Hochwertige Bio-Lebensmittel und viele weitere nachhaltig produzierte Produkte lassen sich in den vielen Alntura-Märkte und auch in einem eigenen Alnatura-Onlineshop einkaufen. Doch was passiert, wenn dem Kunden die gekauften Artikel doch nicht mehr gefallen oder er versehentlich zum falschen Produkt gegriffen hat? Welche Rückgabe- und Umtauschrichtlinien bei Alnatura gelten und welche Rechte Käufern zustehen, wenn sich gekaufte Waren sogar einmal als mangelhaft entpuppen sollten, klären wir hier.
Bio-Lebensmittel einfach umtauschen?
Das vielfältige Alnatura-Angebot lässt umwelt- und gesundheitsbewusste Kunden zwischen besonders vielen verlockenden Produkten wählen – verleitet aber vielleicht auch dazu, etwas mehr im Einkaufswagen landen zu lassen, als eigentlich gebraucht wird. Doch was geschieht, wenn sich der Kunde beim Lebensmittel- oder Haushaltswaren-Shopping einmal vergreifen und ihm ausgewählte Artikel später doch nicht mehr gefallen oder er sie nicht gebrauchen kann?
Viele Verbraucher gehen in dieser Situation davon aus, dass ihnen ein generelles Recht auf Umtausch oder Rückgabe der gekauften Produkten zustünde und sie sich innerhalb von 14 Tagen – so die gängige Vermutung – von ungeliebten Einkäufen einfach wieder trennen können. Allerdings sieht die rechtliche Wirklichkeit etwas anders aus.
Prinzipiell steht Verbrauchern nämlich dann, wenn ihnen ein fehlerfreies Produkt übergeben wurde, kein Rechtsanspruch auf Umtausch oder sogar Rückgabe zu. Stattdessen sehen die für fast alle Arten von Kaufverträgen geltenden §§433 ff. BGB vor, dass Käufer und Verkäufer gleichermaßen an einmal geschlossene Kaufverträge gebunden sein sollen.
Den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches entsprechend besteht darum kein Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe gekaufter Waren, sofern der Verkäufer seinen Verpflichtungen aus dem Kaufvertrag ordnungsgemäß nachgekommen ist. Nicht ordnungsgemäß nachgekommen ist er seinen vertraglichen Verpflichtungen nur dann, wenn er seinem Vertragspartner eine Kaufsache übergeben hat, die bereits von Anfang an mangelhaft war. Nur in solchen Fällen sieht das Gesetz die Möglichkeit vor, Umtausch oder Reparatur der Kaufsache vom Verkäufer zu verlangen. Für eine Rückgabe gekaufter Waren gegen Erstattung des Kaufpreises gelten überdies sogar noch weitere, strengere Voraussetzungen.
Wann ist die Ware mangelhaft?
Eine Ware ist dann mangelhaft, wenn sie vom Verkäufer versprochene Eigenschaften nicht aufweist oder sich nicht für ihre übliche Verwendung eignet. Bei Lebensmitteln ist das etwa dann der Fall, wenn sie einen eigenartigen, untypischen Geschmack, Geruch oder eine merkwürdige Optik aufweisen oder ihr Haltbarkeitsdatum beim Kauf schon überschritten ist.
Einen Anspruch auf Rückgabe der Kaufsache gegen Erstattung des Kaufpreises sieht das Gesetz jedoch auch dann nicht vor, wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist. Vielmehr müssen noch weitere Voraussetzungen erfüllt sein, um eine Rücknahme vom Verkäufer fordern zu können.
Freiwillig eingeräumtes Umtauschrecht
Auch wenn es klare gesetzliche Regelungen bezüglich der Umtausch- und Rückgaberechte gibt, steht es den Einzelhändlern natürlich dennoch frei, Käufern freiwillig Umtauschmöglichkeiten einzuräumen, die über die gesetzlichen Regelungen hinausgehen. Tut der Verkäufer dies allerdings, ist er an die abgegebenen Versprechen auch rechtlich gebunden.
Umtausch bei Alnatura: in den Alnatura-Märkten gekaufte Artikel
Obwohl Alnatura gesetzlich nicht dazu verpflichtet ist, mangelfreie Waren umzutauschen oder sie gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen, zeigt sich das Unternehmen bei Umtauschwünschen prinzipiell kulant. Obwohl ein freiwillig eingeräumtes und für alle Alnatura-Märkte geltendes Umtausch- oder Rückgaberecht nicht ausdrücklich beworben wird, gibt das Unternehmen auf Nachfrage an:
- auch mangelfreie Waren
- gegen Vorlage des Kassenbons
umzutauschen oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzunehmen. Bestimmte Fristen oder eine ausdrückliche Umtauschgarantie werden jedoch nicht abgegeben.
Allerdings ist Alnatura hierzu auch nicht verpflichtet und muss dementsprechend auch kein in allen Filialen geltendes Umtausch- oder Rückgabeversprechen abgeben. Dementsprechend kann es jedoch auch sein, dass die Voraussetzungen für Rückgabe oder Umtausch von Markt zu Markt variieren oder in Einzelfällen gar keine Rückgabemöglichkeiten eingeräumt werden. Auch unterschiedliche Umtauschkonditionen (z.B. Umtausch nur gegen andere Waren oder verkürzte Rückgabefristen) sind denkbar.
