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Bezahlen.net Ratgeber Rechtliches Umtauschen Umtausch bei Netto

Umtauschen bei Netto - Geld zurück möglich? So tauschen Sie Artikel richtig um!

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Neben Lebensmitteln verkauft Netto auch zahlreiche Produkte aus dem Non-Food-Bereich. Anprobieren ist in den Netto-Filialen jedoch nicht möglich. Passt die Kleidung nicht, wünschen viele Kunden sich einen Umtausch. Wann und zu welchen Bedingungen Netto einen Umtausch anbietet, hat unsere Redaktion im folgenden Artikel für Sie zusammengefasst.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Waren bei Netto umtauschen
  • 2 Non-Food-Produkte umtauschen
  • 3 Kann man bei Netto auch Lebensmittel umtauschen?
  • 4 Ist ein Kassenbon für den Umtausch nötig?

Waren bei Netto umtauschen

Bei Nichtgefallen gehen viele Kunden in Deutschland davon aus, gekaufte Waren einfach wieder im Geschäft zurückgeben zu können. Bei Kleidung oder Schuhen ermöglichen viele Verkäufer eine problemlose Rückgabe – das gilt auch für Netto. Der Discounter verkauft jedoch neben Non-Food-Artikeln auch Lebensmittel, für die andere Regeln gelten.

Unterschiede zwischen Umtausch und Reklamation

In Deutschland gibt es kein Umtauschrecht. Das bedeutet, dass Geschäfte fehlerfreie Ware nicht zurücknehmen müssen. Bei der Einräumung von Umtauschoptionen handelt es sich um freiwillige Leistungen des Verkäufers. Daher können die Bedingungen für einen Umtausch von Geschäft zu Geschäft unterschiedlich ausfallen. Das betrifft sowohl den Rückgabezeitraum als auch die Art der Rückerstattung (Bargeld oder Gutschein).

Anders steht es um Reklamationen, denn hierbei handelt es sich um mangelhafte Ware und die damit verbundene Gewährleistung.

Wird Ware bei Netto umgetauscht, erfolgt eine Rückerstattung des Kaufpreises. Der Betrag wird so erstattet, wie bezahlt wurde, also bar ausgezahlt oder auf das Konto überwiesen. Im Gegensatz zu anderen Geschäften gibt Netto in der Regel keine Gutscheine aus, wenn Produkte umgetauscht werden.

Ist der Artikel im Sortiment noch verfügbar, ist aber auch der tatsächliche Umtausch gegen Ware, beispielsweise in einer anderen Größe, möglich.

Non-Food-Produkte umtauschen

Wie viele andere große Handelsketten gewährt auch Netto ein freiwilliges Umtauschrecht für Produkte, die keine Lebensmittel sind. Die Bedingungen kann das Unternehmen dabei selbst festlegen.

Netto ermöglicht Kunden einen Umtausch innerhalb von 20 Tagen nach dem Kauf, sofern es sich nicht um Lebensmittel handelt. Das Umtauschrecht gilt allerdings nur, solange sich die Ware in der Originalverpackung befindet und im wiederverkaufsfähigen Zustand ist.

Wie genau ein „wiederverkaufsfähiger Zustand“ aussieht, variiert von Produkt zu Produkt. Es dürfen keine Beschädigungen vorliegen und Kleidungsstücke sollten keine Tragespuren aufweisen. Bei lizenzierten Produkten wie Software, CDs oder DVDs darf Netto darüber hinaus verlangen, dass die Folie nicht entfernt wurde, da ansonsten nicht feststellbar ist, ob die Ware bereits benutzt wurde.

Diese Produkte sind vom Umtausch ausgeschlossen

    • Geöffnete technische Waren (Software, CDs, DVDs)
    • Unterwäsche und Bademode
    • Produkte, die nicht wiederverkaufsfähig sind
    • Produkte ohne Originalverpackung


Kann man bei Netto auch Lebensmittel umtauschen?

