Werden Elektrogeräte online oder in der Cyberport-Filiale gekauft, stellt sich nach dem Kauf gelegentlich heraus, dass die elektronischen Helfer und technischen Accessoires doch nicht zu unseren Bedürfnissen passen. Besonders praktisch wäre es dann, große und kleine Elektrogeräte einfach zurückgeben zu können.
Welche Umtausch- und Rückgaberechte Verbraucher nach dem Kauf bei Cyberport wirklich haben, zeigen wir hier.
Umtausch bei Cyberport: Fehlkäufe einfach umtauschen oder zurückgeben?
Insbesondere beim Kauf von Elektrogeräten profitieren Kunden von komfortablen Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten. Schließlich stellt sich nach dem Kauf besonders oft heraus, dass das erworbene Gerät nicht zu den Kundenbedürfnissen passt oder aus anderen Gründen ein Fehlkauf war. Gängige Praxis im Einzelhandel ist es darum, Kunden komfortable Umtausch- oder Rückgaberechte auch bei Nichtgefallen einzuräumen.
Zu beachten ist dabei allerdings: Obwohl Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten für fehlerfreie Produkte gerade von größeren Handelsketten besonders oft eingeräumt werden, besteht hierauf gerade kein Rechtsanspruch!
Schließlich sehen die gesetzlichen Regelungen des BGB einen Rechtsanspruch auf Umtausch oder sogar Rückgabe für im Einzelhandel gekaufte Waren nur dann vor, wenn sich Waren als mangelhaft (d.h. defekt oder nicht zur üblichen Verwendung geeignet) herausstellen. Allein dann, wenn ein solcher Mangel bereits beim Kauf vorlag, sehen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte die Möglichkeit vor, Waren umzutauschen oder ihre Reparatur zu verlangen.
Eine gesetzliche Verpflichtung des Händlers, mangelfreie Waren zurückzunehmen oder sie umzutauschen, weil sie dem Käufer später schlicht und einfach nicht mehr gefallen, besteht aber nicht.
Allerdings steht es dem Händler frei, seinen Kunden Umtausch oder Rückgabe auch für mangelfreie Waren zu ermöglichen – hierbei handelt es sich jedoch stets um eine Kulanzleistung des Verkäufers. Ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Versprochen ist versprochen!
Verspricht der Händler seinem Kunden bereits vor oder bei Abschluss eines Kaufvertrages, dass Waren auch bei Nichtgefallen zurückgegeben oder umgetauscht werden können, ist er an sein Versprechen auch rechtlich gebunden. Die genauen Umtausch-Konditionen (Rückgabezeitraum, Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung oder Umtausch nur gegen Gutschein) kann der Verkäufer jedoch selbst festlegen.
Umtausch bei Cyberport in der Praxis
Genau wie alle anderen Einzelhändler auch, kann auch Cyberport selbst festlegen, ob und unter welchen Voraussetzungen mangelfreie, in einer Cyberport-Filiale gekaufte Waren umgetauscht oder zurückgegeben werden können. Theoretisch können die Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten außerdem auch individuell zwischen Cyberport und dem Käufer ausgehandelt werden.
Alternativ hat der Händler jedoch auch die Möglichkeit, allen seinen Kunden bestimmte Umtauschmöglichkeiten zu eröffnen und hierauf durch Werbeaufsteller, Aushänge im Ladengeschäft oder Vermerke auf dem Kassenbon hinzuweisen.
Auch Cyberport hat von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und weist auf seiner Webseite www.cyberport.de darauf hin, dass auch die in einer Cyperport-Filiale gekauften Artikel innerhalb von 30 Tagen an das Unternehmen zurückgesendet oder in der Filiale zurückgegeben werden können. Den Kaufpreis bekommt der Käufer dann auf sein Bankkonto zurückerstattet oder in bar ausgezahlt.
Voraussetzung hierfür ist jedoch, dass…
- die Ware innerhalb von 30 Tagen nach dem Kauf zurückgesendet oder zurückgegeben wird
- die Ware sich in der Originalverpackung befindet
- die Ware keine Gebrauchsspuren aufweist
Umtausch von im Cyberport-Onlineshop bestellten Waren
Anders als der Umtausch und die Rückgabe von in einer Cyberport-Filiale gekauften Artikeln, ist die Rückgabe von online bestellten Waren bereits gesetzlich vorgesehen und besonders verbraucherfreundlich geregelt. Schließlich gilt für alle online gekauften Waren eine gesetzliche Rückgabemöglichkeit, die die Rücksendung auch bei Nichtgefallen erlaubt.
