Wer beim Schuhkauf einmal daneben greift und ein Paar auswählt, dass sich zuhause als zu groß, zu klein oder farblich unpassend erweist, möchte die ungeliebten Schuhe gerne schnellstmöglich wieder loswerden. Auf welche Umtauschrechte Verbraucher bei Deichmann zählen können, falls die gekauften Schuhe nicht gefallen oder sogar einen Mangel aufweisen, zeigen wir hier.
Umtausch bei Deichmann: Rückgabe auch bei Nichtgefallen?
Viele Käufer halten die Möglichkeit, gekaufte Waren auch bei Nichtgefallen einfach umzutauschen oder zurückzugeben, für selbstverständlich. Zwar bieten viele Händler heute komfortable Umtauschrechte auch für im Einzelhandel erstandene Waren an – gesetzlich vorgeschrieben sind diese Rückgaberegelungen jedoch nicht.
Stattdessen ist ein gesetzliches Umtauschrecht erst dann vorgesehen, wenn die gekaufte Ware einen Mangel aufweist – erst dann greift das gesetzliche Gewährleistungsrecht und erlaubt den Umtausch der gekauften Ware.
Dennoch ist es heute bei großen Handels- und Kaufhausketten üblich, Waren selbst dann zurückzunehmen oder sie umzutauschen, wenn der Käufer schlichtweg seine Meinung geändert hat oder ihm die gekauften Waren im Nachhinein nicht gefallen.
Eine gesetzliche Verpflichtung, großzügige Umtauschregelungen für mangelfreie Waren anzubieten, besteht jedoch nicht. Vielmehr handelt es sich hierbei um eine Kulanzleistung des Verkäufers auf welche kein Rechtsanspruch besteht.
Verspricht der Händler seinem Kunden jedoch, Waren auch bei Nichtgefallen zurückgeben oder umtauschen zu können, ist er an dieses Versprechen gebunden. Die dabei geltenden Konditionen wie beispielsweise den Rückgabezeitraum, die Möglichkeit der Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung oder aber den Umtausch nur gegen Gutschein, kann der Händler dabei selbst festlegen.
Umtauschrecht individuell aushandeln
Sollte der Händler generell kein Umtauschrecht einräumen, ist auch ein individuell ausgehandeltes Umtauschrecht zulässig und rechtlich bindend. Allerdings sollte die Umtauschvereinbarung hier unbedingt schriftlich festgehalten werden, um die Vereinbarung später beweisen zu können. Eine schriftliche Fixierung ist dabei beispielsweise auch auf dem Kassenbon möglich.
Abweichende Regelungen bei Vorliegen eines Mangels
Einheitliche Umtauschregelungen für alle bei Deichmann gekauften Artikel gelten jedoch dann, wenn die erstandenen Waren mangelhaft sind oder eine beim Kauf versprochene Eigenschaft nicht aufweisen. In diesem Falle muss der Käufer nicht auf eine kulante Umtauschregelung hoffen – vielmehr ist die Verpflichtung des Händlers, mangelhafte Waren umzutauschen oder zu reparieren, gesetzlich festgeschrieben.
Schließlich erlauben es die Gewährleistungsvorschriften des BGB im Falle der Mangelhaftigkeit, innerhalb von 24 Monaten Reparatur oder Umtausch der mangelhaften Ware vom Verkäufer zu verlangen. Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die Kaufsache schon zum Kaufzeitpunkt – also von Anfang an – mangelhaft war.
Beispiel: Was „von Anfang an mangelhaft“?
Die Naht der gekauften Schuhe ist derart mangelhaft vernäht, dass sie schon nach wenigen Malen des Tragens einreißt.
Ist ein solcher Mangel bereits von Anfang an vorhanden, muss der Käufer nicht auf eine aus Kulanz gewährte Umtauschmöglichkeit hoffen. Vielmehr greifen hier automatisch die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsregeln und erlauben es dem Käufer, nach seiner Wahl Reparatur oder Umtausch der mangelhaften Kaufsache zu verlangen.
