Italien, das Land der Mode, guten Essens, historischen Erbes und einer verführerischen Sprache. Aber auch das Land der Mafia, Korruption und faschistischer Vergangenheit. Italiens Wirtschaft und Steuersystem ist genauso turbulent wie sein Ruf in der Welt. Wie teuer ist das Leben in Italien? Lohnt es sich für andere Europäer, in Italien zu leben und zu arbeiten? Wie sieht Italiens Zukunftsprognose aus? In diesem Artikel betrachten wir alles Aspekte, die man für Geschäftsbeziehungen mit und in Italien benötigt.
Umsatzsteuer und Mehrwertsteuer – So unterscheiden sie sich
Die Umsatzsteuer ist eine indirekte Steuer, die prozentual auf den Nettopreis von Waren und Leistungen aufgeschlagen wird. Sie richtet sich nach dem Mehrwert, der nach Abzug der Vorsteuer über bleibt, weshalb sie umgangssprachlich auch Mehrwertsteuer genannt wird. Der offizielle und in allen Gesetzgebung verwendete Begriff bleibt jedoch “Umsatzsteuer”.
Die italienische Mehrwertsteuer 2019
Die Europäische Union greift nicht in die steuerliche Souveränität eines jeden ihrer Mitgliedstaaten ein. Jeder Nationalstaat legt die Höhe seiner Umsatzsteuer selbst festgelegt, die EU gibt lediglich Empfehlungen sowie einen Mindestsatz vor. Die Höhe der Umsatzsteuer ist proportional zum Verkaufspreis ohne Steuer und wird von Unternehmen auf ihren Belegen bescheinigt.
Die Steuersätze und was sie umfassen
In Italien gibt es derzeit drei Steuersätze, die zuletzt 2016 geändert wurden:
- der Normalsatz von 22 %
- der ermäßigte Satz von 10 %
- der stark ermäßigte Satz von 4,0 %
Der Normalsatz von 22 % wird auf die meisten Waren und Dienstleistungen aufgeschlagen, ermäßigte Sätze können für bestimmte Produkte oder Leistungen bestimmt werden.
Der Normalsatz (22 %) gilt bei:
- Kleidung
- Benzin
- Elektrogeräte
- Gas- und Stromverbrauch
- Schmuckwaren
- Bürobedarf
Der ermäßigte Steuersatz (10 %) gilt bei:
- Arzneimittel
- Personentransport
- Eintrittsgelder zu kulturellen und Unterhaltungsveranstaltungen
- Beherbergungskosten
- Restaurants
Der stark ermäßigte Satz (4 %) gilt bei:
- Grundnahrungsmittel
- landwirtschaftliche Produkte
- Bücher, Zeitschriften und Presseerzeugnisse
Ärztliche Leistungen und Sozialleistungen sind in Italien komplett von der Mehrwertsteuer befreit.
Steuern sparen in Italien – Mehrwertsteuerfreier Raum
Mehrwertsteuerfreies Einkaufen ist innerhalb der EU seit den 90er Jahren so gut wie nicht mehr möglich. Italiens Comune die Campione stellt hierbei die Ausnahme dar, denn alle Waren sind hier komplett von der Umsatzsteuer befreit. Campione ist besonders bei Touristen wegen seinen günstigen Einkaufsmöglichkeiten beliebt.
Zollfreies einkaufen ist in den Städten zwischen Porto Ceresio und Ponte Tresa und in Livigno möglich.
Mit unserem Mehrwertsteuer-Rechner lassen sich ganz einfach die Brutto- und Nettobeträge für jeden beliebigen Steuersatzes berechnen.
Gehen Sie beim Berechnen der Mehrwertsteuer wie folgt vor
- Bruttobetrag: Mehrwertsteuersatz und Nettobetrag eingeben
- Nettobetrag: Mehrwertsteuersatz und Bruttobetrag eingeben
Beiden Berechnungsarten zeigen zudem den Mehrwertsteuerbetrag an.
Geschäftliche Tätigkeiten in und mit Italien
EU-Unternehmen können sich entweder selbst bei der italienischen Steuerbehörde zur Umsatzsteuer anmelden oder sich durch einen inländischen Steuerfachmann vertreten lassen. Nicht-EU-Unternehmen müssen sich in Italien immer durch einen Fiskalvertreter repräsentieren lassen.