Sicherheitshalber sollten Sie sich deshalb bereits vor dem Kauf nach den im entsprechenden Alnatura-Markt geltenden Umtausch- und Rückgabebedingungen erkundigen.
Umtausch bei Alnatura auch ohne Kassenbon?
Wie schon erwähnt, legt Alnatura keine einheitlichen Rückgaberichtlinien für alle Märkte fest. Auf Nachfrage gibt das Unternehmen jedoch an, mangelfreie Waren ausschließlich bei Vorlage des Kassenbons umzutauschen oder zurückzunehmen.
Umtausch bei Alnatura: Artikel aus dem Alnatura-Onlineshop
Werden Waren im stationären Handel gekauft, besteht also kein generelles Umtausch- oder Rückgaberecht bei Nichtgefallen. Werden Waren hingegen online bestellt, ist ein Rückgaberecht ausdrücklich gesetzlich vorgesehen. Die Möglichkeit der Rückgabe bestellter Waren innerhalb einer bestimmten Frist muss darum nicht durch den Händler als freundliches Entgegenkommen gestattet werden – vielmehr ist sie durch die Bestimmungen des Bürgerlichen Gesetzbuches ausdrücklich vorgeschrieben.
Umtausch und Rückgabe von online oder telefonisch bestellten Waren
Die §§312g, 355 BGB sehen für die meisten per Telefon oder über das Internet bestellten Waren das sogenannte Verbraucher-Widerrufsrecht vor. Das Widerrufsrecht erlaubt es Verbrauchern, online oder telefonisch bestellte Waren innerhalb von 14 Tagen nach Warenerhalt gegen volle Erstattung des Kaufpreises an den Verkäufer zurückzusenden. Eine Mangelhaftigkeit der gelieferten Ware muss dabei nicht vorliegen.
- Der geschlossene Vertrag wird ausdrücklich und innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt widerrufen.
- Die zurückzusendende Ware wird innerhalb weiterer 14 Tage an den Verkäufer zurückgegeben.
Widerruf und Rücksendung bei Alnatura – so geht’s
Um sich auf das gesetzlich vorgesehene Widerrufsrecht zu berufen und den online geschlossenen Kaufvertrag rückgängig zu machen, muss dem Verkäufer die Entscheidung für den Vertragswiderruf ausdrücklich mitgeteilt werden. Ausreichend ist hierfür jedoch eine kurze Erklärung. Diese Erklärung kann auch per E-Mail an Alnatura (widerruf@alnatura-shop.de) gesendet werden.
Rücksendung an Alnatura
Beispiel für eine Widerrufserklärung:
„Hiermit möchte ich den am (Kaufdatum) geschlossenen Kaufvertrag mit der Bestellnummer xxx widerrufen.“
Im Anschluss an die Widerrufserklärung kann die Rücksendung an folgende Adresse erfolgen:
Gourmondo Food GmbH
Hägenstrasse 1
30559 Hannover
Für die Rücksendung muss der jeder Alnatura-Lieferung beiliegende Rücksendeschein genutzt werden. Nur dann werden die Kosten der Rücksendung von Alnatura getragen. Sollte der Rücksendeschein einmal fehlen, kann er über den Alnatura-Kundenservice (kontakt@alnatura-shop.de) angefordert werden.
Alternativ kann zur Ausübung des Widerrufsrechts außerdem auch das vorgefertigte Alnatura-Widerrufsformular genutzt werden.
Erweitertes Umtauschrecht bei mangelhafter Ware?
Auch bei Alnatura gilt – zusätzlich zu den gesetzlich vorgesehenen und freiwillig eingeräumten Widerrufs- und Rückgaberegelungen – selbstverständlich das gesetzlich festgelegte Gewährleistungsrecht. Letzteres greift immer dann, wenn dem Käufer eine bereits von Anfang an mangelhafte Kaufsache übergeben worden ist. Das gilt selbst dann, wenn der Mangel an einer gekauften Ware erst später bemerkt wird.
Liegt ein solcher, bereits von Anfang an vorhandener Mangel vor, sieht das Gesetz in den §§437 ff. BGB sogenannte Mängelansprüche des Käufers vor. Diese gelten immer zusätzlich zu freiwillig eingeräumten Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten sowie Widerrufsrechten und können vom Händler gegenüber dem Verbraucher nicht ausgeschlossen werden.
Praktisch bedeutet das: Ist ein gekaufter Artikel bereits von Anfang an mangelhaft, kann der Käufer die Reparatur der Kaufsache oder ihren Umtausch gegen eine andere, mangelfreien Ware für ganze 24 Monaten ab Kaufdatum und unabhängig von anderen Umtausch- oder Widerrufsmöglichkeiten verlangen!
Beweislastumkehr – das sollten Sie noch wissen:
Wird ein Mangel an der Kaufsache binnen 6 Monaten nach dem Kauf bemerkt, wird angenommen, dass der Mangel von Anfang an vorhanden war. Nach mehr als sechs Monaten muss der Käufer nachweisen, dass er nicht selbst für den Mangel (etwa durch unvorsichtige Handhabe o.ä.) verantwortlich ist.