Insbesondere bei der Rückreise aus dem Urlaub kommt es häufiger vor: Beladen mit allerhand Souvenirs und Mitbringseln ist das Gepäck plötzlich zu schwer. Ist das der Fall und überschreitet das Reisegepäck bestimmte Gewichts-Limits, wird von der Fluggesellschaft eine Strafgebühr erhoben. Wann genau die eigenen Koffer als „Übergepäck“ gelten, welche Gebühren anfallen und wie sich Zusatzkosten vermeiden lassen, zeigen wir hier.
Regelungen zu Frei- und Übergepäck unterscheiden sich je nach Airline
Wer geschäftlich oder privat mit dem Flugzeug unterwegs ist, muss sich dabei an die Gepäckrichtlinien seiner Airline halten. Je nach Fluggesellschaft ist dabei regelmäßig die Mitnahme von ein bis höchstens zwei Aufgabegepäckstücken im Reisepreis inbegriffen. Bei vielen günstigeren Airlines hingegen fällt das die kostenlose Gepäckmitnahme vollkommen weg. Aufgabegepäck muss hier stets kostenpflichtig hinzugebucht werden.
Egal, ob im Flugpreis inbegriffen oder kostenpflichtig hinzugebucht: Die aufgegebenen Gepäckstücke dürfen außerdem ein bestimmtes Maximalgewicht nicht überschreiten. Sind Koffer oder Tasche schwerer, gelten sie als Übergepäck. Für Übergepäck wiederum werden dann zusätzliche Gebühren fällig – das gilt dabei selbst dann, wenn die Gepäckmitnahme ohnehin bereits kostenpflichtig war.
Limits: Ab wann wird der Koffer zum Übergepäck?
Wer Gepäck im Flugzeug transportiert, muss dabei bestimmte Gewichtsobergrenzen beachten. Das gilt sowohl für das Hand- als auch für das am Flughafenschalter aufgegebene Gepäck. Werden die von der Airline festgelegten Gewichts-Richtwert überschritten, fallen zusätzliche Gebühren an. In extremen Fällen kann das Gepäck sogar zu schwer sein, um überhaupt als Reisegepäck transportiert zu werden.
Wann genau ein Gepäckstück dabei zum Übergepäck wird, ist bei verschiedenen Airlines unterschiedlich geregelt. Üblicherweise darf ein aufgegebenes Gepäckstück bei den allermeisten Fluggesellschaften aber maximal 20 bis 23 Kilogramm wiegen. Ist das Gepäckstück schwerer, wird eine Zusatzgebühr fällig.
Außerdem gilt bei vielen Fluggesellschaften, dass aufgegebene Gepäckstücke prinzipiell nicht mehr als maximal 32 Kilogramm wiegen dürfen. Ist das Gepäckstück schwerer, kann es selbst gegen Zahlung der Zusatzgebühr nicht als Reisegepäckstück bzw. Übergepäck transportiert werden. Vielmehr ist es aufgrund des hohen Gewichts dann als Frachtgut aufzugeben. Möglich ist allerdings auch, dass die Mitnahme des zu schweren Gepäckstücks ganz verweigert wird.
Für Gewichtsgrenzen gilt:
Jede Fluggesellschaft kann selbst entscheiden, ab wann ein Gepäckstück als Übergepäck gilt und welches Gewichtslimit für Gepäckstücke gilt. Prüfen Sie darum immer Ihre Buchung!
Beim „Freigepäck“, also dem Gepäck, das Sie beim Flugpreis bereits bezahlt haben, müssen Sie darauf achten, wie schwer ein Gepäckstück maximal sein darf: Zu schwere Koffer können & dürfen die Flughafenmitarbeiter nicht tragen, darum werden sie nicht als Gepäck transportiert.
Wo muss die Strafgebühr für Übergepäck bezahlt werden?
Ist ein Aufgabegepäckstück schwerer als zulässig, muss die Zusatzgebühr für Übergepäck direkt am Flughafen bezahlt werden. Die Zahlung kann dabei meist in bar oder per Giro- oder Kreditkarte am Schalter der entsprechenden Fluggesellschaft erfolgen. Wird die Gebühr nicht bezahlt, kann das zu schwere Gepäckstück nicht befördert werden.
