Seit 1950 bietet Klaas & Kock Lebensmittel sowie Drogerie- und Haushaltswaren an – und das in heute über 200 Super- und Verbrauchermärkten in Niedersachsen und Nordrhein-Westfalen. Doch was geschieht, wenn bei der Auswahl von Lebensmitteln oder anderen Waren einmal mehr im Einkaufswagen landet, als eigentlich benötigt wird? Lassen sich die gekauften Artikel bei Klaas und Kock einfach darum umtauschen oder zurückgeben, weil sie doch nicht benötigt werden? Und welche Rechte stehen dem Käufer zu, wenn sich ein bei Klaas und Kock gekauftes Produkt einmal als mangelhaft entpuppen sollte? Diese und weitere Fragen rund um Umtausch und Rückgabe klären wir hier.
Umtausch bei Klaas & Kock: diese Rechte haben Verbraucher wirklich
Wird in einem der Verbrauchermärkte von K+K aus dem umfangreichen Sortiment gewählt, kann es passieren, dass einmal mehr im Einkaufswagen landet, als eigentlich benötigt wird. Und auch günstige Schnäppchenangebote verleiten oft dazu, beim Einkauf über die Stränge zu schlagen. Doch lassen sich zu viel gekaufte oder ungeliebte Waren einfach zurückgeben oder gegen andere Waren umtauschen?
Geht es um den Kauf von Kleidung oder Elektroartikeln, gehen viele Verbraucher wie selbstverständlich von der Möglichkeit aus, gekaufte Waren innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf auch bei Nichtgefallen einfach umtauschen oder zurückgeben zu können. Nach dem Lebensmittelkauf hingegen sieht das anders aus. Kaum jemand geht davon aus, Joghurt, Aufschnitt, Brot und Co. einfach innerhalb von 2 Wochen zurückbringen zu können, wenn ihm der Appetit auf das betreffende Lebensmittel vergangen ist.
Sieht man sich die gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts jedoch einmal genauer an, wird man feststellen, dass rechtlich nicht zwischen Lebensmitteln und dem Kauf sonstiger Waren unterschieden wird. Vielmehr sehen die §§ 433 ff. BGB, die für die meisten Arten von Kaufverträgen gelten, identische Regelungen für Lebensmittel und sonstige Einkäufe vor.
Anders als oft angenommen, sehen die gesetzlichen Regelungen des Kaufrechts keinen rechtlichen Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch fehlerfreier Waren vor. Vielmehr sollen Käufer und Verkäufer gleichermaßen und endgültig an den Vertragsschluss gebunden sein. Das oft vorausgesetzte 14-tägige Rückgaberecht für im Einzelhandel gekaufte Waren ist also gesetzlich nicht vorgesehen.
Umtauschrecht nur bei mangelhafter Ware:
Etwas anderes soll nach den Regelungen des Bürgerlichen Gesetzbuches nur dann gelten, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht nachgekommen ist und dem Käufer eine bereits von Anfang an mangelhafte Kaufsache übergeben hat. Das ist etwa dann der Fall, wenn die Kaufsache versprochene Eigenschaften nicht aufweist, für die übliche Verwendung ungeeignet ist oder das Haltbarkeitsdatum eines Lebensmittels zum Kaufzeitpunkt bereits überschritten ist. Nur dann sieht das Gesetz einen Anspruch des Käufers auf Umtausch der Kaufsache vor.
Für den Käufer bedeutet das: Ist ein bei Klaas und Kock gekauftes Lebensmittel oder ein sonstiger Artikel mangelfrei, sieht das Gesetz keinen Anspruch darauf vor, den Artikel umzutauschen oder gar zurückzugeben. Nur dann, wenn sich ein gekaufter Artikel als bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft entpuppt, besteht ein rechtlicher Anspruch auf Umtausch des betreffenden Artikels. Gefällt eine mangelfreie Kaufsache dem Käufer hingegen einfach nicht mehr oder hat er sich vergriffen, ist er allein auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Individuell vereinbarte Umtauschrechte
Obwohl ein Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe mangelfreier Artikel gesetzlich nicht vorgesehen ist, steht es Käufer und Verkäufer frei, eine abweichende Vereinbarung zu treffen. Dabei sind individuell mit einem bestimmten Kunden vereinbarte sowie allen Kunden durch den Händler gewährte Umtauschversprechen gleichermaßen zulässig und für den Verkäufer rechtlich bindend, sobald sie einmal abgegeben worden sind.
