KiK gehört wohl zu den bekanntesten Discount-Anbietern von Damen-, Herren- und Kinderbekleidung und zahlreichen anderen Artikeln rund um Haus und Garten. In mehreren europäischen Ländern ist der Schnäppchenanbieter mittlerweile vertreten und bietet Textilien und vieles mehr auch in seinem Onlineshop an.
Doch was passiert, wenn die bei KiK gekaufte oder bestellte Ware nicht gefällt, nicht passt oder sogar defekt ist? Wir zeigen, wie KiK Umtauschwünsche seiner Kunden handhabt, und klären, welche Rechte Verbrauchern in punkto Umtausch und Rückgabe wirklich zustehen.
Umtausch bei KiK: in der Filiale gekaufte Artikel
KiK (www.kik.de) bietet ein breites Sortiment an Textilien und Artikeln rund um Haus und Garten an. Da kann es schon einmal passieren, dass versehentlich die falsche Größe oder ein gar nicht benötigter Artikel im Einkaufswagen landet. Praktisch wäre es dann, überzählige Waren oder Artikel, die dem Käufer zuhause doch nicht mehr gefallen, einfach zurückgeben oder wenigsten umtauschen zu können.
Allerdings stehen die gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts dabei nicht auf der Seite des Verbrauchers. Schließlich sieht das Bürgerliche Gesetzbuch dann, wenn der Käufer sich vergriffen hat oder ihm die erstandene Ware aus anderen Gründen doch nicht gefällt, keinen rechtlichen Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe vor.
Vielmehr sollen Käufer und Verkäufer bei fast allen Kaufvertragsarten endgültig an den Vertragsschluss gebunden sein. Etwas anderes soll allein dann gelten, wenn dem Käufer eine von Anfang an mangelhafte Kaufsache, die versprochene Eigenschaften nicht aufweist oder nicht zur üblichen Verwendung taugt, übergeben worden ist. Nur dann soll ein Anspruch des Käufers auf Umtausch der Ware bestehen.
Für Käufer bedeutet das:
Nach dem Willen des Gesetzgebers besteht dann, wenn die bei KiK erstandene Ware mangelfrei ist, kein Anspruch darauf, sie umtauschen oder zurückgegeben zu können. Allein dann, wenn sich Textilien oder Haushaltswaren als bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft erweisen, besteht ein Rechtsanspruch auf Umtausch der betreffenden Waren.
Gefällt die Kaufsache dem Käufer später einfach nicht mehr, ist sie aber ansonsten mangelfrei, besteht ein Umtauschanspruch aber nicht. Hier ist der Käufer bei Rückgabe- und Umtauschwünschen allein auf die Kulanz des Unternehmens angewiesen.
Trotz dieses gesetzlichen Ausschlusses von Umtauschrechten bei Nichtgefallen steht es Käufer und Verkäufer dennoch frei, abweichende Vereinbarungen zu treffen. Auch individuell vereinbarte oder allen Kunden durch den Unternehmer gewährte Umtauschrechte sind zulässig und rechtlich bindend.
Wie viele andere große Handelsketten, hat auch KiK von der Möglichkeit, allen Kunden ein komfortables Umtauschrecht einzuräumen, Gebrauch gemacht. Nach dem Motto „Kunde ist König“ – dafür steht schließlich auch der Name des Unternehmens – verspricht KiK seinen Kunden unter anderem, dass alle in einer KiK-Filiale gekauften Artikel „ohne Diskussion“ und auch bei Nichtgefallen
- innerhalb von 4 Wochen nach dem Kauf und
- gegen Vorlage des Kassenbons
umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden können. Eine Mangelhaftigkeit der Waren ist hierfür keine Voraussetzung.
Umtausch bei KiK auch ohne Kassenbon?
Wie oben gezeigt, gilt die kulante Rückgabe- bzw. Umtauschmöglichkeit für in der KiK-Filiale gekaufte Artikel nur dann, wenn der Kassenbon vorgelegt werden kann. Soll ein unbenutzter Artikel umgetauscht oder zurückgegeben werden, für den kein Kaufbeleg vorgelegt werden kann, können Kunden hier nur auf die Kulanz des Unternehmens hoffen. Ein Rechtsanspruch auf Umtausch besteht dann jedoch nicht.
