Bereits seit über 100 Jahren bietet Peek & Cloppenburg* hochwertige Mode für Damen, Herren und Kinder an. Mittlerweile hat es das Düsseldorfer Unternehmen dabei auf über 60 Filialen in ganz Deutschland gebracht und bietet Mode für Sie und Ihn mittlerweile auch in einem eigenen Onlineshop (www.peek-cloppenburg.de) an.
Doch was tun, wenn sich nach dem Modeeinkauf im P&C*-Onlineshop oder der Filiale herausstellt, dass erstandene Kleidungsstücke doch nicht passen oder schlicht nicht mehr gefallen? Wir zeigen, wie Peek & Cloppenburg* Umtausch- und Rückgabewünsche seiner Kunden handhabt und auf welche Rechte sich Käufer auch bei Mangelhaftigkeit wirklich berufen können.
Umtausch bei P&C*: in der Filiale gekaufte Waren
Selbst beim Shoppen in einer Peek & Cloppenburg*-Filiale kann es einmal passieren, dass sich Käufer vergreifen. Schließlich ist das Angebot an hochwertiger Mode und Accessoires besonders groß. Da kann es schon einmal vorkommen, dass zu viel in der Einkaufstasche landet oder sich Einkäufe später als unpassend oder aus anderen Gründen ungeliebt entpuppen.
Problematisch ist dann jedoch:
Sollen mangelfreie Waren umgetauscht werden, steht das Gesetz nicht auf Käuferseite. Stattdessen ist dann, wenn sich der Käufer vergriffen hat oder ihm die Kaufsache später einfach nicht mehr gefällt, gesetzlich kein Anspruch auf Rückgabe oder Umtausch der Ware vorgesehen.
Nach dem Gesetzgeber sollen Umtauschansprüche bei fast allen Kaufvertragsarten vielmehr nur dann entstehen, wenn vom Verkäufer eine mangelhafte Kaufsache an den Kunden übergeben worden ist. Nur in diesen Fällen sollen dem Käufer die Gewährleistungsansprüche des BGB zur Seite stehen und einen Anspruch auf Umtausch oder Reparatur der Kaufsache gewähren. Kein gesetzlicher Umtauschanspruch besteht hingegen dann, wenn dem Kunden eine mangelfreie Kaufsache später einfach nicht mehr gefällt.
Für Kunden bedeutet das: Sind die bei P&C* (www.peek-cloppenburg.de) gekauften Waren mangelfrei, besteht kein Anspruch auf Umtausch oder Rückgabe. Gefallen die gekauften Artikel später doch nicht oder reut der Einkauf, muss der Käufer die Waren – rechtlich betrachtet – dennoch behalten. Ein gesetzlicher Anspruch auf einen Umtausch ist allein dann denkbar, wenn sich Schuhe, Kleidung und Co. als bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft erweisen. Ist ein Mangel jedoch nicht vorhanden, kann bei Rückgabe- und Umtauschwünschen nur auf das Entgegenkommen des Unternehmens gehofft werden.
Wann sind Kleidung und Accessoires mangelhaft?
Eine Mangelhaftigkeit kann insbesondere dann angenommen werden, wenn sich die erstandene Ware nicht für ihre übliche Verwendung eignet oder die beim Kauf versprochenen Eigenschaften nicht aufweist. Bei Kleidung oder Schuhen ist das beispielsweise dann der Fall, wenn sich Nähte schon nach dem ersten Tragen öffnen oder der Kunde in einem angeblich wasserdichten Schuh nasse Füße bekommt.
Obwohl ein gesetzlicher Umtauschanspruch für mangelfreie Waren nicht vorgesehen ist, können Käufer und Verkäufer dennoch etwas abweichendes vereinbaren. Auch individuell vereinbarte Umtausch- oder Rückgaberecht sind zulässig und rechtlich bindend. Und auch ein generelles, an alle Kunden gerichtete Umtausch- oder Rücknahmeversprechen des Händlers ist denkbar – und insbesondere bei größeren Handelsketten gängige Praxis. Wird allerdings keine Umtausch-Absprache getroffen und räumt der Händler dies auch freiwillig nicht ein, ist der Kunde bei Umtauschwünschen allein auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen.
