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Bezahlen.net Ratgeber Lidl Umtausch bei Lidl

Umtauschen bei Lidl - Geld zurück möglich? So tauschen Sie Artikel richtig um!

[ Gesamtbewertungen: 64 | Durchschnitt: 3,50 ]
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Ein komfortables Rückgabe- oder Umtauschrecht wird von vielen Verbrauchern mittlerweile erwartet. Das gilt zumindest dann, wenn es um Kleidung und sonstige Gebrauchsgegenstände geht. Obwohl gesetzlich nicht vorgesehen, werden solche Rechte von vielen Händlern darum aus Kulanz gewährt.

Doch kann man Umtausch- oder sogar Rückgaberechte auch beim Lebensmittel-Discounter erwarten? Wir zeigen, welche Umtausch- und Rückgabeoptionen Lidl in Filialen und dem Onlineshop www.lidl.de seinen Kunden für Lebensmittel und viele andere Produkte einräumt.

Gesetzliche Gewährleistungsansprüche auch bei Lebensmitteln

Ein gesetzlicher Anspruch darauf, ein im Einzelhandel gekauftes Produkt umzutauschen, kann nur dann bestehen, wenn die gekaufte Ware mangelhaft ist. Ein generelles Umtauschrecht bei Nichtgefallen ist gesetzlich hingegen nicht vorgesehen. Allerdings gilt die gesetzlich vorgesehene Verpflichtung des Verkäufers, die gekaufte Ware frei von Mängeln zu übergeben, auch für Lebensmittel.

Im Falle des Lebensmittelkaufs bedeutet das:

Stellt sich zuhause heraus, dass das gekaufte Lebensmittel einen merkwürdigen Geruch, eine untypische Konsistenz oder ein abgelaufenes Mindesthaltbarkeitsdatum bereits beim Kauf aufwies, ist es mangelhaft im Sinne des § 434 Abs. 1 BGB. Hier hat der Verbraucher das Recht, vom Händler den Austausch gegen ein mangelfreies Produkt zu verlangen. Sofort sein Geld zurückfordern und das mangelhafte Produkt zurückgeben darf er hingegen nicht.

Weitreichendere Umtauschregelungen bei Lidl

Voraussetzungen für den Umtausch bei LIDL

Wie jeder andere Händler auch, ist selbstverständlich auch Lidl (www.lidl.de) dazu verpflichtet, die gesetzlichen Umtauschregelungen bezüglich mangelhafter Waren einzuhalten. Fehlerfreie Waren muss aber auch der Discounter prinzipiell nicht zurücknehmen.

Dennoch bietet der Discounter auf seiner Website eine sogar über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende „Geld-zurück-Garantie“ an – ohne hierzu gesetzlich verpflichtet zu sein.

Hiernach können Kunden:

  • Lebensmittel ohne Angabe von Gründen und ohne Vorlage des Kassenbons zeitlich unbegrenzt zurückgeben.
  • Andere Waren, die keine Lebensmittel sind und in einer Lidl-Filiale gekauft wurden, innerhalb von zwei Monaten und unter Vorlage des Kassenbons zurückgeben und sich den Kaufpreis zurückerstatten lassen.

Die gesetzlichen Gewährleistungsregelungen gelten im Falle einer Mangelhaftigkeit gekaufter Waren selbstverständlich zusätzlich weiter. Insbesondere bedeutet das: Stellen sich Waren, die keine Lebensmittel sind, bis zu 24 Monate nach dem Kauf als von Anfang an mangelhaft heraus, besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Reparatur oder Umtausch.

Umtausch im Lidl-Onlineshop

Umtauschen & Retoure im Onlineshop www.lidl.de

Wie seine Mitbewerber auch, bietet Lidl auf www.lidl.de längst nicht mehr nur Lebensmittel an. Gerade im Onlineshop des Discounters lassen sich verschiedenste Haushaltswaren und vieles mehr bequem von zuhause aus bestellen. Anders als im stationären Handel, sind im Falle von Online-Bestellungen allerdings zusätzliche, weitreichende Rückgaberegelungen vorgesehen.

Insbesondere können online erstandene Waren gemäß §§ 312 g, 355 BGB grundsätzlich und ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen gegen Erstattung des Kaufpreises an den Händler zurückgesendet werden. Zusätzlich hierzu gelten im Falle der Mangelhaftigkeit außerdem die oben beschriebenen Mängelgewährleistungsansprüche.

Zusätzlich zu dem gesetzlich garantierten 14-tägigen Widerrufsrecht bietet Lidl seinen Kunden allerdings auch hier ein umfangreicheres Rückgaberecht für alle online gekauften Waren an.

