In Deutschland besteht eine Meldepflicht. Das bedeutet, wer umzieht, muss auch seinen Wohnsitz ummelden. Was dies kostet und was Sie dabei beachten sollten, zeigen wir Ihnen.
Das Wichtigste in Kürze
- Die Ummeldung des eigenen Wohnsitzes muss innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug stattfinden.
- Die Anmeldung eines Wohnsitzes ist in der Regel kostenlos.
- Auch Zweitwohnsitze müssen angemeldet werden.
Ummelden: Kosten & Wichtiges

Frist zur Ummeldung einhalten
Wenn Sie aus privaten oder beruflichen Gründen umziehen müssen, gibt es einiges zu beachten. Denn das Einwohnermeldeamt muss über Ihren neuen Wohnort informiert werden. Erfahren Sie bei uns, worauf Sie beim Ummelden achten müssen.
Nachdem der Umzug vollzogen ist und Sie in Ihrer neuen Wohnung oder Ihrem neuen Haus angekommen sind, müssen Sie wichtige Formalitäten erledigen. In Deutschland herrscht Meldepflicht, die innerhalb einer bestimmten Frist einzuhalten ist. Wenn Sie diese Frist verstreichen lassen, kann eine Strafzahlung von bis zu 500 Euro auf Sie zukommen.
Das Ummelden ist nicht nur notwendig, wenn Sie in eine andere Stadt ziehen, sondern auch bei einem Umzug innerhalb einer Stadt oder Gemeinde oder bei einem Zweitwohnsitz. Sie müssen in jedem Fall das Einwohnermeldeamt kontaktieren.
Dokumente für die Ummeldung
Die Ummeldung kann bei verschiedenen Meldeämtern durchgeführt werden, und wenn das Bürgerbüro Ihres Stadtteils ausgebucht ist, können Sie das Amt eines benachbarten Ortsteils aufsuchen. Um die Ummeldung problemlos durchzuführen, müssen Sie in vielen Fällen persönlich im Bürgerbüro erscheinen und folgende Dokumente zur Ummeldung mitbringen:
- Personalausweis
- Reisepass
- ausgefülltes Anmeldeformular des Einwohnermeldeamtes
- gegebenenfalls Geburtsurkunde der Kinder
- Heiratsurkunde oder Scheidungsurteil
- Vermieterbescheinigung
Was ist die Vermieterbescheinigung?
Seit dem 1. November 2015 muss bei der Anmeldung eines Wohnsitzes eine Vermieterbescheinigung vorgelegt werden. Auf dieser bestätigt der Vermieter den Einzug der anzumeldenden Personen zu einem bestimmten Datum. Diese Regelung wurde eingeführt, um Scheinanmeldungen zu vermeiden.
Ummeldung nicht selbst durchführen
Sie können auch eine andere Person mit einer schriftlichen Vollmacht beauftragen, um die Ummeldung für Sie durchzuführen. Bestimmte Städte und Gemeinden lassen auch eine postalische Ummeldung zu, für die Sie das Ummeldeformular und eine Kopie des Ausweises per Brief einsenden müssen. Um die Formulare für die Ummeldung zu erhalten, suchen Sie den Online-Auftritt des jeweiligen Meldeamtes auf. Manche Einwohnermeldeämter verlangen auch den Nachweis des Mietvertrages.
Zweitwohnung anmelden: Das gibt es zu beachten
In Deutschland besteht eine Meldepflicht, daher müssen auch Zweitwohnsitze angemeldet werden. Wer dies nicht oder zu spät tut, riskiert Strafen in Höhe von bis zu 1.000 Euro. Die Anmeldung erfolgt auf dem Einwohnermeldeamt der Stadt, in der sich der Zweitwohnsitz befindet. In der Regel muss die Anmeldung persönlich erfolgen, in manchen Gemeinden ist auch eine bevollmächtigte Person oder eine Anmeldung per Post möglich.
Seit dem 1. November 2015 gilt eine einheitliche Meldefrist in Deutschland: Sowohl Erst- als auch Zweitwohnsitze müssen spätestens 14 Tage nach dem Umzug angemeldet werden. Der Erstwohnsitz ist der Ort, an dem man seinen Lebensmittelpunkt hat und die meiste Zeit verbringt. Wenn man beispielsweise als Student in eine neue Stadt zieht, aber regelmäßig Wochenenden und Semesterferien bei den Eltern verbringt, kann die Studentenwohnung als Zweitwohnsitz angemeldet werden. Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass diese Angaben von den Behörden möglicherweise überprüft werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Für die Anmeldung des Zweitwohnsitzes sind in der Regel die gleichen Dokumente wie bei der Anmeldung des Erstwohnsitzes erforderlich. Je nach Stadt oder Gemeinde können auch zusätzliche Kosten in Form einer Zweitwohnsitzsteuer anfallen, deren Höhe von 5 % in Berlin bis zu 16 % in Erfurt der jährlichen Nettokaltmiete variiert. Für Studenten, Auszubildende und Menschen mit geringem Einkommen kann die Steuer entfallen.
Umziehen und Ummelden: Was Sie noch beachten sollten
Es gibt verschiedene Arten von behördlichen Ummeldungen, die unterschiedliche Kosten verursachen können. Innerhalb des gleichen Meldebezirks sind Ummeldungen häufig kostenfrei. Bei Anmeldungen können jedoch geringe Gebühren anfallen, während eine Änderung der Adresse in Kfz-Dokumenten fast immer gebührenpflichtig ist. Es ist wichtig, die Fristen der Ummeldung einzuhalten, um unnötige Bußgelder zu vermeiden.
Bei der amtlichen Ummeldung muss auch der Zweitwohnsitz gemeldet werden, sofern vorhanden. Wenn dies nicht termingerecht erfolgt, drohen empfindliche Strafen. Es ist daher ratsam, die Ummeldung rechtzeitig durchzuführen.
Es ist auch empfehlenswert, die Post nachsenden zu lassen, um wichtige behördliche Post nicht zu verpassen. Ein Nachsendeauftrag bei der Deutschen Post kostet für sechs Monate rund 25 Euro. Ausgerechnet am Nachsendeauftrag zu sparen, wäre falsch, da dies zusätzliche Kosten verursachen könnte.
Neue Adresse weitergeben
Bei der Ummeldung von Internet-, TV- und Festnetzanschlüssen können Bereitstellungskosten anfallen, die gesetzlich festgelegt und in der Regel unterhalb von 100 Euro liegen.
Die Ummeldung bei Verlagen, Unternehmen, Institutionen und Dienstleistern ist vergleichsweise aufwändig, jedoch mit wenig Kostenaufwand verbunden. Ein Adressänderungsformular kann dabei hilfreich sein.
Sollen Unternehmen hingegen umgemeldet werden, kann dies sehr kostspielig sein. Vor der Ummeldung von Firmensitzen und Firmenwagen muss zunächst ein Notar aufgesucht werden.
Fazit
Die Ummeldung selbst kostet in Deutschland meist nichts. Es gibt aber zahlreiche andere Punkte bei einem Umzug, die mit Gebühren verbunden sein können. Vergessen sollen Sie die Ummeldung jedoch keineswegs: wer sich nach 14 Tagen noch nicht angemeldet hat, riskiert hohe Strafen!