Diese Zahlungsarten sind meist möglich:
- Bargeld in der Landeswährung
- Kreditkarte
- Girocard
Welche Gebühren für Übergepäck fallen bei den Fluggesellschaften an?
Wie schwer Aufgabegepäck maximal sein darf und welche Gebühren für Übergepäck anfallen, unterscheidet sich von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft.
Die in Deutschland beliebtesten Airlines erheben folgende Gebühren:
Condor
Bei Condor werden Flugstrecken – je nach Abflug- und Zielflughafen – in verschiedene Flugzonen unterteilt. Wie viele Gepäckstücke kostenfrei mitgenommen werden und wie schwer diese sein dürfen, richtet sich dann nach der Flugzone und der Buchungsklasse. Möglich ist dabei ein Anspruch auf Freigepäck mit einem Gewicht von 20 bis maximal 30 Kilogramm.
Wer mehr als die gestatte Freigepäckmenge mitnehmen will, kann „Übergepäck-Pakete“ vorab zu seinem gestatteten Freigepäck hinzubuchen. Möglich ist das in 5 Kilogramm-Schritten und bis zu einem maximalen Zusatzgewicht von 20 Kilogramm. Was für das Zusatzgepäck berechnet wird, hängt dann von der gewählten Flugzone ab, bewegt sich aber zwischen rund 40 und 210 Euro.
Wird das Übergepäck hingegen nicht vorab gebucht, sondern erst am Flughafen bemerkt, berechnet Condor (je nach Flugzone) 10 bis 20 Euro pro Kilogramm Übergepäck.
Condor-Übersicht:
Freigepäck: je nach Flug 20 – 30 kg
Übergepäck: bis maximal 20 kg
Kosten: 40 – 210 Euro
easyJet
Wer mit easyJet fliegt, darf prinzipiell kein kostenloses Aufgabegepäck, sondern lediglich Handgepäck mitführen. Aufgabegepäck muss stets kostenpflichtig hinzugebucht werden und darf maximal 20 Kilogramm wiegen. Möglich ist es allerdings, weiteres Aufgabegepäck in 3-Kilogramm-Schritten für je 4 € hinzu zu buchen. So wird möglich, Aufgabegepäck mit einem Gewicht von bis zu 32 Kilogramm befördern zu lassen.
Werden die Extra-Gepäckkilogramm allerdings nicht vorab, sondern erst am Flughafen hinzugebucht, werde dafür 14 statt 4 Euro berechnet!
easyjet-Übersicht:
Freigepäck: nur Handgepäck
Aufgabegepäck: kostenpflichtig, maximal 20 kg
Übergepäck: bis maximal 32 kg insgesamt
Kosten: ab 4 Euro / 3 kg
Eurowings
Auf Eurowings-Flügen ist es Fluggästen gestattet, ein Freigepäckstück mit bis zu 23 Kilogramm Gewicht mitzuführen. Lediglich wer den Basic-Tarif bucht, muss für das Aufgabegepäckstück 15 Euro zahlen.
Überschreitet das Gepäckstück das zulässige Maximalgewicht von 23 Kilogramm, muss zusätzliches Gewicht vorab hinzu gekauft werden. Wird das Übergewicht des Gepäckstücks hingegen erst am Flughafen festgestellt, berechnet Eurowings – je nach Flugstrecke – 50 bis 100 Euro für Übergepäck.
Eurowings-Übersicht:
Freigepäck: bis 23 kg je Gepäckstück | bestimmte Tarife mit 2 Gepäckstücken à 23 kg
Übergepäck: bis maximal 23 kg
Kosten: ab 50 Euro
Lufthansa
Bei Lufthansa dürfen Fluggäste ein Freigepäckstück bis 23 Kilogramm und einem Gurtmaß von maximal 158 Zentimetern kostenfrei mitführen. Zusätzliches Gepäck ist vor Flugantritt kostenpflichtig zubuchbar. Stellt sich allerdings erst am Flughafen heraus, dass das Gepäckstück zu schwer ist, erhebt Lufthansa eine Strafgebühr von 50 bis 150 Euro. Ist das Gepäckstück außerdem auch zu groß, beträgt die Strafgebühr 100 bis 450 Euro
Außerdem gilt: Wiegt das Gepäckstück mehr als 32 Kilogramm, kann es gar nicht als Reisegepäck befördert werden. Ein Transport ist dann nur per Luftfracht möglich.
