Ein Einkauf bei Intersport, dem Fachgeschäft für Sportbekleidung und –zubehör, motiviert viele Käufer dazu, sportlich endlich aktiver zu werden oder einmal etwas Neues auszuprobieren. Allerdings ist der sportliche Ehrgeiz beim Kauf in der Intersport-Filiale oder dem Onlineshop (www.intersport.de) manchmal größer als in der Alltags-Wirklichkeit.
Doch was passiert, wenn Sportbekleidung und -ausrüstung ihrem Käufer später doch nicht gefallen, er keine Verwendung für sie findet oder sich in Größe oder Farbe einmal vergriffen hat?
Wir klären, ob sich Spontan- und Fehlkäufen bei Intersport einfach rückgängig machen lassen und zeigen, wie das Unternehmen Rückgabe- und Umtauschwünsche seiner Kunden handhabt.
Sportbekleidung und Zubehör bei Nichtgefallen einfach umtauschen?
Einmal mehr geshoppt als eigentlich gebraucht wird? Viele Verbraucher sehen hierin kein Problem. Schließlich lassen sich doch gerade Kleidung und Sportzubehör einfach wieder zurückgeben, falls sie zuhause doch nicht mehr gefallen oder nicht benötigt werden. Das sollte zumindest innerhalb von 14 oder sogar 30 Tagen nach dem Kauf gelten – so die Annahme.
Obwohl solche Umtausch- oder Rückgabeoptionen von vielen Verbrauchern wie selbstverständlich vorausgesetzt werden, sieht die rechtliche Wirklichkeit ganz anders aus. Tatsächlich steht dem Käufer nämlich kein Rechtsanspruch auf Umtausch oder Rückgabe mangelfreier Waren zu. Vielmehr ist er hierbei allein auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Schließlich sehen die gesetzlichen Regelungen, die für fast alle Kaufvertragsarten gelten, keinen Rechtsanspruch auf Umtausch oder sogar Rückgabe von fehlerfreien Waren vor. Vielmehr sollen solche Ansprüche nur dann entstehen, wenn dem Käufer eine von Anfang an mangelhafte Kaufsache übergeben worden ist. Nur in solchen Fällen greifen die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des BGB und gewähren dem Käufer ein Recht darauf, Umtausch oder Reparatur der Kaufsache vom Verkäufer zu verlangen.
Für Käufer bedeutet das jedoch auch:
Sportartikel können – genauso wie alle anderen Waren – nicht einfach deshalb zurückgegeben werden, weil sie überzählig sind oder dem Käufer später doch nicht mehr gefallen. Auch wenn der Käufer seine Meinung später ändert, ist der Verkäufer nicht zur Rücknahme fehlerfreier Artikel verpflichtet.
Nur dann, wenn sich die erstandenen Artikel nach dem Kauf als mangelhaft erweisen, kann der Käufer Umtausch gegen eine mangelfreie Kaufsache verlangen. Die Kaufsache zurückgeben und den Kaufpreis zurückverlangen kann er allerdings selbst dann nicht immer.
Wann ist eine Ware mangelhaft?
Die Mangelhaftigkeit einer Kaufsache kann dann angenommen werden, wenn sie versprochene Eigenschaften nicht aufweist oder sich nicht für die übliche Verwendung eignet.
Abweichend von diesen – für den Verbraucher recht unbequemen – Regelungen, wird aber insbesondere von größeren Handelsketten oft eine zusätzliche Umtausch- oder Rückgabemöglichkeit eingeräumt, die auch bei Nichtgefallen und für mangelfreie Waren gelten soll. Allerdings handelt es sich bei solchen Umtausch- oder Rückgabeangeboten nicht um eine Rechtspflicht des Verkäufers, sondern vielmehr um eine reine Kulanzleistung.
Wird eine solche Umtauschmöglichkeit aus Kulanz jedoch versprochen oder sogar damit geworben, ist der Verkäufer auch rechtlich an sein Versprechen gebunden. Die Voraussetzungen von Rückgabe- und Umtauschkonditionen mangelfreier Waren kann der Verkäufer dann allerdings selbst festlegen.
