In mehr als 650 Märkten in ganz Deutschland bietet Kaufland Lebensmittel, Elektrogeräte, Drogerieartikel und vieles mehr an. Da kann es schon einmal vorkommen, dass beim Großeinkauf mehr Waren im Einkaufswagen landen als eigentlich benötigt werden.
Doch was passiert, wenn der Verbraucher beim Einkauf daneben greift und sich erstandene Produkte als überzählig oder nicht frisch genug erweisen? Wir zeigen, ob sich Spontan- und Fehlkäufe bei Kaufland einfach rückgängig machen lassen und klären, auf welche Umtauschrechte sich Verbraucher auch bei mangelnder Frische wirklich berufen können.
Bei Nichtgefallen einfach umtauschen – geht das wirklich?
Während viele Verbraucher wie selbstverständlich von einem Umtauschrecht für Kleidung, Elektroartikel und viele andere Waren ausgehen, kommen Umtauschwünsche bei ungeliebten Lebensmitteln oder Haushaltswaren eher selten auf. Rechtlich betrachtet, unterscheiden sich die Umtauschansprüche bei Lebensmitteln, Haushaltswaren und anderen Artikeln jedoch nicht. Schließlich gelten für fast alle Arten von Kaufverträgen die Regelungen der §§ 433 ff. BGB.
Die Regelungen des Kaufrechts unterscheiden nicht nach Produktart, sondern sehen einen generellen Umtauschanspruch für mangelfreie, im Einzelhandel gekauften Waren gar nicht erst vor. Vielmehr sollen Verkäufer und Käufer prinzipiell an einen geschlossenen Kaufvertrag gebunden sein. Ein Recht darauf, gekaufte Waren umzutauschen, soll darum allein dann entstehen, wenn der Verkäufer eine von Anfang an mangelhafte Kaufsache übergeben hat. Um welche Art von Kaufsache es sich dabei handelt, ist irrelevant.
Für Käufer bedeutet das:
Prinzipiell können Lebensmittel und Haushaltswaren – genauso wie alle anderen Produktarten auch – nicht einfach darum zurückgegeben werden, weil sie doch nicht benötigt werden oder dem Käufer aus anderen Gründen später nicht mehr gefallen. Ein Rechtsanspruch auf den Umtausch oder die Rückgabe mangelfreier Waren besteht nicht.
Anders sieht es hingegen dann aus, wenn sich ein Kaufgegenstand als von Anfang an mangelhaft erweist. Das ist dann der Fall, wenn sich die Ware nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet oder versprochene Eigenschaften nicht aufweist. Liegt eine solche Mangelhaftigkeit vor, kann sich der Käufer auf seine gesetzlich garantierten Gewährleistungsrechte berufen und den Umtausch oder die Reparatur der fehlerhaften Kaufsache verlangen.
Die Mangelhaftigkeit von Lebensmitteln kann dann angenommen werden, wenn das Mindesthaltbarkeitsdatum schon zum Kaufzeitpunkt überschritten ist, oder sie einen untypischen oder unangenehmen Geschmack, Geruch oder eine merkwürdige Konsistenz aufweisen.
Allerdings wird Verbrauchern gerade von größeren Handelsketten oft die Möglichkeit angeboten, gekaufte Waren unabhängig von einer Mangelhaftigkeit und damit auch bei Nichtgefallen umzutauschen oder sie zurückzugeben. Wird ein solches Versprechen durch den Händler abgegeben, ist er hieran auch rechtlich gebunden.
Dennoch handelt es sich bei solchen Umtausch- oder Rücknahmeangeboten nicht um eine Rechtspflicht des Verkäufers, sondern um eine reine Kulanzleistung. Dementsprechend kann der Händler die Rückgabe- oder Umtauschkonditionen, die dabei für mangelfreie Waren gelten sollen, selbst festlegen. Darum können sich freiwillig eingeräumte Umtauschmöglichkeiten einzelner Händler teilweise stark unterscheiden.
Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten bei Kaufland
Wie viele andere Unternehmen auch, wirbt Kaufland unter anderem auf seiner Webseite (www.kaufland.de) mit einem „problemlosen Umtausch“. Danach können bei Kaufland erstandene Waren „problemlos und ohne viele Worte“ sogar gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden.
Ob von diesem Angebot auch Lebensmittel erfasst sein sollen und welche Voraussetzungen im Einzelnen gelten, gibt das Unternehmen jedoch nicht an. Sinnvoll ist es darum, die genauen Umtauschvoraussetzungen bereits vor dem Kauf genau im betreffenden Kaufland-Markt zu erfragen.
- innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf
- gegen Vorlage des Kassenbons zurückgenommen
- sofern sie unbenutzt bzw. ungeöffnet sind.