Umtausch- und Rückgaberichtlinien bei P&C*
Peek & Cloppenburg* zeigt sich besonders kundenfreundlich und räumt auf seiner Webseite (www.peek-cloppenburg.de) ein generelles Umtauschrecht für alle in der Filiale gekauften Artikel ein.
- ungetragene und unversehrte Waren
- inklusive reduzierter Waren
- für bis zu 2 Monate nach dem Kauf
- gegen Vorlage des Kassenbons
- umgetauscht oder gegen Kaufpreiserstattung zurückgegeben werden.
Umtausch bei P&C* auch ohne Kassenbon?
Wie oben gezeigt, stellen die von P&C* gewährten Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten für mangelfreie Waren ein Entgegenkommen des Unternehmens und keine Rechtspflicht dar. Dementsprechend darf P&C* die genauen Umtauschkonditionen auch selbst festlegen.
Hierbei hat man sich dafür entschieden, Umtausch und Rückgabe nur gegen Vorlage des Kassenbons zu erlauben. Liegt der Kaufbeleg jedoch nicht mehr vor, kann es sich lohnen, trotzdem noch einmal nachzufragen. Oft wird in diesen Fällen zwar keine Barauszahlung des Kaufpreises, dennoch aber ein Umtausch gegen andere Waren erlaubt. Rechtlich betrachtet besteht hierauf ohne Vorlage des Kassenbons jedoch kein Anspruch.
Weitere Ratgeber zum Thema „Kassenbon„:
Rückgabe von im P&C*-Onlineshop bestellten Waren
Kleidung, Schuhe und Accessoires für Damen, Herren oder Kinder lassen sich im P&C*-Onlineshop (www.peek-cloppenburg.de) auch bequem von zuhause aus bestellen. Im Gegensatz zu Waren, die in der Filiale gekaufte wurden, sind Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten für Online-Artikel dann sogar gesetzlich einheitlich und besonders kundenfreundlich geregelt (Fernabsatzgesetz).
Schließlich sind die komfortablen Rückgabekonditionen für Online-Käufe in den §§ 312g, 355 BGB gesetzlich festgelegt. Diese Vorschriften erlauben es dem Besteller, erhaltene Artikel nach Abschluss eines Online-Kaufvertrags selbst bei Nichtgefallen an den Verkäufer zurückzusenden und sich den Kaufpreis erstatten zu lassen. Eine Mangelhaftigkeit der erhaltenen Waren ist dabei nicht erforderlich.
Möchte der Besteller die Rückgabemöglichkeit nutzen, ist es prinzipiell erforderlich, den online geschlossenen Kaufvertrag innerhalb der gesetzlich vorgesehenen Frist zu widerrufen. Hierfür ist gesetzlich ein Zeitraum von 14 Tagen ab Warenerhalt festgelegt. P&C erweitert die Rückgabemöglichkeiten des Bestellers jedoch zusätzlich und gewährt eine Bedenkzeit von insgesamt 60 Tagen ab Warenerhalt. Zur Fristwahrung ist dabei sogar die rechtzeitige Warenrücksendung ausreichend.
Möchte der Besteller die von P&C* übersendeten Waren nicht behalten und den geschlossenen Online-Kaufvertrag widerrufen, sind darum folgende Schritte erforderlich:
- Auf seiner Webseite erklärt P&C, dass die rechtzeitige Warenrücksendung zur Wahrnehmung des 60-Tage-Rückgaberechts ausreichend ist. Möchte sich der Besteller jedoch nicht auf das freiwillige Rückgaberecht, sondern auf das gesetzlich garantierte 14-tägige Widerrufsrecht berufen, ist die Absendung einer Widerrufserklärung erforderlich. Hierzu kann das Muster-Widerrufsformular auf www.peek-cloppenburg.de einfach ausgefüllt und innerhalb von 14 Tagen nach Warenerhalt per E-Mail (service@peek-cloppenburg.de) an P&C* übersendet werden.
- Anschließend können die zurückzusendenden Artikel inklusive der Original-Kunststoffhülle und des ausgefüllten, jeder Bestellung beiliegenden Retourenscheins in den Versandkarton verpackt werden.
- Der Versandkarton kann dann von außen mit dem DHL-Retourenaufkleber versehen werden.