Zufriedenheits-Garantie bei Intersport
Auch Intersport macht von der Möglichkeit, seinen Kunden erweiterte Rückgabemöglichkeiten anzubieten, Gebrauch. Sogar auf der Webseite (www.intersport.de) wirbt das Unternehmen mit seiner in allen Filialen geltenden Zufriedenheits-Garantie.
Danach ist es möglich,
- alle bei Intersport gekauften, unbenutzten Artikel
- innerhalb von 10 Tagen nach dem Kauf
- in der Kauf-Filiale
- gegen Vorlage des Kassenbons zurückzugeben.
Der Kaufpreis wird dann in Form eines Einkaufsgutscheins zurückerstattet.
Zu beachten ist hierbei insbesondere, dass gekaufte Waren nur gegen Ausstellung eines Gutscheins, nicht aber gegen Barauszahlung zurückgenommen werden. Auch Informationen darüber, ob der Umtausch in einer anderen Intersport-Filiale stattfinden kann, enthält der Werbetext nicht.
Außerdem gilt: Die Intersport-Zufriedenheits-Garantie ist eine reine Kulanzleistung. Dementsprechend kann Intersport selbst festlegen, unter welchen Voraussetzungen mangelfreie Waren zurückgenommen werden. Rechtens ist darum nicht nur die Rücknahme nur gegen Ausstellung eines Gutscheins, sondern auch die Rückgabemöglichkeit nur in der Kauf-Filiale.
Mehr dazu in unserem Ratgeber: Gutschein beim Umtausch
Rückgabe und Umtausch bei Intersport auch ohne Kassenbon?
Grundsätzlich können mangelfreie Waren nur gegen Vorlage des Kassenbons gegen einen Warengutschein umgetauscht werden. Ist die Ware jedoch unbenutzt und noch mit dem Warenetikett versehen, kann es sich im Einzelfall lohnen, auch bei Verlust des Kassenbons einmal nach einer Umtauschmöglichkeit zu fragen. Allerdings ist Intersport bei Verlust des Kaufbelegs nicht dazu verpflichtet, dem Umtauschwunsch nachzukommen.
Online bei Intersport gekaufte Waren zurückgeben
Noch problemloser als die in der Filiale gekauften Artikel, können bei Intersport.de im Onlineshop bestellte Waren zurückgegeben werden. In diesem Falle erhält der Besteller außerdem den Kaufpreis zurückerstattet und muss sich nicht mit einem Warengutschein zufriedengeben.
Möglich macht die Rückgabe in diesem Falle jedoch nicht die Kulanz des Unternehmens, sondern vielmehr die gesetzlichen Vorschriften der §§ 312g, 355 BGB, die ein Verbraucher-Widerrufsrecht für online geschlossene Kaufverträge vorsehen.
Den gesetzlichen Regelungen entsprechend, können nämlich fast alle von einem Verbraucher und einem Unternehmer online geschlossenen Kaufverträge ohne Angabe von Gründen einseitig durch den Verbraucher widerrufen werden. Hierfür hat der Verbraucher 14 Tagen Zeit und bekommt bei Ausübung des Widerrufsrechts gegen Rücksendung der Ware den vollen Kaufpreis erstattet.
Um einen mit Intersport geschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen und die Warenrücksendung zu veranlassen, sind nur wenige Schritte erforderlich:
- Der mit Intersport geschlossene Online-Kaufvertrag muss innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt ausdrücklich widerrufen werden. Hierzu kann das Intersport-Widerrufsformular ausgefüllt an das Unternehmen (service@intersport.de) übersendet werden.
- Innerhalb von weiteren 14 Tagen muss die zurückzusendende Ware an Intersport geschickt werden.
- Hierzu können die Retourwaren in einen Transportkarton verpackt und der Karton von außen mit dem Rücksendeetikett versehen werden.