Frische-Garantie für Lebensmittel
Zwar räumt Kaufland für Lebensmittel ausdrücklich keine besondere Umtausch- oder Rückgabemöglichkeit ein, wirbt aber mit einer speziellen Frische-Garantie für alle Lebensmittel. Danach erhalten Verbraucher, die ein oder mehrere Produkte mit abgelaufenem Mindesthaltbarkeitsdatum in einer Kaufland-Filiale vorfinden, einen Warengutschein im Wert von 2,50 Euro. Hierfür ist es nicht erforderlich, dass das betreffende Produkt zuvor gekauft wurde.
Zwar handelt es sich bei der besonderen Frische-Garantie für Lebensmittel nicht um eine Umtauschmöglichkeit, doch stellt auch sie eine besondere Kulanzleistung dar, zu der Kaufland nicht verpflichtet ist.
Erweiterte Rückgabemöglichkeiten für Elektrogeräte
Zusätzlich zu dem Versprechen eines „problemlosen Umtauschs“, der offenbar für alle bei Kaufland erstandenen Artikel gelten soll, bietet das Unternehmen für Elektrogeräte ein zusätzliches, besonders erweitertes Umtauschrecht an.
- Alle Geräte mit 230-Volt-Stecker
- Und Elektroartikel, die ein Ladekabel haben
- innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf
- gegen Vorlage des Kassenbons
- in jeder Kaufland-Filiale gegen volle Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden können.
Darüber hinaus gibt Kaufland für diese Artikel außerdem eine erweiterte 3-Jahres-Funktionsgarantie ab. Hierbei handelt es sich jedoch nicht um eine Rückgabemöglichkeit. Vielmehr garantiert Kaufland, dass die betreffenden Elektrogeräte, sofern sie innerhalb von 3 Jahren nicht mehr einwandfrei funktionieren, anstandslos ausgetauscht oder repariert werden.
Gewährleistungsrechte gelten auch bei Kaufland
Neben den kulanten, freiwillig durch Kaufland gewährten Rückgabemöglichkeiten gelten für die dort gekauften Waren selbstverständlich auch die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsrechte.
Für Käufer bedeutet das:
Stellt sich ein gekauftes Produkt selbst erst einige Zeit nach dem Kauf als von Anfang an mangelhaft heraus, kann der Käufer Umtausch oder Reparatur auch noch bis zu 24 Monate nach dem Kauf von Kaufland verlangen.
Für Elektrogeräte werden diese Gewährleistungsrechte jedoch zusätzlich durch die freiwillige Kaufland-Garantie noch erweitert.
Rückgabe und Umtausch bei Kaufland auch ohne Kassenbon?
Die durch Kaufland freiwillig gewährten Rückgabemöglichkeiten für mangelfreie Waren werden laut der Kaufland-Webseite nur bei Vorlage des Kassenbons gewährt. Liegt der Kaufbeleg nicht mehr vor, können im Einzelfall Ausnahmen gewährt werden – hierauf besteht jedoch kein Rechtsanspruch.
Guten Abend!
ich habe am 29.12.2017 einen Receiver von Philips und eine ZImmerantenne in der ihrer Kaufland Filiale in Soesgekauft.Ich hatte den Receiver für einen Sat Receiver gehalten und die Antenne war nicht stark genug für den TV Empfang..Nun finde ich den Kassenbeleg nicht.Besteht die Möglichkeit das ich den Kaufpreis erstattet bekomme Bitte um Rueckantwott
Vielen Dank
M.f.g
C.Hoffmann
Guten Tag Frau Hoffmann,
wir von bezahlen.net haben nicht direkt mit Kaufland zu tun, sondern erstellen Ratgeber. Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen direkt an Kaufland. Kaufland akzeptiert eine Rückgabe eigentlich nur mit dem Kaufbeleg, Sie können aber trotzdem versuchen, Ihre Lage zu erklären und auf die Kulanz des Sachbearbeiters hoffen. Gehen Sie am Besten mit dem Gerät zu der Filiale, in dem Sie es erworben haben.
Wenn Sie mit Karte o.ä. bezahlt haben, kann ein Kontoauszug weiterhelfen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo!
Kaufland stellt mich vor die wahl: entweder wende ich mich selber an den hersteller, oder ich erhalte mein geld von kaufland zurück. Ich möchte allerdings den gekauften akkusauger behalten und nur die defekte turbobürste repariert / ausgetauscht bekommen.
Gibt es tatsächlich nur die chance, kaufland zu verklagen oder doch selber an den hersteller zu gehen? Dann rege ich ne sammelklage an und bin dabei!