- Nun kann das Paket zur kostenfreien Rücksendung in einer DHL-Filiale abgegeben werden. Alternativ können online bestellte Waren auch in einer P&C*-Filiale zurückgegeben werden.
Abweichende Umtauschmöglichkeiten im Falle der Mangelhaftigkeit
Erweist sich ein online bei P&C* bestellter oder in einer Filiale gekaufter Artikel als von Anfang an mangelhaft, stehen dem Käufer weitreichendere Umtauschmöglichkeiten zu. Im Falle der Mangelhaftigkeit ist der Kunden außerdem weder auf Kulanz noch auf ein (freiwilliges oder gesetzliches) Widerrufsrecht angewiesen. Vielmehr kann er sich dann auf die gesetzlichen Mängelansprüche berufen.
Die Mängelansprüche des BGB greifen immer dann, wenn dem Käufer eine von Anfang an mangelhafte Kaufsache übergeben worden ist. Sie erlauben ihm dann, Umtausch oder Reparatur der Kaufsache vom Verkäufer zu verlangen – und das sogar noch bis zu 24 Monate nach dem Kauf.
Der Umtausch- bzw. Reparaturanspruch des Käufers im Falle der Mangelhaftigkeit ergibt sich aus den §§ 433, 437, 439 BGB und besteht auch dann, wenn sich der Mangel erst einige Zeit nach dem Kauf zeigt.
Praktischerweise gilt außerdem: Die Mangelhaftigkeit der Kaufsache bereits zum Kaufzeitpunkt wird gesetzlich innerhalb der ersten 6 Monate nach dem Kauf vermutet. Zeigt sich der Defekt der Ware in diesem Zeitraum, muss der Käufer nicht beweisen, dass der Artikel schon zum Kaufzeitpunkt mangelbehaftet war. Vielmehr wird hier die gesetzliche Vermutung angestellt, dass der Artikel bereits beim Kauf mangelhaft war, sodass der Käufer problemlos und ohne einen Beweis erbringen zu müssen den Umtausch oder die Reparatur der mangelhaften Kaufsache verlangen kann.
*Es gibt zwei unabhängige Unternehmen Peek & Cloppenburg mit Hauptsitzen in Hamburg und Düsseldorf. Der hier beworbene Shop gehört zur Unternehmensgruppe der Peek & Cloppenburg KG*, Düsseldorf, deren Standorte Sie unter www.peek-cloppenburg.de finden.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe eine Daunenjacke von Polo für knapp 300€ erworben. ich habe aber später wo ich zuhause festgestellt, dass mir die Jacke in größe M die ich gekauft habe doch nicht richtig passt. Meine Frage jetzt lautet, ob ich die Ware gegen eine Jacke der größe L umtauschen kann. Auf der jacke jetzt sind auch keine etiketten mehr drauf weil mir das schon vor Ort beim erwerb sie entfernt wurden.
Hallo Herr Khan,
wenn Sie die Jacke vor nicht mehr als zwei Monaten erworben haben, diese nicht getragen haben und noch den Kassenbon besitzen, dürfte der Umtausch in der Filiale problemlos möglich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo ich habe mir eine Lederjacke in Größe M bestellt, jetzt würde ich gerne wissen ob ich die Jacke auch im Geschäft gegen eine L umtauschen kann.
Hallo Nadine,
ja, das sollte möglich sein, wenn die Jacke in der Filiale in L vorhanden ist. Denken Sie daran, einen Kaufbeleg mitzubringen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo,
ich hatte bei Ihnen eine Hose bestellt. Jene ist zu kurz und zu eng.Kann man diese per Retoure auch umtauschen, so dass sie mir eine andere Größe zusenden, oder muss ich die Hose ganz neu bestellen?
Vielen Dank.
Guten Tag Frau Henkel,
wir von bezahlen.net haben nicht direkt mit P&C zu tun, wir schreiben Ratgeber.
Sie müssen die Hose zurückschicken und neu bestellen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo,
ich habe Online einen Anzug gekauft, jedoch waren bei der Weste die Taschen geöffnet und kein Schild mehr dran. Sowie ein ganz Falsches Sakko geliefert wurde was sehr komisch aussieht und online bei Ihnen nicht zu finden ist.
