In rund 330 Toom-Baumärkten im ganzen Bundesgebiet lassen sich Pflanzen, Baumaterialien und allerlei Zubehör rund um Haus und Garten einkaufen. Größere und kleinere Heimwerker- und Bauprojekte lassen sich dabei mit den bei Toom gekauften Artikeln verwirklichen.
Was passiert jedoch, wenn sich die bei Toom gekauften Waren später als überflüssig, als Fehlkauf oder aus anderen Gründen nicht zu den Käuferbedürfnissen passend herausstellen? Wir zeigen, welche Umtausch- und Rückgabemöglichkeiten Toom-Kunden in diesen Fällen haben und klären, ob sich gekaufte Waren auch bei Nichtgefallen einfach umtauschen oder zurückgeben lassen.
Nichtgefallen als Umtauschgrund?
Sollen Bauprojekte, Heimwerkerarbeiten oder die Umgestaltung des eigenen Gartens selbst in die Hand genommen werden, lässt sich bei Toom alles hierfür Notwendige und Nützliche shoppen.
Allerdings kann es passieren, dass der Einkaufseifer des Hobbyheimwerkers oder Bauprofis einmal zu groß ist und Waren im Einkaufswagen landen, die später doch nicht gebraucht werden.
Vermeintlich lassen sich im Einzelhandel gekaufte Waren innerhalb von 14 Tage nach dem Kauf umtauschen oder zurückgeben, sofern sie doch nicht gefallen oder überzählig sind – davon gehen viele Käufer zumindest aus. Groß ist die Verwunderung darum dann, wenn der Käufer herausfinden muss, dass die rechtliche Wirklichkeit ganz anders aussieht:
- Anders als oft angenommen, stellen Nichtgefallen oder der Umstand, dass gekaufte Waren später doch nicht gebraucht werden, nämlich keine gesetzlich akzeptierten Umtauschgründe dar. Ein Rechtsanspruch darauf, fehlerfreie Waren aus diesen Gründen zurückzugeben, besteht nicht.
- Vielmehr legt das Gesetz in den §§ 433 ff. BGB fest, dass Umtauschrechte ausschließlich dann bestehen sollen, wenn dem Käufer eine von Anfang an mangelhafte Kaufsache übergeben worden ist. Ein generelles Recht auf Umtausch oder Rückgabe und die damit verbundene Auflösung eines einmal geschlossenen Kaufvertrages ist hingegen nicht vorgesehen.
- Stattdessen entsteht ein Anspruch auf Umtausch der gekauften Waren nur dann, wenn der Verkäufer seiner Verpflichtung zur Übergabe einer einwandfreien Kaufsache nicht nachgekommen ist und dem Käufer eine mangelhafte Kaufsache übergeben hat. Allein in diesen Fällen greifen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte und erlauben es dem Käufer, Umtausch oder Reparatur der Kaufsache zu verlangen.
Fehlkauf oder Mängelexemplar?
Eine Kaufsache ist dann mangelhaft, wenn vom Verkäufer versprochenen Eigenschaften nicht vorliegen oder sie sich nicht für die übliche Verwendung eignet. In diesem Fall ist der Käufer zum Umtausch berechtigt. Irrt der Käufer allerdings bloß über die Verwendbarkeit oder den Nutzen der Kaufsache im konkreten Einzelfall, stellt das keinen Mangel dar, der zum Umtausch berechtigen würde.
Ist eine Kaufsache im gesetzlichen Sinne mangelfrei, möchte der Käufer sie aber trotzdem nicht behalten, ist er mit seinen Rückgabewünschen auf die Kulanz des Verkäufers angewiesen – gesetzliche Rückgabeansprüche bestehen schließlich nicht.
Allerdings zeigen sich insbesondere größere Handelsketten bei Umtauschwünschen besonders entgegenkommend. Ohne gesetzlich dazu verpflichtet zu sein, werden Rückgabe- und Umtauschoptionen freiwillig eingeräumt. Da es sich bei solchen Umtauschangeboten jedoch um kulante Serviceleistungen handelt, dürfen Händler die Umtauschbedingungen allerdings auch selbst festlegen.
Umtauschoptionen bei Toom
Trotz der eindeutigen gesetzlichen Regelungen, die den Umtausch von fehlerfreien Waren prinzipiell ausschließen, können sich Kunden bei Toom über besonders kulante Rückgabeoptionen freuen.
Aus freiwilliger Basis räumt Toom seinen Kunden schließlich die Möglichkeit ein,
- unbenutzte Waren „ohne Wenn und Aber“ (also auch bei Nichtgefallen)
- innerhalb von drei Monaten nach Kauf und
- gegen Vorlage des Kassenbons umzutauschen.
Ob auch eine Rückgabe gegen Kaufpreiserstattung erfolgen kann, gibt das Unternehmen auf seiner Webseite nicht an. Dementsprechend ist Toom im Rahmen seines freiwilligen Umtauschversprechens auch lediglich zum Umtausch gegen andere Ware oder einen Warengutschein verpflichtet.
