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Bezahlen.net Ratgeber POCO Umtausch bei POCO

Umtauschen bei POCO - Geld zurück möglich? So tauschen Sie Artikel richtig um!

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Günstige Möbel und viele weitere Artikel rund um Haus und Garten bietet POCO nicht nur in rund 118 Märkten im ganzen Bundesgebiet, sondern auch in einem eigenen Onlineshop (www.poco.de) an. Schnäppchenpreise und günstige Kaufgelegenheiten verführen jedoch oftmals dazu, etwas mehr einzukaufen als eigentlich gebraucht wird.

Doch was passiert, wenn bei POCO erstandene Möbel, Haushaltswaren oder andere Artikel später doch nicht gefallen oder einfach nicht gebraucht werden? Wir zeigen, ob und wie sich Fehlkäufe bei POCO rückgängig machen lassen und klären, wie das Unternehmen Umtausch- und Rückgabewünsche seiner Kunden handhabt.

Inhaltsverzeichnis des Artikels

  • 1 Fehlkauf – Unpassendes einfach umtauschen?
  • 2 Umtauschversprechen bei POCO
  • 3 Rückgabe und Umtausch bei POCO auch ohne Kassenbon?
  • 4 Online bei POCO gekaufte Waren zurückgeben
  • 5 Zusätzliche Gewährleistungsrechte auch bei POCO

Fehlkauf – Unpassendes einfach umtauschen?

Umtausch von Möbeln bei POCOWas bei Kleidung und Elektrogeräten meist vorausgesetzt wird, wird bei Möbeln weitaus seltener erwartet – Während sich Verbraucher gerade beim Shoppen von Schuhen, Kleidung und Haushaltswaren an weitreichende Umtauschmöglichkeiten gewöhnt haben, werden diese beim Kauf von Möbeln weitaus seltener erwartet. Doch was passiert, wenn Händler wie POCO (www.poco.de) sowohl Möbel als auch Haushaltswaren anbieten? Welche Umtauschregelungen sind dann anwendbar?

Wirft man einen Blick ins Bürgerliche Gesetzbuch, ist die Antwort eindeutig. Schließlich unterscheidet das Gesetz bei der Festlegung von Rückgabe- und Umtauschmöglichkeiten nicht nach Warenart. Gesetzlich betrachtet ist es also unerheblich, ob Möbel, Kleidung oder sogar Lebensmittel eingekauft worden sind. Vielmehr gelten für fast alle Arten von Kaufverträgen die gleichen gesetzlichen Umtauschregelungen – allerdings sehen diese ganz anders aus als von vielen Verbrauchern angenommen.

So sieht das Bürgerliche Gesetzbuch einen Anspruch des Käufers auf Umtausch mangelfreier Waren nämlich gar nicht vor. Stattdessen dürfen Umtausch oder Reparatur nur dann verlangt werden, wenn dem Käufer eine von Anfang an mangelhafte Kaufsache übergeben wurde. Nur dann, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung auf Übergabe einer mangelfreien Kaufsache nicht nachgekommen ist, kommen die Gewährleistungsansprüche des BGB zum tragen und erlauben es dem Käufer, Umtausch oder Reparatur zu verlangen.

Für Käufer bedeutet das jedoch auch:

Sämtliche im Einzelhandel erstandene Artikel können nicht allein darum zurückgegeben werden, weil der Käufer seine Meinung geändert hat oder ihm die Waren später doch nicht gefallen. Ein Rechtsanspruch auf Umtausch oder Rückgabe ist für mangelfreie Waren nämlich nicht vorgesehen.

Allein dann, wenn die Kaufsache einen Defekt aufweist, versprochene Eigenschaften nicht vorliegen oder sie sich nicht zur üblichen Verwendung eignet, kann sich der Käufer auf ein gesetzlich gewährtes Umtauschrecht berufen.

Allerdings ist es gerade bei größeren Handelsketten gängige Praxis, Kunden Umtauschmöglichkeiten auch für mangelfreie Waren freiwillig einzuräumen. Bei der Gewährung solcher Umtausch- oder Rückgabemöglichkeiten handelt es sich jedoch nicht um eine Rechtspflicht des Verkäufers, sondern um eine Kulanzleistung, die meist der Kundenbindung dient.

Gibt der Verkäufer ein Umtauschversprechen jedoch freiwillig ab, – etwa durch Werbung – ist er hieran auch rechtlich gebunden. Welche Rückgabe- oder Umtauschkonditionen dabei im Einzelnen gelten sollen, darf der Verkäufer dann jedoch selbst festlegen.

Umtauschversprechen bei POCO

Das Umtauschversprechen aus Kulanz von POCOÄhnlich, wie andere große Handelsketten, bietet auch POCO seinen Kunden die Möglichkeit an, mangelfreie Waren bei Nichtgefallen umzutauschen. Hiermit wirbt POCO unter anderem auf seiner Webseite www.poco.de (unter „Service“). Dem POCO-Umtausch-Service entsprechend, können somit die in einer Filiale gekauften Waren auch bei Nichtgefallen… innerhalb von 6 Monaten nach dem Kauf und sofern sie originalverpackt sind umgetauscht werden.

