Wer ein Auto kauft oder verkauft, benötigt für die Überführung an den eigenen Wohnort manchmal ein Überführungskennzeichen. Doch welche Unterschiede gibt es bei den einzelnen Arten der Überführungskennzeichen? Und was kostet ein Überführungskennzeichen? Wir haben die Antworten!
Inhaltsverzeichnis des Artikels
Das Wichtigste in Kürze
- Überführungskennzeichen werden benötigt, wenn ein nicht angemeldetes Fahrzeug überführt werden soll.
- In Deutschland können drei Arten der Überführungskennzeichen unterschieden werden.
- Die Gesamtkosten für ein Überführungskennzeichen liegen zwischen 20 und 80 Euro.
Unterschiede bei Überführungskennzeichen in Deutschland
Wer ein Fahrzeug kauft, welches nicht mehr oder noch nicht zugelassen ist, der benötigt ein Überführungskennzeichen.
Wird ein Überführungskennzeichen benötigt, muss zunächst unterschieden werden, um welche Art der Fahrzeugüberführung es sich handelt. Dementsprechend muss das jeweils erforderliche benötigte Überführungskennzeichen beantragt werden.
Unterschieden werden kann in:
- Kurzzeitkennzeichen
- rote Händlerkennzeichen
- Ausfuhrkennzeichen
Ein Überführungskennzeichen wird allerdings nicht nur für die Überführung eines Fahrzeugs nach einem Kauf gebraucht. Auch für Probefahrten oder Prüfungsfahrten zu einem Gutachter oder zur Hauptuntersuchung muss das Fahrzeug mit einem Überführungskennzeichen ausgestattet sein, sofern es nicht angemeldet ist und damit über reguläre Kennzeichen verfügt.
Das Kurzzeitkennzeichen
Kurzzeitkennzeichen haben eine maximale Gültigkeitsdauer von fünf Tagen. In dieser Zeit darf das betreffende Fahrzeug mit dem Kurzzeitkennzeichen im öffentlichen Straßenverkehr bewegt werden. Das Kurzzeitkennzeichen kann für Überführungen innerhalb Deutschlands genutzt werden. Auch Probefahrten sind mit einem Kurzzeitkennzeichen möglich. Neben dem Kurzzeitkennzeichen ist außerdem eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit gültiger eVB-Nummer für den Gültigkeitszeitraum des Kurzzeitkennzeichens erforderlich.
Bei Überführungen innerhalb der Europäischen Union muss zusätzlich zum Kurzzeitkennzeichen auch die grüne Versicherungskarte mitgeführt werden. Die sogenannte grüne Karte gilt als internationale Versicherungsbestätigung.
Das rote Händlerkennzeichen
Rote Kennzeichen dürfen nur von Händlern, Sachverständigen oder für die Überführung von Oldtimern genutzt werden. Die deshalb oft als “Händlerkennzeichen” bezeichneten roten Kennzeichen haben eine Gültigkeitsdauer von einem Jahr. Sie dürfen in diesem Zeitraum für mehrere Fahrzeuge zum Zwecke der Probe- und Prüfungsfahrten genutzt werden.
Das Ausfuhrkennzeichen
Soll ein Fahrzeug in ein Land außerhalb der EU ausgeführt werden, so wird dafür ein Ausfuhrkennzeichen benötigt. Dieses ist mindestens 14 Tage und maximal ein Jahr lang gültig. Auch hierfür wird eine entsprechende Kfz-Haftpflichtversicherung benötigt.
Überführungskennzeichen beantragen: Das ist zu beachten
Überführungskennzeichen können bei der zuständigen Zulassungsstelle beantragt werden. In vielen ist dies heutzutage auch online möglich.
- Reisepass oder Personalausweis
- Meldebescheinigung
- Bestätigung über eine Kfz-Haftpflichtversicherung mit gültiger eVB-Nummer
- Nachweis über eine gültige Hauptuntersuchung des Fahrzeugs
- Zulassungsbescheinigung Teil 1 und 2
- eventuell Vollmacht des Fahrzeughalters
Zusätzlich für rotes Händlerkennzeichen benötigt:
- Gewerbeanmeldung oder Handelsregisterauszug
- formloser Antrag zur Begründung des Bedarfs
- aktuelles Führungszeugnis
- aktuelle Auskunft aus dem Fahreignungsregister
Bei Ausfuhrkennzeichen außerdem gefordert:
- Nachweis über bezahlte Kfz-Steuern
Wird ein Ausfuhrkennzeichen für einen Gebrauchtwagen beantragt, so muss dieser in der Regel auch zur Identifizierung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorgefahren werden. Kommt das Fahrzeug hingegen direkt als Neuwagen vom Händler, ist eine Identifizierung meist nicht notwendig.
Kosten für ein Überführungskennzeichen
Die Kosten für ein Überführungskennzeichen richten sich danach, welche Art von Überführungskennzeichen benötigt wird. Für Kurzzeit-, Händler- oder Ausfuhrkennzeichen fallen unterschiedliche Kosten an.
Kosten für ein Kurzzeitkennzeichen
- Verwaltungsgebühr: ca. 15 Euro
- Kosten für zwei Schilder: rund 30 bis 50 Euro
- Versicherungsbeitrag für die Gültigkeitsdauer des Kurzzeitkennzeichens je nach Umfang der Versicherung (Haftpflicht, Voll- oder Teilkasko) und Anbieter
Kosten für ein Händlerkennzeichen
- Verwaltungsgebühr: zwischen 30 und 150 Euro
- Kosten für zwei Kennzeichen: 30 bis 50 Euro
- Versicherungsbeitrag für ein Jahr entsprechend dem gewünschten Versicherungsschutz
- Kfz-Steuer in Höhe von 192 Euro für Lkw oder Pkw, 46 Euro bei Motorrädern
Kosten für ein Ausfuhrkennzeichen
Wird ein Ausfuhrkennzeichen benötigt, so fallen folgende Kosten an:
- Zulassung des Fahrzeugs für den Gültigkeitszeitraum: 25 bis 50 Euro
- Kosten für die zwei Kennzeichen: rund 30 bis 50 Euro
- Versicherungsbeitrag entsprechend dem Versicherungsumfang und dem gewünschten Versicherungsschutz
- Kfz-Steuer für die Gültigkeit des Ausfuhrkennzeichens (mindestens einen Monat)
Fazit zu den Kosten für ein Überführungskennzeichen
Ein Überführungskennzeichen kommt immer dann zum Einsatz, wenn ein nicht regulär angemeldetes Fahrzeug im Straßenverkehr bewegt werden soll. Je nach Nutzungszweck kann dabei in das Kurzzeitkennzeichen, das Händlerkennzeichen sowie das Ausfuhrkennzeichen unterschieden werden. Je nachdem, welches Kennzeichen benötigt wird, fallen auch die Kosten unterschiedlich hoch aus.