Gerade bei Onlinebestellungen werden Verbraucher mit einer Fülle von Zahlungsalternativen konfrontiert. Neben der Zahlung per Lastschrift oder Kreditkarte kann oft auch zwischen Teilzahlungen, dem Kauf auf Rechnung oder einer Abrechnung in Form der Monatsrechnung gewählt werden. Gerade bei den Zahlungsarten Teilzahlung, Kauf auf Rechnung und der Monatsrechnung sind Unterschiede für Verbraucher auf den ersten Blick nicht unbedingt ersichtlich. Nichtsdestotrotz unterscheiden sich die Zahlungsarten aber deutlich – insbesondere durch die vorgesehenen Zahlungsfristen. Wo genau die Unterschiede zwischen Teilzahlungen, dem Rechnungskauf und Zahlungen per Monatsrechnung liegen, zeigen wir hier.
Teilzahlung – Merkmale und Besonderheiten
Wer Waren online bestellt oder sie im stationären Handel kauft, ist prinzipiell dazu verpflichtet, den Kaufpreis bei Fälligkeit vollständig zu bezahlen. Im Falle einer Onlinebestellung bedeutet das: Ist die bestellte Ware geliefert worden, muss der Käufer den vereinbarten Kaufpreis unverzüglich und in voller Höhe an den Verkäufer bezahlen. Beim Einkauf im stationären Handel wird die Kaufpreiszahlung direkt bei Übergabe der Kaufsache fällig.
Teilzahlungen – also Zahlungen, die nur einen Teil der eigentlichen Kaufpreisforderung abbilden – braucht der Verkäufer nicht zu akzeptieren. Er kann sie zurückweisen und auf die Zahlung der vollen Kaufpreissumme bestehen.
Etwas anderes gilt hingegen dann, wenn die Möglichkeit der Teilzahlung ausdrücklich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart worden ist. Ist eine Teilzahlungsvereinbarung getroffen worden, wird der geschuldete Kaufpreis nicht sofort und in einer Summe fällig. Stattdessen kann er in mindestens zwei Zahlungsraten an den Verkäufer gezahlt werden.
Teilzahlungsvereinbarung abschließen
Eine Teilzahlungsvereinbarung kann dabei entgeltlich oder unentgeltlich und prinzipiell auch zwischen Privatpersonen geschlossen werden. Ist auf Verkäuferseite allerdings ein Unternehmer beteiligt, wird eine Mindestkaufpreissumme von 200 Euro überschritten und soll der Kaufpreis über einen Zeitraum von mehr als 3 Monaten hinweg zurückgezahlt werden, ist rechtlich betrachtet von einem Verbraucherdarlehen im Sinne der §§ 491 bis 505 BGB die Rede.
Rechnungskauf – Merkmale und Besonderheiten
Der Rechnungskauf ist die in Deutschland beliebteste Zahlungsart. Schließlich steht er gerade im Bereich des Onlineshoppings für die Möglichkeit, Waren sofort zu erhalten, sie aber erst später zu bezahlen.
Um eine Zahlungspflicht des Schuldners zu begründen, bedarf es allerdings prinzipiell keiner Rechnung. Die Zahlungspflicht ergibt sich nämlich bereits aus dem zuvor geschlossenen Kaufvertrag. Nichtsdestotrotz enthält die Rechnung üblicherweise eine an den Schuldner gerichtete Zahlungsaufforderung. Prinzipiell muss der Schuldner der Zahlungsaufforderung unverzüglich (in der Regel innerhalb weniger Tage) nachkommen und den geforderten Betrag sofort zahlen. Die Rechnung ist also keinesfalls immer mit einem Zahlungsaufschub verbunden.
Aufgeschobenes Zahlungsziel bei Onlinekauf üblich
Gerade im Onlinehandel ist es jedoch üblich, dass die Rechnung ein Zahlungsziel enthält. Das bedeutet, dass der Schuldner die geschuldete Leistung (also die Zahlung) erst zu einem genannten Termin bewirken muss. Gängig ist dabei ein Zahlungsziel von 14 Tagen ab Erhalt der Rechnung – hieraus ergibt sich faktisch ein Zahlungsaufschub.
Möglich ist es allerdings auch, bei der Rechnungsstellung auf ein Zahlungsziel zu verzichten. In diesem Fall ist der Schuldner – wie bereits angesprochen – sofort bei Rechnungserhalt zur Zahlung verpflichtet.
Monatsrechnung – Merkmale und Besonderheiten
Nicht nur in Zusammenhang mit Kreditkartenabrechnungen kommen Monatsrechnungen häufiger vor. Auch einige Zahlungsdienstleister und Onlineshops bieten ihren Kunden an, Einkäufe aus einem bestimmten Monat erst am Monatsende gesammelt zu bezahlen. Dabei werden die Kaufpreiszahlungen für einzelne Käufe nicht sofort fällig, sondern erst am Monatsende gesammelt abgerechnet.
Der Käufer erhält so faktisch einen Zahlungsaufschub für bestimmte Käufe. Wird ihm die Monatsrechnung dann jedoch zugestellt, wird der Gesamtbetrag prinzipiell sofort fällig. Genau wie eine „herkömmliche“ Rechnung kann jedoch auch die Monatsrechnung ein Zahlungsziel enthalten und dem Rechnungsempfänger so die Zahlung innerhalb einer bestimmten Frist ermöglichen.
Teilzahlung, Rechnung und Monatsrechnung zusammengefasst
Zusammengefasst lässt sich zu den Unterschieden zwischen Teilzahlungen, Rechnungskauf und Monatsrechnung Folgendes sagen:
Teilzahlungen
- Die Möglichkeit der Teilzahlung muss ausdrücklich zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart werden
- Anzahl und Fälligkeit einzelner Raten werden genau festgelegt
- Teilzahlungen werden meist nur entgeltlich gewährt
Rechnungskauf
- Nicht jeder Rechnungskauf ist mit einem Zahlungsaufschub verbunden
- Rechnungen müssen prinzipiell sofort nach Erhalt beglichen werden
- Ein kurzer Zahlungsaufschub ist nur möglich, wenn die Rechnung ein Zahlungsziel enthält
- Das Zahlungsziel kann einseitig vom Rechnungssteller festgelegt werden
- Wird ein Zahlungsziel gewährt, wird hierfür regelmäßig keine Gebühr berechnet
Monatsrechnung
- Mit der Monatsrechnung werden beispielsweise Käufe aus einem Monat gesammelt abgerechnet
- Mit der Sammelabrechnung geht ein Zahlungsaufschub (für einige Käufe) einher
- Die Abrechnung zum Monatsende muss zwischen Käufer und Verkäufer vereinbart werden
- Die Monatsabrechnung ist in der Regel unentgeltlich
- Wird die Monatsrechnung zugestellt, ist sie sofort fällig – sofern sie kein Zahlungsziel enthält