REWE-Supermärkte sind nicht nur im ganzen Bundesgebiet vertreten und punkten mit einem breiten Warensortiment – auch in Österreich, der Schweiz und in Frankreich finden sich die gut sortierten Supermärkte der REWE Group. Besonders praktisch: Mittlerweile lassen sich Lebensmittel, Drogerieartikel und Haushaltswaren nicht mehr nur in einer REWE-Filiale vor Ort einkaufen, vielerorts ist es auch möglich, den REWE-Einkauf online auf www.rewe.de abzuwickeln und sich alle Waren bequem nach Hause liefern zu lassen.
Doch was passiert, wenn sich die bei REWE bestellten oder in der Filiale eingekauften Waren als nicht frisch oder aus anderen Gründen mangelhaft herausstellen? Und welche Rechte haben Kunden, falls sie erstandene Produkte doch nicht behalten möchten? Wir zeigen, auf welche Umtauschmöglichkeiten sich Kunden nach dem Einkauf in der Filiale oder der Bestellung im Onlineshop wirklich berufen können.
Umtauschrechte auch für Lebensmittel?
Wer Kleidung, Elektrogeräte oder Haushaltswaren im Einzelhandel shoppt, geht meist davon aus, diese Waren bei Nichtgefallen innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf zurückgeben oder zumindest umtauschen zu können. Bei Lebensmittel hingegen werden solche Rückgabemöglichkeiten eher selten erwartet. Rechtlich betrachtet unterscheiden sich die Rückgabemöglichkeiten für verderbliche und nicht-verderbliche Waren jedoch nicht und stellen sich ganz anders dar als von Verbrauchern oft erwartet.
Schließlich ist eine Umtausch- oder Rückgabemöglichkeit für fehlerfreie Waren gesetzlich prinzipiell nicht vorgesehen. Unerheblich ist es dabei, ob es sich um Lebensmittel oder sonstige Waren handelt.
Grund hierfür ist der Umstand, dass bei fast allen Kaufvertragsarten die gesetzlichen Vorschriften der §§ 433 ff. BGB Anwendung finden. Diese Normen wiederum sehen einen Rechtanspruch auf Umtausch nur dann vor, wenn dem Käufer eine von Anfang an mangelhafte Ware übergeben worden ist.
Eignet sich die Kaufsache jedoch zur gewöhnlichen Verwendung und weist sämtliche, beim Kauf versprochene Eigenschaften auf, besteht hingegen kein Anspruch darauf, die Ware umzutauschen oder zurückzugeben.
Wird eine Rückgabemöglichkeit für fehlerfreie Waren dennoch vom Verkäufer eingeräumt, handelt es sich hierbei um eine freiwillige Serviceleistung – gesetzlich ist jedoch kein Händler dazu verpflichtet, diese anzubieten.
Umtausch in der REWE-Filiale
Wie bereits erwähnt, ist REWE gesetzlich nicht dazu verpflichtet, fehlerfreie Waren zurückzunehmen oder ihren Umtausch zu erlauben. Es steht dem Unternehmen aber dennoch frei, seinen Kunden Umtauschmöglichkeiten aus Kulanz einzuräumen.
Zu beachten ist dabei jedoch:
Sämtliche REWE-Supermärkte werden von selbst- und eigenständigen Kaufleuten betrieben. Eine einheitliche und verbindlich für alle REWE-Märkte geltende Regelung zu Umtausch und Rückgabe gibt es darum nicht.
Aus diesem Grund ist es denkbar, dass Umtausch- und Rückgabe bestimmter Waren in der einen Filiale gestattet sind, während hierzu in einer anderen Filiale abweichende Regelungen gelten. Entsprechend wichtig ist es darum, geltende Umtauschrichtlinien bereits vor dem Einkauf in der entsprechenden Filiale zu erfragen.
- Nur dann, wenn ein fehlerfreies Produkt darum zurückgegeben werden soll, weil es dem Käufer später doch nicht mehr gefällt, ist er auf die Kulanz des Händlers angewiesen.
- Stellt sich ein Produkt jedoch als von Anfang an mangelhaft bzw. ein Lebensmittel als bereits zum Kaufzeitpunkt verdorben oder ungenießbar heraus, helfen dem Käufer die sogenannten gesetzlichen Gewährleistungsansprüche.
Umtausch bei REWE ohne Kassenbon?
Wie zuvor erklärt, können die Umtauschmöglichkeiten bei REWE von Filiale zu Filiale variieren. Auch die Möglichkeit, Waren ohne Vorlage des Kassenbons umzutauschen, kann unterschiedlich gehandhabt werden.
