Futter, Zubehör, Spielzeug und allerlei Nützliches rund ums Haustier lässt sich in vielen Fressnapf-Filialen einkaufen oder auch bequem im Onlineshop (www.fressnapf.de) des Unternehmens bestellen. Ist der Kaninchenkäfig jedoch zu klein oder das Hundehalsband zu eng, kommt die Frage auf, ob bei Fressnapf erstandenes Tierzubehör umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden kann.
Ob und wie Umtausch und Rückgabe von in der Filiale oder online bei Fressnapf gekauften Artikeln möglich sind und auf welche Verbraucherrechte sich Käufer bei Vorliegen eines Mangels berufen können, zeigen wir hier.
Umtausch in der Fressnapf-Filiale – klappt nicht überall
Auch beim Shoppen für tierische Gefährten kann es passieren, dass wir uns einmal vergreifen. Lehnt die Katze das neue Spielzeug ab oder ist dem Welpen das Geschirr noch zu groß, ist es besonders praktisch, Tierzubehör einfach zurückzugeben oder gegen einen anderen, passenden Artikel umzutauschen – allerdings spielen dabei nicht alle Fressnapf-Filialen mit.
Grund hierfür ist: Hat sich der Käufer über die Größe oder Verwendbarkeit eines gekauften Artikels geirrt oder gefällt ihm die Ware später einfach nicht, besteht kein gesetzlicher Anspruch darauf, Umtausch oder Rückgabe vom Verkäufer verlangen zu können.
Stattdessen legt das Bürgerliche Gesetzbuch für fast alle Arten von Kaufverträgen fest, dass Umtauschansprüche nur dann bestehen sollen, wenn dem Kunden eine von Anfang an mangelhafte Ware übergeben worden ist. Allein dann sollen die Gewährleistungsansprüche des BGB greifen und dem Käufer einen Anspruch auf Reparatur oder Umtausch der Kaufsache gewähren.
Kein gesetzlicher Umtauschanspruch ist hingegen dann vorgesehen, wenn dem Kunden die Ware später doch nicht gefällt oder er sich über ihre Verwendbarkeit im konkreten Fall geirrt hat. Auch ein Anspruch auf Rückgabe ist dann nicht vorgesehen.
Für Käufer bedeutet das: Ein gesetzlicher Anspruch darauf, mangelfreie Waren an Fressnapf zurückgegeben, besteht nicht. Nur dann, wenn sich ein Produkt als defekt oder auf sonstige Weise mangelhaft erweist, kann sich der Käufer auf seinen gesetzlichen Umtausch- bzw. Reparaturanspruch berufen.
Wann ist die Ware mangelhaft?
Die Mangelhaftigkeit eines gekauften Produkts kann insbesondere dann angenommen werden, wenn es sich nicht für die übliche Verwendung eignet oder Eigenschaften nicht aufweist, die vor bzw. beim Kauf ausdrücklich versprochen wurden.
Obwohl die gesetzlichen Regelungen keinen Anspruch des Käufers vorsehen, mangelfreie Waren umzutauschen zu dürfen, kann zwischen Käufer und Verkäufer dennoch etwas anderes vereinbart werden. Das kann entweder durch die individuelle Vereinbarung eines Umtausch- oder Rückgaberechts oder durch ein generelles Umtauschversprechen des Händlers an alle seine Kunden geschehen. Wird eine solche Vereinbarung geschlossen, ist sie rechtlich bindend. Wird hingegen keine solche Absprache getroffen, ist der Kunde allein auf das Entgegenkommen des Händlers angewiesen, falls er eine mangelfreie Kaufsache umtauschen möchte.
Für Fressnapf-Kunden bedeutet das:
Fressnapf ist ein Franchise-Unternehmen, bei dem einzelne Filialen als eigenständige Händler und auf eigene Rechnung handeln. Dementsprechend kann auch jeder Händler bzw. jede Filiale die Umtauschmöglichkeiten für mangelfreie Waren selbst festlegen. Es sollte darum darauf geachtet werden, sich bereits vor dem Kauf über die in der betreffenden Filiale geltenden Umtauschkonditionen zu informieren.
Umtausch bei Fressnapf auch ohne Kassenbon?
Wie bereits erklärt, sind die Umtauschmöglichkeiten für mangelfreie Waren nicht einheitlich für alle Fressnapf-Filialen geregelt. Möglich ist es darum, dass der Umtausch in einigen Filialen selbst ohne Kassenbon gewährt wird, während in einer anderen Filiale selbst bei Vorlage des Kassenbons gar kein Umtausch erlaubt wird.
