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Umsatzsteuer in Griechenland - Die Foros prostithemenis axias (FPA) + RECHNER

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Wer an Griechenland denkt, denkt an gutes Essen, Gottheiten, weiße Strände, aber auch die Eurokrise. Griechenland zählt zu den beliebtesten Reisezielen der Deutschen zählt, doch wie teuer ist das Leben in Griechenland? Würde sich eine Relokalisierung nach Griechenland lohnen? Das Steuersystem und die damit verbundene Umsatzsteuer ist ein entscheidender Faktor bei einer solchen Entscheidung. In diesem Artikel nehmen wir sie deshalb genauestens unter die Lupe.

Die griechische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Die ΑΦΜ (Arithmós Phorologikoú Mētrṓou)

Für den Geschäftsverkehr in der EU benötigt man die griechische “Arithmós Phorologikoú Mētrṓou”, kurz “ΑΦΜ”. Sie entspricht der deutschen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer (USt-IdNr.). In Griechenland steuerpflichtige Personen erhalten im Zuge ihrer Registrierung mit der für ihren Wohnsitz zuständigen griechischen Finanzbehörde (griechisch: “DOY” = Dimosia Ikonomiki Ypiresia) eine ΑΦΜ. Diese besteht aus dem Länderkennzeichen EL und neun Ziffern. Durch die Angabe dieser Nummer bei wirtschaftlichen Tätigkeiten zwischen einem ausländischen und einem griechischen Unternehmen, weisen Unternehmer ihre Steuerpflichtigkeit nach.

DeutschGriechisch
USt-IdNr.

Bsp. DE123456789
ΑΦΜ
(Arithmós Phorologikoú Mētrṓou)
Bsp. EL123456789
USt (Umsatzsteuer)
bzw.
MwSt (Mehrwertsteuer)
FPA (Foros prostithemenis axias)

Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer – Das ist der Unterschied!
Die Umsatzsteuer wird prozentual auf den beim Austausch von Leistungen und Waren anfallenden Nettoerlös aufgeschlagen. Der offizielle und in der Gesetzgebung verwendete Begriff ist Umsatzsteuer. Mehrwertsteuer ist lediglich die umgangssprachliche Bezeichnung für die Art der Besteuerung, nämlich nach dem Mehrwert, nach Abzug der Vorsteuer. Die beiden Begriffe werden weitläufig synonym verwendet.

Die griechische Mehrwertsteuer 2019

Griechenland hat unterschiedliche Steuersätze

Griechenland hat unterschiedliche Steuersätze

Die Länder der Europäischen Union legen ihre Umsatzsteuer selbst fest. Die EU fordert jedoch eine Mindesthöhe für den Normalsatz von 15 % und eine Mindesthöhe für den ermäßigten Satz von 6 %.

Die Umsatzsteuer wird proportional zum Verkaufspreis ohne Steuer berechnet und von den Unternehmen auf ihren Belegen bescheinigt.

Griechenlands Umsatzsteuergeschichte begann 1987 mit vier Steuersätzen: dem Normalsatz von 18 %, dem ermäßigten Satz von 6 %, einem stark ermäßigten Satz von 3 % und einem erhöhten Satz von 36 %. Heute gibt es keinen erhöhten Satz mehr und der Normalsatz liegt bei 23 %, der ermäßigte bzw. Zwischensatz liegt bei 13 % und der stark ermäßigte Satz liegt bei 6 %.

ΑΦΜ1987Seit 2015
Normalsatz18,0 %23,0 %
Ermäßigter Satz6,0 %13,0 %
Stark ermäßigter Satz3,0 %6,0 %
Erhöhter Satz36,0 %-

Steuersätze und ihre Anwendung

Der Normalsatz von 23 % wird auf alle Waren und Leistungen aufgeschlagen, die nicht unter den ermäßigten oder stark ermäßigten Steuersatz fallen.