Die italienische Umsatzsteuer-Identifikationsnummer: Die Numero Partita I.V.A
Für den Warenverkehr und Austausch von Dienstleistungen in Europa benötigt man in Italien die die “Numero Partita I.V.A.”, kurz “P. IVA”. Diese kommt der deutschen USt-IdNr. gleich und wird auf Antrag allen EU-Unternehmen zugeteilt. Sie setzt sich aus dem Ländercode IT und elf Ziffern zusammen.
Die P. IVA ist beim Steueramt in Pescara zu beantragen.
Deutsch | Italienisch |
---|---|
USt-IdNr. Bsp. DE123456789 | P. IVA (Numero Partita I.V.A.) Bsp. IE12345678911 |
USt (Umsatzsteuer) / MwSt (Mehrwertsteuer) | IVA (Imposta sul valore aggiunto) |
Direktidentifizierung
Die Umsatzsteuerregistrierung ist für jede Art der Ausübung gewerblicher und freiberuflicher Tätigkeiten verpflichtend.
Wird zum Zeitpunkt der Registrierung in Italien eine Genehmigung für innergemeinschaftliche Umsätze beantragt, wird das betroffene Unternehmen automatisch in das innergemeinschaftliche Kontrollsystem VIES (MIAS) einbezogen.
- Warenverkäufe an italienische Privatpersonen: Ab einem Schwellenwert von 35.000 € jährlich ist eine Registrierung in Italien notwendig
- Lieferung an ein Lager in Italien aus einem anderen EU-Staat: Mitteilung an das Zollamt mittels Intrastat-Meldung
- Lohnveredelung in Italien: Warenlieferung nach Italien zur Bearbeitung und anschließender Ausfuhr in ein Drittland
- Verkäufe auf Messen und Veranstaltungsleistungen: Verkäufe müssen mit der italienischen Mehrwertsteuer getätigt werden; Eintrittsgelder zu Veranstaltungen und Messen sind umsatzsteuerpflichtig
Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers
Das “Reverse-Charge-Verfahren” ermöglicht es, die Steuerschuld auf den Leistungsempfänger zu verlagern. Der Leistungserbringer stellt eine Rechnung ohne Umsatzsteuer und verweist darin auf die Steuerschuld des Leistungsempfängers. Auf Italienisch nennt sich dieses Verfahren “inversione contabile”. Hierdurch wird eine potenzielle Doppelbesteuerung abgewendet.
Steuertermine und Verpflichtungen
In Italien wird, wie in Deutschland auch, die Umsatzsteuer elektronisch angemeldet und abgegeben. Über das Online-Portal der italienischen Steuerbehörde erhält man bei Registrierung ein Sicherheitszertifikat, das dabei hilft potenziellen Datenmissbrauch zu verhindern.
Unternehmenspflichten
- Ausstellung von Wareneingangs- und Warenausgansrechnungen
- Bei fehlenden Rechnungen: Vorlage von Kunden- und Lieferantenlisten
- Regelmäßige und fristgemäße Abgabe einer Umsatzsteuererklärung, einschließlich pünktlicher Zahlung der Steuerschuld über ein italienisches Konto
- Gegebenenfalls Abgabe von Umsatzsteuer-Vorauszahlungen
- Abgabe regelmäßiger Umsatzsteuer(vor)anmeldungen
Umsatzsteuer und Fristen
Für die Meldung der Umsatzsteuer sowie der Umsatzsteuervoranmeldung gelten Fristen, die eingehalten werden müssen.
Umsatzsteuervoranmeldung – Fristen
- Monatlich: bis zum jeweils 16. des Folgemonats
- Vierteljährlich: bis zum letzten Tag des Folgemonats, also bis zum 30. April, 31. Juli, 31.Oktober und 31. Januar des Folgejahres (Quartal 1 – 4)
- Fällt der 16. auf ein Wochenende oder einen Feiertag, ist der nächste Arbeitstag der Abgabetermin
- Wird die Umsatzsteuervoranmeldung durch einen Steuerberater getätigt, verlängern sich bei der monatlichen Meldung die Frist um einen Monat
- Ob die Umsatzsteuervoranmeldung monatlich oder vierteljährlich abgegeben werden muss, wird vom italienischen Finanzamt anhand der Umsatzzahlen festgelegt
Umsatzsteuererklärung – Fristen
- Die Jahresmitteilung für Mehrwertsteuerabgaben muss elektronisch im Februar des Folgejahres eingereicht werden
- Die Umsatzsteuerjahreserklärung muss gemeinsam mit der Körperschaftsteuererklärung elektronisch bis zum 31. September des Folgejahres eingereicht werden
Intrastat und zusammenfassende Meldungen
Nötig ist hier eine Aufführung aller innergemeinschaftlichen Lieferungen und Dienstleistungen, die von einer steuerpflichtigen Person in einem anderen EU-Mitgliedstaat geliefert oder empfangen werden, für die die Umsatzsteuer im Land des Empfängers anfällt.