Was soll ich nun tun?
Mit freundlichen Grüßen
Mirko
Hallo Mirko,
wir von bezahlen.net haben nicht direkt mit P&C zu tun, wir schreiben Ratgeber. Bitte wenden Sie sich direkt an Peek & Cloppenburg. Sie können auch einfach den beiliegenden Retoureschein ausfüllen, außen aufkleben und das Paket zur Post bringen. Dann wird Ihnen das Geld erstattet, solange Sie in der 60-tägigen Rückgabefrist liegen.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo liebes P&C Team,
ich habe vor kurzem eine Kinder Daunen Jacke für meinen Sohn gekauft.
Schnell nach dem Kauf ist der Reißverschluss an seiner kaputze kaputt gegangen, auch der Zipfel wo man sonst die Jacke
aufhängen kann ist danach abgerissen (am Hacken hängen geblieben).
In der Filiale in Hamburg wollten Sie mir die Jacke nicht ohne weiteres ersetzen und haben sich auf Ihr recht die Jacke 2x Reparieren zu dürfen bezogen.
Da es nicht gängig ist, dass mein Sohn (8Jahre) 2 Jacken im Schrank für 100,-€ hängen hat, wollte ich diese natürlich so schnell wie möglich repariert haben.
Laut P&C Kids Team wäre das ja nicht Ihr Problem, ob mein Kind nun keine Jacke hätte (Wetter draußen 1-3 Grad) und ich müsste die Jacke außerdem vorher Waschen (Grund: die Näherei nimmt nur saubere Sachen an).
Da hab ich gedacht ich stehe im Wald!!!
Bitte? Also es würde bedeuten ich müsste 30 km nach Hause fahren, die kaputte Jacke Waschen/Trocknen
dann nochmal 30 km zurückfahren und sie in den Laden zu brigen. Das Reparieren der Jacke würde dann 1 Woche dauern, bis ich dann wieder 30 Km hinfahren muss, um sie abzuholen und dann wieder nach Hause zu fahren. Um es abzukürzen hätte ich die Jacke auch im Center in die Wäscherei geben können. Habe keine Fragen mehr…….????
Meine Frage: wäre es nicht schneller und korrekter die Jacke direkt beim Hersteller zu reklamieren??? und den Kunden die Jacke sofort zu ersetzen!
Das nenne ich nicht wirklich KUNDENFREUNDLICH!!!
An meine Freunde werde ich dieses unternehmen bestimmt nicht weiterempfehlen!!!!
Kaufe für meine Jungs doch lieber da ein, wo ich weiss, dass Kundenzufriedenheit groß geschrieben wird.
Liebe Frau Lübbig,
wir von bezahlen.net haben nicht direkt mit P&C zu tun, wir schreiben Ratgeber. Am besten wenden Sie sich direkt an das P&C Kundencenter. Die Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier: P&C Kontakt.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe vor 6 Wochen in einer Filiale in Berlin eine Daunenjacke für 280, Euro gekauft. Diese Jacke habe ich dreimal getragen, danach war sie an den Armen vor Dreck durch nur normale Fahrten mit der U Bahn übersät. Danach brachte ich sie zur professionellen Reinigung, die Reinigung hatte die Jacke nicht mal richtig sauber bekommen. Dann habe ich sie einmal getragen und wieder war sie von Dreck übersät.
Daraufhin bin ich nach 4 Wochen in die Filiale gegangen und wollte sie zurück bringen.
Drei Mitarbeiter der Filiale haben sich die Jacke angeschaut “ Aussage“ ich sollte sie waschen, ich habe sie wieder zur Reinigung gebracht.
Nun ist sie sauber, aber wenn ich sie anziehe wird sie wieder vom Schmutz übersät sein.
Also was können jetzt machen? Was gedenken „Sie“ zu unternehmen?
Diese Jacke hat definitiv einen Defekt im Stoff oder Sonstiges, eine Reinigung kostet auch 20-25,00Euro.
Hallo Sonja,
„wir“ sind nicht von P&C, sondern von bezahle.net. Deswegen würden wir Ihnen empfehlen, sich direkt an P&C zu wenden unter service@peek-cloppenburg.de.