Obwohl diese Vorgehensweise für Kunden im Einzelfall unbequem ist, ist sie dennoch rechtlich zulässig. Schließlich sieht das Gesetz gar keine Möglichkeit vor, eine einwandfreie Kaufsache bei Nichtgefallen umzutauschen. Erlaubt ein Händler den Umtausch aber trotzdem, stellt das ein Entgegenkommen dar und der Verkäufer darf zumindest die Umtauschvoraussetzungen selbst festlegen.
Im Fressnapf-Onlineshop bestellte Waren zurückgeben oder umtauschen
Bei Fressnapf (www.fressnapf.de) lässt sich Tierfutter und allerlei Zubehör rund ums Haustier auch bequem von zuhause aus bestellen. Anders als für Waren, die in einer Fressnapf-Filiale gekauft wurden, sind die Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten in diesem Falle allerdings einheitlich und besonders verbraucherfreundlich geregelt.
Schließlich finden bei Onlinebestellungen die zusätzlichen Regelungen der §§ 312g, 355 BGB Anwendung und erlauben es dem Besteller, den online geschlossenen Kaufvertrag auch bei Nichtgefallen zu widerrufen, erhaltene Waren zurückzusenden und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen.
Grund hierfür sind die besonderen gesetzlichen Regelungen zu den sogenannten Fernabsatzverträgen. Diese räumen dem Verbraucher bei allen aus der Ferne abgeschlossenen Verträgen eine Bedenkzeit ein und ermöglichen ihm so die Prüfung der erhaltenen Waren.
Möchte der Verbraucher von seinem Widerrufsrecht Gebrauch machen, ist es lediglich notwendig, den online geschlossenen Kaufvertrag innerhalb der gesetzlich vorgegebenen oder individuell vereinbarten Frist ausdrücklich zu widerrufen und die erhaltenen Waren dann innerhalb von 14 Tagen an den Händler zurückzusenden.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts – das heißt zur Absendung der Widerrufserklärung – ist gesetzlich eine Frist von 14 Tagen ab Warenerhalt vorgesehen. Innerhalb dieses Zeitraums muss sich der Besteller entscheiden, ob er erhaltene Waren behalten möchte oder nicht. In den Allgemeinen Geschäftsbedingungen www.fressnapf.de/agb, die für alle online bei Fressnapf bestellten Waren gelten sollen, sieht das Unternehmen jedoch eine noch kundenfreundlichere Regelung vor und räumt seinen Kunden sogar eine Bedenkzeit von insgesamt 30 Tagen ein.
Entscheidet sich der Besteller dafür, die bei Fressnapf georderten Waren nicht zu behalten und innerhalb der 30-Tages-Frist zurückzusenden, sind folgende Schritte erforderlich, um den Kaufpreis zurückerstattet zu bekommen:
- Der mit Fressnapf geschlossene Online-Kaufvertrag muss ausdrücklich widerrufen werden. Hierfür kann das von Fressnapf bereitgehaltene Muster-Widerrufsformular einfach ausgefüllt per E-Mail an das Unternehmen übersendet werden.
- Anschließend kann die zurückzusendende Ware verpackt und das Paket mit dem jeder Bestellung beiliegenden Retourenaufkleber versehen werden. Sollte einer Bestellung einmal kein Aufkleber beiliegen oder soll ein Speditionsartikel retourniert werden, kümmert sich der Fressnapf-Kundenservice unter 0800 1990 990 oder per E-Mail unter online-shopping@fressnapf.de um diese Anliegen.
- Anschließend kann das Paket kostenfrei in einer DHL-Filiale oder einem Fressnapf-Markt abgegeben werden. Speditionsartikel werden beim Besteller abgeholt.
- Ist die Rücksendung bei Fressnapf eingegangen, wird der Kaufpreis der Retourware über den bei der Bestellung angegebenen Zahlungsweg zurückerstattet.
Abweichende Umtauschmöglichkeiten bei Mangelhaftigkeit
Sollte sich ein online bei Fressnapf (www.fressnapf.de) bestellter oder in der Filiale gekaufter Artikel einmal als von Anfang an mangelhaft erweisen, sind Kunden nicht auf eine aus Kulanz eingeräumte Umtauschmöglichkeit angewiesen.
Schließlich greifen immer dann, wenn dem Käufer eine mangelhafte Kaufsache übergeben wurde, die gesetzlichen Gewährleistungsregeln des Kaufrechts. Diese erlauben es dem Käufer immer dann, wenn eine Kaufsache versprochene Eigenschaften nicht aufweist oder sich nicht für die übliche Verwendung eignet, Umtausch oder Reparatur der Kaufsache – auch noch bis zu 24 Monate nach dem Kauf – vom Verkäufer zu verlangen.