Das von Netto eingeräumte Umtauschrecht gilt nur für Non-Food-Artikel. Lebensmittel sind also vom Umtausch ausgeschlossen. Das betrifft immer nur die Rückgabe wegen Nichtgefallen oder bei z.B. zu großen Mengen. Liegt ein Mangel vor, der bereits beim Kauf vorhanden war, ist eine Reklamation möglich. Sprechen Sie dazu einen Mitarbeiter in Ihrer Netto-Filiale an.

Kulanz des Händlers

Manche Verkäufer nehmen Ware auch zurück, obwohl kein Mangel vorliegt. Dabei handelt es sich aber um eine Kulanzleistung. Eine Verpflichtung zur Rücknahme von einwandfreier Ware gibt es nicht.

Ist ein Kassenbon für den Umtausch nötig?

Wer bei Netto Ware umtauschen will, muss den Kassenbon vorlegen. Da der Umtausch eine freiwillige Leistung ist, kann Netto die Konditionen selbst festlegen. Der Kassenbon gilt als Beweis für den Kaufvertrag, der zwischen Kunde und Verkäufer im Geschäft geschlossen wurde. In einigen Fällen kann aber auch der Kontoauszug (bei Kartenzahlung) oder ein Zeuge als Beweis für den Kauf ausreichen.

Trotzdem sollte der Kunde beim Einkauf von Non-Food-Artikeln bei Netto den Kassenbon so lange aufheben, bis die Umtauschfrist abgelaufen ist. Mit Kassenbon ist der Umtausch deutlich einfacher, denn Netto ist ohne Kassenbeleg nicht verpflichtet, Produkte umzutauschen.


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8 Kommentare

  1. Rudolf B. sagt:
    30. April 2019 um 6:42 Uhr

    Hallo,
    habe beim Online-Shop von Netto eien Tischkreissäge gekauft (knapp über 100€). Dachte, da sie einen Tisch mit Führungsschienen hat, wäre das was für mich und ich könnte mir gewisse „Hilfsmittel“ wie sie im Netz kursieren dazu anfertigen.
    Habe nun festgestellt, dass diese Führungsschienen so schlecht parallel zum Sägeblatt sind, dass das für mich ein großer Mangel ist und ich die Säge am Liebsten zusammenlegen und denen wieder zurückschicken würde. Habe leider mit dem Zusammenbau der Säge etwas lange gewartet, so dass die Widerrufsfrist und auch die 20 Tage schon abgelaufen sind. Habe auch schon selbst an der Säge prpbiert sie „auszurichten“, ohne Erfolg. Wie sehen meine Chancen aus, dass ich mein Geld nicht „verbrannt“ habe und das Teil zurückgeben kann? In einen verkaufsfähigen Zustand bekomme ich das Teil nicht mehr.

    Antworten
    1. Marvin sagt:
      19. Juli 2019 um 12:17 Uhr

      Hallo Rudolf,

      Bei mangelhafter Ware können Sie diese bis zu zwei Jahre reklamieren. Nach mehr als sechs Monaten müssen Sie jedoch nachweisen, dass Sie den Mangel nicht selbst verursacht haben. Ihnen steht in diesem Fall eine Reparatur oder ein Austausch gegen ein funktionierendes Gerät zu. Erst wenn der Händler dies verweigert oder die Reparatur und der Umtausch unmöglich sind, können Sie vom Vertrag zurücktreten und den Kaufpreis zurückverlangen.
      Das bedingungslose Rückgaberecht ist eine Kulanzleistung, die sich auf mangelfreie Waren bezieht.

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist, und dieser Kommentar nur als das Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen ist.