Besonders praktisch: Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf wird gesetzlich vermutet, dass die Kaufsache schon von Anfang an mangelhaft war. Schließlich trifft den Käufer gemäß § 476 BGB die Beweislast für die Mangelhaftigkeit zum Kaufzeitpunkt erst ab dem 7. Monat nach dem Kauf.
Umtausch im Deichmann.de Onlineshop
Während für die in einer Deichmann-Filiale gekauften Artikel kein einheitliches Umtausch- oder Rückgaberecht eingeräumt wird, gelten für die im Deichmann-Onlineshop bestellten Artikel anderen Regelungen.
Hier ist gesetzlich vorgeschrieben, dass bestellte Waren nicht nur dann umgetauscht bzw. zurückgegeben werden können, wenn sie mangelhaft sind. Stattdessen ist für online bestellte Waren ein gesetzliches 14-tägiges Rückgabe- bzw. Vertragswiderrufsrecht vorgesehen – das regeln die §§ 312g, 355 BGB.
Diesen Regelungen zufolge könne Verbraucher den online geschlossenen Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt widerrufen und die bestellte Waren an den Verkäufer zurückzusenden. Der gezahlte Kaufpreis muss später selbst dann zurückerstattet werden, wenn die Ware einwandfrei ist und allein wegen Nichtgefallens zurückgesendet wird. Gründe für den Widerruf muss der Verbraucher dabei nicht angeben.
Um das Widerrufsrecht auszuüben, ist es prinzipiell erforderlich, den Vertragswiderruf innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt ausdrücklich gegenüber dem Händler zu erklären. Diese Erklärung kann dabei auch per E-Mail an Deichmann übersandt werden.
- Name und Anschrift des Händlers
- Name und Anschrift des Kunden
- Bestellnummer der betreffenden Ware und
- Eine eindeutige Erklärung des Vertragswiderrufs enthalten.
Ausreichend ist es jedoch auch, das von Deichmann zur Verfügung gestellte Widerrufsformular zu nutzen und dieses ausgefüllt per Mail (customer-service-dsd@deichmann.com) an Deichmann zu übersenden.
Anschließend kann die bestellte Ware an Deichmann zurückgesendet oder auch in der Filiale zurückgegeben werden.
Widerrufserklärung durch Rücksendung?
Prinzipiell ist es nicht ausreichend, bestellte Waren kommentarlos an den Händler zurückzusenden. Vielmehr sieht das Gesetzt die ausdrückliche Erklärung des Widerrufs durch den Verbraucher vor. Allerdings erklärt Deichmann auf seiner Webseite ausdrücklich, dass auch ein ausgefüllter, der zurückgesendeten Ware beigelegter Retourenschein als Widerrufserklärung angesehen wird. Demzufolge ist eine gesonderte Erklärung des Widerrufs nicht zwingend erforderlich.
Umtausch und Rückgabe bestellter Waren in der Deichmann-Filiale
Auch online bestellte Waren können problemlos in jeder beliebigen Deichmann-Filiale zurückgegeben werden. Um das online bestellte Produkt in der Filiale gegen ein anderes umzutauschen oder sich den Kaufpreis in bar erstatten zu lassen, ist es ausreichend, die bestellte Ware inklusive des Originalkartons und des ausgefüllten Retourenscheins in einer beliebigen Filiale abzugeben.
Rückgabe bestellter Waren per Post
Wer bestellte Waren nicht persönlich in einer Deichmann-Filiale zurückgeben möchte, hat alternativ die Möglichkeit, die zu retournierende Ware kostenfrei per Post an Deichmann zurückzusenden.
Hierzu ist es erforderlich, die Rücksendung über das Deichmann-Kundenkonto auf der Webseite des Unternehmens anzumelden. Hierzu müssen lediglich die Bestelldaten der zu retournierenden Sendung aufgerufen und das Rücksendeetikett ausgedruckt werden.
Der ausgedruckte Rücksendeaufkleber muss dann nur noch von außen am Paket befestigt und der ausgefüllte Retourenschein der Sendung beigelegt werden. Dann kann das zurückzusendende Paket in einer Hermes- oder DHL-Filiale abgegeben und kostenfrei an Deichmann zurückgesendet werden.