Zu beachten ist allerdings:

POCO verspricht lediglich eine Umtauschmöglichkeit auch bei Nichtgefallen. Nicht versprochen wird damit die Rückgabe von Waren gegen Kaufpreiserstattung. Vielmehr kann eine Rücknahme auch nur gegen andere Waren oder einen Einkaufsgutschein erfolgen. Zu beachten ist außerdem, dass Hygieneartikel vom Umtausch-Service ausgeschlossen sein sollen.

Umtausch Service von POCO

Der Umtausch-Service von POCO

Rückgabe und Umtausch bei POCO auch ohne Kassenbon?

§ 355 BGB: Widerrufsrecht bei VerbraucherverträgenPOCO erlaubt es, mangelfreie Waren bei Nichtgefallen umzutauschen. Ob hierzu die Vorlage des Kassenbons erforderlich ist, gibt das Unternehmen jedoch auf seiner Webseite nicht an. Ratsam ist es darum, die genauen Umtauschkonditionen bereits vor dem Kauf in der entsprechenden POCO-Filiale genauer zu erfragen. Mehr dazu in unseren Ratgebern: Umtausch ohne Kassenbon und Garantie ohne Kassenbon.

Online bei POCO gekaufte Waren zurückgeben

Fast alle Waren, die im POCO-Onlineshop (www.poco.de) bestellt wurden, können auch bei Nichtgefallen gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden. Eine Mangelhaftigkeit der Produkte ist dafür selbstverständlich nicht erforderlich. Anders als beim POCO-Umtausch-Service ist jedoch nicht die Kulanz des Unternehmens Grund hierfür. Stattdessen sieht das Gesetz eine solche Rückgabemöglichkeit für Online-Waren ausdrücklich vor.

Die Rückgabemöglichkeit ergibt sich dabei aus den §§ 312g, 355 BGB. Diese räumen dem Verbraucher eine generelle Widerrufsmöglichkeit für online geschlossene Kaufverträge ein und erlauben es, Online-Verträge ohne Angabe von Gründen innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt zu widerrufen. Gegen Rücksendung der bestellten Waren erhält der Verbraucher dann den Kaufpreis erstattet.

Möchte der Verbraucher bei POCO bestellte Artikel nicht behalten, sind folgende Schritte erforderlich, um den geschlossenen Kaufvertrag zu widerrufen und eine Rücksendung zu veranlassen:

  • Zuerst muss der geschlossene Kaufvertrag ausdrücklich widerrufen werden. Hierzu kann das POCO Widerrufs-Formular einfach ausgefüllt per Mail (onlineshop@poco.de) an das Unternehmen übersendet werden.
  • Spätestens mit Ausübung des Widerrufsrechts werden dem Kunden von POCO die Rücksendeunterlagen übersendet.
  • Die Retourenware kann nun verpackt und der Karton mit dem in den Rücksendeunterlagen enthaltenen Rücksendeetikett beklebt werden.
  • Anschließend kann das Paket kostenfrei zur Rücksendung in einer DPD-Filiale aufgegeben werden. Speditionsartikel hingegen werden beim Besteller abgeholt.

Zusätzliche Gewährleistungsrechte auch bei POCO

Unabhängig von freiwilligen Umtauschversprechen und dem gesetzlichen Widerrufsrecht gelten selbstverständlich auch bei POCO die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsrechte. Das bedeutet: ist ein in der POCO-Filiale oder im Onlineshop (www.poco.de) gekaufter Artikel von Anfang an mangelhaft, können Umtausch oder Reparatur unabhängig von Umtauschversprechen oder dem Widerrufsrecht verlangt werden.

Im Falle der Mangelhaftigkeit bestehen diese Ansprüche auch noch bis zu 24 Monate nach dem Kauf und selbst dann, wenn der Kassenbon nicht mehr vorhanden ist.

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Anschrift: POCO Einrichtungsmärkte GmbH
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Telefon: 0800 - 7626 - 665
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E-Mail: info@poco.de
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47 Kommentare

  1. Naggar sagt:
    3. April 2018 um 16:38 Uhr

    Umtausch nur wenn gute Laune. Hatte Lampe gekauft für neue Wohnung, da sie dann doch nicht passte wollte ich sie bei Poco tauschen, gegen etwas anderes.
    Verkäufer aus der Elektroabteilung hat sich geweigert.

    Antworten
    1. Jana sagt:
      9. April 2018 um 11:04 Uhr

      Guten Tag,

      da Poco ein offizielles Umtauschversprechen hat, bei dem Sie Artikel auch bei Nicht-gefallen innerhalb von 6 Monaten und original verpackt umtauschen können, sollten Sie sich nochmals an die Filiale wenden. beachten Sie aber, dass Sie nicht unbedingt Ihr Geld wiederbekommen, sondern u.U. nur gegen einen anderen Artikel tauschen können oder einen Wertgutschein bekommen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten
  2. Issa sagt:
    14. Juni 2018 um 9:59 Uhr

    ich habe vor ein paar Tagen ein Staubsauger gekauft und der hat uns nicht gefallen wegen der Lautstärke, sind hingefahren zur Filiale Berlin Wedding und wollten es Umtauschen gegen ein anderes. Da hat man uns gesagt NEIN es ist kein Grund für einen Umtausch.
    Dazu muss ich sagen es wurde nicht benutzt nur Stecker rein und wieder eingepackt wegen der Lautstärke.
    Original Karton und Rechnung ist vorhanden gewesen.

