Bei Tchibo geht es längst nicht mehr nur um Kaffee – schließlich bietet das in Hamburg ansässige Unternehmen mittlerweile verschiedenste Konsumgüter in seinen etwa 680 Filialen sowie in einem eigenen Onlineshop unter www.tchibo.de an. Und auch aus vielen Supermärkten und Drogerien sind Tchibo-Regale mit einem breiten Warenangebot von Kaffee bis Sportbekleidung nicht mehr wegzudenken.
Doch was passiert, wenn sich der Tchibo-Kunde beim Einkauf einmal vergreift? Wir zeigen, ob sich Spontan- und Fehlkäufe bei Tchibo einfach rückgängig machen lassen, wie das Unternehmen Umtauschwünsche seiner Kunden handhabt und welche Besonderheiten es dabei zu beachten gilt.
Rechtsanspruch auf Umtausch?
Wird beim Shoppen einmal über die Stränge geschlagen oder gefallen gekaufte Waren später doch nicht, gehen viele Verbraucher wie selbstverständlich davon aus, dass sich die in einer Tchibo-Filiale gekauften Waren einfach umtauschen oder sogar zurückgegeben lassen. Insbesondere beim Kleidungs- oder Elektronikeinkauf wird dabei ein 14- oder sogar 30-tägiges Umtauschrecht von Käufern oft erwartet.
Lehnt der Verkäufer einen Umtauschwunsch jedoch einmal ab, überrascht die rechtliche Wirklichkeit viele Käufer: Kommt es zu Streitigkeiten über Umtauschrechte, sehen die gesetzlichen Regelungen der §§ 433 ff. BGB nämlich keinen Rechtsanspruch des Käufers auf Umtausch oder Rückgabe von Waren vor, die ihm nach dem Kauf einfach nicht mehr gefallen. Diese Regelungen gelten dabei gleichermaßen für alle Arten von im Einzelhandel erstandene Waren.
Ein Recht auf den Umtausch erstandener Waren ist gesetzlich nämlich nur dann vorgesehen, wenn dem Käufer eine von Anfang an mangelhafte Kaufsache übergeben wurde. Gefällt dem Käufer die erstandene Ware später einfach nicht mehr oder ist sie überzählig, stellt das keinen Mangel dar.
Für Käufer bedeutet das:
Nach Gesetzgeberwillen können im Einzelhandel erstandene Waren nur dann umgetauscht werden, wenn sie von Anfang an – also bereits bei Übergabe durch den Verkäufer – mangelhaft waren. Im Rechtssinne mangelhaft ist eine Kaufsache jedoch nur dann, wenn sie versprochene Eigenschaften nicht aufweist oder sich nicht zur gewöhnlichen Verwendung eignet. Nur in diesen Fällen kann sich der Käufer auf seine sogenannten Gewährleistungsrechte berufen und Umtausch oder Reparatur der mangelhaften Kaufsache verlangen.
Freiwillig eingeräumte Umtauschrechte
Obwohl bei Nichtgefallen gesetzlich keine Umtauschmöglichkeiten vorgesehen sind, gestatten insbesondere größere Handelsketten ihren Kunden Rückgabe und Umtausch mangelfreier Waren oft dennoch. Zwar ist kein Händler gesetzlich zu dahingehenden Umtauschversprechen verpflichtet, einmal abgegeben wirken diese Versprechen aber dennoch rechtlich bindend.
Da es sich bei solchen Umtausch- oder Rücknahmemöglichkeiten aber um Kulanzleistungen des Verkäufers handelt, darf er die Konditionen von Rückgabe oder Umtausch selbst festlegen. Dementsprechend können freiwillig eingeräumte Umtauschmöglichkeiten von Händler zu Händler stark variieren.
Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten bei Tchibo
Wie alle anderen Händler auch, ist Tchibo prinzipiell nicht dazu verpflichtet, mangelfreie, in einer Filiale gekaufte Waren zurückzunehmen. Dennoch zeigt sich das Unternehmen in Bezug auf Rückgabewünsche seiner Kunden besonders kulant und gewährt Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten üblicherweise auch bei Nichtgefallen.
Zu beachten ist dabei jedoch, dass Tchibo auf seiner Unternehmenswebseite www.tchibo.de nicht explizit mit einem einheitlich für alle Filialen geltenden Umtauschrecht wirbt. Dementsprechend können Umtauschmöglichkeiten zwischen den Filialen variieren.
Üblicherweise zeigt sich Tchibo – auch ohne allgemein gültige Versprechen in Bezug auf Umtausch und Rückgabe – flexibel und kulant, wenn es um Umtauschwünsche seiner Kunden geht.
- innerhalb von 14 Tagen nach dem Kauf und
- gegen Vorlage des Kassenbons zurückgegeben oder umgetauscht werden.
Um auf der sicheren Seite zu sein, ist es jedoch sinnvoll, die genauen Umtausch- und Rückgabebedingungen bereits vor dem Kauf im betreffenden Tchibo-Shop zu erfragen.
Zu beachten ist außerdem:
Waren, die in einer Tchibo-Filiale gekauft worden sind, können üblicherweise auch in einer anderen Filiale umgetauscht oder zurückgegeben werden. Anders sieht das hingegen mit Waren aus, die beispielsweise aus einem Tchibo-Regal in einem Supermarkt ausgewählt worden sind. Diese Waren können nur dort umgetauscht oder zurückgegeben werden, wo sie auch gekauft wurden.