Guten Tag,
tatsächlich weist Kaufland daraufhin, dass die 3-Jahres-Garantie von Kaufland gegeben wird, aber Reklamationen direkt an den Hersteller zu wenden sind. Der Grund liegt darin, dass der nur der Hersteller die Ware fachgerecht reparieren kann und etwaige Ersatzteile direkt verfügbar hat. Es sollte also so sein, falls Sie sich mit dem Staubsauger noch in der 3-Jahres-Garantie befinden, dass Sie dem Hersteller das defekte Teil schicken mit Hinweis auf die Garantiekarte von Kaufland (und Kassenbon) und Kaufland daraufhin die Reperaturkosten übernimmt.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Guten Morgen,
ich habe Anfang Dezember 2017 bei Kaufland einen 15-in-1 Spieletisch gekauft, ich fand es eigentlich cool wegen des Tischkickers. Jetzt stellte sich allerdings heraus, dass der Tisch für unsere Größe (ich, 1,85m) zu niedrig ist. Kann ich den Tisch immer noch wieder bei Kaufland zurück geben?
Danke für eine schnelle Beantwortung meiner Frage
Guten Morgen,
da der Tisch nicht mangelhaft ist, muss Kaufland den Tisch nicht zurücknehmen. Allerdings vertritt Kaufland eine kundenfreundliche Rückgabephilosophie, sollten Sie den Kassenbon noch besitzen gehen Sie am Besten einfach zu der Filiale, in der Sie den Tisch erworben haben.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Guten Tag,
ich habe eine SIM Karte von Blau.de bei Kaufland erworben. Es wurden mir 1 GB Datenvolumen versprochen. Nachdem ich die Blau.de Verpackung öffnete, standen dort nur 750mb als Datenvolumen drauf. Desweiteren hieß es in dem Schreiben, ich soll die SIM Karte aktivieren und 30 Minuten warten und dann würde es funktionieren. So ist es dem auch nicht. Ich soll erst ein Schreiben zur Post bringen, welches meine Identifikation bestätigen soll.
Ich habe die Karte auch von der Mikro Größe in die Nano Größe gemacht. Ich möchte mein Geld zurück, da mir nicht das verkauft wurde quasi was zur Anschaung angeboten wurde. Die Frau an der Kasse sagte nur, sie habe keine Ahnung und die nehmen es nicht zurück. Dannach kamm eine Kollegin und hat mich auch noch angebrüllt. Was ist mit dem „problemlos zurück – ohne viel worte“?
mit freundlichen Grüßen
Guten Tag,
handelt es sich um eine Prepaid-Karte? In diesem Fall erklärt Kaufland auf seiner Website, dass Prepaid-Produkte als einziges vom Umtausch ausgeschlossen sind. Dies gilt übrigends bei sämtlichen Anbeitern von Prepaid-Produkten. Einziger Ausnahmefall wäre, wenn Sie die Karte online bestellt hätten, dann könnten sie Gebrauch vom Widerrufsrecht machen.
Sie können nur versuchen, nochmal dort hin zu gehen und mit dem Marktleiter reden oder sich bei Kaufland z.B. telefonisch melden und versuchen den Sachverhalt darzulegen.
Sie können Karten von Blau.de auch online mit dem VideoIdent-Verfahren entsperren: Blau.de Online freischalten
Mit freundlichen Grüßen
Jana
hallo ich war heute bei Kaufland meine Fritteuse nach 3monat kaput wollte zurikgeben ob woll habe ich reschnung die haben nich angenomem ich finde frescheit ….
Hallo Gordy,
nach 3 Monaten erlischt die Rückgabefrist für Elektrogeräte. Kaufland bietet allerdings eine 3-Jahres Garantie für Elektrogeräte. Wenn Sie die Rechnung noch besitzen, wenden Sie sich direkt an den Hersteller, über den der Umtausch oder die Reparatur erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo,
Ich möchte gern das Hoverboard von 2016 umtauschen geht das noch auch wenn schon 2019 ist habe es damals für 222euro erworben
LG Tim
Hallo Tim,
dafür gibt es keine rechtliche Grundlage, es hängt allein vom Verkäufer ab. Bei so einer großen Zeitspanne würde ich aber davon ausgehen, dass nicht mehr umgetauscht werden kann.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo,
ich habe neulich bei Kaufland einen Lautsprecher gekauft.
Der Lautsprecher fängt an zu Rauschen. Bedeutet also DEFEKT.
Leider habe ich aber keinen Kassenzettel mehr. Ist es mit laut Gesetz trotzdem möglich den Artikel zurückzugeben? Ich habe nämlich noch den Kontoauszug.
Bitte um schnelle Antwort
Hallo David,
wenn ein Defekt auftritt, den Sie nicht selbst verursacht haben, haben Sie üblicherweise mindestens 6 Monate Zeit, um eine Reparatur oder den Umtausch gegen ein funktionierendes Gerät zu verlangen. Einen Rechtsanspruch auf Rückgabe und Rückerstattung des Kaufpreises haben Sie allerdings nur, wenn Reparatur und Umtausch unmöglich sind oder verweigert werden. Jedoch kann es sein, dass Kaufland hier kulant ist und Ihnen die Rückgabe freiwillig ermöglicht. Das erfragen Sie am besten direkt beim Kundenservice oder in der Filiale. Ein Kassenzettel ist hierfür meines Wissens nicht zwingend erforderlich.