Lufthansa-Übersicht:
Freigepäck: bis 23 kg je Gepäckstück
Übergepäck: bis maximal 32 kg insgesamt je Gepäckstück
Kosten: ab 50 Euro
Ryanair
Für Fluggäste von Ryanair ist Freigepäck prinzipiell nicht vorgesehen. Aufgabegepäck muss stets kostenpflichtig hinzugebucht werden. Die Kosten dafür belaufen sich meist auf 15 € für 15 Kilogramm und 25 Euro für 20 Kilogramm. Allerdings können die Preise je nach Route und Reisezeit variieren.
Wird das zulässige Maximalgewicht der hinzugebuchten Gepäckstücke überschritten, berechnet Ryanair für Übergepäck 10 Euro pro Kilogramm.
ryanair-Übersicht:
Freigepäck: nur Handgepäck
Aufgabegepäck: kostenpflichtig, maximal 20 kg
Übergepäck: pro kg 11 Euro zusätzlich
Kosten: 15 – 25 Euro
Nicht nur auf das Gewicht kommt es an
Viele Reisende sorgen sich, das ihr Aufgabegepäck zu schwer sein könnte. Allerdings ist ein zu voller und zu schwerer Koffer auf Flugreisen nicht das einzige Problem. Schwierigkeiten kann es nämlich auch dann geben, wenn das Gepäckstück zu groß ist.
Wann genau ein Gepäckstück zu groß ist, entscheidet dabei das sogenannte Gurtmaß. Dieses lässt sich berechnen, indem Höhe, Breite und Länge des Koffers addiert werden – das Ergebnis stellt das Gurtmaß dar.
Gurtmaß = Höhe + Breite + Länge
Welches Gurtmaß zulässig ist, unterscheidet sich von Airline zu Airlines. Üblicherweise werden Koffer mit einem Gurtmaß von maximal 158 Zentimetern jedoch von den Fluggesellschaften akzeptiert.
Sperrgut buchen
Einige Gepäckstücke können auch als Sperrgut gelten. Das gilt häufig für Fahrräder, Surfbretter, Kanus, Kajaks oder andere große Sportgeräte. Aber auch Musikinstrumente können – je nach Größe – als Sonder- oder Sperrgepäck aufgegeben werden. Dazu zählen oft ein Keyboard, Cello oder Saxophon.
Auch einen Kinderwagen oder Kindersitz können Sie nicht immer problemlos mit an Bord nehmen. Teils müssen auch hier Gebühren bezahlt oder diese als Gepäck aufgegeben werden.
Übergepäck einfach vermeiden
Der einfachste Weg, um Extrazahlungen für Übergepäck zu vermeiden, ist es, die Freigepäckgrenzen der Airlines einzuhalten.
- Der einfachste Weg, um die Freigepäckmengen nicht zu überschreiten, ist: Nur das Nötigste sollte in adäquater Menge eingepackt werden. Das bedeutet, dass Gegenstände, die in Ferienwohnungen oder Hotels ohnehin vorhanden sind, zuhause bleiben. Hierzu gehören etwa ein Fön oder Handtücher. Außerdem können Kosmetik- und Pflegeprodukte in kleinere Behältnisse umgefüllt werden. Das spart den Transport von Großpackungen.
- Die Wahl eines leichten Koffermodells hilft, die Freigepäckgrenzen einzuhalten. Ein schweres Hard-Shell-Modell sollte darum nach Möglichkeit gegen ein leichteres Alu- oder Stoffmodell getauscht werden.
- Bonusprogramme von Airlines ermöglichen nicht nur kostengünstige Upgrades auf höhere Flugklasse. Oft verschaffen sie Teilnehmern auch weitere Vorteile wie etwa eine erhöhte Freigepäckmenge.
- Ist es nicht möglich, die Freigepäckgrenzen einzuhalten, sollte Übergepäck möglichst vor Reiseantritt und nicht erst am Flughafen hinzugebucht werden. Die Vorabbuchung ist meist wesentlich kostengünstiger.