Von der freiwillig gewährten Umtauschmöglichkeit ausgeschlossen sind jedoch:
- Sonderanfertigungen
- zugeschnittene Waren
- Pflanzen sowie lebende Tiere
- Gutscheinkarten
Umtausch bei Toom auch ohne Kassenbon?
Wie oben dargestellt, verspricht Toom im Rahmen seiner besonders kulanten Rückgaberichtlinien den Warenumtausch gegen Vorlage des Kassenbons. Kann der Kaufbeleg nicht mehr vorgelegt werden, besteht darum auch im Rahmen der „Toom-Umtausch-Garantie“ kein Anspruch auf Warenrücknahme.
Mangelhafte Ware bei Toom umtauschen oder zurückgeben
Ist ein bei Toom erstandener Artikel bereits von Anfang an mangelhaft, gelten zusätzlich zu den freiwillig eingeräumten Umtauschmöglichkeiten auch die gesetzlich vorgeschriebenen Gewährleistungsrechte des Bürgerlichen Gesetzbuches. Selbst bei freiwilliger Gewährung von Umtauschmöglichkeiten können diese nicht ausgeschlossen oder beschränkt werden.
Dementsprechend können Waren immer dann, wenn sie bereits bei Übergabe durch den Verkäufer mangelhaft waren, für bis zu 24 Monate nach dem Kauf umgetauscht oder ihre Reparatur verlangt werden. Hierfür ist dann auch die Vorlage des Kassenbons nicht zwingend erforderlich.
Außerdem gilt: Innerhalb der ersten 6 Monaten nach dem Kauf muss der Käufer die anfängliche Mangelhaftigkeit nicht einmal beweisen. Zeigt sich ein Mangel der Kaufsache innerhalb des ersten halben Jahres nach dem Kauf, wird gesetzlich vermutet, dass dieser bereits bei Warenübergabe vorlag.
Qualitätsgarantie bei Toom
Zusätzlich zum freiwillig gewährten Umtauschrecht räumt Toom außerdem eine sogenannte 5-Jahre-Qualitätsgarantie für Artikel der Toom-Qualitäts(eigen)marke sowie für alle kraftstoff- oder mit Elektromotor betriebenen Maschinen ein.
Allerdings handelt es sich bei der Qualitätsgarantie nicht um eine Rückgabemöglichkeit, sondern lediglich um eine Erweiterung der Gewährleistungsrechte. Das bedeutet: Funktioniert ein von der Qualitätsgarantie umfasster Artikel innerhalb der 5-Jahres-Frist nicht mehr einwandfrei und ist dies nicht auf gebrauchsüblichen Verschleiß, falsche Bedienung oder vorsätzliche Beschädigung zurückzuführen, kann die Ware gegen Vorlage des Kassenbons umgetauscht bzw. seine Reparatur von Toom verlangt werden.
Ob der Artikel jedoch repariert oder gegen ein neues Produkt ausgetauscht werden soll, liegt dabei im Ermessen des Unternehmens. Zu beachten ist jedoch außerdem: Akkus, Batterien, Lampen, Pflanzen und Leuchtmittel sollen von der Garantie nicht umfasst sein.
Kontakt zu TOOM Baumarkt
- Telefon: 0800 – 7 76 34 22
(kostenlos, Mo. – Fr. 8.00 – 20.00 Uhr) - Mail: kontakt@toom-baumarkt.de
- Adresse:
toom Baumarkt GmbH
Humboldtstraße 140-144
51149 Köln
Betr. Reklamation/Rückerstattung
Sehr geehrte Damen und Herren,
am 30.06.2017 habe ich onloine einen Sonnenschirm bei GartenliebeGmBH Köln bestellt und erhalten.
Da ich im letztem Jahr noch mit meinen Hausbau beschäftigt war habe ich erst in diesem Monat den Somnnenschirm erstmalig aufgestellt.
Leider hielt dieser nur ca. 8 Sonnentage.Die Verankerung ( da wo sich auch der Handhebel für das auf und zu des Sonnenschirms befindet) ist ausgebrochen.
Dieses kann ich auch Fotografisch belegen,wenn erforderlich.
Da ich mich noch im Garantiezeitraum befinde, bitte ich um Rückerstattung von 167,24 EURNetto/173,19 Brutto meines Rechnungsbetrages.
Die Rechnung vom 03.07.2017 /Gartenliebe liegt mir noch vor.
Datum der Rechnung: 03.07.Art.-Nr. H011636
Sonnenschirm „Rhodos Junior“ 270×270 inkl. Ständer 167,24 EUR
Porto 5,95
Rechnungsbetrag Brutto 173,19 EUR
Meine Zahlung an Gartenliebe GmBH Köln ging über Pay-Pal am 30.06.2017
Ich hoffe, auf eine positive Antwort Ihrerseits und Verbleibe
Mit freundlischen Grüßen
Matthias Gruska
Guten Tag Herr Gruska,
wir von bezahlen.net haben nicht direkt mit Toom zu tun, wir schreiben Ratgeber. Bitte melden Sie sich direkt bei Toom: kontakt@toom-baumarkt.de.
Bzw. bei Gartenliebe, wenn Sie den Schirm dort gekauft haben: service@gartenliebe.de
Mit freundlichen Grüßen
Jana