    Antworten
    1. Jana sagt:
      22. Juni 2018 um 11:08 Uhr

      Guten Tag,

      tatsächlich ist POCO gesetzlich nicht verpflichtet, den Staubsauger zurückzunehmen oder umzutauschen. Da der Laden aber ein Umtauschversprechen abgegeben hat, sollten Sie sich nochmal an der Kundenservice wenden, um die Sache zu klären.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten
  3. Naggar sagt:
    27. August 2018 um 9:18 Uhr

    Guten Morgen, hatte direkt gesagt tausche gegen anderen Artikel!

    Wer billig will bekommt billig , mein Fehler.

    Antworten
  4. Kocak sagt:
    19. September 2018 um 19:29 Uhr

    Guten Tag habe heute am 19.09.2018 Latex Farbe gekauft aber habe den Fehler gemacht anstatt 5 Eimer zukaufen habe 10 gekauft, wollte am gleichen Tag wieder abgeben anstatt das Geld zugeben wollten die mir Gutschein geben.
    Die zwingen das Geld bei poco auszugeben

    Antworten
    1. Jana sagt:
      27. September 2018 um 11:44 Uhr

      Guten Tag,

      tatsächlich muss ein Geschäft in diesem Falle nicht umtauschen. Poco müsste Ihnen laut Gesetz nicht die Ware zurücknehmen. Zur Rückgabe gezwungen ist Poco nur, falls der gekaufte Artikel beschädigt ist. In diesem Fall sind Sie also leider im Unrecht und müssen entweder die Farben behalten oder den Gutschein annehmen.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten
  5. Zümrüt Ay sagt:
    8. November 2018 um 15:11 Uhr

    Wir haben einen Badezimmer Schrank gekauft, beim Aufbau ist der Lack geplatzt. (Beim Schrauben für die Griffe.) Wir wollten den besagten Schrank in Hamburg Wandsbek umtauschen, leider wies man uns ab. Mit der Begründung ein aufgebauten Schrank kann ich nicht wieder zurück nehmen.
    Schade das es nicht irgendwie zu einer anderen Lösung gekommen ist. Den Schrank musste ich also wieder mitnehmen, kann mit dem nix machen und mein Geld ist leider auch futsch. Schade

    Antworten
  6. Kiriaki Paraskeva sagt:
    28. Januar 2019 um 17:40 Uhr

    Hallo ..
    Eine Frage wenn man einen Teppich gekauft hat der doch nicht passt ist der umtauschbar???

    Antworten
    1. Jana sagt:
      30. Januar 2019 um 19:11 Uhr

      Hallo Kiriaki,

      ja, das sollte möglich sein. Beachten Sie jedoch, dass Poco nicht unbedingt das Geld in Bar zurückgibt, sondern unter Umständen in Form eines Gutscheines oder ähnlichem.

      Mit freundlichen Grüßen
      Jana

      Antworten
  7. Gülcan sagt:
    25. Mai 2019 um 17:34 Uhr

    Hallo Jana

    ich habe eine Sonderausstellung für unsere werdende Wohnung (Küche) anfertigen lassen am 13.05.2019
    Leider hat sich der Vermieter umentachiede. und wir bekommen die Wohnung doch nicht mehr.
    Poco Mitarbeiterin meinte da könnte man garnichts mehr machen?

    Antworten
    1. Marvin sagt:
      19. Juli 2019 um 11:17 Uhr

      Hallo Gülcan,

      bei Sonderanfertigungen gibt es in der Regel kein gesondertes Rückgaberecht. Nur bei Mängeln kann hier üblicherweise ein Austausch verlangt werden. Leider ist der Händler in solch einem Fall dazu berechtigt, auf die Zahlung zu beharren, da er seinen Teil des Vertrages erfüllt hat, auch wenn sich bei Ihnen die Umstände geändert haben.

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung ist, und dieser Kommentar nur als das Ergebnis unserer eigenen Recherche zu verstehen ist.

      Freundliche Grüße,
      Ihr Bezahlen.net-Team

      Antworten
  8. Cornelia sagt:
    15. Oktober 2019 um 23:20 Uhr

    Hallo,
    ich habe heute in einer Poco Filiale eine Couch bestellt. Das ganze läuft über eine Finanzierung.
    Jetzt habe ich die gleiche Garnitur im Internet über 400 Euro preiswerter gesehen.
    Kann ich den Vertrag widerrufen?
    Ich habe mal gelesen, dass man bei dem Kreditvertrag ein Widerrufsrecht hat und da der Kaufvertrag an diesen gekoppelt ist, das Widerrufsrecht auch für den Kaufvertrag gilt.

    Antworten
    1. Caro sagt:
      29. Oktober 2019 um 19:22 Uhr

      Hallo Cornelia,
      ein Widerruf bei einem Teilzahlungsgeschäft ist innerhalb von 14 Tagen möglich, wenn Zinsen oder Gebühren erhoben werden. Bei einer 0%-Finanzierung gilt diese Regelung nicht. Ob Sie den Vertrag widerrufen können, hängt also maßgeblich von den Konditionen ab. Mehr dazu lesen Sie hier: Widerruf eines Teilzahlungsgeschäfts.