Der ermäßigte Steuersatz von 13 % greift bei:

  • Nahrungsmitteln und Wasser
  • Personenbeförderung
  • Landwirtschaftlichen Gütern

Der stark ermäßigte Steuersatz von 6,5 % wird angewendet auf:

  • Arzneimittel
  • Zeitungen, Zeitschriften und Bücher
  • Kulturelle Veranstaltungen
  • Übernachtungsmöglichkeiten

Mehrwertsteuer-Rechner

Hier können Sie den Brutto- und Nettobetrag für den von Ihnen gewünschten Mehrwertsteuersatz berechnen.

So funktioniert der Mehrwertsteuerrechner

  • Berechnung von Bruttobetrag: Mehrwertsteuersatz und Nettobetrag eingeben
  • Berechnung von Nettobetrag: Mehrwertsteuersatz und Bruttobetrag eingeben

Bei beiden Optionen wird außerdem der Mehrwertsteuerbetrag angezeigt.

Mehrwertsteuerrechner
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Geschichte der griechischen Umsatzsteuer

Die Mehrwertsteuer wurde in Griechenland im Jahr 1987 eingeführt. Nach jährlichen Reformen wurde 1992 mit der Öffnung des Europäischen Binnenmarktes eine Angleichung an das EG-System durchgeführt. Im Zuge dessen wurde der erhöhte Mehrwertsteuersatz von 36 % abgeschafft.

In den letzten Jahren acht Jahren wurde der Mehrwertsteuersatz verhältnismäßig häufig reformiert, vier mal, um genau zu sein. In den 20 Jahren davor gab es insgesamt nur vier Veränderungen. Diese Entwicklung in Richtung mehr Reformen und der Anhebung des Steuersatzes lässt sich mit Griechenlands hoher Staatsverschuldung, die die Eurokrise einleitete, erklären.

EinführungNormalsatzErmäßigte SätzeErhöhter Satz
198718,0 %6,0 % / 3,0 %36,0 %
198816,0 %6,0 % / 3,0 %36,0 %
199018,0 %8,0 % / 4,0 %36,0 %
199218,0 %8,0 % / 4,0 %-
200519,0 %9,0 % / 4,5 %-
201021,0 %10,0 % / 5,0 %-
Juli 201023,0 %11,0 % / 5,5 %-
201123,0 %13,0 % / 6,5 %-
Juli 201523,0 %13,0 % / 6,0 %-

Die Zukunft der griechischen Umsatzsteuer

Griechenland trat 1981 der EU bei. Dies führte zu einer zunehmenden Stabilisierung der griechischen Wirtschaft und einem Umschwung von der vorrangigen Agrarwirtschaft zur Industrialisierung.

Die hohe Staatsverschuldung ab dem Jahr 2009 setzte der griechischen Wirtschaft merklich zu. 2018 lag Griechenland auf Platz 87 von 137 der wettbewerbsfähigsten Länder und auf Platz 127 von 180 im Index für wirtschaftliche Freiheit.

Geschäftsbeziehungen und Wirtschaft

Anfang der 2000 Jahre herrschte der Industriesektor mit fast 60 % vor. Im Zuge der weltweiten wirtschaftlichen Rezession sank seine Bedeutung aber deutlich und lag nur noch bei einem Wertschöpfungsanteil von 15 % im Jahr 2015.

Griechenland ist in den Top 20 der beliebtesten Tourismusländer weltweit. Der Tourismus alleine macht circa 18 % des griechischen BIP aus.

Griechenlands wichtigste Exportgüter sind:

  • Maschinen
  • Technologieprodukte
  • Nahrungsmittel
  • Textilprodukte
  • Erdöl- und Kohleerzeugnisse

Die Fremdfinanzierung in Griechenland läuft schleppend und nicht ohne Problem. Dies ist ein ausschlaggebender Faktor weshalb Griechenlands Energieversorgung stark vom Erdöl-, Kohle-, und Gasimport von Russland, dem Iran und Saudi-Arabien abhängt, trotz seines hohen Potenzials für erneuerbare Energien.