Danach können alle im Online-Shop bestellten Artikel:

  • Innerhalb von 90 Tagen ab Erhalt der Ware
  • kostenlos
  • ohne Angabe von Gründen
  • gegen Erstattung des Kaufpreises an Lidl zurückgesendet werden.

Voraussetzung hierfür ist lediglich, dass die zurückgesendete Ware

  • vollständig
  • ohne Gebrauchsspuren und
  • in ihrem ursprünglichen Zustand zurückgesendet wird.

So funktioniert die Rückgabe bei Lidl

Um im Online-Shop bestellte Artikel an Lidl zurückzusenden und den Kaufpreis erstattet zu bekommen, ist es ausreichend,

  • die Ware zu verpacken
  • den der erhaltenen Lieferung beiliegenden Retourenschein auszufüllen und der Sendung beizulegen
  • das Paket von außen mit dem ebenfalls mitgelieferten Retourenlabel zu bekleben und
  • das Paket bei der Post abzugeben.

Sollten die Retourunterlagen einmal nicht vorhanden sein, oder sollte es sich um einen sperrigen Speditionsartikel handeln, können die Retourunterlagen auch über den Lidl-Kundenservice (Telefon: 030 – 2200 5500 oder E-Mail: ruecksendung@lidl-shop.de) angefordert oder über das Lidl-Kundenkonto unter „Meine Bestellungen“ selbst ausgedruckt werden.

Die Rückgabe von Lebensmitteln und anderen in einer Lidl-Filiale gekauften Artikel ist hingegen unproblematisch in jeder Filiale des Unternehmens möglich – das gilt unabhängig davon, in welcher Filiale das Produkt ursprünglich gekauft wurde.

Weiterführende Ratgeber zum Widerrufsrecht:

  • Ratgeber: Umtausch ohne Kassenbon
  • Ratgeber: Umtausch ohne Verpackung
  • Ratgeber: Geld oder Gutschein – Was steht Ihnen beim Umtausch zu

LidlLidl
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Bezahlmethoden:
 
Klarna Lastschrift Mastercard PayPal Ratenzahlung Rechnung VISA Vorkasse Zahlpause
Liefermethoden:DHL
Zertifikate: Deutschland Test, DHB, EHI, YouGov
Liefergebiet: Deutschland
Slogan: Lidl lohnt sich.
Anschrift: Lidl E-Commerce International GmbH & Co. KG
Stiftsbergstraße 1
74172 Neckarsulm
Telefon: 030 - 2200 5500
Fax: 033055 - 200 331
E-Mail: info@lidl-shop.de
Lieferzeitraum: 3 Tage
Rückgabefrist: 90 Tage
Soziale Medien:
Weitere Links: AGB von Lidl

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24 Kommentare

  1. susanne trautner sagt:
    20. Juli 2018 um 17:58 Uhr

    Habe zu meiner Bestellnummer 226898768 Rechnungsnummer 9156095054 defekten Artikel erhalten.
    Artikelbezeichnung 100174120065 Lichtblick Wohn-Guide Jalousi Aluminium B 120cm L 160 cm.
    Beim öffnen der Verpackung, heute 20.07.2018 mußte ich eine Beschädigung der gelieferten Ware feststellen.
    Anrufe bei Ihrer Service Nummer zeigten kein Erfolg ! Ich wurde in die Warteschleife gesetzt, DREI Mitarbeiter
    erklärten mir sie können mir auf meine Frage keine Antwort geben, Letzterer wollte mich weiterverbinden, dann war
    Die Verbindung von Ihrer Servicestelle plötzlich beendet???
    Hallo gehts noch !!!

    Antworten
    1. Jana sagt:
      26. Juli 2018 um 13:03 Uhr

      Guten Tag Frau Trautner,

      wir von bezahlen.net haben nicht direkt mit Lidl zu tun, wir schreiben Ratgeber. Bitte wenden Sie sich direkt an Lidl.

      Telefon: 033055 – 222 111
      E-Mail: info@lidl-shop.de

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten
  2. Anke Helming sagt:
    1. Dezember 2018 um 8:03 Uhr

    Habe 16. Dezember 2016eine Friteuse bei Lidl gekauft. Diese wird nicht mehr heiß so das das Fett nicht schmilzt. Bin zur Filiale mit dem Kassenbon. Wollten sie nicht umtauschen da kein Orginalkarton vorhanden war. Was kann ich machen.
    Vielen Dank
    Mit freundlichen Grüßen
    Anke

    Antworten
    1. Jana sagt:
      17. Dezember 2018 um 17:20 Uhr

      Guten Tag Anke,

      da Sie die Friteuse vor 2 Jahren gekauft haben, ist der Händler nicht mehr verpflichtet die Ware zurückzunehmen. Sie können versuchen, zu reklamieren, dass der Fehler schon bei Kauf bestanden hat, allerdings sind Sie in der Nachweispflicht. Die Wahrscheinlichkeit, dass der Fehler einfach durch Gebrauch entstanden ist, ist allerdings groß. Außer Sie haben eine Garantie für das Gerät sehe ich leider kaum eine Möglichkeit für Sie, Lidl zur Rücknahme zu bringen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist und nur als Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen sind.