      Beachten Sie jedoch, dass dies nur das Ergebnis unserer eigenen Recherche ist und keinen Anspruch auf Vollständigkeit oder Rechtsgültigkeit besitzt und nicht eine professionelle Rechtsberatung ersetzt.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  9. Tanja sagt:
    24. Oktober 2019 um 15:43 Uhr

    Hallo,
    ich habe mir bei Poco ein Sofa in der Möbelausstellung ausgesucht und bestellt. In der Ausstattung, Stoff und Farbe wie im Geschäft gesehen. Die Qualität, die mir nun geliefert wurde ist ein Unterschied wie Tag und Nacht. Steppung schief und nicht tief genug. Der Stoff schlägt Falten. Schlechte Polsterung.
    Telefonisch war Poco sehr schlecht zu erreichen und wenn, dann war gerade nicht der richtige Mitarbeiter an seinem Platz um Auskunft zu geben. Rückruf wurde erst am nächsten Tag getätigt.

    Laut Mitarbeiter kommt jetzt der Polsterservice heraus um zu schauen, ob es „nachgebessert“ werden kann.
    Muss ich bei einem „neuen“ Sofa dies dulden? Darf ich nicht erwarten die gleiche Qualität geliefert zubekommen, wie im Shop gesehen. Der Poco Mitarbeiter erklärte mir, dass sie gesetzlich das Recht haben zweimal auszubessern.

    Tanja

    Antworten
    1. Caro sagt:
      31. Oktober 2019 um 13:36 Uhr

      Hallo Tanja,
      rein rechtlich haben Sie keine Möglichkeit, direkt einen Umtausch zu verlangen. Poco dürfte bis zu zwei Nachbesserungsversuche unternehmen. Stattdessen könnte auch ein Umtausch angeboten werden, das hängt aber vom Händler ab. Eine Rückgabe wäre erst möglich, wenn die Nachbesserung mehrfach fehlschlägt.
      Poco wirbt auf der Webseite aber mit einem 6-Monats-Umtauschservice. Hier kann es aber sein, dass der nur für Onlinebestellungen und nicht für vor-Ort-Käufe gilt. Das sollten Sie noch einmal erfragen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  10. Bolz dennis sagt:
    18. Dezember 2019 um 21:26 Uhr

    Bitte um Hilfe
    Habe vor ca. 4 wochen einen Geschirrspülmaschine bei poco gekauft ! Unsere neue küche kam erst jetzt nach 4 wochen , haben die Geschirrspülmaschine eingebaut und angeschlossen und stellten fest das sie extrem laute Geräusche macht Erst beim Spülen beim zweiten durchlauf auch beim Trocknen !
    Habe ich ein Umtauschrecht (würde ja eine neue von poco nehmen) da poco sagt Nein kein Umtausch möglich !!! Mit freundlichen Grüßen dennis

    Antworten
    1. Caro sagt:
      19. Dezember 2019 um 12:01 Uhr

      Hallo Dennis,
      wenn Sie vermuten, dass der Geschirrspüler defekt ist, können Sie sich darauf berufen. Wenn er allerdings regulär laut ist, ist das vermutlich kein Umtauschgrund.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  11. Oliver sagt:
    11. Januar 2020 um 10:02 Uhr

    Brauche mal Info
    Es geht um vollgendes, hatte ein Schlafsofa gekauft,war super und ohne Maängel, dann habe ich nochmal das gleiche Schlafsofa bestellt für die Freienwohnung, natürlich selber abgeholt,nun habe ich das Problem, hier habe ich eine Minderwertiges erhalten. Sitzfläche sowas von schlecht das ich mich gleich bei Pocco gemeldet habe, hier ist eine Nachbesserung vorgenommen worden, eine aufpolsterung ! Leider hat dieses den Mangel nicht beseitigen können. Nochmal Meldung an Pocco, hier habe ich das andere Schlafsofa was ich vorher gekauft hatte nochmal untersucht, hier habe ich dann festgestellt was nicht eingebaut wurde, Fotos an Pocco gesendet und diese Antwort erhalten.

    Der Hersteller hat uns leider mitgeteilt, dass die benötigten
    > Ersatzteile nicht mehr verfügbar sind.Aus diesem Grund können wir Ihnen nur eine Rücknahme anbieten,
    > so dass Sie sich im gleichen Warenwert eine Ersatzware aussuchen können. Bitte geben Sie innerhalb der nächsten 20 Werktage die defekte Ware an der Warenausgabe Ihres POCO Einrichtungsmarktes ab und wenden sich bitte unmittelbar anschließend an Ihren Verkäufer im POCO Einrichtungsmarkt.