Berufen Sie sich am Besten eindeutig auf Ihren Verdacht, dass es sich um einen Mangel am Material handeln muss.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Hallo meine Damen und Herren,
mein Sohn hat bei seinem Schulausflug vor einem Monat eine Bauchtasche von CK bei P&C in Stuttgart gekauft. Jetzt wollten wir ihn in Vorarlberg , Österreich umtauschen, da er ihn für mich kaufen wollte und er mir nicht gefiel. Ist der Umtausch wirklich nicht möglich, da er in Deutschland gekauft wurde?
Hallo Martina,
bei Käufen im stationären Handel besteht allgemein von Rechts wegen kein Rückgaberecht, wenn der Artikel frei von Mängeln ist. Ein bedingungsloses Rückgaberecht besteht nur bei Fernabsatzverträgen (also bei Bestellungen über das Internet, einen Katalog etc.). Alle Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten bei Käufen im Geschäft sind reine Kulanzleistungen, und die Bedingungen können vom Händler selbst festgelegt werden. Wenn P&C also festgelegt hat, dass Waren nur in dem Land zurückgegeben werden können, in dem sie gekauft wurde, so ist das legitim. Ich empfehle Ihnen aber dennoch, sich noch einmal an den Kundenservice von P&C zu wenden, um sicherzugehen.
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist, und dieser Kommentar nur als das Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen ist.
Freundliche Grüße,
Marvin von Bezahlen.net
Ich habe eine Jeanshose vor ca. 4 Wochen gekauft die ich auch anprobiert habe. Gestern habe ich die Hose das erste mal zuhause angezogen und nach eigen Minuten tragen fwstgestellt dass ein Hosenbein mind. 5 cm länger ist als das andere. Dies kann man auch beim zusammenlegen per Augenmaß erkennen. Leider hatte ich es bei der Anprobe nicht gemerkt. Den Kassenbon habe ich nicht mehr aber ich hatte die Hose über meine P&C Kundenkarte gekauft. Bekomme ich mein Geld zurück?
Hallo Denise,
hierbei handelt es sich ja augenscheinlich um einen Mangel am Produkt. Sofern Sie den Kauf nachweisen können, benötigen Sie den Kassenbon nicht. Mit der P&C-Kundenkarte kenne ich mich nicht aus, aber wenn dort Einkäufe gespeichert werden und für die Mitarbeiter einsehbar sind, müsste der Kauf auch so beweisbar sein.
Falls Sie den Einkauf auf einem Kontoauszug oder durch einen Zeugen nachweisen können, geht das aber auch.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo, habe mir vor genau einem Jahr in der Filiale, eine Valentino Tasche gekauft, jetzt ist auf der einen Seite der trage Henkel kaputt gegangen. Kann ich die Tasche immer noch reklamieren? Habe auch noch den Kaufbeleg zu Hause liegen!
Lg
Hallo Natalie,
bei Mängeln, die innerhalb der ersten zwei Jahre nach Kauf auftreten, haben Sie durchaus noch Rechte. Sie können die Tasche also wegen Mangelhaftigkeit reklamieren. Problematisch könnte sein, dass nach Ablauf der ersten sechs Monate nicht automatisch davon ausgegangen wird, dass der Mangel schon beim Kauf vorhanden war. Sie müssen hier also notfalls belegen können (ggf. durch ein Gutachten, aber da wird man Ihnen sicher vor Ort helfen können, was erforderlich ist), dass die Tasche nicht durch unsachgemäße Benutzung beschädigt wurde.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Hallo,
Ich hab am 30.8 eine Wallenstein Winter Jacke für 250€ gekauft und bis jetzt nie getragen. Da ich etwas abgenommen habe scheint die Jacke jetzt eine Nummer zu groß sein. Kann ich die Jacke gegen M tauschen auch nach zwei monatiger Frist?
Gruß
Hallo Fahro,
ein Umtausch im Laden ist in den meisten Fällen an Bedingungen geknüpft, die der Händler selbst festlegen kann. Üblicherweise wird bereits getragene Ware nicht zurückgenommen, sofern keine Mängel vorliegen. Dass Sie abgenommen haben, ist kein Umtauschgrund, der von Händlern akzeptiert wird.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.