      Antworten
  3. marion Jakel sagt:
    24. April 2020 um 18:09 Uhr

    Hallo, ich habe den Saugroboter Robot Roomba 605 am 19.6. 2019 gekauft und auch genutzt, Jetzt ist er kaputt, ich möchte ihn, aufgrund der Garantie reparieren lassen oder umtauschen, Wo bitte finde ich die Möglichkeit bzw auf welcher Seite finde ich die Adresse?Garantie hab ich ( bzw den Einkaufszettel auch)
    glg Marion Jakel

    Antworten
    1. Caro sagt:
      27. April 2020 um 10:11 Uhr

      Hallo Marion,

      schauen Sie am besten auf dem Garantiezertifikat nach. Hier steht meist eine Adresse oder Telefonnummer, die Sie nutzen können, um Garantiefälle zu klären.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  4. Christiane Beyer-Bach sagt:
    25. Mai 2020 um 14:58 Uhr

    Ich habe online am 27.12.2019 den monsieur cuisine gekauft jetzt ist er schon seit Wochen kaputt Motor defekt habe ihn auch schon bei der Firma hoyer in Reparatur gehabt Freitag wieder bekommen ohne einen Hinweise. Gerät ausgepackt und angeschaltet gleiches Problem Motor defekt auf dem Display sofort bei hoyer angerufen eine Dame mit ausländischem Akzent fragte dann immer welche Temperatur zeigt das Gerät an ich dann Motor defekt nach einer Viertelstunde des diskutierten war ich der Sache leid. 10 min später wieder angerufen dann eine deutschsprachige Mitarbeiterin gleiche Schilderung des Anliegens habe keine Entscheidungfähigkeit leite es weiter sie bekommen Bescheid. Jetzt platzt mir hier bald der Kragen Gerät kaputt nach 3 Monaten und immer bin ich noch am hin und her feiern aber nutzen kann ich das Gerät auch nicht was soll man denn nur machen?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      2. Juni 2020 um 10:07 Uhr

      Hallo Christiane,
      da innerhalb der ersten sechs Monate nach Kauf davon ausgegangen wird, dass das Gerät bereits mangelhaft übergeben wurde, sollten Sie sich an den Händler, also Lidl, wenden und einen Austausch des Geräts vorschlagen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  5. Christoph Koch sagt:
    2. August 2020 um 22:06 Uhr

    Hallo,
    habe am 23.05.20 in einer Lidl Filiale in Büsum 2 EScooter gekauft, nun ist bei einem der Akku nicht mehr aufladbar und defekt. Kassenbon vorhanden.
    Kann ich in meinem Wohnort in Wees zur Lidl-Filiale und den Scooter zurückgeben und bekomme den Kaufpreis erstattet ?

    Gruß Chris

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      3. August 2020 um 14:14 Uhr

      Hallo Christoph,
      ja, bei Lidl können Sie innerhalb der ersten drei Monate nach dem Kauf Produkte in jeder Filiale zurückgeben. Nehmen Sie auf jeden Fall den Kassenbon mit, dann sollte alles klappen.

      Freundliche Grüße und viel Erfolg
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  6. Hermes sagt:
    17. August 2020 um 14:37 Uhr

    Habe in meiner Filiale Obst mit 50% Reduzierung gekauft. Leider hat die Kassiererin den Nachlass übersehen. Kann passieren. Ich habe das beim Bezahlen auch nicht bemerkt. Aber zuhause meine Frau.
    Da ich fast täglich zu Lidl gehe, habe ich beim nächsten Einkauf Kassenbon und Reduzieranhänger vorgezeigt. Ich hätte das noch beim Bezahlen merken sollen. So wären sie nicht in der Lage den Differenzbetrag zu erstatten.(1,96€)
    Kam mir vor wie ein Betrüger.

