Die Eröffnung der ersten Primark-Filialen in Deutschland wurde gerade von jüngeren Modefans sehnlich erwartet. Schließlich bietet der irische Mode-Discounter aktuelle Trends in punkto Kleidung und Accessoires zu besonders günstigen Preisen an.
Allerdings verlocken gerade die günstigen Schnäppchenpreise dazu, etwas mehr zu shoppen, als eigentlich benötigt wird. Da kann es schon einmal passieren, dass den Kunden der Einkauf später reut oder ihm das Modeschnäppchen zuhause doch nicht mehr gefällt.
Ob und wie sich solche Fehlkäufe bei Primark rückgängig machen lassen, wie das Unternehmen Umtausch- und Rückgabewünsche handhabt und was passiert, wenn gekaufte Artikel fehlerhaft sind, zeigen wir hier.
Kleidung und Schuhe bei Nichtgefallen einfach umtauschen?
Die Möglichkeit, Kleidung und Schuhe spontan zu kaufen, sie zuhause erst anzuprobieren und bei Nichtgefallen einfach zurückzugeben, wird von vielen Käufern heute auch im Einzelhandel für selbstverständlich erachtet.
Was viele jedoch nicht wissen: Möchte der Händler solche Umtauschmöglichkeiten nicht gewähren, ist er rechtlich auch nicht dazu verpflichtet. Schließlich sieht das Gesetz ganz andere Umtauschregelungen vor, als von Käufern häufig angenommen.
In punkto Umtausch gelten für fast alle Arten von Kaufverträgen die gesetzlichen Regelungen der §§ 433 ff. BGB. Unerheblich ist hierbei, um welchen Kaufgegenstand es sich handelt – Lebensmittel sind von diesen Regelungen genauso umfasst, wie Kleidung, Baumaterial und so gut wie alle anderen Waren. Die Vorschriften über das Kaufrecht regeln dabei neben den primären Pflichten aus dem Kaufvertrag auch, wann dem Käufer gesetzliche Umtauschrechte zustehen sollen.
Anders als oft angenommen, ist dabei jedoch nicht vorgesehen, dass Waren auch dann umgetauscht werden können, wenn sie dem Käufer später nicht mehr gefallen oder er sich beim Kauf vergriffen hat. Stattdessen soll ihm allein dann, wenn ihm der Verkäufer eine von Anfang an mangelhafte Kaufsache übergeben hat, ein Anspruch auf Umtausch oder Reparatur zustehen.
Bei Kleidungsstücken kann ein zum Umtausch berechtigender Mangel dann angenommen werden, wenn die Kaufsache zugesicherte Eigenschaften nicht aufweist oder sich nicht für die übliche Verwendung eignet.
Das bedeutet:
Prinzipiell können im Einzelhandel erstandene Waren nur dann zurückgegeben werden, wenn sie sich als bereits zum Kaufzeitpunkt mangelhaft erweisen. Auch wenn sich der Mangel erst einige Zeit nach dem Kauf herausstellt, aber schon von Anfang an vorlag, besteht ein Umtauschrecht. Gefällt die Kaufsache jedoch später bloß nicht mehr oder ist überzählig, besteht hingegen kein gesetzlicher Anspruch auf einen Umtausch.
Allerdings steht es dem Händler frei, dem Käufer zusätzliche, über die gesetzlichen Bestimmungen hinausgehende Umtauschrechte einzuräumen. Hierbei handelt es sich dann um eine freiwillige Kulanzleistung. Ist ein solches Umtauschversprechen jedoch einmal abgegeben, ist der Händler hieran auch rechtlich gebunden. Allerdings darf der Verkäufer dann selbst entscheiden, welche Rückgabe- oder Umtauschvoraussetzungen für mangelfreie Waren gelten sollen.
Wie viele andere große Modeketten auch, hat auch Primark diese Möglichkeit genutzt und bietet seinen Kunden freiwillig erweiterte, über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Umtauschmöglichkeiten an.
Umtauschrichtlinien bei Primark
Auf seiner Webseite weist Primark darauf hin, dass fast alle in einer deutschen Filiale gekaufte Waren
- innerhalb von 28 Tagen nach dem Kauf
- sofern sie unbenutzt und mit Etikett versehen sind
- gegen Vorlage des Kassenbons
- umgetauscht oder gegen volle Erstattung des Kaufpreises zurückgegeben werden können.
Selbstverständlich ist es hierfür nicht notwendig, dass die betreffende Ware mangelhaft ist.
Zu beachten ist allerdings:
Primark weist ausdrücklich darauf hin, dass Unterwäsche, Schmuck und Kosmetika nicht von der Umtausch- bzw. Rückgabemöglichkeit umfasst sein sollen. Dementsprechend können diese Artikel bei Nichtgefallen weder umgetauscht noch zurückgegeben werden.
Da es sich bei der Umtausch- bzw. Rückgabemöglichkeit für mangelfreie Artikel um ein Entgegenkommen von Primark handelt, ist auch diese Einschränkung rechtlich zulässig. Dementsprechend kann es sinnvoll sein, bereits vor dem Kauf noch einmal genau nachzufragen, ob alle erstandenen Waren auch wirklich von der Umtauschmöglichkeit erfasst sind.
Rückgabe und Umtausch bei Primark auch ohne Kassenbon?
Obwohl die gesetzlichen Regelungen keinen Umtauschanspruch für mangelfreie Waren vorsehen, gewährt Primark seinen Kunden diese Möglichkeit dennoch. Wie schon dargestellt, kann das Unternehmen die genauen Umtauschvoraussetzungen darum aber auch selbst festlegen.
Auch von dieser Möglichkeit hat Primark Gebrauch gemacht und stellt klar, dass ein Umtausch von unbenutzten, noch mit Etikett versehenen Waren nur gegen Vorlage des Kassenbons möglich sein soll.
Selbstverständlich kann es sich bei Verlust des Kaufbelegs lohnen, trotzdem noch einmal nach der Gestattung des Umtauschs zu fragen. Bei dessen Gewährung würde es sich jedoch um ein weiteres Entgegenkommen handeln, zu dem Primark nicht verpflichtet ist.
Zusätzliche Gewährleistungsrechte auch bei Primark
Zusätzlich zu der praktischen und von Primark freiwillig gewährten Umtausch- bzw. Rückgabemöglichkeit für unbenutzte Waren, gelten selbstverständlich auch die gesetzlich vorgesehenen Gewährleistungsrechte. Diese können auch bei Gewährung kulanter Umtauschoptionen niemals ausgeschlossen werden.
Dementsprechend können alle bei Primark erstandenen Waren, die bereits zum Kaufzeitpunkt einen Mangel aufweisen, auch noch später als 28 Tage nach dem Kauf umgetauscht werden.
Das bedeutet: Ist ein bei Primark gekauftes Produkt fehlerhaft verarbeitet, öffnen sich seine Nähte bereits nach kurzem Tragen oder taugt es auf andere Weise nicht zur üblichen Verwendung, können Umtausch oder Reparatur unabhängig von der freiwillig eingeräumten Rückgabemöglichkeit verlangt werden.
Insgesamt besteht der gesetzliche Umtauschanspruch für mangelhafte Waren für bis zu 24 Monate nach dem Kauf – sofern der Mangel bereits zum Kaufzeitpunkt vorlag. In den ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Käufer die anfängliche Mangelhaftigkeit nicht einmal nachweisen. Defekte Waren können in diesem Zeitraum darum problemlos umgetauscht werden – auch die Vorlage des Kassenbons ist hierfür nicht zwingend notwendig.