- Das Rücksendeetikett liegt üblicherweise jeder Bestellung bei. Sollte einmal keines vorhanden sein, kann es über den Intersport-Kundenservice (service@intersport.de) bestellt werden.
- Das zurückzusendende Paket kann nun in einer DPD-Filiale abgegeben und kostenfrei an Intersport versendet werden.
Zusätzliche Gewährleistungsrechte bei Intersport
Zusätzlich zu den kulanten Rückgabemöglichkeiten für in der Intersport-Filiale gekaufte Artikel und dem 14-tägigen Rückgaberecht für online bestellte Artikel, stehen dem Käufer auch bei Intersport die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zur Seite.
Das bedeutet: Stellt sich ein bei Intersport gekaufter Artikel nach dem Kauf als von Anfang an mangelhaft heraus, können Umtausch oder Reparatur unabhängig von den aus Kulanz gewährten Rückgabemöglichkeiten verlangt werden.
Der gesetzlich vorgesehene Gewährleistungsanspruch im Falle der Mangelhaftigkeit kann dabei auch noch bis zu 24 Monate nach dem Kauf geltend gemacht werden.
Dank der zusätzlich durch Intersport gewährten „Internationalen Service-Garantie“ können Reklamationen aufgrund von Mangelhaftigkeit außerdem nicht nur in der Kauf-Filiale, sondern weltweit in allen rund 5.900 Intersport-Filialen geltend gemacht werden.
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74078 Heilbronn
Wurde heute angeschrieben, daß ich noch eine Rechnung offen hätte ,habe alles bezahlt, nur habe eine reture zusammen mit der Neubestellung bezahlt . Lg u.Jung
Hallo Ursula,
sowas kann in der Buchhaltung durchaus mal Probleme aufbringen.
Bitte rufen Sie doch bei Intersport an un klären das dort.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Fristsetzung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 17.10.21 habe ich Ihnen folgende Information gesendet:
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe am 9.6.21 bei Ihnen Meindl Wanderschuhe für 179 EUR gekauft. Die Schuhe sitzen gut, sind bequem und wasserdicht.
Leider habe ich nun einen Produktmangel festgestellt. Trotz sorgfältigem lockern der Schuhbänder beim Hineinschlüpfen und ausziehen ist am Fersenbereich die Verklebung aufgegangen (siehe auch Fotos).
M. E. darf das bei der Preisklasse, der Marke und dem Zeitraum so nicht geschehen. Ich bitte um Rückmeldung, wie wir weiter vorgehen. Ich gehe davon aus, dass es sich um einen Garantiefall handelt.
Bitte teilen Sie mit mit, ob ich die Schuhe zurücksenden soll und sie einwandfreien Ersatz senden, oder ob Sie den Kaufbetrag erstatten, oder wie wir ansonsten mit diesem Produktmangel umgehen wollen.
Anbei auch eine Kopie der Rechnung.
Für Ihre Mühe schon heute vielen Dank.
Mit freundlichen Grüßen
Holger Schröder“
Rechnung und Fotos waren dabei. Sie haben mich aufgefordert die Schuhe zur Reparatur zurückzusenden. Das habe ich zeitnah gemacht. Bis heute sind die Schuhe nicht wieder zurück. Als Händler haben Sie das Recht der Nachbesserung- Das muß aber unverzüglich und ohne schuldhaftes Handeln geschehen. Die Schuhe sind jetzt 3 MONATE zur Reparatur. Ich setze Ihnen nun eine Frist bis zum 31.01.2022. Sollten Sie die Schuhe bis dahin nicht in einwandfreien Zustand zurücksenden oder gleichwertigen Ersatz liefern, ist der Kaufvertrag zu. erstatten.
I
Hallo Holger,
bitte wenden Sie sich bezüglich der Fristsetzung an Intersport. Wir von Bezahlen.net schreiben Ratgeber, können die Kommunikation mit den Händlern selbst aber nicht ersetzen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net