Die Abgabe erfolgt entweder monatlich oder vierteljährlich, je nach Umsatz. Eine vierteljährliche Abgabe erfolgt, wenn die steuerpflichtige Person keine Transaktionen ausführt, die in einem Quartal bzw. in einem der vorherigen vier Quartale 50.000 Euro übersteigt. In allen anderen Fällen gilt die monatliche Abgabe bis spätestens zum 25. des Folgemonats der Lieferung.
Umsatzsteuerrückerstattung
Wenn ein Unternehmen steuerpflichtige Waren nach Italien liefert oder steuerpflichtige Leistungen in Italien erbringt, bei denen die italienische Umsatzsteuer auf lokale Waren oder Dienstleistungen gezahlt wird, kann diese später in der Umsatzsteuererklärung zurückerstattet werden.
Der Antragsteller, muss den Antrag auf eine Umsatzsteuerrückerstattung bei der für ihn zuständigen Behörde in seinem Heimatland stellen. Die von einem deutschen Unternehmen in Italien gezahlte Umsatzsteuer kann elektronisch über das Bundeszentralamt für Steuern zurückgefordert werden. Durch Ausfüllen der Antragsformulare des italienischen Fiskus und die fristgerechte Einreichung bei der „Agenzie delle Entrate“ in Pescara bis zum 30. Juni des Folgejahres ist eine Rückerstattungsprüfung garantiert.
Die Vergütungszeiträume für Umsatzsteuererstattungen aus Italien betragen zwischen 3 und 12 Monaten. Für einen Erstattungszeitraum von 3 Monaten gilt eine Mindestbetrag von 400 Euro und für einen Erstattungszeitraum von 12 Monaten gilt ein Mindestbetrag von 50 Euro.
Geschichte der italienischen Umsatzsteuer
Die italienische Regierung führte die Umsatzsteuer im Jahr 1973 ein. Seitdem befand sich die italienische Umsatzsteuer in ständiger Entwicklung.
Bei ihrer Einführung gabe es einen normalen, einem ermäßigten und einem erhöhten Steuersatz. Bereits zwei Jahre später wurde der erhöhte Steuersatz zu einem Zwischensatz umgewandelt und ein neuer erhöhter Satz von 30 % eingeführt. Die Anzahl der Prozentsätze stieg stetig an, bis es 1980 sogar zehn verschiedene Steuersätze gab.
Nach vierzehn weiteren Änderungen über einen Zeitraum von 36 Jahren, gibt es nun auch in Italien den europäischen Durchschnitt von drei Steuersätzen.
