Gerade beim Kauf von kleineren Elektrogeräten oder Zubehör kommt es vor, dass wir uns beim Shoppen vergreifen. Im Ergebnis passt das erworbene Kabel nicht zum Mobiltelefon oder das Küchengerät erweist sich als überzählig. Besonders praktisch ist es dann, die betreffenden Einkäufe einfach gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben.
Ob die unkomplizierte Rückgabe von online oder in der Filiale gekauften Waren bei Conrad (www.conrad.de) möglich ist, und auf welche Umtauschrechte sich Verbraucher auch bei Nichtgefallen berufen können, zeigen wir hier.
Fehlkäufe einfach umtauschen?
Wer sich beim Shoppen vergreift, geht oft davon aus, Waren auch bei Nichtgefallen einfach zurückgeben oder zumindest umtauschen zu können. Allerdings sehen sie gesetzlichen Regelungen, die für alle Arten von Kaufverträgen wirksam sind, solche Rechte gar nicht vor.
Vielmehr bestimmt das Bürgerlichen Gesetzbuch, dass Ansprüche auf Umtausch, Reparatur oder Rückgabe von Waren erst dann bestehen, wenn sich das erstandene Gut als von Anfang an mangelhaft erwiesen hat. Allein dann greifen die Gewährleistungsansprüche des BGB und gewähren dem Käufer einen Anspruch darauf, Reparatur oder Umtausch der Kaufsache zu verlangen. Bei Nichtgefallen hingegen ist kein gesetzlicher Anspruch auf Umtausch oder gar Rückgabe vorgesehen.
Das bedeutet:
Ein gesetzlicher Anspruch darauf, bei Conrad (www.conrad.de) gekaufte Waren zurückgegeben, weil sie dem Käufer nicht mehr gefallen oder er sich beim Kauf vergriffen hat, besteht nicht. Allein dann, wenn sich erstandene Elektrogeräte oder sonstige Waren als von Anfang an mangelhaft erweisen, können sich Käufer auf ein gesetzliches Umtauschrecht berufen. Ein Anspruch darauf, gekaufte Waren gegen Erstattung des Kaufpreises zurückzugeben besteht nicht.
Wann liegt ein Mangel vor?
Die Mangelhaftigkeit einer Kaufsache kann insbesondere dann angenommen werden, wenn die Ware versprochene Eigenschaften nicht aufweist oder sie sich aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht für die übliche Verwendung eignet.
Von diesen gesetzlichen Regelungen abweichende Konditionen können allein dann gelten, wenn sie individuell zwischen Händler und Käufer ausgehandelt worden sind oder der Händler allen Kunden freiwillig vom Gesetz abweichende Umtauschmöglichkeiten anbietet. Ist ein solches Umtauschversprechen einmal abgegeben, ist es rechtlich bindend – allerdings handelt es sich dabei immer um eine Kulanzleistung des Verkäufers.
Die genauen Rückgabe- und Umtauschkonditionen, die für mangelfreie Waren gelten sollen, kann der Händler dabei selbst festlegen.
Umtausch- und Rückgabeversprechen bei Conrad
Üblicherweise bietet Conrad (www.conrad.de) seinen Kunden komfortable Umtauschrechte auch bei Nichtgefallen an. Allerdings wirbt das Unternehmen damit nicht explizit und einheitlich für alle Filialen auf seiner Webseite. Dementsprechend können die Umtauschvoraussetzungen von Filiale zu Filiale durchaus variieren. Hier lohnt es sich, vor dem Kauf in der entsprechenden Filiale noch einmal genau nachzufragen.
In den meisten Conrad-Filialen können Waren auch bei Nichtgefallen umgetauscht oder zurückgegeben werden, wenn sie:
- innerhalb von 2 Wochen
- unbenutzt und originalverpackt
- inklusive des Kassenbons zurückgegeben werden
Zu beachten ist dabei außerdem, dass Artikel dann, wenn sie nicht mehr originalverpackt sind bzw. die Verpackung geöffnet wurde, nur umgetauscht oder gegen Erhalt eines Warengutscheins zurückgegeben werden können. Eine Barauszahlung des Kaufpreises ist dann üblicherweise nicht möglich.
Online bei Conrad bestellte Waren umtauschen oder zurückgeben
Auch über den Conrad-Onlineshop können Groß- und Kleinelektrogeräte und viele andere Waren bestellt werden. Anders als bei in der Filiale gekauften Waren, können diese selbst bei Nichtgefallen problemlos zurückgegeben werden – das gilt selbst dann, wenn die Originalverpackung bereits geöffnet wurde (ausgenommen sind eingeschweißte bzw. versiegelte Waren).
Werden Waren zurückgesendet, erhält der Käufer den Kaufpreis erstattet und muss keine weiteren Gründe für den Vertragswiderruf angeben – das regeln die §§ 312g, 355 BGB.
Diesen Regelungen entsprechend können fast alle Waren, die ein Verbraucher bei einem Unternehmer online bestellt hat, ohne Angabe von Gründen und innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt gegen volle Erstattung des Kaufpreises zurückgesendet werden. Erforderlich sind hierfür allein der ausdrückliche Widerruf des geschlossenen Kaufvertrages sowie die Rücksendung der bestellten Waren.
