, um die persönliche Motivation beizubehalten.
Jeder Servicemitarbeiter gibt daher 40 % seines Trinkgeldes ab, dieses wandert in die gemeinsame Kasse. Daraus erhält die Küche inklusive Spülhilfen 5 %, die Theke 3 %. Den Rest behält der Service und verteilt das Geld monatlich anhand der geleisteten Arbeitsstunden.
Steuerpflicht bei Aufteilung
Trinkgeld ist immer dann steuerfrei, wenn ein Arbeitnehmer es für seine ”persönliche” Leistung am Gast erhält. Wird das Trinkgeld aufgeteilt und kommt somit aus einem Topf, der den persönlichen Bezug nicht mehr herstellt, ist der persönliche Bezug fraglich. Hier kann es dann zur Steuerpflicht kommen. Dies sollte immer mit dem Steuerberater besprochen werden, entsprechende interne Betriebsregelungen sollten dafür schriftlich bereitgehalten werden.
Vorteile & Nachteile der Trinkgeldaufteilung
- Gerechtigkeit: Auch Mitarbeiter, die nicht im Service arbeiten, werden beteiligt.
- Motivation: Um mehr Trinkgeld zu erhalten, arbeiten alle Mitarbeiter besser.
- Ungerechtigkeit: Gute persönliche Leistung wird weniger gut entlohnt als wenn jeder sein Trinkgeld behalten darf.
- Undurchsichtigkeit: Nicht immer weiß jeder Mitarbeiter immer, wie viel Trinkgeld ihm gerade zusteht.
- Aufwändig: Der Trinkgeldstand muss immer – reell oder virtuell – erfasst und das Trinkgeld zum vereinbarten Zeitpunkt aufgeteilt und ausgezahlt werden.
Viele der Vorteile einer Trinkgeldaufteilung können gleichermaßen als Nachteil ausgelegt werden. Hier hängt es vom Betrieb und Betriebsklima ab, ob eine Aufteilung sinnvoll ist.
Dieser Beitrag in Kürze
Trinkgelder sind üblicherweise steuerfrei, werden sie jedoch aus einem gemeinsamen Topf bezahlt und fehlt der persönliche Bezug des Gastes dadurch, kann sich eine Steuerpflicht ergeben. Die Aufteilung der Trinkgelder zwischen allen oder mehreren Mitarbeitern kann aber das Gemeinschaftsgefühl stärken und die Motivation auch derjenigen Mitarbeiter erhöhen, die am gastronomischen Erlebnis beteiligt sind, aber nicht kassieren. Wichtig zu wissen ist, dass der Chef die Trinkgelder nicht ohne das Einverständnis der Arbeitnehmer aufteilen und schon gar nicht einbehalten darf.