Rückgabe von im KiK-Onlineshop bestellten Waren
Bei KiK lassen sich Textilien, Haushaltswaren und vieles mehr auch bequem von zuhause aus über den KiK-Onlineshop (www.kik.de) bestellen. Anders als für die in der Filiale gekauften Waren, sind besonders komfortable Rückgabemöglichkeiten für Online-Bestellungen sogar gesetzlich vorgesehen.
Schließlich räumen die §§ 312g, 355 BGB dem Verbraucher nach Abschluss eines Online-Kaufvertrags die Möglichkeit ein, Waren auch bei Nichtgefallen einfach zurückzusenden und den Kaufpreis erstattet zu bekommen. Hierfür muss der Verbraucher lediglich sein gesetzlich eingeräumtes Vertrags-Widerrufsrecht ausüben.
Das Widerrufsrecht ermöglicht es, online geschlossenen Kaufverträge innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt zu widerrufen und die erhaltenen Waren innerhalb weiterer 14 Tage einfach zurückzusenden. Diese Möglichkeit besteht auch ohne Angabe von Gründen und dementsprechend auch dann, wenn die bestellten Waren dem Käufer einfach nicht gefallen.
Möchte der Verbraucher die von KiK übersendeten Waren nicht behalten, den geschlossenen Kaufvertrag widerrufen und sich den Kaufpreis erstatten lassen, sind hierzu folgende Schritte erforderlich:
- Der mit KiK geschlossene Kaufvertrag muss ausdrücklich widerrufen werden. Zu diesem Zweck kann das von KiK zur Verfügung gestellte (Muster-Widerrufsformular) einfach ausgefüllt und innerhalb von 14 Tagen nach Warenerhalt per E-Mail (kundenservice@kik.de) an das Unternehmen übersendet werden.
- Anschließend kann über die KiK-Webseite oder über das KiK-Kundenkonto der Menüpunkt „Neue Rücksendung“ ausgewählt werden.
- Dort können die zu retournierenden Artikel ausgewählt und ein Rücksendeschein sowie ein Rücksendelabel erstellt werden.
- Die zurückzusendenden Waren können dann inklusive des Rücksendescheins verpackt und der Karton von außen mit dem Rücksendelabel beklebt werden.
- Anschließend kann das Paket in einer DHL-Filiale zum Versand aufgegeben werden.
- Alternativ können online bestellte Artikel auch in jeder KiK-Filiale zurückgegeben werden. Hierzu ist allein die Vorlage des Filial-Retourenbelegs, der jeder Bestellung beiliegt, erforderlich.
Erweiterte Umtauschmöglichkeiten bei Mangelhaftigkeit
Neben den kulanten Regelungen zu Rückgabe und Umtausch auch bei Nichtgefallen können sich Käufer zusätzlich auf erweiterte Umtauschmöglichkeiten berufen, wenn sich online bestellte oder in der Filiale gekaufte Artikel als von Anfang an mangelhaft erweisen. Ist das der Fall, muss der Kunden nicht auf die Kulanz des Unternehmens hoffen. Auch auf das 14-tägige Widerrufsrecht für online geschlossene Kaufverträge ist er dann nicht angewiesen. Vielmehr kann er sich auf seine gesetzlichen Mängelansprüche berufen.
Schließlich geben die Mängelansprüche dem Käufer immer dann, wenn ihm eine von Anfang an mangelhafte Kaufsache übergeben worden ist, die Möglichkeit, Umtausch oder Reparatur der Kaufsache vom Verkäufer zu verlangen. Diese Möglichkeit besteht auch noch bis zu 24 Monate nach dem Kauf.
Der Umtausch- bzw. Reparaturanspruch des Käufers im Falle der Mangelhaftigkeit ergibt sich aus den §§ 433, 437, 439 BGB und besteht selbst dann, wenn sich der Mangel erst einige Zeit nach dem Kauf herausstellt.
Praktischerweise gilt dabei außerdem: Erkennt der Käufer die Mangelhaftigkeit der Ware innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf, muss er nicht einmal beweisen, dass der Artikel schon zum Kaufzeitpunkt mangelbehaftet war. Stattdessen kann er problemlos den Umtausch oder die Reparatur der mangelhaften Kaufsache verlangen, ohne eine anfängliche Mangelhaftigkeit beweisen zu müssen.
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