Umtausch von online bei REWE bestellten Waren
Während mangelfreie, im Einzelhandel erstandenen Waren – wie oben beschrieben – laut Gesetz nicht umgetauscht werden können, gelten für online bestellte Waren üblicherweise andere Regelungen:
Schließlich sehen die §§ 312g, 355 BGB prinzipiell vor, dass dem Verbraucher nach einem Onlinekauf eine 14-tägige Widerrufsmöglichkeit zustehen soll. Diese soll es ihm ermöglichen, erhaltene Waren erst einmal in Augenschein zu nehmen und in Ruhe zu prüfen. Gefällt ihm die zugesendete Kaufsache nicht, kann er den Vertrag widerrufen und die erhaltenen Waren an den Händler zurücksenden.
Doch was, wenn der Verbraucher im REWE-Onlineshop (www.rewe.de) frische, verderbliche Waren bestellt hat? Darf er auch diese zwei Wochen lang prüfen und dann bei Nichtgefallen einfach zurücksenden?
Hier lautet die Antwort:
Nein, selbstverständlich können die üblicherweise auf Online-Kaufverträge anwendbaren Regelungen in diesem Sonderfall nicht greifen. Schließlich Wäre das Risiko des Verkäufers, bereits nicht mehr zum Verkauf geeignete Waren zurücknehmen und gleichzeitig den erhaltenen Kaufpreis herausgeben zu müssen, einfach zu groß und würde ihn einseitig benachteiligen.
Aus diesem Grunde schließt bereits das Gesetz in § 312g Abs. 2 Nr.2 BGB ein Widerrufsrecht für solche Verträge aus, welche die Lieferung verderblicher Waren zum Gegenstand haben.
Zusätzlich gilt aber außerdem:
In seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen stellt REWE klar, dass im Falle einer Onlinebestellung ein Kaufvertrag erst dann zustande kommen soll, wenn der Besteller die Ware an der Haustüre annimmt. Bis zu diesem Zeitpunkt soll keine vertragliche Bindung und damit auch keine Verpflichtung des Bestellers bestehen, die Waren wirklich anzunehmen.
Für Käufer bedeutet das:
Zwar besteht für online bei REWE bestellte Lebensmittel kein Vertragswiderrufs- und Rückgaberecht nach Annahme der Bestellung, hat der Besteller jedoch seine Meinung geändert und entschließt sich dazu, die gesamte Bestellung oder einzelne Waren nicht anzunehmen, ist er hierzu auch nicht verpflichtet. Auch Zusatzkosten entstehen ihm bei Nicht-Annahme nicht.
Zusätzliche Gewährleistungsrechte auch bei REWE
Wie schon erwähnt, ist der Verkäufer einer Ware nur dann nicht zum Umtausch verpflichtet, wenn er die Kaufsache frei von Mängeln übergeben hat. Übergibt der Verkäufer hingegen eine von Anfang an mangelhafte Ware an den Käufer, hat er seine Verpflichtung aus dem Kaufvertrag nicht erfüllt. Unerheblich ist es hierbei, ob die Kaufsache vor Ort in der Filiale gekauft oder online bestellt worden ist.
Dementsprechend gilt: Kauft der Verbraucher in einer REWE-Filiale einen Artikel, der nicht die übliche Beschaffenheit aufweist (also sein Mindesthaltbarkeitsdatum abgelaufen ist oder das Produkt eine untypische Konsistenz oder einen merkwürdigen Geschmack aufweist), kann er sich auf die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche berufen. Diese wiederrum erlauben es ihm, den Austausch der mangelhaften Ware gegen ein anderes, mangelfreies Produkt zu verlangen. Diese Rechte gelten auch dann, wenn das betreffende Produkt online bestellt wurde.
Dieser Gewährleistungsanspruch ist gesetzlich vorgeschrieben und kann auch vom Verkäufer nicht ausgeschlossen werden. Auch auf die Vorlage des Kassenbons kommt es im Falle des Umtauschs wegen Mangelhaftigkeit nicht an.
Barzahlen.de PayBack
Kundenmanagement
Domstraße 20
50668 Köln
Sehr geehrte Damen und Herren,
leider muss ich hier deutlich kund tun das innerhalb weniger Wochen es immer wieder zu Schimmel in den Brötchen : Mailänder Brötchen, bei dem hiesigen ist das Mindesthaltbarkeitsdatum auf den 28.06.2018 datiert und leider ist die Ware ungenießbar da mit Schimmel überzogen.
Hier muss man sich fragen worin liegt der Befall, mangelhafte Qualität des Produkt, Schimmel in der Ware beim verpacken oder wie auch immer. Ein Grund das Gesundheitsamt darüber zu informieren. Bein letzten mal, als ich diese schimmelige Ware umgetauscht habe, nicht mal eine Entschuldigung, geschweige als Wiedergutmachung doppelte Warenersatzlieferung, das Wachende war versaut, ich musste erneut ins Geschäft kommen, einfach nur im Ansatz von Kundenvergiftung, liegt hier ein Vorsatz vor, warum wird das nicht abgestellt. Die Ware stellt eine Gefahr für Laib und Körper (Gesundheit) vor!