Ob die Retourensendung hierbei bei Hermes oder DHL abgegeben werden muss, hängt davon ab, durch welchen Paketdienst die Bestellung ursprünglich geliefert wurde.
Sehr geehrtes deichmann team.
Ich habe in der Straubinger Deichmann Filiale Hausschuhe aus Kunstfell gekauft. Leider reagiere ich allergisch auf das Fell. Ich würde mir gerne andere Hausschuhe nehmen, wären sie so kulant mir diese umzutauschen?
Mit freundlichen Grüßen,
Claudia Dietl-Moll
Guten Tag Frau Dietl-Moll,
wir von bezahlen.net haben nicht direkt mit Deichmann zu tun, sondern schreiben Ratgeber.
Am Besten gehen Sie mit den Schuhen und im optimalen Fall auch mit der Rechnung direkt zu der Filiale, wo Sie die Hausschuhe erworben haben und tauschen diese dort um. Deichmann zeigt sich in den meisten Fällen kulant.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Guten Morgen,
leider gefallen mir die bei ihnen gekauften Schuhe nicht und möchte sie wieder zurückschicken,habe
aber keinen Retourenschein mehr.Ich wollte mir einen ausdrucken,aber das funktioniert bei mir nicht.Wie soll ich jetzt vorgehen?
Guten Tag Frau Solle,
wir von bezahlen.net haben nicht direkt mit Deichmann zu tun, wir schreiben Ratgeber. Melden Sie sich am besten telefonisch beim Kundenservice von Deichmann: 0800 / 50 20 500.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Sehr geehrtes Deichmann Team,
Ich habe am 14.06.19 Schuhe in der Filiale in Esslingen gekauft. Wollte sie letztes Wochende anziehen, habe aber gemerkt das die jetzt sehr drücken. Kann ich die noch zurückgeben? Allerdings habe ich sie ohne Karton genommen.
Liebe Grüße Sepko
Hallo Frau Sepko
Wir arbeiten nicht mit Deichmann zusammen, wir schreiben lediglich Ratgeber. Da wir Ihnen nicht direkt helfen können, sollten Sie sich wie oben beschrieben mit dem Kundenservice in Verbindung setzen.
Freundliche Grüße,
Marvin vom Bezahlen.net-Team
Ich habe bei Deichmann Schuhe gekauft, die innerhalb von 6 Monaten kaputt gegangen sind.
Durch Corona hatte ich keine Möglichkeit, die Schuhe rechtzeitig zu reklamieren. Da es ein Winterschuh ist, habe ich nach Wiederöffnung der Geschäfte nicht gleich reagiert. Jetzt ist ein Jahr vorbei und man möchte den Schuh nicht mehr zurücknehmen.
Grüße Anna
Hallo Anna,
der Zeitraum ist natürlich ein Problem. Nach Ablauf der sechs Monate kann Deichmann verlangen, dass Sie nachweisen, dass die Schuhqualität schon bei Kauf mangelhaft war. Schließlich kann man dort nicht nachprüfen, dass der Schuh schon ein halbes Jahr kaputt ist. Sie könnten hier entweder mit der Verbraucherzentrale sprechen, welche Möglichkeiten es gibt, oder Deichmann erneut kontaktieren und um eine Lösung bitten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Ich wollte bei Deichmann in der Filiale mein fast 10 monaten alten sneaker reklamieren da sich die Seiten ablösen .in der Filiale sagte man mir garantie nur 6 Monate .beim Kundenservice kommt es auch darauf an wenn sie am Telefon haben, der erste sagt 12 Monate, der nächste 6 Monate. Also konnte meine schuhe nicht reklamieren. Das kenne ich so von DEICHMANN eigentlich so nicht schade
Hallo,
vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung mit Deichmann. Nach Ablauf von 6 Monaten ist es häufig so, dass Sie nachweisen müssen, dass der Mangel schon beim Kauf bestanden hat.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.