    Habe Pocco angeschrieben und verlangt nach Paragraf 439 BGB das Schlafsofa abzuholen!
    Bin der Meinung dass hier doch klar geregelt ist, das die Transportkosten auf den Verkäufer fallen.
    ich habe alles mögliche getan um eine Lösung zu finden. Gesagt getan Poco so angeschrieben.
    Nun diese Antwort.
    Wenn Sie mit Paragraf 439 BGB ein Rückgaberecht meinen, teile wir Ihnen mit, dass dies
    im stationären Handel nicht existiert.
    Mit freundlichen Grüßen

    POCO Einrichtungsmärkte GmbH
    Zentraler Kundendienst

    Ich kann nichts finden oder Infos bekommen, vielleicht können Sie helfen.
    Gruß Olli

    Antworten
    1. Caro sagt:
      13. Januar 2020 um 17:31 Uhr

      Hallo Olli,
      aus §439 BGB kann ich tatsächlich nichts entnehmen, was POCO zu einem Abtransport des Schlafsofas verpflichten würde. Der Verkäufer muss im Rahmen der Nacherfüllung Transportkosten tragen (2), aber die Nacherfüllung findet ja nun nicht statt, sondern eine Rückgabe.
      Wenn Sie sich mit POCO nicht einigen können, sollten Sie besser einen Spezialisten hinzuziehen, der Ihnen eine rechtlich Verbindliche Auskunft (meist allerdings kostenpflichtig) erteilt.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  12. P. Sauerwein sagt:
    3. Februar 2020 um 12:14 Uhr

    Meine Frau und ich waren vorletzten Samstag bei Poco in Saarlouis.
    Wir wollten einen neuen Kühlschrank kaufen, da unser alter Kühlschrank nicht mehr richtig funktionierte. Angekommen bei Poco in Saarlouis begaben wir uns in die Küchenabteilung (da vermutet man ja wohl die Kühlschränke) und fragten eine Verkäuferin nach einem Side-by-Side-Kühlschrank. Sie zeigte uns einen dieser Kühlschränke, der aber relaitiv wenig Inhaltsfläche hatte. Nach einem Beratungsgespräch hatte die Verkäuferin dann noch die Idee, mit uns quer durch den Markt zu einer gesonderten Ausstellungsfläche zu gehen, wo sie noch ein anderes Modell zeigen konnte. Das war für uns genau der richtige Kühlschrank. Von der Größe und auch vom Preis (699.- € anstatt knapp über 800.- €) war zunächst mal alles klar.
    Also kauften wir den Kühlschrank, machten einen Kaufvertrag an der Kasse, bezahlten den Kühlschrank und holten ihn gleich an der Warenauagabe ab, da wir mit einem Transporter nach Saarlouis gefahren waren und somit auch die optimale Transportmöglichkeit hatten. Sonntags stellten wir ihn auf, räumten ihn ein – alles ok.
    Nach paar Tagen flatterte uns dann ein Werbeprospekt von Poco ins Haus, in dem genau dieser Kühlschrank jetzt nur noch 499.- € kostete. Meine Frau sprach dann heute in Saarlouis vor, warum die Verkäuferin dieses kurzfristig eintretende Angebot nicht erwähnte. Wir hätten dann des lieben Geldes wegen auch noch eine Woche mit dem Kauf gewartet. Uns kommt das ganze jetzt so vor, dass die Verkäuferin uns durch den halben Markt brachte, nur um die Abverkaufsfläche leer zu bekommen, bevor die weiter reduzierte Ware dort angeboten werden kann. Dies wurde nun in Saarlouis angesprochen und es kam die Antwort, dass niemand wüsste, wann welche Ware reduziert wird. Das ist in unseren Augen absoluter Quatsch, aber etwas Kulanz in Form eines Warengutscheins hätte man schön zeigen können. Das Handel von Poco, so wie es gehandhabt wurde, ist recht kundenunfreundlich. Etwas mehr Entgegenkommen hätte dem Markt besser zu Gesicht gestanden. Als Kunde hat Poco uns jetzt erst mal verloren…

    Antworten
    1. Caro sagt:
      6. Februar 2020 um 18:42 Uhr

      Hallo,
      vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung mit Poco.
      Von anderen Händlern weiß ich persönlich, dass den Filialen bestimmte Angebote tatsächlich erst kurzfristig mitgeteilt werden. Wie dann mit einer Beschwerde umgegangen wird, ist dann sicherlich unterschiedlich.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  13. P. Sauerwein sagt:
    11. Februar 2020 um 21:56 Uhr

    Danke für die Information.
    Genau das, was Sie schreiben, ist das kundenunfreundliche von Poco, Saarlouis
    Es werden Unterscheide gemacht ! In Saarlouis ist für mich Kunde nicht gleich Kunde.
    Habe eben in der Google-Bewertung der Filiale Saarlouis gelesen, dass ein Kunde, der eine Couch gekauft hat, die kurze Zeit später preisreduziert angeboten wurde, den Differenzbetrag erstattet bekam.
    Ich hatte nie daran gedacht, dass Poco mir den Differenzbetrag erstattet, aber etwas Entgegenkommen wäre eine kundenfreundliche Entscheidung gewesen.
    So wie meine Frau bei der Nachfrage im Markt von einer Verkäuferin abgetakelt wurde, geht garnicht.
    Kein freundliches Wort, kein Nachfragen bei der Gechätsleitung, kein Angebot eines Warengutscheins – nichts !
    Dieser Verkäuferin war alles zuviel, es fehlte nur noch, dass sie meine Frau weggescheucht hätte…
    Obwohl ich gerade dran bin, eine komplette Wohnung einzurichten, weiss ich genau, dass ich unter diesen Umständen kein Geld für die zu kaufenden Möbel in Saarlouis ausgeben werde.