Griechenlands wichtigsten Exportpartner sind:

  • Italien
  • Deutschland
  • Zypern
  • Türkei
  • Bulgarien
  • Die Vereinigten Staaten
  • Das Vereinigte Königreich

Griechenlands wichtigste Importpartner sind:

  • Deutschland
  • Italien
  • China
  • Russland
  • Die Niederlande
  • Irak
  • Frankreich

Griechenland in der EU: Aktionsplan für eine einheitliche europäische Mehrwertsteuer

Unterschiedliche Mehrwertsteuersätze in der EUDie Finanzkrise machte Griechenland ab 2007 schwer zu schaffen.
2009 musste die Griechische Regierung ein drohendes Staatsdefizit des BIP von 12,7 % feststellen. 2010 hatte Griechenlands Haushalt einen Schuldenstand von 121 % des BIP, 61 % über dem von den EU-Konvergenzkriterien festgelegten Maximum. Griechenland hat zusätzliche eine überdurchschnittlich hohe Staatsverschuldung im Ausland.
2015 wurde Griechenland von der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität für insolvent erklärt.

Wie der Fall Griechenlands zeigt, findet sich die Europäische Union mit vielen wirtschaftlichen, finanziellen und somit steuerlichen Schwierigkeiten konfrontiert.
Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum hat die Europäische Kommission im April 2016 dennoch einen Aktionsplan angenommen. Im Laufe der Jahre hat sie hierfür eine Reihe Vorschläge unterbreitet.

Einige dieser Vorschläge für einen einheitlichen Mehrwertsteuerraum sind:

  • Dezember 2016: Modernisierung und Vereinfachung des grenzübergreifenden elektronischen Handels
  • Oktober 2017: Grundsätze und Reformen für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem in der EU
  • November 2017: Neue Vorschriften für die administrative Zusammenarbeit der Mitgliedsstaaten
  • Januar 2018: Neue Vereinfachungsregelungen zur Kostenverringerung für kleine Unternehmen
  • Januar 2018: Mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten, die Mehrwertsteuersätze verschiedener Waren zu ändern
  • Mai 2018: Technische Änderungen für ein definitives Mehrwertsteuersystem

Geschäftstätigkeiten zwischen Griechenland und EU-Mitgliedstaaten

Steuerpflichtige Personen aus einem EU-Mitgliedstaat, die in Griechenland steuerpflichtige Transaktionen mit Griechenland ausführen müssen beim griechischen Generalsekretariat für Informationssysteme des Finanzministeriums eine Declaration for Commencement of Business einreichen.

Anschließend sind sie dazu verpflichtet

  • bei Schuldsaldo, bis zum 20. Kalendertag des Folgemonats eines jeden Quartals,
  • bei keinem Schuldsaldo, bis zum letzten Kalendertag des Folgemonats eines jeden Quartals

eine elektronische Umsatzsteuererklärung abzugeben. Das hierfür notwendige Formular ist auf dieser Website des Finanzministeriums erhältlich.

Zusätzlich ist eine jährliche Umsatzsteuererklärung bis zum 20. Mai des Folgejahres abzugeben.

Umsatzsteuer bezahlen

Ausstehende Zahlungen müssen per Lastschrift von einem griechischen Bankkonto oder per SEPA-Überweisung beglichen werden.

Die hierfür notwendigen Bankdaten der Bank of Greece sind:
BIC: BNGRGRAA
IBAN: GR8801000230000000481090500

In Deutschland müssen diese Art Tätigkeiten als “nicht steuerbare Umsätze (Leistungsort nicht im Inland)” gemeldet werden.

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, was ist das?

Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers, was ist das?

Die Umsatzsteuer ist in dem Land zu entrichten, in dem der Leistungsempfänger seinen Sitz hat. Durch das “Reverse-Charge-Verfahren”, bzw. die “Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers” verlagert sich die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger.