In den §§ 312g, 355 BGB wird festgelegt, dass im Falle des Onlinekaufs durch einen Verbraucher stets ein 14-tägiges Rückgabe- bzw. Vertragswiderrufsrecht bestehen muss. Innerhalb dieser Frist steht es dem Verbraucher frei, den online geschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen und erhaltene Waren auch bei Nichtgefallen an den Verkäufer zurückzusenden. Nicht notwendig ist es dabei, dass erhaltene Waren mangelhaft sind.
Selbstverständlich gilt dieses gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsrecht auch für alle online bei Cyberport getätigten Bestellungen. Allerdings wird die Widerrufsfrist von Cyberport zusätzlich sogar auf 30 Tage verlängert.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, sind prinzipiell eine ausdrückliche Widerrufserklärung des Bestellers sowie die Rücksendung der Waren an den Verkäufer notwendig. Allerdings erklärt Cyberport (www.cyberport.de) hier, dass alternativ auch das Übersenden einer Widerrufserklärung und die anschließende Rückgabe online Bestellter Waren in einem Cyberport-Store (innerhalb der 30-Tage-Frist) möglich sind.
Sollen Waren hingegen per Post an Cyberport zurückgesendet werden, sind folgende Schritte erforderlich:
- Der Vertragswiderruf muss eindeutig gegenüber Cyberport erklärt werden. Hierfür kann das Muster-Widerrufsformular ausgefüllt an Cyberport (kundenservice@cyberport.de) gesendet werden. Alternativ kann der Widerruf auch über die Widerrufs-Funktion des Online-Kundenkontos erklärt werden.
- Anschließend kann die zurückzusendende Ware inklusive der Originalverpackung für den Transport verpackt und das Paket mit dem Cyberport-Rücksendeaufkleber versehen werden. Der Rücksendeaufkleber lässt sich über das Cyberport-Kundenkonto, telefonisch unter 0351 3395 678 oder per E-Mail (kundenservice@cyberport.de) anfordern.
- Das verschlossene Paket kann nun kostenfrei an Cyberport zurückgesendet werden und der Kaufpreis wird erstattet.
Erweiterte Umtauschmöglichkeiten bei Vorliegen eines Mangels
Zusätzlich zu eventuell von Cyberport (www.cyberport.de) freiwillig gewährten oder gesetzlich vorgesehenen Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten gelten für alle gekauften Waren auch die gesetzlichen Vorschriften des Kaufrechts. Diese gewähren dem Käufer einen weiteren Anspruch auf Umtausch oder Reparatur gekaufter Artikel, sofern sich diese als bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft erweisen oder beim Kauf versprochene Eigenschaften nicht vorliegen.
Ist das der Fall, ist der Käufer nicht darauf angewiesen, sich auf freiwillig gewährte Rückgaberechte zu berufen. Vielmehr ist der Händler bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache gesetzlich dazu verpflichtet, diese auszutauschen oder zu reparieren – das nennt man den gesetzlichen Nacherfüllungsanspruch des Käufers.
Der Nacherfüllungsanspruch erlaubt es im Falle der Mangelhaftigkeit, Umtausch oder Reparatur dann zu verlangen, wenn sich ein von Anfang an vorhandener Mangel der Kaufsache innerhalb von 24 Monaten nach dem Kauf zeigt. Besonders praktisch: Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf muss der Käufer nicht beweisen, dass die Kaufsache von Anfang an defekt war. Vielmehr wird gesetzlich vermutet, dass auch ein erst später erkannter Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag.
Umtausch bei Cyberport auch ohne Kassenbon?
Genau wie alle anderen Einzelhändler auch, ist Cyberport nicht dazu verpflichtet, mangelfreie Waren zurückzunehmen. Auf seiner Website www.cyberport.de räumt das Unternehmen jedoch die Möglichkeit ein, auch die in einer Filiale gekauften Artikel binnen 30 Tagen zurückzugeben – ohne, dass hierfür ein Mangel vorliegen müsste.
Da es sich hierbei jedoch um eine Kulanzleistung handelt, kann Cyberport selbst festlegen, unter welchen Voraussetzungen die Rückgabe gestattet wird. Allerdings findet sich auf der Webseite des Unternehmens keine Information dazu, ob stets ein Kaufbeleg für die Rückgabe erforderlich ist. Das sollte bereits vor dem Kauf in der entsprechenden Filiale erfragt werden.
Zu beachten ist jedoch, dass die Rückgabe in jedem Falle nur inklusive der Originalverpackung akzeptiert wird.














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