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist, und dieser Kommentar nur als das Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen ist.
Freundliche Grüße,
Marvin von Bezahlen.net
Hallo!
Ich habe vor einigen Tagen ganze günstig im Angebot von Kaufland einen Gaming Stuhl erworben und ihn aufgebaut, bin aber nicht vollstes zufrieden damit da ich ihn ziemlich unbequem finde und würde deswegen ihn gerne zurück geben und mein Geld zurück verlangen. Den Beleg habe ich noch.
Würde das gehen?
Danke im Voraus.
Hallo Andre,
Kaufland wirbt mit dem Umtauschrecht, Sie können den Stuhl also vermutlich auch ohne Mängel zurückgeben. Möglich ist aber, dass Ihnen nur ein Gutschein für den Kaufbetrag ausgestellt wird. Da Kaufland zur Rücknahme nicht verpflichtet ist, sondern ein freiwilliges Umtauschrecht einräumt, kann der Händler auch die Konditionen bestimmen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Habe am 19.10.2020 einen Bodenstaubsauger im Kaufland erworben. Leider bin ich sehr unzufrieden damit. Grund: Der Filter muss nach jedem saugen gesäubert werden und dann macht er komische Geräusche. Habe mich schon mit der Hotline in Verbindung gesetzt. Von dort schrieb man mir,dass ich eine Rücksendeschein von der Kauflandfiliale erhalte. Stimmt das? Kassenbon und alles andere hab ich noch. Vielen Dank für Ihre baldige Antwort.
Hallo,
da wir nicht Kaufland sind, kann ich Ihnen keine Informationen zu den innerbetrieblichen Retoure-Abläufen bei Kaufland geben. Normalerweise müssten Sie den Staubsauger aber problemlos bei Kaufland reklamieren können. Da Sie ihn schon ein Jahr in Gebrauch haben, gibt es hier eventuell ein spezielles Vorgehen, weil nicht mehr automatisch angenommen wird, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo!
Habe bei Kaufland-online ein E-Roller gekauft.
Nach zwei Monate Roller defekt.
Kann ich Roller in eine Filiale zurückgeben?
Danke
Hallo Daniel,
bitte informieren Sie sich bei Kaufland direkt. Häufig ist es so, dass in den Filialen keine Ressourcen für derartige Rückgaben vorhaben sind.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Ich habe am 6.12.2022 einen Eierkocher gekauft, der jetzt schon defekt ist.
Das Gerät wurde nicht zurückgenommen mit dem Hinweis ich müsste
mich an den Hersteller ( Netherlande) wenden. Dann würden die Portokosten
wahrscheinlich den Kaufpreis erreichen, also nie wieder Kaufland.
Kundenservice geht anders
Hallo Karen,
tatsächlich scheint hier eine Fehlinformation vorzuliegen. Verantwortlich bei einem Defekt innerhalb des Gewährleistungszeitraums ist immer der Händler, nie der Hersteller. Treten Sie daher erneut an Kaufland heran.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
Ich habe am 26.11.2021 einen Sharp Smart TV bei Kaufland.de online gekauft. Der Fernseher war das erste mal am 15.05.2022 defekt also keine 6 Monate alt und musste zur Reparatur eingeschickt werden. Das 2. mal war er dann im Dezember 2023 defekt. Ich habe den Fernseher wieder eingeschickt und der Fernseher war nicht mehr zu reparieren.
Sharp hat mich an Kaufland verwiesen es gäbe eine 3 jährige Garantie. Kaufland macht auch Werbung mit einer 3 jährigen Garantie.
Erst wollte Kaufland für die Rückerstattung Kaufbeläge und Bankverbindung das war Anfang März 2024. Bis heute 27.3.2024 habe ich dann nichts mehr gehört und auf anfragen per mail wird nicht mehr geantwortet.
Angeblich hat man nur 3 Jahre Garantie wenn man in einer Filiale kauft? Verlängert sich nicht die Garantie nach einer Reparatur?
angeblich muss man zwischen Filiale und Online Kaufland unterscheiden.
Hallo Jörg,
für eine rechtssichere Auskunft wenden Sie sich bitte an Ihren Anwalt oder die Verbraucherzentrale.
Garantie ist ja etwas anderes als die Gewährleistung. Diese beginnt nach der Reparatur neu. Ihr Vertragspartner ist tatsächlich der Onlineshop, nicht der Hersteller. Insofern müsste Kaufland Ihnen hier weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.