Erfüllt ein deutsches Unternehmen also einen Auftrag für einen griechischen Auftraggeber, stellt der deutsche Leistungserbringer eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und verweist darin auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers. Auf Griechisch nennt sich dieses Verfahren “Αντίστροϕη επιβάρυνση”.

Befristetes Arbeiten in Griechenland & Geschäftsreisen

Seminare, Kongresse und ähnliche in Griechenland durchgeführten Leistungen unterliegen der Umsatzbesteuerung am jeweiligen Tätigkeitsort. Das gleiche gilt für Be- und Verarbeitungen an beweglichen Gegenständen bzw. Reparaturen vor Ort beim Kunden.

Umsatzsteuerrückerstattung: Diese Kosten werden erstattet

Das Unternehmen muss in Griechenland registriert und durch einen Fiskalvertreter repräsentiert werden. Die vor Ort gezahlte Umsatzsteuer, können Sie sich zurückerstatten lassen.

Rückerstattbar sind:

  • Diesel und Benzin
  • Mietwagen und sonstige Transportkosten
  • Maut und Fahrzeugreparaturen
  • Seminar- und Konferenzgebüren

Nicht erstattet werden können Kosten für den Privatgebrauch wie:

  • Reisekosten
  • Unterkunftskosten
  • Verpflegungskosten
  • Unterhaltungs- und Freizeitausgaben

Der Zeitraum für Umsatzsteuererstattungen aus Griechenland beträgt mindestens 3 Monate und maximal 12 Monate. Für den Erstattungszeitraum von 3 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 400 Euro und für den Erstattungszeitraum von 12 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 50 Euro.

Leben und Arbeiten in Griechenland – Wann und wie ist die USt zu entrichten?

Bei einer kompletten Relokalisierung nach Griechenland, unterliegen Sie vollständig dem griechischen Steuersystem.

Hierbei sind besonders die folgende Daten und Fakten von Bedeutung:

Die Umsatzsteuererklärung muss monatlich oder quartalsweise bis zum 20. Tag des Folgemonats abgegeben werden.

  • Monatliche Erklärungen gelten für steuerpflichtige Personen, die doppelte Buchführung betreiben
  • Quartalsweise Erklärungen gelten für:
    steuerpflichtige Personen, die eine Einnahmen-Überschussrechnung machen (einfache Buchführung) und
    ausländische Unternehmen, die mit Fiskalvertretern in Griechenland registriert sind

Die Umsatzsteuererklärung für den Jahresabschluss muss bei Unternehmen mit Einnahmen-Ausgaben-Buch bis zum 25. Februar des Folgejahres vorliegen. Firmen mit doppelter Buchführung müssen die Umsatzsteuererklärung bis zum 10. April des Folgejahres einreichen.

Übersicht zur Umsatzsteuer in Griechenland – Daten und Fakten:

WährungEuro (€)
NameForos prostithemenis axias (FPA)
Normalsatz23,0 %
Ermäßigte Sätze13,0 % / 6,0 %
NullsatzJa
UST-IdNr.Arithmós Phorologikoú Mētrṓou (ΑΦΜ)
Anträge auf
USt-Erstattung
Ministry of Finance
Directorate General of Tax and Customs Issues
14th Directorate of VAT. VAT Repayments Section
Sina Str. 2-4
GR – 10672 Athens
Tel.: (+30) 210 3644 960
Fax: (+30) 210 3645 413
E-Mail: d14-ctm@otenet.gr
Internet: http://www.gsis.gr
Nationale SteuerbehördeMinistry of Finance
Nikis 5-7
105 63 Athen
Fax: (+30) 210 3332608
E-Mail: minister@minfin.gr
Tel. Call Center: (+30) 210 3332000
Tel. Generaldirektion für Steuern: (+30) 210 3375710
Tel. Spezielle Steuerdirektion: (+30) 210 3375325
E-Mail: ypoik@otenet.gr
Internet: https://www.minfin.gr/

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