Dieser Anspruch auf Umtausch bzw. Reparatur der Kaufsache ist gesetzlich in den §§ 433, 437, 439 BGB geregelt und greift auch dann, wenn sich die Mangelhaftigkeit der Ware erst einige Zeit nach dem Kauf herausstellt.
Das bedeutet:
Geht das gekaufte Halsband auch bei korrekter Benutzung schon nach wenigen Malen des Tragens kaputt, kann davon ausgegangen werden, dass es bereits von Anfang an mangelhaft war. Innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf muss der Käufer diesen Umstand nicht einmal beweisen, sondern kann problemlos den Umtausch der mangelhaften Kaufsache vom Verkäufer verlangen. Auch an den Hersteller muss er sich dabei nicht verweisen lassen.
Weiterführende Ratgeber:
- Umtausch ohne Kassenbon – Geht das?
- Garantie bei fehlendem Kassenbon / Rechnung?
- Versandkosten beim Umtausch – wer muss die Kosten tragen?
- Reduzierte Ware umtauschen
PayBack
Lösnitz Mark 100
06780 Großzöberitz
Zum Thema Umtausch von Fressnapf-Artikeln:
Vor einigen Tagen haben wir vom Tierschutz eine 13 Jahre alte Hündin aifgenommen, um ihr einen schönen und umsorgten Lebensabend zu ermöglichen. Wir haben im einer Fressnapf-Filiale für 150 € Artikel für die kleine Hündin gekauft. Heute wollten wir ihr noch ein neues leichteres Hundegeschirr kaufen. Meine Frau hat mich losgeschickt und ich habe eins bei Fressnapf gekauft. Zu Hause angekommen hat es meiner Frau nicht zugesagt und ich habe das Geschirr unbenutzt eine Stunde später zurückgebracht. Geld gab es nicht zurück, obwohl ich Tage vorher bereits sehr viel Geld in diesem Geschäft ausgelegt habe und desweiteren gab es die Antwort vom Filialleiter, hätten wir Online bei Fressnapf bestellt hätten wir den Kaufpreis und Rücksendekosten erstattet bekommen. In was für einer Zeit leben wir, wenn ich doch die lpkalen Geschäfte unterstützen möchte, obwohl die Ware 40-60% teurer im Vergleich zu Online Angeboten ist und in einer örtlichen Filiale mir bei einer Rückgabe des Artikels im Höchstfalle, wenn der Filialleiter gute Laune hat, ein Gutschein ausgestellt wird. Auf diese Art Kulanz kann ich verzichten und werde auf jeden Fall zur wesentlich billigeren Online-Konkurenz wechseln und die lokalen Geschäfte meiden.
Das zum Thema Umgang mit Kunden
MfG
Ralf Rothbart
Wir werden auch nicht mehr beim Fressnapf kaufen. Haben ein Leuchthalsband gekauft welches nicht funktionierte, haben es umgetauscht bekommen aber das zweite funktioniert auch nicht. Wollte es heute wieder umtauschen, aber die Marktleitern war nicht da, also können sie es auch nicht umtauschen ☹️Bin selbst im Einzelhandel tätig und sowas ist mir noch nie untergekommen, dass die Marktleitern anwesend sein muss. Gehe dann lieber zum Mitbewerber wo ich mich auch gut aufgehoben fühle
Das selbe hier. Unsicherheit bei der Größe eines Geschirrs. Im Laden nachgefragt, ob Rückgabe möglich. Antwort: Klar, kein Problem. Unbenutztes Geschirr zurück gegeben, nur Gutschrift für den entsprechenden Laden möglich, nicht in anderen Freßnapf-Filialen einlösbar. Und dann wundert man sich, dass die Menschen online kaufen.
Hallo Marlies,
vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung zu Fressnapf.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Ich habe heute bei fressnapf Hundetrockenfutter gekauft hatte um Hilfe gebeten, da Hund kein Huhn verträgt, mir wurde gesagt kein Huhn drin! Zu Hause richtig informiert, doch Huhnteile drin. Könnte zurückbringen bekomme kein Geld nur Gutschein! Ist das rechtens?
Hallo Doris,
bei falscher Beratung ist das natürlich etwas ärgerlich. Da Sie aber auch selbst vor Ort die Möglichkeit hatten, die Zutaten zu prüfen, liegt hier vermutlich kein Mangel vor. Die Rückgabe gegen einen Gutschein dürfte somit rechtens sein.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.