Einführung | Normalsatz | Ermäßigte Sätze | Zwischensätze | Erhöhte Sätze |
---|---|---|---|---|
1973 | 12,0 % | 6,0 % | - | 18,0 % |
1975 | 12,0 % | 6,0 % | 18,0 % | 30,0 % |
März 1976 | 12,0 % | 6,0 % | 18,0 % | 30,0 % |
Mai 1976 | 12,0 % | 9,0 % / 6,0 % | 18,0 % | 30,0 % |
Dez. 1976 | 12,0 % | 9,0 % / 6,0 % / 3,0% / 1,0 % | 18,0 % | 30,0 % |
1977 | 14,0 % | 12,0 % / 9,0 % / 6,0 % / 3,0% / 1,0 % | 18,0 % | 35,0 % |
März 1980 | 15,0 % | 8,0 % / 2,0 % | 18,0 % | 35,0 % |
Nov. 1980 | 14,0 % | 12,0 % / 9,0 % / 6,0 % / 3,0% / 2,0 % / 1,0 % | 15,0 % / 18,0 % | 35,0 % |
1981 | 15,0 % | 8,0 % / 2,0 % | 18,0 % | 35,0 % |
1982 | 18,0 % | 15,0 % / 10,0 % / 8,0 % / 2,0 % | 20,0 % | 38,0 % |
April 1984 | 18,0 % | 15,0 % / 10,0 % / 8,0 % / 2,0 % | 20,0 % | 30,0 % / 38,0 % |
Dez. 1984 | 18,0 % | 9,0 % / 2,0 % | - | 30,0 % |
1988 | 19,0 % | 9,0 % / 2,0 % | - | 38,0 % |
1989 | 19,0 % | 9,0 % / 4,0 % | - | 38,0 % |
1991 | 19,0 % | 12,0 % / 9,0 % / 4,0 % | - | 38,0 % |
1993 | 19,0 % | 9,0 % / 4,0 % | 12,0 % | - |
1994 | 19,0 % | 9,0 % / 4,0 % | 13,0 % | - |
1995 | 19,0 % | 10,0 % / 4,0 % | 16,0 % | - |
1997 | 20,0 % | 10,0 % / 4,0 % | - | - |
2011 | 21,0 % | 10,0 % / 4,0 % | - | - |
2013 | 22,0 % | 10,0 % / 4,0 % | - | - |
2016 | 22,0 % | 10,0 % / 5,0 % / 4,0 % | - | - |
Die Zukunft der italienischen Wirtschaft und Mehrwertsteuer
Die Finanzkrise 2007/2008 setzte Italien deutlich zu. Obwohl Italien nach wie vor als eines der stärksten Wirtschaftsländer der Welt gilt, hat es weiterhin mit einer extrem hohen Jugendarbeitslosigkeit zu kämpfen.
Handelsbeziehungen und -sektoren
Italiens wichtigster Handelspartner ist Deutschland.
- Spanien
- Frankreich
- Großbritannien
- Die Niederlande
- Die USA
Italiens Abhängigkeit von Energieimporten setzt dem Land finanziell zu.
Wichtige Exportgüter sind: Medikamente, Fahrzeuge und Fahrzeugteile und Petroleum.
- Maschinen- und Fahrzeugbau
- Tourismus
- Lebensmittelindustrie
- Chemische Industrie
- Textilindustrie
- Möbelindustrie
Schattenwirtschaft
Die Schwarzarbeit ist in Italien weit verbreitet. Ein geschätzter Anteil von bis zu 30 % geht hierdurch dem italienischen Staat verloren. Ihr Ausmaß ist öffentlich bekannt, weshalb ihr Wert sogar in die BIP-Berechnungen der italienischen Wirtschaft mit einfließt.
Aktionsplan für eine einheitliche europäisches Mehrwertsystem
Auf dem Weg zu einem einheitlichen europäischen Mehrwertsteuerraum hat die Europäische Kommission im April 2016 einen Aktionsplan angenommen.
- Modernisierung und Vereinfachung des grenzübergreifenden elektronischen Handels
- Grundsätze, Reformen und technische Änderungen für ein endgültiges Mehrwertsteuersystem in der EU
- Vorschriften, welche die administrative Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten betreffen
- Vereinfachungsregelungen zur Kostenverringerung für Kleinunternehmer
- Mehr Flexibilität für die Mitgliedstaaten, die Mehrwertsteuersätze verschiedener Produkte zu ändern
Übersicht zur Umsatzsteuer in Italien – Daten und Fakten:
Währung | Euro (€) |
---|---|
Name | Imposta sul valore aggiunto (IVA) |
Standardsatz | 22,0 % |
Ermäßigte Sätze | 4,0 % / 5,0 % / 10,0 % |
UST-IdNr. | Numero Partita I.V.A. |
Informationsstelle | Ministero dell’Economia e delle Finanze Call Centre: (+39) 848 800 444 Internet: http://www.finanze.it |
USt-Erstattung | Agenzia delle Entrate (Revenue Agency) Direzione Centrale Servici ai Contribuenti Settore Gestione Tributi, Ufficio Rimborsi Via Cristoforo Colombo 426 C/D I – 00147 Roma Tel.: (+39) 06 50 54 2317 Fax: (+39) 06 50 54 4096 E-Mail: dc.sac.rimborsi@agenziaentrate.it |