Ich bitte um Stellungnahme
Mit noch freundlichen Grüßen aus Rastede sendet Ihnen
Joachim Jakob
Guten Tag Herr Jakob,
wir von bezahlen.net haben nicht direkt mit REWE zu tun, wir schreiben Ratgeber.
Sie sollten sich unbedingt direkt an REWE wenden um den Sachverhalt zu klären.
Kundenmanagement
Domstr. 20
50668 Köln
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Sehr geehrte Damen und Herren,
wie ist es denn wenn ein technisches Gerät was ich bei Rewe gekauft habe, nach ca. 8 Monaten kaputt geht.
Gekauft in einem Rewe Markt (aber andere Stadt) – Reklamation von mir erfolgte in einem Rewe Markt in meiner Stadt. Darf der Rewe Markt in meiner Stadt die Reklamation abweisen, trotz Kassenbon von Rewe u. mich auf den Rewe Markt in die andere Stadt verweisen ??
Auch wenn Rewe eigene Einzelhändler-Märkte hat, REWE ist doch REWE… oder nicht ??
Es ist sehr ärgerlich, wenn ich nun dafür extra wieder in die andere Stadt fahren müsste…. ?????? Ich finde es auch sehr schade, dass jeder immer alles abschieben will, bloß keine extra Arbeit/Schreibkram. Das es nun techn. nicht mehr funktioniert, daher kann ich ja nun nichts u. ich dachte Kunde ist König. Aber aus solch Geschichten lernt man dann vielleicht auch u. denkt sich, Rewe = ein Markt für nur Lebensmittel !
Mit freundlichen Grüßen
Hallo Maja,
jede REWE-Filiale wird tatsächlich von eigenständigen Unternehmern geleitet und ist somit weitestgehend unabhängig von anderen. Deshalb ist es durchaus legitim, dass der REWE in Ihrer Stadt die Reklamation abweist. Es handelt sich um eigenständige Systeme.
Mit freundlichen Grüßen
Jana
Muss rewe den Artikel zurück schicken oder muss ich das tun? Ich habe bei rewe das iqos gekauft und der holder hält nicht mehr. Also die Klappe geht immer wieder auf, nun wollte ich bei rewe umtauschen, doch die sagten mir, ich sollte das Gerät an den Hersteller schicken, ist das rechtens?
Hallo Matthias,
Ihr Vertragspartner in diesem Fall war Rewe, hier haben Sie das iquos gekauft. Abhängig vom Kaufzeitpunkt sollte eine Reklamation auch dort möglich sein. Rewe muss dann mit dem Hersteller in Verbindung treten.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Bitte beachten Sie, dass dies keine Rechtsberatung darstellt und lediglich Ergebnis unserer eigenen Recherche ist. Wenden Sie sich für eine Rechtsauskunft an einen Fachspezialisten.
Habe vor zwei Tagen ein multifunktions Lämpchen (Tchibo ) bei REWE in einer anderen Stadt gekauft. Zu Hause ausgepackt- und es funktioniert nicht!
In meiner Stadt bei REWE keine chance es zu reklamieren. Der Abteilungsleiter stellte sich quer!
Muss also zurück (55 km)
Oder in die Tonne!?
Gruß
Hallo,
da Rewe so aufgebaut ist, dass selbstständige Einzelhändler diese Filialen betreiben und es kein großes Netzwerk ist, wie z. B. Lidl oder Aldi, haben Sie hier tatsächlich nicht das Recht auf Umtausch in einer anderen Filiale. Sie könnten aber auch versuchen, bei Tchibo anzurufen – vielleicht kann man Ihnen dort weiterhelfen.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net
Sehr geehrte Dammen und Herren,
Ich habe gestern Abend von Rewe meine Online Bestellung Lieferung bekommen, aber lleider die haben mich falsches Milsch geschickt, ich habe per Online Bestellt 10 Liter Ziegen Milch ,die haben mich gebracht 1 1 Ziegen Milch und 8 Liter Haltbare Entrahmte Milch . Naja ich tringen diese Milch nicht. Hab ich recht das Milch zürück geben ?
Hallo Ate,
normalerweise erhalten Sie vor der Lieferung eine Mail, wenn Ersatzartikel geliefert werden. Diese können Sie direkt bei der Lieferung ablehnen. Möglicherweise ist aber auch später noch eine Rückgabe möglich. Kontaktieren Sie den Rewe-Kundenservice über das Kontaktformular. Hier bekommen Sie eigentlich schnell eine Antwort.
Freundliche Grüße
Carolin von Bezahlen.net