    Antworten
  14. p.n.marfo@gmail.com sagt:
    13. März 2020 um 18:46 Uhr

    Poco ost sowas von Kunden unfreundlich !
    Letzte mal dort gewesen und werde jedem abraten dort etwas zu kaufen.Habe in Monheim ein Tisch mit Bank gekauft, beides schlecht verarbeitet und teilweise defekt.
    Nach bitte es umzutauschen wird man von der Verkäuferin angemotzt und die Krönung sie hängt einem den Hörer auf ..
    Kundenservice erzählt so …Filiale so…
    Niemals wieder !!

    Antworten
    1. Caro sagt:
      17. März 2020 um 9:15 Uhr

      Vielen Dank für das Teilen Ihrer Erfahrung mit Poco.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  15. Hunyadi sagt:
    3. September 2020 um 18:43 Uhr

    Ich werde niemals in Poco Laden was kaufen, Poco Ingolstadt hat sehr unfreundliche personal und die Ruckgabe RECHT existiert nur wenn die mitarbeiter gute Laune haben.

    Die haben mir 25% abgezogen fur 1 Sessel die war bei mir 1 Tag und wie neu . Weil Ich ruckenschmerzen nach mehrere stunden hatte.

    Nur online bestellen und zuruckschicken weil das geht naturlich komischerweise.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      4. September 2020 um 12:15 Uhr

      Hallo Hunyadi,
      ja, online besteht ein Widerrufsrecht, weil man die Ware ja nicht wie im Laden ausprobieren kann. Wenn Sie den Sessel schon benutzt haben, kann Poco durchaus eine Minderung geltend machen. Sie können das aber auch prüfen lassen. Wenn keine Gebrauchsspuren sichtbar sind, ist diese eventuell nicht gerechtfertig.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  16. Catarina sagt:
    22. September 2020 um 14:46 Uhr

    hallo habe einen schlafsofa am 05.06.2020 bestellt er sollte normalerweise seit mitte-ende august da sein da es verzoegerungen bei der lieferung gab kommt es jetzt anfang oktober-mitte oktober da ich solange nicht mehr warten kann moecvhte ich das sofa nicht mehr ich warte seit 4 monaten auf meinen sofa ich habe ihn direkt komplett bezahlt was kann ich dagegen tun?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      23. September 2020 um 10:58 Uhr

      Hallo Catarina,
      ja, verspätete Lieferungen und Änderungen des Liefertermins bei Möbeln sind leider eher die Regel als die Ausnahme. Möglicherweise können Sie die Bestellung stornieren und sich den Kaufpreis erstatten lassen.
      Alles zum Lieferverzug finden Sie in unserem Artikel: Lieferverzug.
      Lesen Sie am besten den Ratgeber und treten Sie dann mit Poco in Kontakt, wir haben auch einen Musterbrief vorbereitet.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  17. poconervt sagt:
    9. Oktober 2020 um 10:26 Uhr

    Hallo,
    ich habe einen pvc-bodenbelag Zuschnitt gekauft.
    Die Farbe wirkte im Laden viel heller, wegen den ganzen Lichtern. Zuhause ist es jetzt dunkelgrau-schwarz.
    Ich habe angerufen und mir wurde gesagt, dass bei einem Zuschnitt keine Rücknahme möglich ist. Das man das Stück nicht weiter verkaufen könnte. Die Maße sind 3m * 4m.
    Soll ich nochmal anrufen ?
    Danke schonmal für die Antwort

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      19. Oktober 2020 um 14:37 Uhr

      Hallo,
      da Sie die Ware im Geschäft anschauen konnten und der Bodenbelag auf die von Ihnen gewünschten Maße zugeschnitten wurde, ist eine Rücknahme hier tatsächlich nicht vorgesehen. Ich gehe davon aus, dass Ihnen ein erneuter Anruf nicht weiterhelfen wird.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  18. Konrad sagt:
    6. November 2020 um 17:17 Uhr

    Ich habe einen Geschirrspüler gekauft. In der Wohnung haben wir festgestellt, dass sich die Türe des Spülwasser wegen des Türrahmens nicht öffnen lässt und wollten den Geschirrspüler in einen kleineren bei gleichem Preis umtauschen. Die Elektroabteilung hat auch hier den Umtausch verweigert mit dem Argument, dass die Ware da der Karton geöffnet wurde nicht mehr originalverpackt sei. Kann man hiergegen noch was machen?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      7. November 2020 um 16:23 Uhr

      Hallo Anne,
      wenn Sie den Geschirrspüler im Laden gekauft haben, gelten die freiwilligen Umtauschregelungen bei Poco. Im Gegensatz zum Onlinekauf gibt es kein Widerrufsrecht, weil Sie den Geschirrspüler ja vor dem Kauf ansehen konnten.
      Sie können höchstens noch einmal an die Marktleitung appellieren, aber eine Pflicht zur Rücknahme besteht nicht.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  19. Anita Hermsdorf sagt:
    6. Dezember 2020 um 11:06 Uhr