Auf Nachfrage macht Klaas & Kock allerdings keine Angaben dazu, welche Umtausch- und Rückgaberichtlinien in den einzelnen Märkten gelten. Denkbar ist es darum, dass Rückgabe- und Umtauschwünsche von Filiale zu Filiale anders gehandhabt werden. Vorstellbar ist es jedoch auch, dass sich das Unternehmen die Möglichkeit vorbehalten möchte, auf jedes Umtauschanliegen individuell reagieren zu können – auch das ist rechtlich problemlos zulässig.
Vor dem Kauf nachfragen!
Ratsam ist es darum, sich bereits vor dem Einkauf im betreffenden K+K-Markt über die dort geltenden Umtauschrichtlinien zu informieren. Wird dabei auf Nachfrage eine Umtauschmöglichkeit auch für mangelfreie Waren eingeräumt, ist das Unternehmen hieran auch gebunden. Es empfiehlt sich jedoch, die Umtauschzusage zum Zwecke der Beweisbarkeit beispielsweise auf dem Kassenbon notieren zu lassen.
Ist vor dem Kauf hingegen keine Umtauschmöglichkeit individuell vereinbart oder etwa durch Werbeversprechen im Markt gemacht worden, ist das Unternehmen nicht dazu verpflichtet, mangelfreie Waren zurückzunehmen.
Umtausch bei Klaas & Kock auch ohne Kassenbon?
Wie oben bereits erwähnt, macht Klaas & Kock keine Angaben zu den in den Märkten geltenden Umtauschvoraussetzungen. Wird in einzelnen Märkten aber nur ein Umtausch gegen Vorlage des Kassenbons akzeptiert, ist auch das rechtlich zulässig.
Umtauschmöglichkeiten bei Mangelhaftigkeit: erweiterte Regelungen gelten auch bei Klaas & Kock
Auch wenn Klaas & Kock keine Angaben zu Umtausch oder Rückgabe mangelfreier Artikeln macht, gelten für Käufe in den K+K-Märkten die Regelungen des BGB. Diese gewähren dem Käufer immer dann besondere Rechte, wenn ein gekaufter Artikel bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft war (Mindesthaltbarkeitsdatum überschritten o.Ä.).
In solchen Fällen soll der Käufer nämlich nicht auf freiwillig gewährte Umtauschrechte angewiesen sein, sondern sich auf die gesetzlich vorgesehenen Regelungen der Mängelgewährleistung verlassen können. Somit kann er Reparatur bzw. Umtausch der von Anfang an mangelhaften Kaufsache gemäß der §§ 433, 437, 439 BGB verlangen.
Praktisch bedeutet das: Erwirbt der Käufer beispielsweise ein Lebensmittel, dessen Haltbarkeitsdatum schon zum Kaufzeitpunkt überschritten war, kann er den Umtausch des Lebensmittels aufgrund der gesetzlichen Mängelgewährleistungsvorschriften verlangen – auf freiwillig abgegebene Umtauschversprechen oder Kulanz braucht er dabei nicht zu hoffen.
Zusammenfassung
- Umtausch bzw. Reparatur können bei Mangelhaftigkeit der Kaufsache verlangt werden
- Kein einheitlich geregeltes Rückgaberecht bei Nichtgefallen bei Klaas & Kock
- Vor dem Kauf im entsprechenden Markt die Umtauschrichtlinien erfragen
- Bei freiwillig gewährten Umtausch- und Rückgaberechten kann der Händler die Bedingungen selbst festlegen (z.B. nur mit Kassenbon oder Originalverpackung)