Zusätzlich zu dem gesetzlich garantierten 14-tägigen Widerrufsrecht gewährt Conrad außerdem weitere 16 Tage Bedenkzeit. Dementsprechend verlängert sich die Rückgabefrist für online bestellte Waren auf insgesamt 30 Tage.
Um online bei Conrad bestellte Waren zurückzusenden, sind folgende Schritte erforderlich:
- Der mit Conrad geschlossene Kaufvertrag muss ausdrücklich widerrufen werden. Hierzu hält Conrad ein Muster-Widerrufsformular bereit. Dieses kann ausgefüllt per Mail an Conrad (kundenservice@conrad.de) übersendet werden.
- Die zurückzusendende Ware kann dann inklusive des ausgefüllten Rücksendescheins verpackt werden.
- Das verschlossene Paket muss nun von außen mit dem Rücksendeaufkleber beklebt werden. Den Rücksendeaufkleber stellt Conrad hier zur Verfügung.
- Das zurückzusendende Paket kann bei DHL oder in einer Conrad-Filiale zurückgegeben werden.
Von der praktischen Rückgabemöglichkeit für online bestellte Waren sind einige Artikel jedoch ausgeschlossen:
- Entsiegelte (geöffnete) CDs, DVDs, Videos sowie PC & Video-Spiele und Software
- Zeitschriften und Magazine
- Personalisierte, nach Kundenwunsch angefertigte Waren
- Downloads
- Nicht mehr originalverpackte Bücher
- Individuell konfigurierte Notebooks, Laptops oder Tablets
- Ersatz- und Einzelteile
- Geld- oder Telefonkarten
Rückgaberecht vs. Langzeitgarantie bei Conrad
Zusätzlich zu dem auf 30 Tage verlängerten Widerrufsrecht für online bestellte Waren bietet Conrad außerdem verschiedene Langzeitgarantien für online bestellte Artikel an.
Hierbei können zusätzliche Garantien zwischen 36 und 48 Monaten entweder kostenpflichtig mitbestellt werden oder sind für Conrad-Kundenkarteninhaber sogar kostenlos inkludiert.
Zu beachten ist dabei jedoch: Bei einem Garantieversprechen handelt es sich niemals um ein Umtausch- oder Rückgaberecht bei Nichtgefallen! Stattdessen steht der Garantiegeber während der Garantiezeit lediglich dafür ein, dass das gekaufte Produkt in dieser Zeit einwandfrei funktioniert. Reut den Besteller der Kauf oder gefällt ihm das Produkt aus anderen Gründen nicht mehr, berechtigt das Garantieversprechen nicht zur Rückgabe.
Allein dann, wenn die Kaufsache innerhalb des Garantiezeitraums nicht mehr einwandfrei funktioniert oder sich ein sonstiger Mangel bemerkbar macht, kann der Käufer Reparatur oder Austausch der Kaufsache verlangen. Dementsprechend stellt die Garantie hier lediglich eine vertragliche Erweiterung der gesetzlichen Gewährleistungsansprüche dar. Weitere Informationen zur Conrad-Langzeitgarantie finden sich außerdem hier.
Umtausch bei Conrad ohne Kassenbon?
Prinzipiell ist es erforderlich, online bestellte Waren inklusive des Rücksendescheins (Rückseite des Lieferscheins) an Conrad (www.conrad.de) zurückzusenden. Und auch der Umtausch oder die Rückgabe von in der Filiale gekauften Artikeln ist üblicherweise nur gegen Vorlage des Kaufbelegs möglich.
Ich habe am Samstag online bei „Conrad Elektronic“ einen Klinkenadapter von 3,5 mm auf 2,5 mm Reduzierung bestellt. Jetzt bekommen ich genau das Gegenteil.
Hier nochmal vereinfacht: Ich möchte einen Adapter zur Reduziering von 3,5 mm Klinke auf 2,5 mm Klinke. Das muss doch zu schaffen sein oder ???????
Da es sehr sehr EILT !!!! wäre ein Anruf Super: Mobil [Persönliche Daten entfernt, Bezahlen.net]
Kunden Nr. : 57157893 Lieferschein: 9706361116
Vieln Dank
MfG Bernhard Vitic
Hallo Bernhard,
da es eilt, bitte ich Sie, bei Conrad direkt anzurufen. Wir von Bezahlen.net können hier keinen Umtausch vornehmen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Sehr geehrtes Conrad Team,
Ich habe am 24.02.2022 bei Ihnen eine fitbit versa bestellt.
Leider muss ich Ihnen mitteilen das die versa leider nicht mehr funktioniert.
Ich möchte von meinem Garantie Anspruch gebraucht machen.
Bitte teilen Sie mir mit wie ich Ihnen die versa zusenden kann und eine neue bekomme
Mit freundlichem Gruß
Carola
Hallo Carola,
bitte melden Sie sich direkt bei Conrad, um die Garantie in Anspruch zu nehmen. Bedenken Sie dabei aber, dass es möglich ist, dass nicht der Händler, sondern der Hersteller die Garantie ausgegeben haben könnte.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net