    Ich habe nach einer Trennung mir das Geld vom Mund abgespart um in meiner neuen Wohnung eine Couch zu haben. Bei Poco eine im Angebot gesehen, im Center, und gekauft. Als die Couch kam wies sie schon einen Mangel auf. Weitete stellten sich nach dem Aufbau raus sodass ich die Couch nicht nutzen kann aufgrund gesundheitlicher Probleme. Die Couch wird jetzt abgeholt doch ich soll eine Gutschrift bekommen. Ich habe andere Couches es ausprobiert doch sie sind alle zu hart. Ich habe Poco angefleht mir das Geld zu erstatten da ich mir eine andere Couch woanders kaufen muß. Es führt kein Weg hin. Ich habe nicht soviel Geld um überall eine Gutschrift zu haben. Die arbeiten mit meinem Geld und es ist doch nicht meine Schuld das die Couch mangelhaft ist
    Was kann ich tun?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      7. Dezember 2020 um 10:37 Uhr

      Hallo Anita,
      in diesem Fall können Sie nicht viel tun, sondern müssen die Gutschrift akzeptieren, denke ich. Sie konnten die Couch im Center sehen und probesitzen und haben sich dann für den Kauf entschieden. Der Mangel ist natürlich ein Problem seitens Poco, hier hat Poco die Möglichkeit der Nachbesserung, d.h. sie können die Couch reparieren oder austauschen (gegen ein gleiches Modell). Dass Sie aber gesundheitliche Probleme festgestellt haben, ist nicht die Schuld von Poco, das Angebot, die Couch trotz erfolgter Nutzung zurückzunehmen und einen Gutschein auszustellen, ist eigentlich ein positives Signal. Dass Sie im Angebot des Händlers nun kein Produkt finden, dass Ihnen zusagt, ist natürlich ärgerlich. Ich gehe trotzdem davon aus, dass Sie keine andere Möglichkeit haben, als die Gutschrift zu akzeptieren. Sie können natürlich einen Anwalt konsultieren und prüfen, ob es aufgrund der gesundheitlichen Einschränkungen andere Mittel gibt.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  20. Karin sagt:
    12. März 2021 um 13:23 Uhr

    Ich habe vor 11 Tagen einen Drehstuhl bei Poco vor Ort gekauft. Dieser sollte für Homeoffice genutzt werden.
    Der Stuhl ist in gutem Zustand und gefällt auch, allerdings bekomme ich davon Rückenschmerzen.
    Selbstverständlich habe ich den Originalverpackung aufgehoben und hätte alles wieder ordnungsgemäß zerlegt, verpackt und zurück gegeben mit Kassenbon.
    Nun sagte man mir telefonisch bei der Filiale, dass eine Rückgabe nicht möglich sei, weil der Stuhl bereits ausgepackt ist. Rückgabe nur bei unausgepackter Ware.
    Wie soll ich denn feststellen, dass etwas nicht passt ohne es auszupacken??
    Einen Teppich zB legt man ja auch aus und stellt dann fest, dass er nicht passt.
    Habe das Gefühl für meine Ehrlichkeit bestraft zu werden. Ein anderer Kunde hätte den Stuhl wahrscheinlich einfach wieder auseinander gebaut, alles in die Originalverpackung und zurück gegeben. Dann hätte es wahrscheinlich funktioniert.
    Was kann ich jetzt tun?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      15. März 2021 um 9:41 Uhr

      Hallo Karin,
      da liegt tatsächlich der Unterschied zwischen dem Onlinekauf und einem Vor-Ort-Kauf: Vor Ort hätten Sie prinzipiell die Möglichkeit gehabt, den Stuhl auszuprobieren und sich dann dagegen zu entscheiden. Ob dabei schon Rückenschmerzen aufgetreten wären, ist natürlich nicht vorhersehbar, meist dauert das ja eine Weile …

      Für vor Ort gekaufte Waren gibt Poco aber ein Umtauschversprechen. Das ist freiwillig und dann darum so gestaltet werden, wie es Poco gefällt. Das beinhaltet auch die Rückgabe nur originalverpackt.

      Freundliche Grüße,
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  21. Jaca sagt:
    9. November 2021 um 20:58 Uhr

    Ich haben eine küchen Schrank bestellt, und ehr hatte gekostet 420,2 türig ,und nicht gefragt wann ist die liferung ,par tage ist vergangen ,bin wieder in Laden Böblingen,hingefahren, und frage ich wann würde geliefert Dame von Poco sagt 16 woche,ich konnte nicht glauben ,dan habe ich eine Herr angesprochene, und gesagt das ich die Schrang nicht möher habe möchte das wir das stornieren .Ehr Wahr Arrogant und deutlich das ich die Geld nicht ganze Summe, bekomen kann .Die Anzalung wahr 127.00€
    Ehr sagt ich kann nicht widerrufen, deswegen handeln ehr mit mir wie in Flohmarkt, 50.€wurde mir geben ,ich wolte meine gezahlte Summe haben, ich weis das mann überall dass akzeptabel ist.Ich wahr auf 180,bin mit mene Frau raus gegangen one dem storno beleg ohne Geld, nur kauf beleg haben ich noch.Wass jetzt noch zu machen ist.Sehr Traurig wass von unserem Deutschland passiert.
    6