      Freundliche Grüße,
      Marvin von Bezahlen.net

      Antworten
  2. Hülya Y. sagt:
    23. Juli 2019 um 14:36 Uhr

    Hallo,

    gestern Abend habe ich bei Netto, für 35 € Guthaben an einem Ständer stehend genommen, wobei das so nicht erkennen konnte ob das Netto-Karte oder eine andere Anbieter war. So ginge ich zur Kasse, weil ich auch noch andere Sachen hatte legte ich alles hin. Allerdings lagen die 3 Karten ganz vorne. Die Kassiererin scannte die 3 Karten und ich fragte ist doch Vodafone-Karte oder sie sagte nee ist Netto-Karte. Ich stand noch an der Kasse, sagte dann das ich das garnicht gebrauchen kann, ich wollte eigentlich Vodafone-Karte zum Aufladen haben. Die Kassiererin sagte, sie kann das nicht zurücknehmen. So musste ich das bezahlen. Was habe ich für eine Möglichkeit, ich will ja das Geld nicht, stattdessen eben eine Vodafone-Karte zum Aufladen.
    Bitte helfen Sie mir.

    Antworten
    1. Marvin sagt:
      25. Juli 2019 um 10:10 Uhr

      Hallo Hülya,

      leider gibt es kein allgemeines Umtauschrecht für Gutscheine. Wenn Netto sich weigert, einen Gutschein zurückzunehmen, ist das durchaus rechtens. Was Sie tun können: Sie können den Gutschein einfach für Ihren nächsten Einkauf verwenden oder, wenn Sie üblicherweise nicht bei Netto einkaufen, den Gutschein einer / einem Bekannten verkaufen, damit er nicht verfällt.

      Ich hoffe, ich konnte Ihnen weiterhelfen. Freundliche Grüße,
      Marvin von Bezahlen.net

      Antworten
  3. Christiane Weiß sagt:
    27. März 2020 um 18:05 Uhr

    Wenn ich einen Artikel bei netto mit einem Gutschein bezahlt habe und die Ware hat Mängel und ich bringe sie zurück,
    bekomme ich den Wert des Gutscheines in bar zurück oder einen neuen Gutschein?

    Antworten
    1. Caro sagt:
      30. März 2020 um 9:29 Uhr

      Hallo Christiane,

      im Normalfall findet eine Rückerstattung auf dem Wege statt, wie ursprünglich bezahlt wurde, d. h. in diesem Fall erhalten Sie vermutlich einen Gutschein.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  4. Jasmin sagt:
    25. November 2020 um 9:56 Uhr

    Hallo,
    Am 21.11 habe ich bei Netto eingekauft. Ich habe knapp 183€ bezahlt, mir ist aufgefallen, das die eine Joker Kreditkarte Zuviel gescannt haben. Ich habe also für 2 Joker Kreditkarten bezahlt aber nur eine erhalten kann ich da was machen oder muss ich jetzt damit leben? Es ist als das war auch ein Fehler unterlaufen, da gedacht wurde es handle sich um den Selben Betrag. Dies war nicht der Fall es waren einmal 100€ und einmal 25€. Dadurch das das System die eine Karte selbst storniert hat sind wir davon ausgegangen das alles richtig ist. Dadurch das ich immer meine Kassenbons am Ende des Monats kontrolliere ist mir jetzt aufgefallen, dass trotzdem zweimal 25€ berechnet wurden und einmal die 100€. Kann man da noch was machen?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      25. November 2020 um 11:33 Uhr

      Hallo Jasmin,
      im Normalfall kann hier nichts mehr gemacht werden, die Geschäfte weisen oft extra mit Schildern darauf hin, dass Kassenbons sofort kontrolliert werden sollen. Sie können höchstens in Ihrer Nettofiliale nachfragen, aber ob man Ihnen dort entgegenkommen wird, ist ungewiss. Schließlich könnten Sie die Karte mittlerweile benutzt haben und nur vorgeben, keine erhalten zu haben. Das ist sehr ärgerlich, allerdings gibt es hier vermutlich keine zufriedenstellende Lösung für Sie.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten

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