Neben Lebensmitteln bietet EDEKA in seinen vielen Filialen auch Drogerieartikel, Haushaltswaren und viele weitere Produkte an. Und auch in einem eigenen EDEKA-Onlineshop lässt sich nach Herzenslust von zuhause aus einkaufen. Allerdings passiert es bei einem so umfangreichen Angebot schnell einmal, dass ein falsches Produkt im Warenkorb landet. Wie EDEKA Umtausch- und Rückgabewünsche in diesem Fall handhabt und welche rechtlichen Ansprüche Verbrauchern wirklich zustehen, erklären wir hier.
In der EDEKA-Filiale gekaufte Artikel umtauschen
Nicht in allen EDEKA-Filialen gelten identische Umtausch- und Rückgaberichtlinien. Meist werden Regelungen zu Rückgabe und Umtausch nämlich durch den Marktleiter getroffen – der ist jedoch meist in jeder EDEKA-Filiale ein anderer. Dementsprechend müssen die Rückgabemöglichkeiten nicht in allen EDEKA-Märkten identisch sein. Es lohnt sich darum, sich bereits vor dem Einkauf im betreffenden Markt zu informieren, was genau beachtet werden muss, falls gekaufte Waren zurückgegeben oder umgetauscht werden sollen.
Doch wie kann es sein, dass die Umtauschvoraussetzungen in den Filialen unterschiedlich geregelt sind? Können nicht ohnehin alle im stationären Handel gekaufte Waren immer innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden?
Zwar gehen viele Käufer davon aus, gekaufte Waren auch bei Nichtgefallen einfach zurückgeben oder umtauschen zu können, das Gesetz sieht jedoch dann, wenn ein gekauftes Produkt mangelfrei ist, keinen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe vor. Stattdessen sollen nach den gesetzlichen Bestimmungen Käufer und Verkäufer gleichermaßen an einen einmal geschlossenen Vertrag gebunden sein. Und das gilt selbst dann, wenn das erstandene Produkt dem Käufer später doch nicht gefällt.
Erweiterte Umtauschmöglichkeiten:
Allerdings steht es dem Verkäufer natürlich frei, seinen Kunden erweiterte, von den gesetzlichen Vorschriften abweichende Umtauschmöglichkeiten einzuräumen. Tut er dies, beispielsweise durch eine individuelle Vereinbarung, einen Vermerk auf dem Kassenbon oder in der Werbung, ist er an das erweiterte Umtauschversprechen auch gebunden.
Allerdings kann der Händler die Voraussetzungen des Umtauschs oder der Rückgabe selbst festlegen. Möglich ist es darum, dass eine Rückgabe mangelfreier Waren nur bei Vorlage des Kassenbons erlaubt wird oder Waren nur gegen Ausgabe eines Wertgutscheins zurückgenommen werden.
Da es sich bei den Betreibern verschiedener EDEKA-Märkte um unabhängige Einzelunternehmer handelt, können die gewährten Rückgabemöglichkeiten von Markt zu Markt variieren. Denkbar ist es auch, dass in einzelnen Märkten eine Rückgabe von mangelfreien Waren ganz ausgeschlossen wird.
Umtausch bei EDEKA auch ohne Kassenbon?
Wie schon erwähnt, können die Rückgabe- und Umtauschmöglichkeiten bei EDEKA von Markt zu Markt variieren. Ob Umtausch oder Rückgabe auch ohne Vorlage des Kassenbons möglich sind, sollten Sie darum vor dem Einkauf im betreffenden Markt erfragen.
Im EDEKA-Onlineshop gekaufte Artikel umtauschen
Werden Lebensmittel oder andere Produkte im EDEKA-Onlineshop bestellt, gelten andere Rückgaberichtlinien als im stationären Handel. Schließlich sieht das Gesetz für online geschlossene Kaufverträge ein generelles 14-tägiges Widerrufsrecht vor. Dieses erlaubt es dem Verbraucher ausdrücklich, Waren auch dann zurückzugeben, wenn sie ihm nicht gefallen, ansonsten aber mangelfrei sind.
Um den online geschlossenen Vertrag zu widerrufen, muss der Händler über den Entschluss lediglich per Brief, Fax oder E-Mail informiert und die betreffende Ware dann innerhalb weiterer 14 Tage zurückgesendet werden.
Widerruf und Rücksendung bei EDEKA – so geht’s
Sollten dem Besteller die von EDEKA gelieferten Artikel nicht gefallen, kann er den online geschlossenen Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt widerrufen und die betreffenden Waren zurücksenden.
Achtung: Waren nicht einfach kommentarlos zurücksenden!
Zur Ausübung des Widerrufsrechts ist es notwendig, den online geschlossene Kaufvertrag gegenüber EDEKA ausdrücklich zu widerrufen – eine kommentarlose Rücksendung einzelner Waren kann den geschlossenen Kaufvertrag nicht rückgängig machen!
Um den geschlossenen Vertrag zu widerrufen, ist es jedoch ausreichend, das von EDEKA bereitgehaltene Muster-Widerrufsformular innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt ausgefüllt per E-Mail an info@EDEKA24.de zu übersenden.
Ist das geschehen, müssen die entsprechenden Waren innerhalb von weiteren 14 Tagen ab Übersendung des Widerrufs an EDEKA zurückgesendet werden.
- Die betreffende Ware im Originalkarton oder in einem anderen Paket zum Versand verpacken
- Einen Rücksendeschein über folgenden Link erstellen, ausdrucken und auf das Paket kleben: EDEKA Retourenschein
- Das Paket in einer DHL-Filiale oder in eine Packstation abgeben oder direkt an einen Zusteller übergeben
- Nun wird das Paket kostenfrei zurück an EDEKA versendet.