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      13. November 2021 um 12:27 Uhr

      Hallo Jaca,
      wenn ich es richtig verstehe, haben Sie bei Poco einen Schrank bestellt und eine Anzahlung geleistet. Die Lieferzeit wurde aber zwischenzeitlich erhöht, sodass Sie den Kauf nun widerrufen möchten? Leider ist es bei einer Verlängerung der Lieferzeit oft so, dass Sie deswegen nicht vom Kauf zurücktreten können. Wichtig wäre aber zu wissen, ob die ursprüngliche Lieferzeit irgendwo schriftlich festgelegt wurde? Das könnte Ihnen dabei helfen, Ihre Forderung durchzusetzen.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  22. Audy Mohabiersing sagt:
    7. Februar 2022 um 0:03 Uhr

    hallo,
    ich hab barhocker gekauft. nach 1,5 jahre kommt ne schraube durch, und waschen können wir die bekleidung doch nicht. die haben gesagt das es geht. leider nicht.
    darf ich die nach 2 jahre umtauschen?

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      7. Februar 2022 um 10:38 Uhr

      Hallo Audy,
      ein Umtausch ist nach der Zeit nicht mehr möglich. Was Sie meinen, dürfte eine Reklamation wegen Mängeln sein. Nach Ablauf der ersten sechs Monate müssen Sie allerdings vermutlich belegen, dass es sich um einen Produktionsfehler handelt. Das ist häufig kaum machbar. Sie können aber versuchen, bei Poco Mängel geltend zu machen. Eventuell lässt man sich auf einen Austausch oder eine Reparatur ein.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  23. Lydia sagt:
    7. März 2022 um 11:08 Uhr

    Haben Schwebetürenschrank mit Lieferung und Montage gekauft. Nach 10 Monate ist unten an die Tür ein Stück von Spiegel abgebrochen. Kann ich als Reparatur andere Tür von Poco bekommen.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      14. März 2022 um 11:47 Uhr

      Hallo Lydia,
      bitte reklamieren Sie den Schrank bei Poco. Nach 10 Monaten kann es sein, dass Sie hier nachweisen müssen, dass der Mangel schon von Beginn an vorhanden war. Poco wird Ihnen hier sicherlich weiterhelfen können, wie Sie weiter vorgehen sollten.

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten
  24. Sascha K. sagt:
    25. Juli 2022 um 18:09 Uhr

    Ich habe zwei Kunstoffschränke im Poco Online Shop gekauft.
    Geliefert bekam ich Sie am 09.06.2022. Ich kam aber jetzt dazu, diese aufzubauen.
    Leider waren bei beiden Schränken Teile defekt.
    Ich wollte zuerst von Widerrufsrecht Gebrauch machen, musste mich dann belehren lassen, dass dies nur in den ersten 14 Tagen möglich sei.
    Aus Kulanz bot Poco aber eine Gutschrift für die Schränke an, da Sie keine Ersatzteile auf Lager hatten und der Hersteller aktuell nichts liefern kann.
    Ich versuchte dem Kundenservice zu erklären, dass ich die defekte Ware reklamiere und hatte eine Frist zur Beseitigung bzw. Behebung des Mangels bis zum 12.08. gegeben. Daraufhin erhielt ich die Drohung, dass mir letztmalig die Gutschrift angeboten wird.
    Muss ich das jetzt annehmen?! Bei der defekten Ware die nicht nachgebessert oder getauscht werden kann, sollte ich doch vom Kaufvertrag zurück treten können?!
    Ich möchte den Kaufpreis erstattet und keine Gutschrift haben.

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      1. August 2022 um 10:58 Uhr

      Hallo Sascha,
      da es sich ja tatsächlich um eine Mängelreklamation handelt, würde ich davon ausgehen, dass Sie im Recht sind. Eventuell sollten Sie sich anwaltliche Hilfe holen?

      Freundliche Grüße
      Carolin von Bezahlen.net

      Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.

      Antworten
  25. Verena Biene sagt:
    27. Dezember 2022 um 23:21 Uhr

    Hallo zusammen, ich bin von Poco so enttäuscht ,ich hatte mir einen runden Teppich in der Filiale Adlershof gekauft , sah auch Super aus . Als ich den Teppich auslegte und mit Socken drüber lief war es so rutschig das dass für mich eine Unfall Gefahr darstellte . Also wollte ich den Teppich Umtauschen logisch wer fällt schon gerne auf die Fresse und bricht sich alle Knochen. Umtausch gegen Geld wurde verweigert. Das war mein letzter Einkauf bei Poco mach weiter so und du bist pleite so geht man mit Kunden nicht um .

    Antworten
    1. Carolin sagt:
      2. Januar 2023 um 10:19 Uhr

      Hallo Verena,
      vielen Dank für Ihren Kommentar zu Poco. Tatsächlich ist ein Umtausch gegen Geld keine Verpflichtung, wenn Sie die Ware im Laden ansehen konnten – auch wenn die Konstellation beim Teppich natürlich unschön klingt.

      Freundliche Grüße und ein frohes neues Jahr
      Carolin von Bezahlen.net

      Antworten

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