Umtausch bei Tchibo auch ohne Kassenbon?
Wie schon erklärt, nimmt Tchibo mangelfreie Waren meist zurück, ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein. Allerdings kann das Unternehmen die genauen Umtausch- und Rückgabekonditionen selbst festlegen. Dabei ist Tchibo auch dazu berechtigt, die Rücknahme nur gegen Vorlage des Kassenbons zu erlauben.
Da Tchibo auf seiner Unternehmenswebseite jedoch nicht angibt, ob für einen Umtausch stets die Vorlage des Kassenbons erforderlich ist, ist es ratsam, die genauen Umtausch- und Rückgabeoptionen bereits vor dem Kauf in der Filiale zu erfragen.
In der überwiegenden zahl der Fälle können unversehrte Waren jedoch auch ohne Kassenbon zumindest umgetauscht werden. Eine Rückgabe der Waren gegen Barauszahlung des Kaufpreises ist ohne Vorlage des Kaufbelegs jedoch oft nicht möglich.
Mehr dazu in unserem Ratgeber: Umtausch ohne Kassenbon – geht das?
Online bei Tchibo bestellte Waren umtauschen
Werden Waren nicht in einer Tchibo-Filiale, sondern im Tchibo-Onlineshop (www.tchibo.de) bestellt, gestalten sich die Rückgabemöglichkeiten für Käufer sogar noch einfacher und unkomplizierter. Allerdings beruht die bequeme Rückgabemöglichkeit in diesem Fall nicht auf einem kulanten Entgegenkommen, sondern auf den gesetzlichen Regelungen des BGB.
Schließlich legen die §§ 312g, 355 BGB genau fest, unter welchen Bedingungen und im Rahmen welcher Fristen online bestellte Waren zurückgegeben werden können. Die Vorschriften gewähren dem Kunden ein Vertragswiderrufsrecht, auf welches er sich auch dann berufen kann, wenn ihm gelieferte Waren einfach nicht gefallen. Eine Mangelhaftigkeit der erhaltenen Artikel ist in diesen Fällen keine zwingende Umtauschvoraussetzung.
Den gesetzlichen Vorschriften zum Vertragswiderruf entsprechend, können auch bei Tchibo bestellte Artikel einfach unter folgenden Voraussetzungen zurückgegeben werden:
- Möchte der Besteller die übersendete Ware nicht behalten, kann er den online abgeschlossenen Kaufvertrag innerhalb von 14 Tagen ab Warenerhalt widerrufen. Hierzu reicht es aus, das von Tchibo bereitgehaltene Widerrufsformular ausgefüllt an das Unternehmen (service@tchibo.de) zurückzusenden.
- Im Anschluss daran muss die Retourenware innerhalb von weiteren 14 Tagen an Tchibo zurückgeschickt werden.
- Hierzu ist es ausreichend, die zurückzugebende Ware gemeinsam mit dem Retourenschein zu verpacken und das Paket von außen mit dem jeder Bestellung beigelegten Retourenaufkleber zu versehen.
- Anschließend kann das Paket bei Hermes oder DHL zum Rückversand an Tchibo aufgegeben werden.
- Alternativ können online bestellte Waren unter Vorlage des Retourenscheins auch in einer Tchibo-Filiale umgetauscht oder zurückgegeben werden.
Erweitertes Widerrufsrecht bei Tchibo
Zusätzlich zu dem gesetzlich gewährten 14-tägigen Vertragswiderrufsrecht bietet Tchibo für auf www.tchibo.de online bestellte Waren eine erweiterte Rückgabemöglichkeit an:
Über die gesetzliche Widerrufsfrist hinaus können online bestellte Waren für ganze 30 Tage ab Warenerhalt zurückgesendet werden. Das bedeutet: auch nach Ablauf der Widerrufsfrist erweitert Tchibo die Rückgabemöglichkeiten um 16 Tage.
Zu beachten ist allerdings: Beruft sich der Kunde bei der Rücksendung auf die freiwillig eingeräumte 30-Tage-Rückgabemöglichkeit, muss er die Retourenware inklusive ihrer Originalverpackung an Tchibo übersenden. Beruft er sich hingegen auf die gesetzlich eingeräumte Widerrufsmöglichkeit, ist das nicht erforderlich.
Gesetzliche Gewährleistungsrechte auch bei Tchibo
Zusätzlich zu den beschriebenen Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten gelten selbstverständlich auch bei Tchibo die gesetzlich garantierten Gewährleistungsrechte.
Das bedeutet: Sollte sich ein in der Filiale gekauftes oder online bestelltes Produkt als von Anfang an mangelhaft erweisen, kann der Käufer Umtausch oder Reparatur unabhängig von den oben beschriebenen Rückgabemöglichkeiten verlangen. Diese Reklamationsmöglichkeit besteht für bis zu 24 Monate nach dem Kauf und selbst dann, wenn sich die Mangelhaftigkeit der Kaufsache erst einige Zeit nach dem Kauf zeigt.
Ausschlaggebend ist lediglich, dass die Kaufsache bereits bei Erhalt bzw. Übergabe durch den Verkäufer mangelhaft war. Wird der Defekt allerdings in den ersten 6 Monaten nach dem Kauf entdeckt, muss der Käufer die anfängliche Mangelhaftigkeit nicht beweisen und kann ohne Probleme direkt Umtausch oder Reparatur verlangen.
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