    Danke Lidĺ.
    Kulanzprimus.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      18. August 2020 um 8:31 Uhr

      Hallo Karl,
      tatsächlich weisen Geschäfte so gut wie immer im Kassenbereich darauf hin, dass der Bon direkt nach dem Kauf kontrolliert werden muss, da ansonsten keine Korrekturen mehr möglich sind. Das ist natürlich für Sie ärgerlich.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  7. Verärgerte sagt:
    21. Oktober 2020 um 14:18 Uhr

    Bitte aktualisieren Sie ihre Seite die Rufnummer 033055 222111 ist mittlerweile einem Privathaushalt zugewiesen. Den Kunden von Lidl ist damit nicht geholfen.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      23. Oktober 2020 um 9:47 Uhr

      Hallo Frau Glänzendorf,
      vielen Dank für Ihre Information, wir prüfen das und aktualisieren den Artikel, falls nötig.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  8. Robert Krahe sagt:
    11. November 2020 um 12:36 Uhr

    Ich habe soeben versucht eine kinderschokolade maxi no (Weihnachtsgeschenk set mit einem plüschiger kombiniert und Schokolade) zurückzugeben. Dies wurde im Lidl abgelehnt mit der Begründung dass Lebensmittel nicht zurückgenommen werden. Auch mein Hinweis dass es sich ja um ein Spielzeug handelt mit Schokolade dabei wurde nicht akzeptiert.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      17. November 2020 um 11:58 Uhr

      Hallo Robert,
      vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung mit Lidl.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  9. Viktor sagt:
    5. Februar 2021 um 16:35 Uhr

    Guten Tag!
    Sehr geehrte Damen und Herren,
    am Herbst 2020 habe ich in der Filiale Lidl in Neuwied einen Fehlkauf gemacht „CRIVIT“ Schnorchelmaske für15€. Den Kassenzettel habe ich verloren. Bitte helfen Sie mir den Artikel zurück zu geben.
    Mit freundliche Grüßen,
    Viktor

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      10. Februar 2021 um 10:42 Uhr

      Hallo Viktor,

      ich kann Ihnen hier nicht weiterhelfen, wir von Bezahlen.net sind ein Ratgeberportal und nicht Lidl selbst. Bitte kontaktieren Sie Lidl direkt und erkundigen Sie sich, ob eine Rückgabe noch möglich ist. Im Normalfall ist das nur bis zwei Monate nach Kauf möglich.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  10. Sam sagt:
    14. März 2021 um 22:28 Uhr

    Hallo

    Ich habe im Februar 2020 in einer Lidl-Filiale einen Fernseher gekauft, bei dem heute das Bild ausgefallen ist. Nach Aus- und wieder einschalten ist das Bild nach wenigen Sekunden immer wieder weg, nur Ton funktioniert.

    Kann ich das Gerät in eine Lidl-Filiale bringen, damit die sich um die Garantie kümmern?

    Danke sehr!

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      15. März 2021 um 9:27 Uhr

      Hallo Sam,
      das hängt davon ab, ob es Garantie auf das Gerät gab. Bevor Sie den Fernseher transportieren, würde ich vorschlagen, dass Sie bei Lidl nachfragen, wie in so einem Fall vorgegangen wird.

      Freundliche Grüße,
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  11. Efmorfia Delios sagt:
    17. März 2021 um 19:09 Uhr

    Hallo habe ein Standmixer von Silvercrest von Lidl gekauft und nach ein Jahr ist er kaputt gegangen war bei Lidl den umtauschen meinten aber ich soll mich bei den Hersteller melden wie kontaktiere ich den Hersteller?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      18. März 2021 um 12:43 Uhr

      Hallo Efmorfia,
      fragen Sie bitte noch einmal bei Lidl nach. Zum einen müssten dort Kontaktinformationen vorliegen, zum anderen ist aber Lidl Ihr Vertragspartner. Schließlich haben Sie den Standmixer dort und nicht direkt beim Hersteller gekauft.

      Freundliche Grüße,
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  12. Urban Hedwig sagt:
    19. September 2022 um 17:02 Uhr

    Hallo , habe einen Wasserkocher im April gekauft, sehr wenig benutzt. Jetzt wo die Teezeit wieder beginnt haben wir ihn wieder benutzt leider ist er total undicht es läuft sehr viel Wasser aus. Bei Lidl wurde er mir nicht zurück genommen!
    Was soll ich tun?
    Mit freundlichen Grüßen Hedi 🙋‍♀️

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      26. September 2022 um 8:18 Uhr

      Hallo Hedwig,
      da es sich hier um einen Mangel handelt, sollten Sie nicht auf Umtausch, sondern auf die Erfüllung der Gewährleistung bestehen. Bei Mängeln, die innerhalb eines halben Jahres nach Kaufdatum auftreten, geht der Gesetzgeber davon aus, dass der Defekt schon beim Kauf vorhanden war. Sie sollten hier also eine Reparatur oder einen Austausch erhalten können. Bitte treten Sie noch einmal mit Lidl in Kontakt.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten

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